eungesheimFraktion: GRÜNETitel/Betreff: Gebäudedämmung . Ausbau energetischer Sanierung
Vorlagentyp: OF
Begründung
energetischer Sanierung Vorgang: B 520/12 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zur Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel M 146 im Zusammenhang mit dem Anhang auf Seite 7 zu der nachfolgenden Aussage; "Ausbau der energetischen Sanierung (inkl. z.B. Erneuerung der Heizung, Optimierung der Nutzung, Dämmung der Außenhaut, Austausch von Fenstern); Ziel: i. d. R. Passivhausstandard" folgende Fragen - insbesondere den Ortsbezirk 10 betreffend - zu beantworten:
- Wird die Außenhaut nicht nur auf Brandschutz, sondern auch auf Baumängel wie Risse in der Außenhaut (Spechtlöcher), sichtbare Feuchtigkeit an der Außenhaut und Moosbefall untersucht?
- Der Magistrat wurde im Sachstandbericht B 520 vom 7.12.2012 aufgefordert, die Gebäudedämmung mit Styropor kritisch zu überprüfen. Gibt es neue Erkenntnisse?
- Liegen die im Sachstandsbericht angekündigten Auswertungen der Datensammlung den Feuerwehren vor?
- Ab 1.10.2014 sollen einige Polystyrolplatten wegen Ausdünstung von Styrol verboten sein. - trifft dies zu? wenn ja: wie viele der krebserzeugenden Dämmstoffe wurden im Ortsbezirk 10 verbaut, beispielsweise an den neuen Kindertagesstätten?
- Für die Genehmigung von Baustoffen ist das Land Hessen zuständig. Inwiefern muss durch neue Sachstände bedingt, das Genehmigungsverfahren für Polystyrol erneut geprüft werden? Begründung: Dämmung der Außenhaut wird in Frankfurts Öffentlichen Gebäude überwiegend mit dem ökologisch fragwürdigen Material Polystyrol durchgeführt. Dieser Dämmstoff ist im Brandfall hochgiftig und darf nur von Fachbetrieben mit zugelassenen Baustoffen diffussionsoffen, brandsicher, luftdicht und sturmsicher verbaut werden. Im Sachstandsbericht B 520 vom 7.12.2012 zu Polystyrol steht, dass ca. 6000 Objekte begutachtet werden. Es ist davon auszugehen, dass hier etliche Gebäude im Ortsbezirk 10 betroffen sind.