Schaffung zusätzlicher Hortplätze am Frankfurter Berg
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1106 entstanden aus Vorlage: OF 199/10 vom 27.12.2016
Betreff: Schaffung zusätzlicher Hortplätze am Frankfurter Berg Vorgang: B 310/16 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Bereitstellung von Hortplätzen im Stadtteil Frankfurter Berg für die zu erwartenden Bedarfsträger ausreichend ist; 2. abhängig von der Prüfung zu Ziffer 1. dafür Sorge zu tragen, dass schnellstmöglich - gegebenenfalls unter Einbindung privater Träger - Hortplätze in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt werden; 3. die Einrichtung von Übergangslösungen zur schnellstmöglichen Schaffung von Hortplätzen zu prüfen und diese bei Bedarf entsprechend umzusetzen; 4. über di e Ergebnisse zu den Ziffern 1., 2 und 3. in einer Sitzung des Ortsbeirates 10 zu berichten.
Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main steht bezüglich des zu erwartenden Zuwachses von Kindern gemäß Presseberichten laut des Dezernats für Integration und Bildung "bundesweit an der Spitze". Demzufolge lassen die vorliegenden Prognosen für die kommenden Jahre einen Zuwachs von 1.953 Kindern im Alter bis zu zehn Jahren jährlich erwarten. Aus dem Kindertagesstättenentwicklungsplan (KEP) des Jahres 2015, dessen Fortschreibung der Magistrat der Stadt Frankfurt kürzlich für 2016 verabschiedet hat, ist zu entnehmen, dass der Stadtteil Frankfurter Berg einen Versorgungsgrad von lediglich 38 Prozent ausweist. Der städtische Durchschnitt lag im Betrachtungszeitraum bei 56 Prozent, während eine Abdeckung von 65 Prozent angestrebt war. Demzufolge war für den Stadtteil Frankfurter Berg zum damaligen Zeitpunkt der stadtweit zweitschlechteste Versorgungsgrad gegeben. Das Dezernat für Integration und Bildung hat in seinem Bericht an die Stadtverordnetenversammlung vom 25.11.2016, B 310, unter anderem mitgeteilt, dass 1. die Versorgung der Schulkinder entsprechend dem realen Bedarf weiterentwickelt werden muss; 2. der Magistrat auch für die Grundschulkinder ein verlässliches Betreuungs- und Bildungsangebot bereithalten will, obwohl es keinen Rechtsanspruch für diese Altersgruppe gibt; 3. der Magistrat künftig flexibel in den Schulbezirken agieren und kreative Übergangslösungen zur Betreuung von Schulkindern anbieten will. Der Stadtteil Frankfurter Berg wird ausweislich des Berichts (Ziffer 4.1, Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren) zu jenen Planungsbezirken gezählt, in denen nach Umsetzung von in Bau/Planung befindlichen Projekten das Angebot bedarfsdeckend sein wird. Bezüglich der Ausbauplanung im Bereich der Kindergärten lässt man sich seitens des zuständigen Dezernats dahin gehend ein, dass unter anderem am Frankfurter Berg "Versorgungslücken durch Angebote in benachbarten Planungsbezirken etwas abgemildert werden können" und verweist auf die rechnerische Überversorgung des benachbarten Stadtteils Berkersheim. Was den Ausbau im Bereich der Angebote für Grundschulkinder angeht, wird im weiteren Verlauf unter Ziffer 4.3 ein "stadtweiter Versorgungsgrad über platzbezogene Angebote" von 54 Prozent errechnet und abschließend in Aussicht gestellt, dass "für notwendige Übergangslösungen ab 2017 fortan jährlich 100 weitere Hortplätze sowie 100 Plätze in der Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) eingeplant werden". Ausgehend von mehreren betroffenen Eltern hat sich am Frankfurter Berg eine Initiative gegründet, deren Bestreben darin liegt, die derzeitige Unterversorgung mit Hortplätzen am Frankfurter Berg zeitnah zu beheben. Seitens der Eltern wird zu Recht vorgebracht, dass die aktuelle Situation die betroffenen Familien um die berufliche Existenz ihrer Angehörigen bangen lässt. Seitens der Elterninitiative wurden bislang umfangreiche Aktivitäten entwickelt, um auf die zuvor beschriebene Situation aufmerksam zu machen. So wurde, neben einer Vorstellung des Problemfeldes anlässlich der Sitzung des Ortsbeirates 10 am 29.11.2016, unter anderem eine Unterschriftenaktion veranlasst, bei der bislang mehr als 600 Unterstützerinnen und Unterstützer sich per Unterschrift hinter die Bestrebungen der Initiative gestellt haben. Darüber hinaus wurden diverse Gespräche mit Verantwortlichen geführt, die ihrerseits eine vollumfängliche Unterstützung der durch die Initiative vorgebrachten Forderungen erklärten. Aus Sicht des Ortsbeirates 10 ist weder die aktuelle noch die zu erwartende Zahl der Hortplätze am Frankfurter Berg ausreichend. Die Bevölkerungsentwicklung der Stadt Frankfurt wird auch in den kommenden Jahren zunehmen, sodass der bereits für die Jahre 2012 bis 2015 festgestellte Zuwachs an Grundschülern von zehn Prozent anhaltend bleiben dürfte. Diese Annahme vorangestellt, ist insbesondere aufgrund der ohnehin bestehenden schlechten Versorgung des Stadtteiles Frankfurter Berg (38 Prozent) mit einer weiteren Verschlechterung zu rechnen. Eine solche Entwicklung würde für die betroffenen Familien eine sichere Verfügbarkeit entsprechender Betreuungsmöglichkeiten ausschließen und somit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Dezember 2016OFOF 199/10Schaffung zusätzlicher Hortplätze am Frankfurter BergOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Januar 2017Sie sind hierOMOM 1106Schaffung zusätzlicher Hortplätze am Frankfurter BergDirektanregung
- 19. Mai 2017Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 950Schaffung zusätzlicher Hortplätze am Frankfurter BergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.