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Stand und Perspektive der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main  Fortschreibung 2016 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte…

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Stand und Perspektive der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main  Fortschreibung 2016 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren

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Bericht des Magistrats vom 25.11.2016, B 310

Betreff: Stand und Perspektive der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2016 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 17.12.2015, § 6655 - NR 405/94 Jugendhilfeausschuss, l. B 379/15 - Gliederung

  1. Allgemeines
  2. Entwicklung der Kinderzahlen
  3. Entwicklung des Angebots der Kindertagesbetreuung 3.1 Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren/ Rechtsanspruch für Kinder ab dem
  4. Lebensjahr seit 2013 3.2 Entwicklung im Bereich Kindergarten 3.3 Entwicklung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder 3.4 Entwicklung von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen 3.4.1 Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) 3.4.2 Förderprogramme des Landes Hessen 3.4.3 Pakt für den Nachmittag und Offene Frankfurter Ganztagsschule
  5. Ausblick: Planung der Angebotserweiterungen 2016 bis 2020 4.1 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren 4.2 Ausbauplanung im Bereich Kindergarten 4.3 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder Anlagen: Anlage 1 Versorgung von Kindern unter 3 Jahren 2015 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 2 Kindergartenversorgung 2015 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 3 Schulkinderversorgung 2015 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 4 Ausbau und Veränderungen des Kita-Platzangebots von November 2014 bis November 2015 Anlage 5 Kita-Neubauten ab 2015 in Bau oder in Vorbereitung Anlage 6 Bestandserhebung der Kindertageseinrichtungen nach Planungs- und Schulbezirken zum 1.11.2015
  6. Allgemeines Es gehört zu den erklärten kommunalpolitischen Prioritäten des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main, Frankfurt zur Familienstadt weiter zu entwickeln und die frühkindliche Bildung zu intensivieren sowie qualitativ weiter zu verbessern. Derzeit gibt es in Frankfurt 141 Kitas des Eigenbetriebes Kita Frankfurt und 623 nicht-städtische Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft von 182 Trägern der freien Jugendhilfe. Darüber hinaus werden 65 Erweiterte Schulische Betreuungen (ESB) von 32 Trägern betrieben. Der vorliegende Bericht schreibt die in den 90er Jahren begonnene Berichterstattung der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung fort (vgl. zuletzt B 379 vom 09.10.2015). Datengrundlage sind die Kita-Bestandserhebung zum Stichtag 01.11.2015 sowie Auswertungen der Einwohnerstatistik bezüglich relevanter Altersjahrgänge zum Jahresende 2015. § Im Teil 2 wird zunächst die Entwicklung der Kinderzahlen in Frankfurt am Main kurz dargestellt; § Teil 3 beschreibt die Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergarten- und im Schulkinderbereich bis 2020 auf der Basis wichtiger Eckdaten; § Teil 4 gibt einen Ausblick auf die Maßnahmen zur Angebotserweiterung in den Jahren 2016 bis 2020 im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergartenbereich und bei den Bildungs- und Betreuungsangeboten an den Grundschulen. Der Bericht wird durch folgende Anlagen ergänzt: § Die Anlagen 1, 2 und 3 stellen auf der Ebene der 79 Grundschulbezirke und der 40 Kita- Planungsbezirke sowie der Angebote mit gesamtstädtischem Bezug (Kita- Planungsbezirk 99) Informationen zu Kinderzahlen, Platzbestand und Versorgungsquoten in den 3 Altersgruppen bereit; § Mit Anlage 4 wird die große Zahl von Angebotsveränderungen nach Bezirken, Einrichtungen und Altersstufen dokumentiert, die zwischen den Stichtagserhebungen zum 01.11.2014 und 01.11.2015 erfolgt sind; § Anlage 5 gibt einen Überblick über die in Bau oder Vorbereitung befindlichen Kita-Neubauvorhaben. § In der Anlage 6 befindet sich ergänzend die komplette Bestandserhebung zum 1.11.
  7. Hier sind alle bestehenden Kindertageseinrichtungen nach Kita-Planungs- und Schulbezirken aufgeführt. Es finden sich Angaben zur Adresse der Einrichtungen, zu den jeweils betreuten Altersgruppen, zu vorhandenen und tatsächlich belegten Plätzen, zum Anteil von Mädchen und Jungen in den Einrichtungen und zur Betreuungszeit sowie zur Auslastung.
  8. Entwicklung der Kinderzahlen Ein zentraler Faktor für die Kita-Entwicklungsplanung ist, dass in Frankfurt am Main entgegen dem allgemeinen Trend nun schon seit 16 Jahren steigende Kinderzahlen bei den Kindern von der Geburt bis ins Grundschulalter zu verzeichnen sind. Nach der Bevölkerungsvorausberechnung des Bürgeramts, Statistik und Wahlen ist mit einer Fortsetzung dieses Trends noch bis mindestens 2025 zu rechnen. Die kleinräumliche Analyse zeigt, dass neben den Neubaugebieten hohe Zuwächse insbesondere in den innenstadtnahen, bevölkerungsreichen Stadtteilen festzustellen sind. Bereits in den vergangenen Jahren ist Frankfurt am Main im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten stark überdurchschnittlich gewachsen. Die Stadt belegt in der Wachstumsstatistik (Bevölkerungsfortschreibung der Statistischen Landesämter) beim prozentualen Zuwachs nach Leipzig den zweiten Platz und gehört damit zu den prosperierenden deutschen Städten. Der Bevölkerungszuwachs der letzten Jahre ist sowohl auf einen Geburtenüberschuss, als auch auf eine positive Wanderungsbilanz zurückzuführen. Die Zahl der Zuzüge liegt deutlich über der Zahl der Wegzüge. Positiv wirken sich hier insbesondere die großen Wohnungsneubauprojekte (u.a. Riedberg, Frankfurter Bogen, Rebstock, Europaviertel, Lindenviertel) aus. In einer Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung