Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen!
Bericht
Die Stadt Frankfurt am Main wird eine Vergrößerung der bestehenden Umweltzone im Frankfurter Osten weiterhin nicht vorfolgen. Die Umweltzone ist ein veraltetes luftreinhalteplanerisches Instrument. Für die Einführung oder Änderung von Umweltzonen bedarf es der Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Die 2008 eingerichtete Umweltzone sollte vorrangig die Feinstaubbelastung mindern. Obwohl seit 2012 die Feinstaubgrenzwerte flächendeckend eingehalten werden, wurde die Umweltzone insbesondere deswegen nicht abgeschafft, weil sie - wenn auch gering - die kritische Stickstoffdioxidbelastung mindert. Wie in der Stellungnahme ST 662 (2019) dargelegt, hat das zuständige Hessische Umweltministerium eine Ausdehnung der Umweltzone bereits 2017 für wenig zielführend erachtet und nicht weiterverfolgt. Inzwischen ist die Wirkung von Umweltzonen weiter geschrumpft, da diese nur Dieselfahrzeuge bis Abgasnorm EURO 3 (Baujahr < 2005) betreffen. Neuere Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen EURO 4 und EURO 5 stoßen aber ebenfalls deutlich zu viel Stickstoffdioxid aus und sind auf den Straßen wesentlich zahlreicher anzutreffen. Aus diesem Grund wird die Abschaffung von Umweltzonen diskutiert, Neueinrichtungen oder Ausdehnungen finden nicht mehr statt. Der aktuelle Luftreinhaltehalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Frankfurt am Main (LRP), sieht die dynamische Prüfung und bedarfsweise Einführung von (Diesel-)Fahrverboten vor, wenn Grenzwertüberschreitungen bei Stickstickstoffdioxid vorliegen. Betroffen wären sämtliche Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 5 / V und Benziner bis einschließlich Euro 2. Die vom LRP vorgesehenen Fahrverbote sind das lufthygienisch wesentlich effektivere Instrument und erreichen eine deutlich größere Verursachergruppe als die Umweltzone. Im Frankfurter Osten wird der Grenzwert in Höhe von 40 μg/m3 Stickstoffdioxid im Jahresmittel aktuell flächig und sicher eingehalten. Kritische Konzentrationen weist dagegen weiter der Abschnitt Am Erlenbruch auf. Aktuell liegt der gleitende Jahresmittelwert (November 2020 bis Oktober 2021) an den Messstellen Am Erlenbruch nach Angaben des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie mit 36 μg/m3 unter dem Grenzwert, sodass Fahrverbote zunächst nicht notwendig werden.