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Der Frankfurter Osten hat ein Recht auf saubere Luft

Vorlagentyp: OFSPD
375 Wochen bis zur Antwort11 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität im Frankfurter Osten, einschließlich der Ausweitung oder Aufhebung der Umweltzone. Ziel ist es, alle Bürger vor schlechter Luft zu schützen und die Luftreinheit nachhaltig zu gewährleisten.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

- Im Luftreinhalteplan sind unverzüglich Maßnahmen vorzunehmen, die alle Frankfurter Bürger einheitlich und gemeinsam vor schlechter Luft schützen.

- Die Umweltzone ist auf das gesamte Frankfurter Stadtgebiet auszuweiten oder komplett aufzuheben.

- Es ist zu prüfen, wie die Luftreinheit im Frankfurter Osten zukünftig gewährleistet werden kann, bei

- den bestehenden und zukünftigen Kraftwerksanlagen

- der hohen Anzahl der Dieselgeneratoren der Rechenzentren

- bei zusätzlichen 135.000 Fahrzeugen im Riederwaldtunnel und A661

- der zunehmenden Zahl der privaten Holz-Feuerungsstellen

- Prüfungen der Luftqualität müssen grundsätzlich an den Orten stattfinden, an denen Menschen leben.

- Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) ist aufzufordern, bei Fortschreibung des Luftreinhalteplans, explizit den Frankfurter Osten mit seinen Problemen zu berücksichtigen.

Begründung

Der Feststellung, dass Umweltzonen ein veraltetes "luftreinhalteplanerisches Instrument" seien, kann zum Teil gefolgt werden. Leider gibt es in absehbarer Zukunft kein neues "luftreinhalteplanerisches Instrument". Beim Umweltbundesamt in Berlin wird darüber nachgedacht, wie bei Umweltzonen weitere Bereiche, wie zum Beispiel Baumaschinen etc. mit aufgenommen werden können und wie man Anpassungen durchführen kann. In Frankfurt wurde bereits in der Vergangenheit der Fehler gemacht, dass man nicht alle Bürger geschützt und deren Ansprüche auf eine einigermaßen saubere Luft nicht vertreten hat. Bei der Betrachtung der "luftreinhalteplanerischen Maßnahmen" fällt sofort auf, dass die im Frankfurter Osten lebenden Menschen anscheinend nicht geschützt werden sollten, sondern die Zielrichtung der Entscheidungen nur die Vermeidung irgendwelcher Restriktionen war. Obwohl dieses Recht für alle Menschen in Europa gilt und aus einer Direktive der EU entstanden ist, die in deutsches Recht umgewandelt wurde, sind anscheinend diese Minimalvoraussetzungen an Luftqualität manchen Beteiligten viel zu weitgehend.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 5. Juni 2018OAOA 276Frankfurter Westen: Umweltzone auf den Ortsbezirk 6 ausweitenAnregung
  2. 29. März 2019STST 662Frankfurter Westen: Umweltzone auf den Ortsbezirk 6 ausweitenStellungnahme
  3. 25. Oktober 2021OAOA 83Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen!Anregung
  4. 14. Februar 2022BB 69Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen!Magistratsbericht
  5. 14. März 2022OAOA 160Der Frankfurter Osten hat ein Recht auf saubere Luft Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69Anregung
  6. 14. März 2022Sie sind hier
    OFOF 259/11Der Frankfurter Osten hat ein Recht auf saubere Luft
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  7. 18. Juli 2022STST 1608Der Frankfurter Osten hat ein Recht auf saubere LuftStellungnahme
  8. 9. April 2025OFOF 729/11Recht der Bürger auf saubere LuftOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  9. 28. April 2025OAOA 552Recht der Bürger auf saubere LuftAnregung
  10. 11. August 2025Antwort des Magistrats · nach 375 WochenSTST 1340Recht der Bürger auf saubere LuftStellungnahme
  11. 21. Juli 2026OFOF 58/11Auch die Bürger des Frankfurter Ostens haben ein Recht auf saubere LuftOrtsbeiratsantrag · fraktionslos

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 9 · 14.03.2022
TO I, TOP 27
Angenommen
Anregung OA 160 2022 1. Die Vorlage B 69 wird unter Hinweis auf OA 160 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 259/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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