eungesheimFraktion: GRÜNETitel/Betreff: Ökologische Energieerzeugung
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zur Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel M 146 vom 12.09.2014 im Zusammenhang mit dem Anhang auf Seite 6 zu der Aussage: "Auf der baulichen Ebene werden die Aspekte der Klimaanpassung (z. B. Sonnenschutz / Verschattung, Hochwasserschutz / Sturm) an Bedeutung gewinnen. Dies gilt für den Wohnungsneubau, aber in noch viel größerem Maße für den Wohnungsbestand und natürlich auch für die Büro- und Gewerbenutzungen. Andernfalls ist bei hohen sommerlichen Temperaturen mit einem verstärkten Energieverbrauch für die Gebäudeklimatisierung zu rechnen, bei gleichzeitig eingeschränkter Energieerzeugung infolge von Kühlungsproblemen in den Kraftwerken. " folgende Fragen zu beantworten: 1) In wieweit werden bei den Neubauprojekten Wärmepumpen eingeplant, die im Sommerbetrieb problemlos auf Kühlung umgestellt werden? 2) Gibt es Erkenntnisse, dass in Frankfurt trotz der wesentlich gestiegenen Zahl an Photovoltaik-Anlagen während der Mittagszeit im Sommer die Stromspitzen ansteigen? 3) Existiert ein Zusammenhang mit der zunehmenden Wärmedämmung von Gebäuden und den dadurch künstlich erzeugten Wärmestau im Sommer, was zusätzliche Kühlung mit unnötiger Energieverschwendung erfordert? Begründung: Kaum ein Neubau im privaten Ein- und Zweifamilienhausbereich wird ohne Wärmepumpe gebaut. Diese können im Sommerbetrieb mit einem einfachen Schalter von Wärmen auf Kühlen umgestellt werden. Zusätzliche Kühlungen erfordern doppelten Kapital- und Energieaufwand. Durch den erfolgreichen Zubau von Photovoltaikanlagen glätten diese Ökostromanlagen mit nennenswerten Strommengen die Sommerspitzen. Eine Außenwanddämmung von Gebäuden arbeitet im Sommer, wofür diese angebracht wurden: sie hält die Wärme in den Wohnräumen. Es wäre kontraproduktiv, wenn die im Winter eingesparte Energie im Sommer durch zusätzlichen Strombezug neutralisiert würde. Im Zeichen der drohenden Klimakatastrophe mit drastischen Energieeinsparungen von Heizungswärme und Stromverbrauch (zusammen!) durch fossile Brennstoffe, darf eine Einsparmaßnahme keinen neuen Energieverbrauch verursachen.