Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170a
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt eine Prüfung zur vorrangigen Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170a zu Wohnzwecken, da das Gelände seit 2017 ungenutzt ist und als Parkplatz dient. Ziel ist es, die Fläche schneller zu entwickeln und Wohnraum zu schaffen.
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Der Ortsbeirat wolle beschließen: Zuletzt mit ST 1940 v. 01.10.2018 hat der Magistrat auf Ersuchen des Ortsbeirates mitgeteilt, er prüfe die Möglichkeit einer vorrangigen Nutzung der stadteigenen Liegenschaft In der Römerstadt 170a (früher Tankstelle, Getränkemarkt) zu Wohnzwecken. Das Gelände ist jetzt seit 2017 ungenutzt und dient als "wilder" Parkplatz. Es sieht dort zunehmend verkommen aus. Der Nachbarschaft und dem Ortsbeirat ist es unverständlich, warum Flächen wie diese so lange brach liegen müssen und nicht schneller entwickelt werden. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Welchen neuen Sachstand kann der Magistrat mitteilen und wann ist endlich mit einer Wohnbebauung zu rechnen?
Begründung
der Römerstadt 170a Der Ortsbeirat wolle beschließen: Zuletzt mit ST 1940 v. 01.10.2018 hat der Magistrat auf Ersuchen des Ortsbeirates mitgeteilt, er prüfe die Möglichkeit einer vorrangigen Nutzung der stadteigenen Liegenschaft In der Römerstadt 170a (früher Tankstelle, Getränkemarkt) zu Wohnzwecken. Das Gelände ist jetzt seit 2017 ungenutzt und dient als "wilder" Parkplatz. Es sieht dort zunehmend verkommen aus. Der Nachbarschaft und dem Ortsbeirat ist es unverständlich, warum Flächen wie diese so lange brach liegen müssen und nicht schneller entwickelt werden. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Welchen neuen Sachstand kann der Magistrat mitteilen und wann ist endlich mit einer Wohnbebauung zu rechnen?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Oktober 2018STST 1940Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170aStellungnahme
- 1. September 2020Sie sind hierOFOF 578/8Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170aOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. September 2020VV 1758Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170aAnfrage
- 4. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 114 WochenSTST 2111Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170aStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF