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Entwicklung von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen

Vorlagentyp: OFdie_farbechten_-_LINKE.
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAbgelehnt

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Begründung

ganztägig arbeitenden Schulen Die selbst gesetzten Ziele verwirklichen Aus dem Einführungstext des B 379: "Das Ziel der Stadt Frankfurt ist es, die Korrelation von Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen und allen Kindern ein Mehr an Teilhabemöglichkeiten sowie faire Bildungschancen zu bieten." ".... Die Ganztagsschulentwicklung folgt diesen Leitlinien und kann nur gelingen, wenn eine Abkehr von einem überwiegend additiven Ansatz erfolgt, bei dem die Betreuungsangebote nach dem Unterricht beginnen. Vielmehr wird ein ineinandergreifendes Modell als Ziel von ganztägig arbeitenden Schulen unterstützt. Die Umsetzung erfolgt mit veränderten Zeitstrukturmodellen in rhythmisierter Form bestehend aus Unterricht und individueller Lernförderung.... ". So weit so gut und auf jeden Fall zu befürworten. Von diesem Anspruch ist das Landesprogramm "Pakt für den Nachmittag", an dem die Stadtverordnetenversammlung beschlossen hat, teil zu nehmen, weit entfernt. So sieht die Angebotsstruktur des Pakt für den Nachmittag aus: - Kostenfreie Frühbetreuung vor dem Unterricht - Für Schülerinnen und Schüler der ersten beiden Jahrgänge (6. bis 8. Lj.), die es benötigen, ein entgeltpflichtiges Förderprogramm im Rahmen einer erweiterten schulischen Betreuung - Für Schülerinnen und Schüler des dritten und vierten Schuljahres (8. bis 10. Lj.) ein System kostenfreier Bildungs-, Betreuungs- und Freizeitangebote. Von einer Verwirklichung des oben beschriebenen Ansatzes kann hier nicht mehr die Rede sein. Stattdessen handelt es sich um eine Nachmittagsbetreuung "light". Der Begriff "light" ist deshalb angebracht, weil bereits für die Kinder des 1. und 2. Schuljahres nicht die Qualitätsstandards garantiert sind, wie sie z.B. in den Kinderhorten gelten (siehe hierzu die Ausführungen des § 15 des Hessischen Schulgesetzes) und es Schülerinnen des dritten und vierten Schuljahrs überlassen bleibt, die kostenfreien Angebote zu nutzen. Für berufstätige Eltern ist dies kein Angebot, das ihnen die Sicherheit gibt, dass ihre Kinder in ihrer Abwesenheit gut versorgt, betreut und gefördert werden. Wer kann, nutzt deshalb die Angebote der Privatschulen. Die gesellschaftlichen Folgen sind bekannt und müssen nicht weiter ausgeführt werden. Um diese negative Entwicklung aufzuhalten, wird der Magistrat aufgefordert, von der Mogelpackung "Pakt für den Nachmittag" Abstand zu nehmen und stattdessen seinen Focus auf den Ausbau ganztägig arbeitender Schulen auszurichten, mit Unterrichtung, Förderung, Betreuung aller Schülerinnen und Schüler.

Inhalt

Antrag vom 14.11.2015, OF 592/7

Betreff: Entwicklung von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen Die selbst gesetzten Ziele verwirklichen Aus dem Einführungstext des B 379: "Das Ziel der Stadt Frankfurt ist es, die Korrelation von Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen und allen Kindern ein Mehr an Teilhabemöglichkeiten sowie faire Bildungschancen zu bieten." ".... Die Ganztagsschulentwicklung folgt diesen Leitlinien und kann nur gelingen, wenn eine Abkehr von einem überwiegend additiven Ansatz erfolgt, bei dem die Betreuungsangebote nach dem Unterricht beginnen. Vielmehr wird ein ineinandergreifendes Modell als Ziel von ganztägig arbeitenden Schulen unterstützt. Die Umsetzung erfolgt mit veränderten Zeitstrukturmodellen in rhythmisierter Form bestehend aus Unterricht und individueller Lernförderung.... ". So weit so gut und auf jeden Fall zu befürworten. Von diesem Anspruch ist das Landesprogramm "Pakt für den Nachmittag", an dem die Stadtverordnetenversammlung beschlossen hat, teil zu nehmen, weit entfernt. So sieht die Angebotsstruktur des Pakt für den Nachmittag aus: - Kostenfreie Frühbetreuung vor dem Unterricht - Für Schülerinnen und Schüler der ersten beiden Jahrgänge (6. bis 8. Lj.), die es benötigen, ein entgeltpflichtiges Förderprogramm im Rahmen einer erweiterten schulischen Betreuung - Für Schülerinnen und Schüler des dritten und vierten Schuljahres (8. bis 10. Lj.) ein System kostenfreier Bildungs-, Betreuungs- und Freizeitangebote. Von einer Verwirklichung des oben beschriebenen Ansatzes kann hier nicht mehr die Rede sein. Stattdessen handelt es sich um eine Nachmittagsbetreuung "light". Der Begriff "light" ist deshalb angebracht, weil bereits für die Kinder des 1. und 2. Schuljahres nicht die Qualitätsstandards garantiert sind, wie sie z.B. in den Kinderhorten gelten (siehe hierzu die Ausführungen des § 15 des Hessischen Schulgesetzes) und es Schülerinnen des dritten und vierten Schuljahrs überlassen bleibt, die kostenfreien Angebote zu nutzen. Für berufstätige Eltern ist dies kein Angebot, das ihnen die Sicherheit gibt, dass ihre Kinder in ihrer Abwesenheit gut versorgt, betreut und gefördert werden. Wer kann, nutzt deshalb die Angebote der Privatschulen. Die gesellschaftlichen Folgen sind bekannt und müssen nicht weiter ausgeführt werden. Um diese negative Entwicklung aufzuhalten, wird der Magistrat aufgefordert, von der Mogelpackung "Pakt für den Nachmittag" Abstand zu nehmen und stattdessen seinen Focus auf den Ausbau ganztägig arbeitender Schulen auszurichten, mit Unterrichtung, Förderung, Betreuung aller Schülerinnen und Schüler.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.10.2015, B 379 Beratung im Ortsbeirat: 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Oktober 2015BB 379Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2015 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei JahrenMagistratsbericht
  2. 14. November 2015Sie sind hier
    OFOF 592/7Entwicklung von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen
    Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 49 · 01.12.2015
TO I, TOP 10
Abgelehnt
1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 592/7 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Enthaltung:
FarbechteFDP
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneBFFREP
Ablehnung:
FarbechteFraktionslos
Enthaltung:
SPDFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FARBECHTE und FDP zu 2. CDU, GRÜNE, BFF und REP gegen FARBECHTE und fraktionslos (= Annahme) bei Enthaltung SPD und FDP

Mitdiskutieren

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