ist Frankfurt noch vor München im Vergleichszeitraum (1990 bis 2009) die Stadt mit dem größten Geburtenzuwachs in Deutschland. Die höchsten Geburtenzahlen wiesen die Stadtteile Nordend, Sachsenhausen, Bockenheim, Westend und Gallus auf. Die Kinderzahlen im Bereich der Kinder von 0 bis unter 3 Jahren (3 Jahrgänge / 0- bis unter 3-Jährige; Geburtsjahre 2013 bis 2015) sind, wie im vergangenen Jahr prognostiziert, angestiegen. Im Jahr 2015 ist wieder ein sehr starker Anstieg festzustellen (+646). Absolut sind die Kinderzahlen in der Altersklasse von 22.617 im Jahr 2014 um 646 Kinder auf 23.263 im Jahr 2015 gestiegen. Da im jetzigen Berichtsjahr 2015 wieder ein sehr starker Anstieg der Kinderzahlen erkennbar ist (im Jahr 2015 Anstieg um 646 Kinder), wird für die Folgejahre 2016 bis 2020 eine Mittelwertberechnung auf der Basis der Zuwächse von 2009 bis 2015 vorgenommen. Der prognostizierte Zuwachs beträgt damit für die Folgejahre jährlich 490 Kinder. Die hochgerechneten Gesamtzahlen relativieren sich in der absoluten Höhe erfahrungsgemäß etwas durch Wanderungsbewegungen / Fluktuation (z.B. Wegzug von Familien ins Umland); der ansteigende Trend ist jedoch weiterhin sehr deutlich erkennbar. Die Kinderzahlen in den für den Kindergarten besuch im Jahr 2015/2016 relevanten Jahrgängen (3,5 Jahrgänge / 3 bis 6 jährige Kinder; Geburtsjahre 2009 bis 2012) sind ebenfalls, wie im vergangenen Jahr prognostiziert, gestiegen. Im Berichtsjahr 2015 ist wieder ein sehr starker Anstieg zu verzeichnen (+599). Absolut sind die Kinderzahlen von 24.303 im Jahr 2014 um 599 Kinder auf 24.902 im Jahr 2015 gestiegen. Damit lag der tatsächliche Anstieg in dieser Altersgruppe leicht höher, als in der Prognose für das Jahr 2015 angenommen. Bei einer Hochrechnung/Trendverlängerung bis ins Jahr 2018 (3,5 Jahrgänge) wird von einer Steigerung bei den Kinderzahlen um im Durchschnitt 500 Kinder pro Jahr ausgegangen. Berechnungsgrundlage für diesen Trend ist die Entwicklung in den vergangenen 7 Jahren (2009 bis 2015) unter Berücksichtigung der Geburtenzahlen zum 31.12.2015 im Bereich der zu diesem Zeitpunkt 0- bis unter 3-Jährigen (2016 bis 2018). Für die Jahre 2019 bis 2020 wird die Prognose über eine Mittelwertberechnung der Entwicklung zwischen 2009 und 2015 erstellt. Der prognostizierte Zuwachs beträgt damit für die Folgejahre 2019 bis 2020 jährlich 552 Kinder. Bei den Kindern im Grundschulalter (4 Jahrgänge) ist ab 2003 die Gesamtzahlen der Bezugsjahrgänge angestiegen, was sich bis 2020 und auch darüber hinaus fortsetzen wird. Berechnungsgrundlage für die Prognose 2016 bis 2020 ist die Zahl der zum 31.12.2015 in Frankfurt lebenden 1 bis 9jährigen Kinder. Im Berichtsjahr 2015 ist wieder ein sehr starker Anstieg zu verzeichnen (+708). Absolut sind die Kinderzahlen von 25.271 im Jahr 2014 um 708 Kinder auf 25.979 im Jahr 2015 gestiegen. Damit lag der tatsächliche Anstieg in dieser Altersgruppe höher, als in der Prognose aus dem Jahr 2014 angenommen. Bei einer Hochrechnung/Trendverlängerung bis ins Jahr 2020 (4 Jahrgänge) wird von einer Steigerung bei den Kinderzahlen um im Durchschnitt 500 Kinder pro Jahr ausgegangen. Für alle 3 Altersgruppen (Kinder unter 3 Jahren, Kindergartenkinder, Grundschulkinder) gilt, dass auch andere Daten und Erkenntnisse eine weiter steigende Nachfrage und damit einen entsprechenden Handlungsbedarf bestätigen:
    • Insgesamt hoher Auslastungsgrad
    • Kaum noch frei gemeldete Plätze und viele Anfragen bei der "Infobörse Kindertagesbetreuung"
    • Einschätzungen der Kita-Leitungen zu unberücksichtigten Vormerkungen
    • Aktuelle Versorgungsengpässe in einigen Stadtteilen
  9. Entwicklung des Angebots der Kindertagesbetreuung Die Stadt Frankfurt am Main hat das Platzangebot seit Beginn der 90er Jahre konsequent ausgebaut. Vor allem als Folge der seit dem Jahr 2000 wieder steigenden Kinderzahlen bedarf jedoch das Ziel, den geltenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu gewährleisten und für Kinder unter 3 Jahren seit 2013 einzulösen, weiterer Anstrengungen. Auch für die Grundschulkinder will der Magistrat ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot bereithalten, obwohl es keinen Rechtsanspruch für diese Altersgruppe gibt. Dies wird im Rahmen der Ganztagsschulentwicklung ermöglicht (vgl. Kapitel 3.4). Die folgende Tabelle zeigt, dass in den vergangenen 8 Jahren ein erheblicher Ausbau der Platzkapazität in allen Altersstufen erfolgt ist. Auch im Jahr 2015 konnten wieder Verbesserungen erreicht werden. Wegen der stark steigenden Kinderzahlen und der Gefährdung des Rechtsanspruchs wurde für die Maßnahmenplanung ab 2004 der vorrangige Ausbau des Kindergartenangebots festgelegt. Die Erweiterung der Betreuungsplätze für Grundschulkinder fußt auf den Maßnahmen, die im Rahmen der Ganztagsschulentwicklung ergriffen werden. Ab dem Jahr 2008 wurde dann auch wegen der Änderungen im SGB VIII (Einführung des Rechtsanspruchs für Kinder unter 3 Jahren zum August 2013) das Angebot in Krippen und Krabbelstuben massiv ausgebaut. Parallel dazu wurde für die gleiche Altersgruppe das Angebot in der Kindertagespflege erweitert. Entwicklung des Gesamtangebots an Kita-Plätzen 2008 - 2015 *darüber hinaus werden 373 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren in Kindertagespflege betreut. **darüber hinaus werden 222 Grundschulkinder in Kindertagespflege betreut. Betrieblich geförderte Kindertageseinrichtungen Insbesondere im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren realisieren immer mehr Betriebe und Unternehmen in Frankfurt am Main die Option, die Kinderbetreuung für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen betrieblich zu fördern. Seit dem Jahr 1992 werden Betriebe, die eine betriebliche Kindertageseinrichtung einrichten, von der Stadt Frankfurt finanziell unterstützt. Auf der Grundlage dieses Frankfurter Programms zur Förderung betrieblicher und betriebsnaher Einrichtungen werden zum Stichtag 01.11.2015 in Frankfurt am Main 56 betriebliche Kindertageseinrichtungen betrieben, die 1.862 Plätze für Kinder unter 3 Jahren, 755 Kindergartenplätze und 55 Hortplätze zur Verfügung stellen. Dies sind insgesamt 2.672 Plätze in betrieblichen und betriebsnahen Einrichtungen. 3.1 Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren / Rechtsanspruch für Kinder ab vollendetem
