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Der Frankfurter Osten hat ein Recht auf saubere Luft

Vorlagentyp: STMagistrat
377 Wochen bis zur Antwort13 Stationen im Verfahren
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme dargelegt, dass im Frankfurter Osten die Luftqualitätsgrenzwerte derzeit eingehalten werden und daher keine Notwendigkeit für eine Ausdehnung der Umweltzone besteht. Zudem wird die Luftreinhalteplanung nur bei Grenzwertüberschreitungen aktiviert, was aktuell nicht der Fall ist.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.) und 2.)

Der Magistrat hat in seinem Bericht vom 14.02.2022, B 69, und in weiteren Stellungnahmen die Gründe gegen eine Ausdehnung der Umweltzone ausführlich erläutert. Diese Ausführungen gelten weiterhin.

Zu 3.)

Luftreinhaltepläne sind ein nachgeschaltetes Instrument des gebietsbezogenen Immissionsschutzes, deren Aufstellung nur bei Grenzwertüberschreitungen von Luftschadstoffen erfolgt. Aktuell werden im Frankfurter Osten sämtliche Grenzwerte unterschritten. Im gleitenden Jahresmittel wurden an den Stickstoffdioxid (NO2) Passivsammlermessstellen Am Erlenbruch 80 und 130 von April 2021 bis März 2022 34,0 µg/m³ bzw. 33,4 µg/m³ gemessen - der Grenzwert liegt bei 40 µg/m³. Werden gemäß Luftreinhalteplan 41 µg/m³ an einer der Messstellen überschritten, müssen Fahrverbote eingerichtet werden. An der Messstelle Haenischstraße vor der Pestalozzischule (ca. 80m vom Erlenbruch entfernt) betrug die Konzentration im Zeitraum April 2021 bis März 2022 19,6 µg/m³. Stickstoffdioxid wirkt eng begrenzt um seine Emittenten, bereits in kurzer Entfernung sinken die Konzentrationen deutlich ab. Der Magistrat erwartet auch nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels geringere Konzentrationen, da der Bereich Am Erlenbruch insgesamt entlastet wird. Die Immissionswirkung der Tunnelöffnungen, im Bereich der Wohnbebauung, wird der Magistrat weiterhin messtechnisch begleiten. Aufgrund des Verhaltens von Stickstoffdioxid und der Entfernung des Tunnelmunds zur bewohnten Bereichen ist aber auch hier nicht mit kritischen Belastungsschwerpunkten zu rechnen.

In Gegensatz zu Stickstoffdioxid verteilt sich die Feinstaubbelastung relativ homogen ohne große Belastungsunterschiede. Die Grenzwerte werden stadtweit seit 2012 sicher eingehalten. Die Jahresmittelkonzentrationen bewegten sich zwischen 13,4 mg/m³ (Schwanheim), 17,6 µg/m³ (Frankfurt Ost, Hanauer Landstraße) und 18,4 µg/m³ (Friedberger Landstraße, verkehrsnah) auf moderatem Niveau, der Grenzwert liegt bei 40 µg/m³. Die Bauarbeiten am Riederwaldtunnel werden durch ein umfangreiches Messkonzept begleitet, um eventuelle erhöhte Feinstaubbelastungen zu erkennen und diesen entgegenwirken zu können.

Die Luftreinhalteplanung kann erst bei Überschreitung von Grenzwerten eingesetzt werden. Um lufthygienische Immissionsgrenzwerte überhaupt einhalten zu können, bedarf es einer gesetzlichen Regulation der Emissionshöchstmengen. Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und seine Verordnungen limitieren gemeinsam mit der Technischen Anleitung, zur Reinhaltung der Luft in Genehmigungsverfahren, Umfang und Wirkung von Kraftwerksanlagen oder Dieselgeneratoren von Rechenzentren auf die Luftqualität.

Abgasnormen begrenzen den Schadstoffausstoß von Fahrzeugen, was seit Bekanntwerden des Abgasskandals und Anpassungen, inzwischen auch im realen Verkehrsgeschehen, bei der neueren Fahrzeugflotte zu einem erheblichen Rückgang der Emissionen geführt hat. Holzbefeuerte Feuerungsanlagen werden durch die

  1. Verordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) geregelt und unterliegen strengen Grenzwerten. Stark emittierende Altanlagen müssen in Abhängigkeit ihres Zeitpunktes der Errichtung entweder mit einem Staubabscheider nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. In den Vollzug ist der Magistrat aktiv eingebunden und unterstützt das Schornsteinfegerhandwerk im Verwaltungsverfahren. Zu 4.) Die
  2. BImSchV definiert die Anforderungen an Messungen der Luftqualität, auch hinsichtlich Anzahldichte und Standortkriterien. Zuständige Behörde ist hier das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG). Nirgends in Hessen ist die Messdichte so hoch wie in Frankfurt am Main. Mit derzeit insgesamt 19 Messpunkten aus kontinuierlichen Messungen und Passivsammlern wird die gesetzliche Mindestanzahl weit überschritten. Hiervon befinden sich vier Messpunkte im Ortsbezirk 11 (drei Stickstoffdioxid Passivsammler sowie eine kontinuierliche Messstation an der Hanauer Landstraße). Vorrangig finden Messungen der Luftqualität in bewohnten Bereichen statt. Aber auch abseits von bewohnten Bereichen und Emittenten müssen Messungen durchgeführt werden, um Kenntnis über die verschiedenen Belastungsniveaus zu erhalten. Hierzu zählen Standorte des ländlichen Hintergrunds, des städtischen Hintergrunds und verkehrsnahe Standorte mit Spitzenkonzentrationen. Die Messstation Frankfurt Ost an der Hanauer Landstraße ist eine Hintergrundstation. Sie befindet sich 22 Meter vom Fahrbahnrand entfernt und bildet seit 1984 eine, insbesondere durch Gewerbe und Industrie geprägte, langfristige Messreihe. Hintergrundstationen zeichnen sich durch eine gewisse Entfernung zu unmittelbaren Emittenten - bei einer guten Anströmbarkeit - aus und liefern wichtige Erkenntnisse über die jahrzehntelange Entwicklung der allgemeinen, städtischen Grundbelastung. Die für den Riederwald im Bereich der Wohngebiete installierten Passivsammler sind zwar eine einfache, jedoch technisch bewährte und genaue Methode. Aus den hier gemessenen Monatsmittelwerten wird ein gleitendes Jahresmittel abgeleitet. Unkritisch ist der Stickstoffdioxidgrenzwert über das Stundenmittel in Höhe von 200 µg/m³, welcher im Kalenderjahr 18-mal überschritten werden darf. Eine Überschreitung des Kurzzeitgrenzwerts ist auch in vergangenen Jahren mit Jahresmittelkonzentrationen größer 60 µg/m³ an der Friedberger Landstraße nicht geschehen, die geforderten kürzeren Messintervalle etwa zur Erfassung von Stundenmittelwerten sind daher entbehrlich. Zu 5.) Luftreinhaltepläne werden grundsätzlich für sämtliche Gebiete mit Grenzwertüberschreitungen aufgestellt. Eine weitere Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Frankfurt am Main strebt das hessische Umweltministerium derzeit nicht an. Die am 28.12.2020 in Kraft getretene zweite Fortschreibung enthält, mit den bedarfsgesteuerten Fahrverboten, eine wirkungsvolle Maßnahme, welche im Falle erneuter Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen geschaltet werden kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 21. Mai 2018OFOF 716/6Frankfurter Westen: Umweltzone auf den Ortsbezirk 6 ausweitenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 5. Juni 2018OAOA 276Frankfurter Westen: Umweltzone auf den Ortsbezirk 6 ausweitenAnregung
  3. 29. März 2019STST 662Frankfurter Westen: Umweltzone auf den Ortsbezirk 6 ausweitenStellungnahme
  4. 26. September 2021OFOF 119/11Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen!Ortsbeiratsantrag · SPD
  5. 25. Oktober 2021OAOA 83Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen!Anregung
  6. 14. Februar 2022BB 69Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen!Magistratsbericht
  7. 14. März 2022OAOA 160Der Frankfurter Osten hat ein Recht auf saubere Luft Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69Anregung
  8. 14. März 2022OFOF 259/11Der Frankfurter Osten hat ein Recht auf saubere LuftOrtsbeiratsantrag · SPD
  9. 18. Juli 2022Sie sind hier
    STST 1608Der Frankfurter Osten hat ein Recht auf saubere Luft
    Stellungnahme
  10. 9. April 2025OFOF 729/11Recht der Bürger auf saubere LuftOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  11. 28. April 2025OAOA 552Recht der Bürger auf saubere LuftAnregung
  12. 11. August 2025Antwort des Magistrats · nach 377 WochenSTST 1340Recht der Bürger auf saubere LuftStellungnahme
  13. 21. Juli 2026OFOF 58/11Auch die Bürger des Frankfurter Ostens haben ein Recht auf saubere LuftOrtsbeiratsantrag · fraktionslos

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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