Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel an Bedürfnisse von Einwohnern und Umwelt anpassen
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
den Klimawandel an Bedürfnisse von Einwohnern und Umwelt anpassen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 146 vom 12.09.2014 wird grundsätzlich zugestimmt, unter der Maßgabe, dass der Magistrat folgende Aspekte einbezieht:
- Bei Wärmedämmung in Wohngebäuden ist darauf zu achten, dass nach Durchführung der Dämmungsmaßnahmen die finanzielle Belastung der Mieter nicht dauerhaft steigt. Die Umlage der Dämmkosten auf die Mieter darf den Kostenausgleich nicht übersteigen, also nicht zu einer dauerhaften Mieterhöhung führen.
- Bei Wärmedämmung in Wohngebäuden ist darauf zu achten, dass feuerhemmende und langzeitstabile Dämmstoffe verwendet werden.
- Auf nivellierende Außenwärmedämmung ist dann zu verzichten, wenn der architektonische Charakter des Gebäudes dadurch zerstört würde. Dies gilt insbesondere in weitgehend stilreinen Gründerzeitvierteln und bei Bauten mit offenem Fachwerk oder Sandsteinmaßwerk.
- Grünflächen innerhalb von Wohnquartieren sind für die Durchlüftung und Erwärmungsbegrenzung der Viertel notwendig. Verdichtung von Wohngebieten durch Bebauung von Grünflächen widerspricht dem Ziel, klimawirksame Grünflächen zu erhalten, und ist daher zu unterlassen.
- Auf kursorische Klimagutachten für Bebauungsvorhaben ist zu verzichten, da sie nur Geld kosten, aber keine sinnvollen Ergebnisse erbringen können. In Klimagutachten müssen zwingend eingehen: die real geplante Baumassenverteilung, die Oberflächenstrukturen der Bauwerke und der dazwischenliegenden Bodennutzung, diethermo- und fluiddynamischen Eigenschaften aller Oberflächen und Materialien, unter Berücksichtigung ihrer real geplanten Formgebung.
- Um die in der Stadt vorhandene Biodiversität bei Pflanzen und Tieren zu erhalten, sind alle geplanten Maßnahmen mit Fachinstituten, insbesondere dem Institut für Biodiversität und Klima der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung, abzustimmen.
- Wie werden externe Fachgremien und -berater, insbesondere zu Grünflächen- und Biodiversitäts-schutz eingebunden ?
- Wie wird die Unabhängigkeit dieser Gremien und Berater von Einflüssen politischer Ideologien oder der sogenannten "Stadtgesellschaft" gewährleistet ?
- Da Klimaschutz im kommunalen Raum nur als Kombination vielfältiger Einzelmaßnahmen realisierbar ist, sind eine Prioritätenliste, ein Realisierungszeitplan nach Prioritätsklassen und eine entsprechende Finanzierungsplanung vorzulegen.
Inhalt
Antrag vom 09.03.2015, OF 656/2
Betreff: Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel an Bedürfnisse von Einwohnern und Umwelt anpassen
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 146 vom 12.09.2014 wird grundsätzlich zugestimmt, unter der Maßgabe, dass der Magistrat folgende Aspekte einbezieht:
- Bei Wärmedämmung in Wohngebäuden ist darauf zu achten, dass nach Durchführung der Dämmungsmaßnahmen die finanzielle Belastung der Mieter nicht dauerhaft steigt. Die Umlage der Dämmkosten auf die Mieter darf den Kostenausgleich nicht übersteigen, also nicht zu einer dauerhaften Mieterhöhung führen.
- Bei Wärmedämmung in Wohngebäuden ist darauf zu achten, dass feuerhemmende und langzeitstabile Dämmstoffe verwendet werden.
- Auf nivellierende Außenwärmedämmung ist dann zu verzichten, wenn der architektonische Charakter des Gebäudes dadurch zerstört würde. Dies gilt insbesondere in weitgehend stilreinen Gründerzeitvierteln und bei Bauten mit offenem Fachwerk oder Sandsteinmaßwerk.
- Grünflächen innerhalb von Wohnquartieren sind für die Durchlüftung und Erwärmungsbegrenzung der Viertel notwendig. Verdichtung von Wohngebieten durch Bebauung von Grünflächen widerspricht dem Ziel, klimawirksame Grünflächen zu erhalten, und ist daher zu unterlassen.
- Auf kursorische Klimagutachten für Bebauungsvorhaben ist zu verzichten, da sie nur Geld kosten, aber keine sinnvollen Ergebnisse erbringen können. In Klimagutachten müssen zwingend eingehen: die real geplante Baumassenverteilung, die Oberflächenstrukturen der Bauwerke und der dazwischenliegenden Bodennutzung, diethermo- und fluiddynamischen Eigenschaften aller Oberflächen und Materialien, unter Berücksichtigung ihrer real geplanten Formgebung.
- Um die in der Stadt vorhandene Biodiversität bei Pflanzen und Tieren zu erhalten, sind alle geplanten Maßnahmen mit Fachinstituten, insbesondere dem Institut für Biodiversität und Klima der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung, abzustimmen.
- Wie werden externe Fachgremien und -berater, insbesondere zu Grünflächen- und Biodiversitäts-schutz eingebunden ?
- Wie wird die Unabhängigkeit dieser Gremien und Berater von Einflüssen politischer Ideologien oder der sogenannten "Stadtgesellschaft" gewährleistet ?
- Da Klimaschutz im kommunalen Raum nur als Kombination vielfältiger Einzelmaßnahmen realisierbar ist, sind eine Prioritätenliste, ein Realisierungszeitplan nach Prioritätsklassen und eine entsprechende Finanzierungsplanung vorzulegen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 146 Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. März 2015 brachte FREIE_WÄHLER im Ortsbeirat 2 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE und SPD gegen CDU (= Ablehnung) zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.