  10. Lebensjahr seit 2013 Bei den Platzzahlen (Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze in Krippen und Krabbelstuben sowie in altersgemischten Kindergartengruppen und Kindertagespflege) erfolgte in den Jahren von 2008 bis 2015 ein kontinuierlicher Ausbau des Angebots um insgesamt 6.168 Plätze in Tageseinrichtungen und um 426 Plätze in Kindertagespflege. Im aktuellen Berichtsjahr 2015 konnte das geplante Ausbauziel von 536 Kita-Plätzen sogar übertroffen werden. Auf Grund zeitlicher Verzögerungen bei Neubau-Projekten aus vorangegangenen Jahren sowie massiven Neubau- und Sanierungsprojekten wurden 955 neue Plätze geschaffen und 178% des Ausbauzieles erreicht. Damit wurde in dem beschriebenen Zeitraum der Versorgungsgrad in Tageseinrichtungen im Bereich der Kinder unter 3 Jahren auf 42 % ausgebaut. Absolut standen zum 01.11.2015 insgesamt 9.726 Plätze in Krippen und Krabbelstuben sowie in altersgemischten Kindergartengruppen zur Verfügung. Vor allem in dieser Altersgruppe (0- bis unter 3-Jährige Kinder) wird ein nennenswerter Teil der Kinder in Kindertagespflege betreut. Seit 10 Jahren ist der Kindertagespflege durch weitreichende gesetzliche Neuregelungen ein erweiterter rechtlicher Rahmen verliehen worden. Bei der Planung des Gesamtangebots für diese Altersgruppe ist die Kindertagespflege als gleichrangige Angebotsform mit zu berücksichtigen. Zum Selbstverständnis der Kindertagespflege gehört es, dass die Kinder bis zum Übergang in den Kindergarten weiterbetreut werden wie auch in dieser Altersgruppe ergänzend zur Kita betreut werden, wenn das aufgrund der Arbeitszeiten der Eltern erforderlich ist. Zum Stichtag 01.11.2015 sind 373 Kinder zwischen 3-6 Jahren in Kindertagespflege betreut gewesen. Ebenso werden Schulkinder - zum Stichtag 222 Kinder - sowohl einrichtungsergänzend als auch alternativ zum Hort in Kindertagespflege betreut. Zum Stichtag 01.11.2009 wurden 576 Tagespflegeverhältnisse bei rund 240 Tagespflegepersonen für Kinder unter 3 Jahren ermittelt. Seitdem ist das Angebot im Bereich der Kindertagespflege angestiegen. Im Berichtsjahr 2015 werden nunmehr 801 Kinder unter 3 Jahren in Kindertagespflege von rund 520 Tagespflegepersonen betreut. Die Kindertagespflege ist während der vergangenen Jahre stetig qualitativ und quantitativ weiterentwickelt worden. Dadurch konnte die Anzahl der tätigen Tagespflegepersonen mehr als verdoppelt werden. Seit 2013 stagniert der Ausbau in der Kindertagespflege, gleichwohl gelingt es, die Gesamtanzahl der Tagespflegepersonen konstant zu halten (jährlich beenden 50-80 Personen ihre Tätigkeit in der Kindertagespflege - die gleiche Anzahl kommt an neuen Tagespflegepersonen hinzu). - Seit 2013 beteiligen sich freie Träger an den Aufgaben der Kindertagespflege und betreiben für bestimmte Stadtteile in Frankfurt am Main wohnortnah sogenannte Fachdienste Kindertagespflege. Sowohl die Tagespflegepersonen als auch Eltern nutzen das Beratungs- und Unterstützungsangebot vor Ort. Derzeit beteiligen sich 6 freie Träger an diesen Aufgaben. - Das Ziel, die Kindertagespflege im Bewusstsein der Eltern weiter sichtbar und bekannt zu machen, wird stetig verfolgt und an geeigneten Maßnahmen gearbeitet. Rechnet man die Plätze bei Tagespflegepersonen zu den Plätzen in Kindertageseinrichtungen, ergibt sich eine Gesamtzahl von 10.527 Plätzen. Erstmals liegt damit die Gesamtzahl der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren über 10.
  11. Mit diesem Platzangebot wird in 2015 ein Versorgungsgrad von 45 % in Bezug auf die 3 Jahrgänge der unter 3-Jährigen erreicht. Mit 45% liegt Frankfurt über dem gesetzten bundesweiten Mittelwert zum Ausbau von U3 Plätzen. Das Versorgungsziel wird seit dem Bericht B 379 vom 09.10.2015 mit 53 % in Bezug auf 3 Jahrgänge (0- bis unter 3-Jährige) beziffert. Der Magistrat geht bei der Ermittlung des Versorgungsziels weiterhin von 3 Jahrgängen (Kinder von 0 bis 3 Jahren) aus. Eine Reduzierung der Versorgungsziele - gerade auf 2 Jahrgänge (Kinder von 1 bis 3 Jahren), weil nur für diese Altersgruppe der individuelle Rechtsanspruch besteht - erscheint aus Sicht des Magistrats nicht ausreichend. Auch ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder unter 1 Jahr ist per Gesetz (§ 24, Abs. 1, SGB VIII) zu schaffen (wenn auch ohne den individuell einklagbaren Rechtsanspruch) und wird auch von den Familien nachgefragt. Darum übernimmt die Stadt die Verantwortung und baut auch über dem bereits erreichten bundesweiten Mittelwert hinaus weiter aus, sodass 2016 ein Versorgungsgrad von 49% für die 3 Jahrgänge prognostiziert wird. Seit 01.08.2013 gilt der uneingeschränkte (subjektive, d. h. individuell einklagbare) Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege für jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Zur Einlösung des Rechtsanspruchs hält der Magistrat bis 2018 die Umsetzung eines Versorgungsgrads von 53%, bezogen auf die ersten drei Jahrgänge, für erforderlich. Um dieses Ziel zu erreichen müssten zwischen 2016 und 2017 2.322 zusätzliche Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege eingerichtet werden (siehe dazu die folgende Tabellenübersicht). Das stellt nicht nur die Stadt Frankfurt, sondern auch die Träger von Kindertageseinrichtungen vor erhebliche Herausforderungen. Die Platzausbauplanung zur Einlösung des Rechtsanspruchs ab 2013 legt der Magistrat mit diesem Bericht vor (siehe Kapitel 4.1). Null- bis Dreijährige - Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen Die in der Tabelle abgebildeten Ausbauzahlen (Veränderungen zum Vorjahr) beinhalten ab dem Jahr 2016 neue Plätze für unter 3 Jährige über das Frankfurter Sofortprogramm Kinderbetreuung, über Kita-Neubauten sowie Erweiterungen in bestehenden Kitas. 3.2 Entwicklung im Bereich Kindergarten Seit dem Jahr 2000 erfolgte ein kontinuierlicher Ausbau des Kindergarten-Platzangebots um insgesamt 6.647 Plätze. Allein in den letzten vier Jahren wurden 2.744 zusätzliche Kindergartenplätze geschaffen (2012 +519 Plätze, 2013 +785 Plätze, 2014 +710 Plätze, 2015 +730 Plätze). Dem stand im gleichen Zeitraum ein Anstieg um 2.181 Kinder gegenüber. So ist der Versorgungsgrad trotz erheblichem Platzausbau zwischen 2012 und 2015 nur leicht gestiegen. Er beträgt 2015, bezogen auf 3,5 Jahrgänge, 96%. Um der zu erwartenden, weiterhin deutlichen, Zunahme der Kinderzahlen gerecht zu werden und auch den Versorgungsgrad weiter zu verbessern, sind weiterhin große Anstrengungen beim Kindergarten-Platzausbau erforderlich. Dabei kommt es auch darauf an, eine größere regionale Ausgewogenheit zu erreichen. Zusätzlich zu den Angebotserweiterungen im Rahmen des Sofortprogramms Kinderbetreuung werden in erheblichem Umfang zusätzliche Platzkapazitäten in den vorgesehenen Kita-Neubauten geschaffen (vgl. Anlage 5). Die unter 3.1 beschriebenen geplanten Platzerweiterungen für Kinder unter 3 Jahren verstärken das Erfordernis einer lückenlosen Anschlussbetreuung im Kindergarten zum vollendeten
  12. Lebensjahr der Kinder. Kann der Wechsel nicht zum
  13. Geburtstag erfolgen, hat dies zur Folge, dass Dreijährige in Krippen und Krabbelstuben bleiben müssen, diese Plätze also nicht zeitnah mit Kleinkindern belegt werden können. Vor diesem Hintergrund hat der Magistrat im Rahmen des Berichtes B 864 vom 2.10.2009 (Beschluss der StVV vom 28.01.2010 § 7474) das Versorgungsziel im Kindergartenbereich auf 100% angehoben. Wegen der 2015 stärker als vorhergesagt gestiegenen Kinderzahlen wird das Versorgungsziel voraussichtlich 2019 nahezu erreicht. (vgl. folgende Tabelle) Drei- bis Sechsjährige - Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen * = Hochrechnung / Platzzahlen und -veränderungen geschätzt / Kinderzahlen auf Basis der Jahrgänge der heute 0 bis 3 Jährigen Die für 2016/17/18 errechneten Prognosezahlen (25.620, 26.434 und 26.915 = Zuwächse gegenüber dem Vorjahr um 718, 814 bzw. 481 Kinder) wurde insgesamt nach unten korrigiert. Die Abweichungen zwischen Hochrechnung und tatsächlich eingetretenen Kinderzahlen waren in den zurückliegenden Jahren erheblich. Die tatsächlichen Zuwächse der Kindergartenkinder verringerten sich gegenüber den Hochrechnungszuwächsen. Deshalb wird für 2016/17/18 von 500 zusätzlichen Kindern ausgegangen. Die Überprüfung der tatsächlichen Entwicklung in 2016 erfolgt nach Vorliegen der Einwohnerstatistik zum 31.12.2016 ** = Trendverlängerung / Platzzahlen und -veränderungen geschätzt / Kinderzahlen auf Basis einer Mittelwertberechnung der Entwicklung 2009 bis 2015 Die Erweiterung der Anteile von Ganztags- und Teilzeit-Plätzen am Gesamtangebot im Kindergartenbereich wurde bereits im Bericht vom 18.02.2000 (B 102) ausdrücklich als Ziel der Angebotsplanung benannt. Das Ziel einer bedarfsgerechten Ausweitung des Ganztagsangebots wird kontinuierlich weiter verfolgt. So konnte der Anteil der Ganztagsplätze im Kindergarten mittlerweile auf 75% erhöht werden, der Anteil der Teilzeitplätze liegt 2015 bei 18% und der Anteil der Halbtagsplätze sank weiter auf nunmehr 7%. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung seit dem Jahr 2000: Entwicklung der Betreuungszeiten in Kindergärten von 2000 bis 2015 3.3 Entwicklungen im Bereich der Angebote für Grundschulkinder Der Bedarf an Betreuungsangeboten für Grundschulkinder steigt in Frankfurt am Main kontinuierlich. Das zeigt die deutlich gestiegene Nachfrage nach Betreuungsplätzen in allen Frankfurter Stadtteilen. In den vergangenen Jahren war dieser höhere Bedarf eher in den innenstadtnahen Planungs- und Schulbezirken zu verzeichnen. Heute stellt sich die Situation so dar, dass im gesamten Stadtgebiet ein großer Bedarf erkennbar ist. Belege hierfür sind die vermehrte Nachfrage nach Betreuungsangeboten in der Infobörse Kindertagesbetreuung des Stadtschulamtes und die Überbelegungen in den Horten, den Schülerläden und den Erweiterten Schulischen Betreuungen. Zurückzuführen ist die gestiegene Nachfrage zum einen auf das stetige Wachstum der Stadt Frankfurt am Main. Im Zeitraum zwischen dem Schuljahr 2012 und 2015 ist die Zahl der Grundschüler um rund 10% gestiegen. Zum anderen benötigen viele Familien einen Betreuungsplatz über die Unterrichtszeit hinaus, um Beruf und Familie vereinbaren zu können. Der gut voranschreitende Ausbau von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige und die sehr gute Versorgungssituation im Bereich der Drei- bis Sechsjährigen macht zudem die Rückkehr in den Beruf schon sehr viel früher attraktiv und möglich. Hier greifen die städtischen Bemühungen zur Erhöhung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zudem gibt es im Bereich der Drei- bis Sechsjährigen eine Ausweitung der Betreuungsdauer, sodass viele Familien mit ihrer Berufstätigkeit und Lebensplanung auf eine Entlastung durch ein Betreuungsangebot eingestellt sind und beim Übergang der Kinder vom Kindergarten in die Grundschule auf eine Fortsetzung des Betreuungsangebots im vergleichbaren zeitlichen Rahmen angewiesen sind. Hinzu kommt, dass Eltern die Förderung ihrer Kinder in Horten, schulischen Betreuungsangeboten und ganztägig arbeitenden Schulen sehr schätzen und Kinder hier gerne ihren Nachmittag mit Kindern ihrer Altersgruppe verbringen. Die Planung für die Altersgruppe der Schulkinder beruht auf dem gesetzlichen Auftrag, dass für Kinder im schulpflichtigen Alter ein bedarfsdeckendes Betreuungsangebot vorzuhalten ist (vgl. § 24, Satz 4 SGB VIII). Allerdings besteht für schulpflichtige Kinder bisher weder nach dem SGB VIII noch nach hessischem Landesrecht (Hessisches Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzbuch - HKJGB; Hessisches Schulgesetz) ein einklagbarer Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Zum 01.11.2015 standen den Grundschulkindern 9.212 Hortplätze und 4.901 Plätze in der Erweiterten Schulischen Betreuung sowie in der Übermittagbetreuung (siehe 3.4.1) zur Verfügung. Dies ergibt gesamt 13.780 Plätze und einen stadtweiten Versorgungsgrad über platzbezogene Angebote von 54%. In dieser Quote sind noch nicht die schulbezogenen Bildungs- und Betreuungsangebote einbezogen. Die Angebote nach den Profilen 2 und 3 der Schulen im Ganztagsschulprogramm des Landes Hessen (siehe 3.4.2) sowie die Angebote der "Offenen Frankfurter Ganztagsschule" (OFG, siehe 3.4.3) müssen für jeweils mindestens 20% der Kinder der Schule vorgehalten werden. D.h. Schulen, die sowohl im Profil 2 oder 3 arbeiten und zugleich Offene Frankfurter Ganztagsschule sind, halten entsprechend für mindestens 40% der Schulkinder ein Ganztagsangebot vor. Schulen, die im "Pakt für den Nachmittag" aufgenommen sind, halten, in Ergänzung um die kommunalen Programme Erweiterte Schulische Betreuung und Horte, eine Betreuungsgarantie für insgesamt 100% der Schülerinnen und Schüler vor. Die Sicherstellung von zusätzlichen ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Grundschulkinder erfolgt über den Ausbau und die Weiterentwicklung von ganztägig arbeitenden Grundschulen sowie über die Maßnahmen, die im Übergang zu dieser Weiterentwicklung ergriffen werden sollen. Es werden individuelle, auf den jeweiligen Schulbezirk maßgeschneiderte Lösungen gesucht und versucht diese zeitnah umzusetzen. Um den Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern und den Kindern eine gute Betreuung zu ermöglichen, wird der Magistrat künftig flexibel in den Schulbezirken agieren und kreative Übergangslösungen zur Betreuung von Schulkindern anbieten, bis die Ganztagsschulentwicklung abgeschlossen ist. Provisorisch kann dies auch die Erweiterung der Hortkapazitäten, die Nutzung von Institutionen, Vereinen und Kooperationen, o.ä. im Stadtteil bedeuten. Für die beschriebenen Übergangslösungen werden ab 2017 jährlich 100 weitere Hortplätze eingeplant. Darüber hinaus werden jährlich weitere 100 Plätze in der Erweiterten Schulischen Betreuung eingeplant (Erhöhung des jährlichen Ausbaus der ESB von 600 auf 700 Plätze). Das bestehende Hortangebot in Kindertageseinrichtungen außerhalb der Schule bleibt erhalten. In Einzelfällen (Horte in und an Schulen) werden Horte in Erweiterte Schulische Betreuungen umgewandelt. Sechs bis Zehnjährige - Entwicklung der Kinderzahlen- und der platzbezogenen Angebote (ohne Plätze der OFG und der Ganztagsprogramme des Landes Hessen***) 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016* 2017* 2018* 2019* 2020* Kinder (6-10 Jahre / 4 Jahrgänge) 21.910 22.267 23.178 23.584 24.376 25.271 25.979 26.479 26.979 27.479 27.979 28.479 Verände-rungen zum Vorjahr +236 +357 +911 +406 +792 +895 +708 +500 +500 +500 +500 +500 Hort-Plätze gesamt 9.661 9.655 9.720 9.658 9.465 9.535 9.681 9.701 9.810 9.910 10.040 10.140 Verände-rungen zum Vorjahr +177 -6 +65 -62 -193** +70 +146 +20 +109 +100 +130 +100 abzüglich Plätze ab
  14. Klasse -679 -628 -590 -624 -539 -478 -469 -500 -500 -500 -500 -500 Hortkapazität Grundschul-alter 8.982 9.027 9.130 9.034 8.926 9.057 9.212 9.201 9.310 9.410 9.540 9.640 Versorgungs-grad (4 Jahrgänge) 41% 41% 39% 38% 37% 36% 35% 35% 35% 34% 34% 34% Plätze in Betreuung an Schulen (ESB + ÜM-Betr.) 2.490 2.760 3.054 3.414 3.831 4.264 4.901 5.501 6.201 6.901 7.601 8.301 Veränderungen zum Vorjahr +197 +270 +294 +360 +417 +433** +637 +600 +700 +700 +700 +700 Plätze gesamt (Hort/ESB/ÜM-Betr.) 11.472 11.787 12.184 12.448 12.757 13.321 14.113 14.702 15.511 16.311 17.141 17.941 Versorgungs-grad (Hort/ESB/ÜM-Betr.) 52% 53% 53% 53% 52% 53% 54% 56% 57% 59% 61% 63% 65 % von 4 Jahrgängen 14.242 14.474 15.066 15.330 15.844 16.426 16.886 17.211 17.536 17.861 18.186 18.511 rechnerisches Platzdefizit -2.770 -2.687 -2.882 -2.882 -3.087 -3.105 -2.773 -2.509 -2.025 -1.550 -1.045 -570 * = Hochrechnung / Platzzahlen und -veränderungen geschätzt (jährlicher Zuwachs an Hortplätzen auf Grundlage der Haushaltsanmeldungen, ab 2017 jährlich 100 Hortplätze im Sofortprogramm + Plätze in Neubauten + Erweiterungen bei Kita Frankfurt; ab 2017 jährlich + 700 Plätze in erweiterter Betreuung an Schulen vorgesehen) Kinderzahlen auf der Basis der Jahrgänge der heute 3 bis 9 Jährigen Die für 2016 bis 2020 errechneten Prognosezahlen (26.598, 27.298, 27.952, 28.704 und 29.582 = Zuwächse gegenüber dem Vorjahr um 619, 700, 654, 752 und 878 Kinder) wurde insgesamt nach unten korrigiert. Die Abweichungen zwischen Hochrechnung und tatsächlich eingetretenen Kinderzahlen waren in den zurückliegenden Jahren erheblich. Die tatsächlichen Zuwächse der Kinder verringerten sich gegenüber den Hochrechnungszuwächsen. Deshalb wird für 2016 bis 2020 von jährlich 500 zusätzlichen Kindern ausgegangen. Die Überprüfung der tatsächlichen Entwicklung in 2016 erfolgt nach Vorliegen der Einwohnerstatistik zum 31.12.2016 ** tatsächlich wurden in erheblichem Umfang Plätze in der "Über-Mittag-Betreuung" in Plätze in Erweiterter Schulischer Betreuung umgewandelt (qualitative Verbesserung v.a. in Bezug auf die Öffnungszeiten); zwischen 1.11.2014 und 1.11.2015 sind 847 neue Plätze in Erweiterter Schulischer Betreuung entstanden. *** schulbezogene Angebote der Schulen, die im Profil 2 und 3 nach der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen arbeiten sowie Schulen, die am kommunal finanzierten Ganztagsprogramm "Offene Frankfurter Ganztagsschule" (OFG) teilnehmen, haben entsprechend der Richtlinien für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen ein Ganztagsangebot für mindestens 20% der Schulkinder ihrer Schule vorzuhalten. Schulen, die sowohl im Profil 2 oder 3 arbeiten und zugleich OFG-Schule sind, haben entsprechend ein Angebot für mindestens 40% der Schulkinder vorzuhalten. Schulen, die im "Pakt für den Nachmittag" aufgenommen sind, halten in Ergänzung um die kommunalen Programme Erweiterte Schulische Betreuung und Horte eine Betreuungsgarantie für dann insgesamt 100% der Schülerinnen und Schüler vor. 3.4 Entwicklung von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen Das Ziel der Stadt Frankfurt ist es, die Korrelation von Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen und allen Kindern ein Mehr an Teilhabemöglichkeiten sowie faire Bildungschancen zu bieten. Ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zu diesem Ziel ist die Entwicklung von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen. Die Rahmenbedingungen an den Grundschulen sollen so ausgebaut werden, dass Bildungsprozesse optimal verlaufen können. Wichtig ist hierbei, dass Bildungswege keine Brüche erleiden und verlässliche, familiengerechte Betreuungsangebote wie auch Förderungen in gestalteten Übergängen von der Kindertagesstätte in die Schule fortgeführt werden. Zudem müssen Übergänge von Grundschulen in die weiterführende Schule unterstützend vorbereitet und begleitet werden. Dieses Ziel möchten wir in Frankfurt am Main mit der Entwicklung von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen erreichen. Dieser Entwicklungsschritt ist ein zentraler Bestandteil des vorgelegten integrierten Schulentwicklungsplans 2015 - 2019, der folgende Leitprinzipien dafür zu Grunde legt: Vom Kind her denken Ganztägig arbeitende Schulen leisten erkennbare Beiträge zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern indem sie deren Bedürfnissen und Potentialen in den Blick nehmen und die Gestaltung der Bildungs- und Betreuungsangebote an den persönlichen Ressourcen der Kinder ausrichten. Regionalisierung Bestehende Programme in den Schulen und bestehende Strukturen in Schul-bezirken/Stadtteilen werden zusammengeführt und koordiniert, mit dem Ziel regionale Zusammenhänge zu stärken. Dazu werden verstärkt die Angebote des Schulbezirks bzw. des Stadtteils (Horte, Schülerläden, Kinderhäuser, Kindertagespflege, Vereine, etc.) einbezogen. Gemeinsam soll ein abgestimmtes sowie qualitativ hochwertiges und vielfältiges Ganztagsangebot ermöglicht werden. Vielfalt Schülerinnen und Schüler haben in ihrer individuellen Vielfältigkeit besondere Bedarfe und Potentiale. Diese zu erkennen und zum Wohl des Kindes zu arbeiten ist ein ausdrückliches Ziel. Die Ganztagsschulentwicklung folgt diesen Leitprinzipien und kann nur gelingen, wenn eine Abkehr von einem überwiegend additiven Ansatz erfolgt, bei dem die Betreuungsangebote nach dem Unterricht beginnen. Vielmehr wird ein ineinandergreifendes Modell als Ziel von ganztägig arbeitenden Schulen unterstützt. Die Umsetzung erfolgt mit veränderten Zeitstrukturmodellen in rhythmisierter Form bestehend aus Unterricht und individueller Lernförderung, Mittagessen und Freizeitangeboten sowie Bildungs- und Betreuungsangeboten. Im letzten Jahrzehnt sind im Bereich der Schulkinderbetreuung auf kommunaler Ebene und durch das Land Hessen verschiedene Bildungs- und Betreuungsangebote entstanden, die zurzeit parallel und in den verschiedensten Kombinationen in den Grundschulen existieren. Das Ziel für die kommenden Jahre ist es, diese parallel existierenden Programme und die dazugehörigen Ressourcen zusammenzuführen und in einem neuen Gesamtkonzept für eine ganztägige arbeitende Grundschule zu vereinen. Der "Pakt für den Nachmittag" (siehe 3.4.3) bildet hierbei die Grundlage für diesen Veränderungsprozess. Dieses enge Kooperationsprojekt zwischen dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt am Main hat zum Ziel, allen Eltern, die dies für ihre Grundschulkinder benötigen, ein verlässliches und bedarfsorientiertes Bildungs- und Betreuungsangebot von 7.30 bis 17.00 Uhr anzubieten. Grundschulen, die Teil des "Paktes für den Nachmittag" sind, beginnen bereits mit der Zusammenführung von existierenden Förderprogrammen an ihrer Schule. Ein nächster wichtiger Schritt im Pakt für den Nachmittag ist die enge Zusammenarbeit mit den Bildungs- und Betreuungsstrukturen im Stadtteil, um die ganztägig arbeitenden Grundschulen nach einem einheitlichen Bildungsverständnis auszurichten und die vorhandene Expertise der Kooperationspartnerinnen und -partner im Stadtteil in die Arbeit miteinfließen zu lassen. Aus den Erfahrungen des Pilotprojektes und der konzeptionellen Weiterentwicklung mit allen Akteurinnen und Akteuren im Fachfeld wird derzeit ein Gesamtkonzept für die Entwicklung von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen entwickelt, welches als Grundlage für die Umsetzung an allen Grundschulen dienen wird. 10 Grundschulen nehmen am "Pakt für den Nachmittag" im Schuljahr 2015/2016 teil, im Schuljahr 2016/2017 kommen weitere 3 Grundschulen dazu. Für die Grundschulen, die zunächst nicht am "Pakt für den Nachmittag" teilnehmen, werden die dort vorhandenen Förderprogramme fortgeführt und nach Bedarf ausgebaut. 3.4.1 Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) Die Erweiterte Schulische Betreuung ist ein verlässliches und bedarfsorientiertes Angebot an einer Grundschule mit einer Öffnungszeit von 11.30 Uhr bis 15 Uhr bzw. 17 Uhr. Es beinhaltet eine Ferienbetreuung bei maximal 25 Schließtagen im Jahr. Das Angebot ist entgeltpflichtig und orientiert sich an den kommunalen Regelungen für Elternentgelte in Frankfurter Kindertageseinrichtungen. Im Berichtszeitraum gab es an 65 Frankfurter Grundschulen, bzw. Schulen mit Grundstufen, eine Erweiterte Schulische Betreuung mit 4.568 Plätzen. Das Förderprogramm wird mit jährlich 700 Plätzen ausgebaut. In der Zeit vor dem Unterricht (07.30-09.00 Uhr) gibt es in Grundschulen zudem die Möglichkeit einer Frühbetreuung, die entgeltfrei angeboten wird. 87 Grundschulen/Schulen mit Grundstufen halten dieses Angebot zum Schuljahr 2015/2016 vor. Der Vorläufer der Erweiterten Schulischen Betreuung war die Übermittagsbetreuung. Sie deckt eine Betreuungszeit nach dem Unterricht von 11.30 Uhr bis 14 Uhr ab und enthält keine Ferienbetreuung. An 9 Grundschulen ist dieses Förderprogramm zurzeit noch installiert und wird schrittweise ebenfalls in eine ESB umgewandelt. 3.4.2 Förderprogramme des Landes Hessen Die Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz in der Fassung vom 01.11.2011 und dem dazugehörigem Qualitätsrahmen ist die rechtliche Grundlage für die Umsetzung des Förderprogrammes des Landes Hessen. Es werden die folgenden Angebote unterschieden: Profil 1 Schulen mit Ganztagsangeboten im Profil 1 bieten an mindestens drei Tagen Angebote im Zeitfenster 07.30 Uhr bis 14.30 Uhr an. Profil 2 Schulen mit Ganztagsangeboten im Profil 2 halten an fünf Tagen Ganztagsangebote von 07.30 Uhr bis 16 Uhr oder 17 Uhr und freitags bis mindestens 14 Uhr bereit. Die Teilnahme an Angeboten im Profil 1 und 2 sind für die Schülerinnen und Schüler freiwillig und erst nach Anmeldung für ein Angebot verpflichtend für den Anmeldezeitraum. Profil 3 Ganztagsschulen im Profil 3 bieten an fünf Tagen Ganztagsangebote von 07.30 Uhr bis 16 Uhr oder 17 Uhr und freitags bis mindestens 14 Uhr an. Die Teilnahme an den Angeboten ist teilweise oder vollständig verpflichtend. In Schulen mit Ganztagsangeboten Profil 1 und 2 ist gemäß Richtlinie kein Ferienprogramm vorgesehen. Schulen mit Profil 3 sehen in ihrem pädagogischen Konzept nach ihren Möglichkeiten eine Ferienbetreuung vor. Diese ist entgeltpflichtig. Die Angebote nach den Profilen müssen in der Grundschule für 20% der Kinder der Schule oder mindestens 30 Schülerinnen und Schüler vorgehalten werden. Zum Schuljahr 2015/2016 sind 41 Grundschulen/Schulen mit Grundstufen im Ganztagsschulprogramm des Landes Hessen anerkannt, davon 22 als Schule mit Ganztagsangeboten Profil 1 13 als Schule mit Ganztagsangeboten Profil 2 6 als Ganztagsschulen Profil 3 3.4.3 Pakt für den Nachmittag (PfdN) und Offene Frankfurter Ganztagsschule (OFG) Am 11.06.2015 hat die Stadtverordnetenversammlung die Beteiligung der Stadt Frankfurt am Landesprogramm "Pakt für den Nachmittag" beschlossen. Die Umsetzung hat zum Schuljahr 2015/2016 mit einem Pilotverfahren begonnen. Folgende Schulen nehmen im Schuljahr 2015/2016 am "Pakt für den Nachmittag" teil:
  15. Albrecht-Dürer-Schule (Sossenheim)
  16. Dahlmannschule (Ostend)
  17. Diesterwegschule (Ginnheim)
  18. Grundschule Rebstock (Bockenheim)
  19. Grundschule Riedberg I (Riedberg)
  20. Henri-Dunant-Schule (Sossenheim/Auslagerung Höchst)
  21. Hostatoschule (Höchst)
  22. Konrad-Haenisch-Schule (Fechenheim)
  23. Marie-Curie-Schule (Riedberg)
  24. Textorschule (Sachsenhausen) Im Jahr 2015 fand ein neues Bewerbungsverfahren für den Pakt für den Nachmittag statt, sodass zum Schuljahr 2016/2017 drei weitere Schulen hinzukommen werden:
  25. Kerschensteinerschule (Hausen)
  26. Berthold-Otto-Schule (Griesheim)
  27. Theobald-Ziegler-Schule (Preungesheim) Ziel des "Paktes am Nachmittag" ist, dass alle Kinder, die eine teilnehmende Schule besuchen und einen Platz benötigen, diesen auch erhalten. Dieses Versorgungsziel von dann 100% wird sichergestellt über die Angebote in der jeweiligen Schule und ihrer Kooperationspartnerinnen und -partner im Stadtteil. Zu entwickelnde Angebotsstruktur im "Pakt für den Nachmittag": § Frühbetreuung vor dem Unterricht § Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 und 2 Für alle Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Jahrgänge, die es benötigen, steht das Förderprogramm Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) entgeltpflichtig zur Verfügung (siehe 3.4.1). § Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 3 und 4 Für die Schülerinnen und Schüler der dritten und vierten Jahrgänge steht ein System von kostenfreien Bildungs-, Betreuungs- und Freizeitangeboten täglich bis 17.00 Uhr zur Verfügung. Für alle Schülerinnen und Schüler einer Schule ist ein gemeinsames Konzept, bestehend aus ESB sowie Bildungs- und Betreuungsangeboten, zu entwickeln, das allen Bedarfen aus der Schülerschaft entspricht. § Ferienangebote Alle Schülerinnen und Schüler können bei maximal 25 Schließtagen an Ferienangeboten teilnehmen. Ferienangebote werden in Kooperation mit Einrichtungen, Organisationen und Vereinen im Schulbezirk/Stadtteil abgestimmt. Sie werden bedarfsorientiert angeboten. Sofern Kinder eine Erweiterte Schulische Betreuung oder einen Hort besuchen, nehmen sie bei Bedarf die dortigen Ferienangebote wahr. Die "Offene Frankfurter Ganztagsschule" (OFG) wurde im Vorfeld des "Paktes für den Nachmittag" als rein kommunale Weiterentwicklung von Schulen zu ganztägig arbeitenden Schulen eingeführt. Mit der Einführung des "Paktes für den Nachmittag" hat sich diese Entwicklungsperspektive verändert. Die weitere Entwicklung von Schulen zu ganztägig arbeitenden Schulen kann nun in Kooperation mit dem Land Hessen stattfinden. Die Stadtverordneten haben deshalb beschlossen (§ 5888 vom 07.05.2015), dass künftig nur noch Schulen in das kommunale Förderprogramm "Offene Frankfurter Ganztagsschule" aufgenommen werden, § die bereits am Pakt für den Nachmittag teilnehmen, § die sich für den Pakt für den Nachmittag beworben haben oder § die bereit sind, sich für den Pakt für den Nachmittag zu bewerben. Die kommunale Ressource wird bei diesem Förderprogramm mit der Landesressource verrechnet. Die verbleibende kommunale Ressource soll insbesondere für die Stärkung der Kooperationsbezüge innerhalb des Schulbezirks / Stadtteils eingesetzt werden. Dies geschieht mit dem Ziel, dass bestehende Strukturen des Schulbezirks/Stadtteils im Bereich der Schulkinderbetreuung so zusammengeführt und koordiniert werden sollen, dass für alle Kinder im Schulbezirk ein verlässliches und transparentes Angebot entsteht.
  28. Zusammenfassung und Ausblick: Planung der Angebotserweiterungen 2016 bis 2020 Derzeit gibt es in Frankfurt 141 Kitas des Eigenbetriebes Kita Frankfurt und 623 nicht-städtische Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft von 182 Trägern der freien Jugendhilfe. Darüber hinaus werden 65 Erweiterte Schulische Betreuungen (ESB) von 32 Trägern betrieben. Der Magistrat plant auch in den kommenden Jahren den weiteren Ausbau des Angebots im Bereich der Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder in allen Altersgruppen. Im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren geschieht dies vor dem Hintergrund der in Kapitel 3.1 beschriebenen gesetzlichen Änderungen, die seit 1.08.2013 den individuellen Rechtsanspruch für Kinder zwischen dem vollendeten 1. und
  29. Lebensjahres begründen. Zur Einlösung des Rechtsanspruchs hält der Magistrat bis 2017 die Umsetzung eines Versorgungsgrads von 53%, bezogen auf die ersten drei Jahrgänge, für erforderlich. Um dieses Ziel zu erreichen müssten zwischen 2016 und 2017 2.322 zusätzliche Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege eingerichtet werden. Eine neue regional bezogene Ausbauplanung wird in Kapitel 4.1 näher erläutert und begründet. Im Bereich der Angebote für Kinder im Kindergartenalter ist der weitere Ausbau zur Sicherung des seit 1996 bestehenden Rechtsanspruchs erforderlich, um den entstehenden Mehrbedarf durch steigende Kinderzahlen abzudecken. Gleichzeitig ist der verstärkte Anschluss-Betreuungsbedarf durch ein umfassend ausgebautes Angebot für Kinder unter 3 Jahren zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund wurde ab 2009 das Versorgungsziel im Kindergartenbereich auf 100% in Bezug auf 3,5 Jahrgänge (Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt) festgesetzt. (vgl. B 864 vom 2.10.2009; Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2010, § 7474). Um dieses Ziel zu erreichen plant der Magistrat eine Erweiterung um ca. 3.700 Kindergartenplätze in den Jahren von 2016 bis
  30. Auch im Bereich der Angebote für Kinder im Grundschulalter ist ein weiterer Ausbau geplant. Auch hier geschieht dies vor dem Hintergrund steigender Kinderzahlen und der hohen Nachfrage von Eltern. Gerade durch den massiven Ausbau des Kindergartenangebots und insbesondere wegen der steigenden Nutzung von Ganztagsplätzen im Kindergarten entsteht bei vielen Familien ein Folgebedarf mit dem Übergang in die Grundschule. Für das Schuljahr 15/16 wurde eine starke Angebotserweiterung an Betreuungsplätzen am Standort Schule durch den "Pakt für den Nachmittag" umgesetzt. Langfristiges Ziel ist es ein einheitliches Strukturmodell zu schaffen, das die bisherigen Förderprogramme des Landes Hessens und die kommunal finanzierten Steuerungselemente zur Ganztagsschulentwicklung vereint und das als Grundlage für alle Grundschulen dienen soll. Bis zum Abschluss der Ganztagsschulentwicklung werden flexible, auf den Schulbezirk zugeschnittene Übergangsmaßnahmen ergriffen. Seit der mit diesem Bericht dokumentierten Bestandserhebung zum Stichtag
  31. November 2015 wurde das Platzangebot im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergarten- und im Schulkinderbereich durch Neugründungen und Erweiterungen von Kita-Projekten im Rahmen des Sofortprogramms Kinderbetreuung und der Erweiterten Schulischen Betreuung sowie des "Pakts für den Nachmittag" weiter ausgebaut. Eine größere Zahl weiterer Projekte wurde vorbereitet und wird im Laufe des
  32. Halbjahres 2016 und
  33. Halbjahres 2017 zur Verfügung gestellt. Die Planung und Umsetzung dieser Projekte bedarf gesicherter finanzieller Rahmenbedingungen und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Stadtschulamt und Trägern, dem städtischen Eigenbetrieb Kita Frankfurt, Dachverbänden und Fördervereinen. 4.1 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren Im Jahr 2015 war ursprünglich ein Ausbauziel von 536 zusätzlichen Plätzen in diesem Alterssegment geplant. Dieses Ausbauziel wurde erreicht und wegen der Umsetzung vieler Maßnahmen aus den Vorjahren sogar überschritten. Es konnten 955 neue Plätze in Krippen und Krabbelstuben geschaffen werden. Im Jahr 2015 konnte mit den umgesetzten Projekten ein Versorgungsgrad von 45% erreicht werden, was über dem bundesweit festgelegten Mittelwert liegt. Da im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren ein großer Teil des Angebots im Bereich der Einrichtungen mit gesamtstädtischem Bezug angesiedelt ist (Angebote der betrieblichen und betriebsnahen Einrichtungen, aber auch Angebote mit speziellem pädagogischem Profil, z.B. bilinguale Einrichtungen, Waldorfpädagogik, Montessoripädagogik etc.), werden 20 bis 25 % der Kinder über diese Einrichtungen betreut. Diese Einrichtungen betreuen Kinder aus dem gesamten Stadtgebiet. Nur betrieblich geförderte Kindertageseinrichtungen betreuen, entsprechend den Finanzierungsvereinbarungen, auch Kinder aus dem Umland. Das bedeutet, dass die angestrebte rechnerische Versorgungsquote in den Regionen 40% beträgt. Gründe für eine Verzögerung steigender Ausbauquoten sind:
    • Die deutliche Steigerung der Kinderzahlen in Frankfurt am Main (durch Zunahme der Geburten und durch Zuzüge).
    • Der zunehmende Mangel an Fachkräften über alle Trägerbereiche hinweg. Die Fachschulen des Landes haben zwar die Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher erweitert und Angebote für den Quereinstieg sowie berufsbegleitende Ausbildungsformen entwickelt, bisher allerdings nicht in ausreichendem Maß.
    • Bauliche Verzögerungen im Bereich der Kita-Neubauten. Für einige der geplanten Neubauten konnten bisher keine geeigneten Flächen (Grundstücke) gefunden werden.
    • Im Bereich des Sofortprogramms (Anmietung von Gewerbe- oder Wohnraum und Umwandlung in Kindertageseinrichtungen) wird es immer schwieriger geeignete Liegenschaften zu finden.
    • Bei der Erweiterung im Bestand (bei bestehenden Kitas des städtischen Eigenbetriebs/Betrieb 48 und bei katholischen und evangelischen Kirchengemeinden) sind geplante Maßnahmen in einigen Fällen nach näherer Prüfung nicht umsetzbar, weil z.B. die Kosten wesentlich höher sind als ursprünglich veranschlagt oder die Substanz vorhandener Gebäude einen Anbau/Erweiterung aus baulichen Gründen nicht zulässt. Im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren ist weiterhin in den nächsten Jahren ein flächendeckender Ausbau im gesamten Stadtgebiet geplant. Der Magistrat geht davon aus, dass sich in den einzelnen Regionen unterschiedliche Bedarfe zeigen werden. In einer Abfrage zum Stichtag 01.05.

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Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. November 2016 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 22 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf22 Beratungen
OBR 11
Sitzung 8 · 09.01.2017
TO II, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 310 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüneBFFFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, BFF und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung)

OBR 14
Sitzung 8 · 09.01.2017
TO I, TOP 12
Beraten
a) Die Vorlage B 310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 8 · 10.01.2017
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 310 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 8 · 13.01.2017
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 310 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 8 · 16.01.2017
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 310 dient zur Kenntnis. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, zu diesem Thema Vertreter des Magistrats in den Ortsbeirat einzuladen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 8 · 17.01.2017
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 310 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 8 · 17.01.2017
TO I, TOP 41
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 310 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 8 · 17.01.2017
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 310 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

OBR 4
Sitzung 8 · 17.01.2017
TO II, TOP 2
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 310 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneCDULinkeFDPdFfm
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., FDP und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung)

OBR 7
Sitzung 8 · 17.01.2017
TO I, TOP 16
Beraten
1. Die Vorlage B 310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 111/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 8 · 17.01.2017
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 310 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüneBFFFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, BFF und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung)

OBR 8
Sitzung 8 · 19.01.2017
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 310 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 8 · 19.01.2017
TO I, TOP 35
Zur Kenntnis
Anregung an den Magistrat OM 1149 2017 1. Die Vorlage B 310 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 187/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 8 · 19.01.2017
TO II, TOP 11
Beraten
a) Die Vorlage B 310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 8 · 20.01.2017
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 310 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 8 · 20.01.2017
TO I, TOP 62
Beraten
Die Vorlage B 310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 37 · 30.01.2017
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 310 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 7
Sitzung 9 · 07.02.2017
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 310 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 111/7 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
CDUBFFREP
Ablehnung:
FarbechteGrüne
Enthaltung:
SPDFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, BFF und REP gegen FARBECHTE und GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung SPD und FDP

OBR 5
Sitzung 9 · 10.02.2017
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 310 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 9 · 13.02.2017
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 310 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 8 · 13.02.2017
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 310 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

OBR 3
Sitzung 9 · 16.02.2017
TO II, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 310 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFF
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen