Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel
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Auskunftsersuchen vom 02.12.2014, V 1197 entstanden aus Vorlage: OF 706/10 vom 16.11.2014
Betreff: Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel Vorgang: M 146/14 In der Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel, M 146, ist auf Seite 7 folgendes zu lesen: "Türen und Fenster sind unter Berücksichtigung von Aspekten der Barrierefreiheit mindestens 20 cm über der Rückstauebene anzubringen oder vor Überflutung entsprechend zu schützen. Niederschläge sind nicht in den Kanal einzuleiten, sondern soweit möglich auf dem Grundstück zu versickern..." In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Anstriche auf der Außenseite von Wärmeverbundsysteme haben in der Regel einen Anti-Moos-Giftstoff eingearbeitet, der aber nach wissenschaftlichen Untersuchungen von Schweizer Universitäten in Verdacht steht, nach circa fünf Jahren komplett ausgewaschen zu sein. Trifft dies hier auch zu?
- Wenn ja, wie wird das Grundwasser und die Böden vor den Giftstoffen geschützt? Begründung: Moose lieben Feuchtigkeit, die schimmelfördernde Einflüsse auf die Gebäudesubstanz verursachen. Eine Vergiftung des Grundwassers ist auf gar keinen Fall zu tolerieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2014OFOF 706/10eungesheimFraktion: GRÜNETitel/Betreff: Frankfurter Anpassungsstrategie an den KlimawandelOrtsbeiratsantrag
- 2. Dezember 2014VV 1195Frankfurter Anpassungsstrategie an den KlimawandelAnfrage
- 2. Dezember 2014Sie sind hierVV 1197Frankfurter Anpassungsstrategie an den KlimawandelAnfrage
- 2. März 2015STST 311eungesheimTitel/Betreff: Frankfurter Anpassungsstrategie an den KlimawandelStellungnahme
- 6. März 2015Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 372eungesheimTitel/Betreff: Frankfurter Anpassungsstrategie an den KlimawandelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen