Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen!
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Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant keine Vergrößerung der Umweltzone im Frankfurter Osten, da diese als veraltet gilt. Stattdessen wird die Einführung von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge bis Euro 5 in Betracht gezogen, um die Luftqualität zu verbessern.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBericht
Die Stadt Frankfurt am Main wird eine Vergrößerung der bestehenden Umweltzone im Frankfurter Osten weiterhin nicht vorfolgen. Die Umweltzone ist ein veraltetes luftreinhalteplanerisches Instrument.
Für die Einführung oder Änderung von Umweltzonen bedarf es der Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Die 2008 eingerichtete Umweltzone sollte vorrangig die Feinstaubbelastung mindern. Obwohl seit 2012 die Feinstaubgrenzwerte flächendeckend eingehalten werden, wurde die Umweltzone insbesondere deswegen nicht abgeschafft, weil sie - wenn auch gering - die kritische Stickstoffdioxidbelastung mindert.
Wie in der Stellungnahme ST 662 (2019) dargelegt, hat das zuständige Hessische Umweltministerium eine Ausdehnung der Umweltzone bereits 2017 für wenig zielführend erachtet und nicht weiterverfolgt. Inzwischen ist die Wirkung von Umweltzonen weiter geschrumpft, da diese nur Dieselfahrzeuge bis Abgasnorm EURO 3 (Baujahr < 2005) betreffen. Neuere Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen EURO 4 und EURO 5 stoßen aber ebenfalls deutlich zu viel Stickstoffdioxid aus und sind auf den Straßen wesentlich zahlreicher anzutreffen. Aus diesem Grund wird die Abschaffung von Umweltzonen diskutiert, Neueinrichtungen oder Ausdehnungen finden nicht mehr statt.
Der aktuelle Luftreinhaltehalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Frankfurt am Main (LRP), sieht die dynamische Prüfung und bedarfsweise Einführung von (Diesel-)Fahrverboten vor, wenn Grenzwertüberschreitungen bei Stickstickstoffdioxid vorliegen. Betroffen wären sämtliche Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 5 / V und Benziner bis einschließlich Euro 2. Die vom LRP vorgesehenen Fahrverbote sind das lufthygienisch wesentlich effektivere Instrument und erreichen eine deutlich größere Verursachergruppe als die Umweltzone.
Im Frankfurter Osten wird der Grenzwert in Höhe von 40 µg/m³ Stickstoffdioxid im Jahresmittel aktuell flächig und sicher eingehalten. Kritische Konzentrationen weist dagegen weiter der Abschnitt Am Erlenbruch auf. Aktuell liegt der gleitende Jahresmittelwert (November 2020 bis Oktober 2021) an den Messstellen Am Erlenbruch nach Angaben des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie mit 36 µg/m³ unter dem Grenzwert, sodass Fahrverbote zunächst nicht notwendig werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 21. Mai 2018OFOF 716/6Frankfurter Westen: Umweltzone auf den Ortsbezirk 6 ausweitenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Juni 2018OAOA 276Frankfurter Westen: Umweltzone auf den Ortsbezirk 6 ausweitenAnregung
- 29. März 2019STST 662Frankfurter Westen: Umweltzone auf den Ortsbezirk 6 ausweitenStellungnahme
- 26. September 2021OFOF 119/11Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 25. Oktober 2021OAOA 83Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen!Anregung
- 14. Februar 2022Sie sind hierBB 69Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen!Magistratsbericht
- 14. März 2022OFOF 259/11Der Frankfurter Osten hat ein Recht auf saubere LuftOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. März 2022OAOA 160Der Frankfurter Osten hat ein Recht auf saubere Luft Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69Anregung
- 18. Juli 2022STST 1608Der Frankfurter Osten hat ein Recht auf saubere LuftStellungnahme
- 9. April 2025OFOF 729/11Recht der Bürger auf saubere LuftOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. April 2025OAOA 552Recht der Bürger auf saubere LuftAnregung
- 11. August 2025Antwort des Magistrats · nach 377 WochenSTST 1340Recht der Bürger auf saubere LuftStellungnahme
- 21. Juli 2026OFOF 58/11Auch die Bürger des Frankfurter Ostens haben ein Recht auf saubere LuftOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (B 69 = Kenntnis, OA 160 = Ablehnung) FRAKTION und Gartenpartei (B 69 = Kenntnis, OA 160 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (B 69 = Kenntnis, OA 160 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)