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Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2015 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte…

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Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2015 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren

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Bericht des Magistrats vom 09.10.2015, B 379

Betreff: Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2015 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 26.06.2014, § 4758 - NR 405/94 Jugendhilfeausschuss, B 15/14 - Gliederung

  1. Allgemeines
  2. Entwicklung der Kinderzahlen
  3. Entwicklung des Angebots in Kindertageseinrichtungen 3.1 Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren/Rechtsanspruch für Kinder ab dem
  4. Lebensjahr seit 2013 3.2 Entwicklung im Bereich Kindergarten 3.3 Entwicklung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder 3.4 Entwicklung von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen 3.4.1 Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) 3.4.2 Förderprogramme des Landes Hessen 3.4.3 Pakt für den Nachmittag
  5. Ausblick: Planung der Angebotserweiterungen 2015 bis 2019 4.1 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren 4.2 Ausbauplanung im Bereich Kindergarten 4.3 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder Anlagen: Anlage 1a Versorgung von Kindern unter 3 Jahren 2013 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 1b Versorgung von Kindern unter 3 Jahren 2014 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 2a Kindergartenversorgung 2013 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 2b Kindergartenversorgung 2014 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 3a Schulkinderversorgung 2013 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 3b Schulkinderversorgung 2014 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 4a Ausbau und Veränderungen des Kita-Platzangebots von November 2012 bis November 2013 Anlage 4b Ausbau und Veränderungen des Kita-Platzangebots von November 2013 bis November 2014 Anlage 5 Kita-Neubauten ab 2014 in Bau oder in Vorbereitung Anlage 6a Bestandserhebung der Kindertageseinrichtungen nach Planungs- und Schulbezirken zum 1.11.2013 Anlage 6b Bestandserhebung der Kindertageseinrichtungen nach Planungs- und Schulbezirken zum 1.11.2014
  6. Allgemeines Es gehört zu den erklärten kommunalpolitischen Prioritäten des Magistrats auch für die XVII. Wahlperiode 2011 - 2016, Frankfurt am Main zur Familienstadt weiter zu entwickeln und die frühkindliche Bildung zu intensivieren und qualitativ weiter zu verbessern. Derzeit gibt es in Frankfurt 141 Kitas des Eigenbetriebes Kita Frankfurt und 590 nicht-städtische Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft von 233 Trägern der freien Jugendhilfe. Der vorliegende Bericht schreibt die in den 90er Jahren begonnene Berichterstattung der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung fort (vgl. zuletzt B 15 vom 24.01.2014). Datengrundlage sind die Kita-Bestandserhebung zum Stichtag 01.11.2014 sowie Auswertungen der Einwohnerstatistik bezüglich relevanter Altersjahrgänge zum Jahresende 2014. - Im Teil 2 wird zunächst die Entwicklung der Kinderzahlen in Frankfurt am Main kurz dargestellt; - Teil 3 beschreibt die Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergarten- und im Schulkinderbereich bis 2019 auf der Basis wichtiger Eckdaten; - Teil 4 gibt einen Ausblick auf die Maßnahmen zur Angebotserweiterung in den Jahren 2015 bis 2019 im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergartenbereich und bei den Bildungs- und Betreuungsangeboten an den Grundschulen. Der Bericht wird durch folgende Anlagen ergänzt: - Die Anlagen 1a und 1b, 2a und 2b sowie 3a und 3b stellen auf der Ebene der 79 Grundschulbezirke und der 40 Kita- Planungsbezirke sowie der Angebote mit gesamtstädtischem Bezug (Kita- Planungsbezirk 99) Informationen zu Kinderzahlen, Platzbestand und Versorgungsquoten in den 3 Altersgruppen entsprechend der Bestanderhebung zum 01.11.2013 bzw. 01.11.2014 bereit; - Mit den Anlagen 4a und 4b werden die große Zahl von Angebotsveränderungen nach Bezirken, Einrichtungen und Altersstufen dokumentiert, die zwischen den Stichtagserhebungen zum 01.11.2012 und 01.11.2013 bzw. zwischen dem zum 01.11.2013 und 01.11.2014 erfolgt sind; - Anlage 5 gibt einen Überblick über die in Bau oder Vorbereitung befindlichen Kita-Neubauvorhaben. - In der Anlage 6a und 6b befindet sich ergänzend die komplette Bestandserhebung zum 01.11.2013 bzw. 1.11.
  7. Hier sind alle bestehenden Kindertageseinrichtungen nach Kita-Planungs- und Schulbezirken aufgeführt. Es finden sich Angaben zur Adresse der Einrichtungen, zu den jeweils betreuten Altersgruppen, zu vorhandenen und tatsächlich belegten Plätzen, zum Anteil von Mädchen und Jungen in den Einrichtungen und zur Betreuungszeit sowie zur Auslastung.
  8. Entwicklung der Kinderzahlen Ein zentraler Faktor für die Kita-Entwicklungsplanung ist, dass in Frankfurt am Main entgegen dem allgemeinen Trend nun schon seit 15 Jahren steigende Kinderzahlen bei den Kindern von der Geburt bis ins Grundschulalter zu verzeichnen sind. Nach der Bevölkerungsvorausberechnung des Bürgeramts, Statistik und Wahlen ist mit einer Fortsetzung dieses Trends noch bis mindestens 2025 zu rechnen. Die kleinräumliche Analyse zeigt, dass neben den Neubaugebieten hohe Zuwächse insbesondere in den innenstadtnahen, bevölkerungsreichen Stadtteilen festzustellen sind. Bereits in den vergangenen Jahren ist Frankfurt am Main im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten stark überdurchschnittlich gewachsen. Die Stadt belegt in der Wachstumsstatistik (Bevölkerungsfortschreibung der Statistischen Landesämter) nach München, Dresden und Leipzig den vierten Platz und gehört damit zu den prosperierenden deutschen Städten. Der Bevölkerungszuwachs der letzten Jahre ist sowohl auf einen Geburtenüberschuss, als auch auf eine positive Wanderungsbilanz zurückzuführen. Die Zahl der Zuzüge liegt deutlich über der Zahl der Wegzüge. Positiv wirken sich hier insbesondere die großen Wohnungsneubauprojekte (u.a. Riedberg, Frankfurter Bogen, Rebstock, Europaviertel, Lindenviertel) aus. In einer Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung ist Frankfurt noch vor München im Vergleichszeitraum (1990 bis 2009) die Stadt mit dem größten Geburtenzuwachs in Deutschland. Die höchsten Geburtenzahlen wiesen die Stadtteile Nordend, Sachsenhausen, Bockenheim, Westend und Gallus auf. Die Kinderzahlen im Bereich der Kinder von 0 bis unter 3 Jahren (3 Jahrgänge / 0- bis unter 3-Jährige; Geburtsjahre 2012 bis 2014) sind von 21.163 in 2012 auf 21.920 in 2013 (+757) und weiter auf 22.617 in 2014 (+697) angestiegen. Für die Folgejahre 2015 bis 2019 wird eine Mittelwertberechnung auf der Basis der Zuwächse von 2008 bis 2014 vorgenommen. Der prognostizierte Zuwachs beträgt damit für die Folgejahre jährlich 459 Kinder. Die hochgerechneten Gesamtzahlen relativieren sich in der absoluten Höhe erfahrungsgemäß etwas durch Wanderungsbewegungen / Fluktuation (z.B. Wegzug von Familien ins Umland); der ansteigende Trend ist jedoch weiterhin sehr deutlich erkennbar. Die Kinderzahlen in den für den Kindergartenbesuch im Jahr 2014/2015 relevanten Jahrgängen (3,5 Jahrgänge / 3 bis 6 jährige Kinder; Geburtsjahre 2008 bis 2011) sind von 23.022 in 2012 über 23.590 in 2013 (+568) auf 24.303 in 2014 (+713) deutlich angestiegen. Die für 2015/16/17 errechneten Prognosezahlen (24.962, 25.735 bzw. 26.218 = Zuwächse gegenüber dem Vorjahr um 659, 774 bzw. 483 Kinder) wurden nach unten korrigiert: die Abweichungen zwischen Hochrechnungs- und tatsächlich eingetretenen Kinderzahlen waren in den zurückliegenden Jahren erheblich: die tatsächlichen Zuwächse der Kindergartenkinder reduzierten sich gegenüber den Hochrechnungszuwächsen. Bei einer Hochrechnung/Trendverlängerung bis ins Jahr 2017 (3,5 Jahrgänge) wird nun von einer Steigerung bei den Kinderzahlen um im Durchschnitt 500 Kinder pro Jahr ausgegangen. Berechnungsgrundlage für diesen Trend ist die Entwicklung in den vergangenen 7 Jahren (2008 bis 2014) unter Berücksichtigung der Geburtenzahlen zum 31.12.2014 im Bereich der zu diesem Zeitpunkt 0- bis unter 3-Jährigen (2015 bis 2017). Für die Jahre 2018 bis 2019 wird die Prognose über eine Mittelwertberechnung der Entwicklung zwischen 2008 und 2014 erstellt. Der prognostizierte Zuwachs beträgt damit für die Folgejahre 2018 bis 2019 jährlich 532 Kinder. Die Kinderzahlen im Grundschulalter (4 Jahrgänge) stiegen von 23.584 in 2012 über 24.376 in 2013 (+792) auf 25.271 in 2014 (+895) deutlich an, was sich bis 2019 und auch darüber hinaus fortsetzen wird. Berechnungsgrundlage für die Prognose 2015 bis 2019 ist die Zahl der zum 31.12.2014 in Frankfurt lebenden 1 bis 9jährigen Kinder. Auch im Bereich dieser Altersgruppe wurden die für 2015 bis 2019 errechneten Prognosezahlen (25.827, 26.502, 27.249, 27.988, bzw. 28.795 = Zuwächse gegenüber dem Vorjahr um 556, 675, 747 740 und 807 Kinder) nach unten korrigiert: die Abweichungen zwischen Hochrechnungs- und tatsächlich eingetretenen Kinderzahlen waren in den zurückliegenden Jahren erheblich: die tatsächlichen Zuwächse der Kinder verringerten sich gegenüber den Hochrechnungszuwächsen. Die Prognose geht von einem Anstieg um jährlich 500 Kinder aus. Für alle 3 Altersgruppen (Kinder unter 3 Jahren, Kindergartenkinder, Grundschulkinder) gilt, dass auch andere Daten und Erkenntnisse eine weiter steigende Nachfrage und einen entsprechenden Handlungsbedarf bestätigen: - Insgesamt hoher Auslastungsgrad - Kaum noch frei gemeldete Plätze und viele Anfragen bei der "Infobörse Kindertagesbetreuung" - Einschätzungen der Kita-Leitungen zu unberücksichtigten Vormerkungen und - Aktuelle Versorgungsengpässe in einigen Stadtteilen
  9. Entwicklung des Angebots in Kindertageseinrichtungen Die Stadt Frankfurt am Main hat das Platzangebot seit Beginn der 90er Jahre konsequent ausgebaut. Vor allem als Folge der seit dem Jahr 2000 wieder steigenden Kinderzahlen bedarf jedoch das Ziel, den geltenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu gewährleisten und für Kinder unter 3 Jahren seit 2013 einzulösen, weiterer Anstrengungen. Auch für die Grundschulkinder will der Magistrat ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot bereithalten, obwohl es keinen Rechtsanspruch für diese Altersgruppe gibt. Dies wird im Rahmen der Ganztagsschulentwicklung ermöglicht (vgl. Kapitel 3.4). Die folgende Tabelle zeigt, dass in den vergangenen 8 Jahren ein erheblicher Ausbau der Platzkapazität in allen Altersstufen erfolgt ist. Auch in den Jahren 2013 und 2014 konnten wieder Verbesserungen erreicht werden. Wegen der stark steigenden Kinderzahlen und der Gefährdung des Rechtsanspruchs wurde für die Maßnahmenplanung ab 2004 der vorrangige Ausbau des Kindergartenangebots festgelegt. Die Erweiterung der Betreuungsplätze für Grundschulkinder wurde auf die Erweiterung schulischer Betreuungsangebote verlagert. Ab dem Jahr 2008 wurde dann auch wegen der Änderungen im SGB VIII (Einführung des Rechtsanspruchs für Kinder unter 3 Jahren zum August 2013) das Angebot in Krippen und Krabbelstuben massiv ausgebaut. Parallel dazu wurde für die gleiche Altersgruppe das Angebot in der Kindertagespflege erweitert. Entwicklung des Gesamtangebots an Kita-Plätzen 2007 - 2014 Betrieblich geförderte Kindertageseinrichtungen Insbesondere im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren realisieren immer mehr Betriebe und Unternehmen in Frankfurt am Main die Option, die Kinderbetreuung für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen betrieblich zu fördern. Seit dem Jahr 1992 werden Betriebe, die eine betriebliche Kindertageseinrichtung einrichten, von der Stadt Frankfurt finanziell unterstützt. Auf der Grundlage dieses Frankfurter Programms zur Förderung betrieblicher und betriebsnaher Einrichtungen werden zum Stichtag 01.11.2014 in Frankfurt am Main 54 betriebliche Kindertageseinrichtungen betrieben, die 1.617 Plätze für Kinder unter 3 Jahren, 828 Kindergartenplätze und 55 Hortplätze zur Verfügung stellen. Dies sind insgesamt 2.500 Plätze in betrieblichen und betriebsnahen Einrichtungen. 3.1 Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren / Rechtsanspruch für Kinder ab vollendetem
  10. Lebensjahr seit 2013 Bei den Platzzahlen (Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze in Krippen und Krabbelstuben sowie in altersgemischten Kindergartengruppen und Tagespflege) erfolgte in den Jahren von 2007 bis 2014 ein kontinuierlicher Ausbau des Angebots um insgesamt 5.535 Plätze in Tageseinrichtungen und um 280 Plätze in Tagespflege. In 2013 wurden 1.104 und 2014 weitere 1.418 Plätze für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen geschaffen. Damit erreicht der Versorgungsgrad in Tageseinrichtungen im Bereich der Kinder unter 3 Jahren 2014 39 %. Absolut standen zum 01.11.2014 insgesamt 8.771 Plätze in Krippen und Krabbelstuben sowie in altersgemischten Kindergartengruppen zur Verfügung. Vor allem in dieser Altersgruppe (0- bis unter 3-Jährige Kinder) wird ein großer Teil der Kinder in Tagespflege betreut. Durch die Regelungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) und des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) wird diesem Bereich der Kinderbetreuung ein erweiterter rechtlicher Rahmen verliehen. Bei der Planung des Gesamtangebots für diese Altersgruppe ist die Tagespflege als gleichrangige Angebotsform mit zu berücksichtigen. Nach den Daten der Tagespflegebörse wurden 375 Tagespflegeverhältnissen zum Stichtag 01.11.2008 für Kinder unter 3 Jahren ermittelt. Seitdem ist das Angebot im Bereich der Kindertagespflege angestiegen. Im Berichtsjahr 2014 werden nunmehr 809 Kinder unter 3 Jahren in Tagespflege betreut. Rechnet man diese Plätze bei Tagespflegepersonen zu den Plätzen in Kindertagseinrichtungen, ergibt sich für 2013 eine Gesamtzahl von 8.196 Plätzen und für 2014 von 9.580 Plätzen. Erstmals liegt damit die Gesamtzahl der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren über 9.
  11. Mit diesem Platzangebot wird in 2014 ein Versorgungsgrad von 42 % in Bezug auf die 3 Jahrgänge der unter 3-Jährigen erreicht. Mit 42% liegt Frankfurt über dem gesetzten bundesweiten Mittelwert zum Ausbau von U3 Plätzen. Das Versorgungsziel wird seit dem Bericht B 864 vom 02.10.2009 mit 50 % in Bezug auf 3 Jahrgänge (0- bis unter 3-Jährige) beziffert. Der Magistrat geht bei der Ermittlung des Versorgungsziels weiterhin von 3 Jahrgängen (Kinder von 0 bis 3 Jahren) aus. Eine Reduzierung der Versorgungsziele - gerade auf 2 Jahrgänge (Kinder von 1 bis 3 Jahren), weil nur für diese Altersgruppe der individuelle Rechtsanspruch besteht - erscheint aus Sicht des Magistrats nicht ausreichend. Darum übernimmt die Stadt die Verantwortung und baut auch über dem bereits erreichten bundesweiten Mittelwert hinaus weiter aus, sodass 2015 ein Versorgungsgrad von 45% für die 3 Jahrgänge prognostiziert wird. Auch ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder unter 1 Jahr ist per Gesetz (§ 24, Abs. 1, SGB VIII) zu schaffen (wenn auch ohne den individuell einklagbaren Rechtsanspruch) und wird auch von den Familien nachgefragt. Darüber hinaus sind die Vorgaben des Bundes und der Länder bezüglich der Berichterstattung der Kommunen seit 2008 gleich geblieben. Alle Angaben, die hier jährlich (z.B. dem Hessischen Sozialministerium oder dem Bundesfamilienministerium) vorgelegt werden, müssen in Bezug auf 3 Jahrgänge dargestellt werden. Diese Anforderungen finden ihre Begründung insbesondere in der Vergleichbarkeit der Angaben in betreffenden Statistiken des Bundes und der Länder. Seit 01.08.2013 gilt der uneingeschränkte (subjektive, d. h. individuell einklagbare) Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege für jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Zur Einlösung des Rechtsanspruchs hält der Magistrat bis 2017 die Umsetzung eines Versorgungsgrads von mindestens 50%, bezogen auf die ersten drei Jahrgänge, für erforderlich. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen zwischen 2015 und 2017 ca. 2.400 zusätzliche Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege eingerichtet werden (siehe dazu die folgende Tabellenübersicht). Das stellt nicht nur die Stadt Frankfurt, sondern auch die Träger von Kindertageseinrichtungen vor erhebliche Herausforderungen. Wegen stärker steigender Kinderzahlen wären bis 2019 zur Erreichung des Versorgungsziels 50% weiter rd. 460 Plätze erforderlich. Zusätzlich werden weitere Plätze ab 2017 benötigt, um eine neue regional bezogene Ausbauplanung für Planungsbezirke mit erhöhtem Bedarf zu realisieren. Diese neue regional bezogene Ausbauplanung wird in Kapitel 4.1 näher erläutert und begründet. In der Summe führt diese Ausbauplanung zu einem stadtweit nach oben korrigierten Versorgungsziel von 53%. Für diese regional bezogene, erhöhte Ausbauplanung werden weitere 750 Plätze benötigt. In der Summe wären zum Erreichen einer 53% Versorgung 2019 gegenüber dem Ist 2014 rund 3.600 zusätzliche Plätze erforderlich. Die Platzausbauplanung zur Einlösung des Rechtsanspruchs ab 2013 legt der Magistrat mit diesem Bericht vor (siehe Kapitel 4.1). Die in der Tabelle abgebildeten Ausbauzahlen (Veränderungen zum Vorjahr) beinhalten ab dem Jahr 2015 neue Plätze für unter 3jährige über das Frankfurter Sofortprogramm Kinderbetreuung, über Kita-Neubauten sowie Erweiterungen in Neubauten. 3.2 Entwicklung im Bereich Kindergarten In den letzten Jahren erfolgte ein kontinuierlicher Ausbau des Kindergarten-Platzangebots. Allein in den letzten vier Jahren wurden 2.514 zusätzliche Kindergartenplätze geschaffen (2011 +500 Plätze, 2012 +519 Plätze, 2013 +785 Plätze, 2014 +710 Plätze, vgl. Anlage 4). Dem stand im gleichen Zeitraum ein Anstieg um 2.214 Kinder gegenüber. So ist der Versorgungsgrad trotz erheblichem Platzausbau zwischen 2011 und 2014 nicht signifikant gestiegen. Er beträgt 2014, bezogen auf 3,5 Jahrgänge, 95%. Um der zu erwartenden, weiterhin deutlichen, Zunahme der Kinderzahlen gerecht zu werden und auch den Versorgungsgrad weiter zu verbessern, sind weiterhin große Anstrengungen beim Kindergarten-Platzausbau erforderlich. Dabei kommt es auch darauf an, eine größere regionale Ausgewogenheit zu erreichen. Zusätzlich zu den Angebotserweiterungen im Rahmen des Sofortprogramms Kinderbetreuung werden in erheblichem Umfang zusätzliche Platzkapazitäten in den vorgesehenen Kita-Neubauten geschaffen (vgl. Anlage 5). Die unter 3.1 beschriebenen geplanten Platzerweiterungen für Kinder unter 3 Jahren verstärken das Erfordernis einer lückenlosen Anschlussbetreuung im Kindergarten zum vollendeten
  12. Lebensjahr der Kinder. Kann der Wechsel nicht zum
  13. Geburtstag erfolgen, hat dies zur Folge, dass Dreijährige in Krippen und Krabbelstuben bleiben müssen, diese Plätze also nicht zeitnah mit Kleinkindern belegt werden können. Vor diesem Hintergrund hat der Magistrat im Rahmen des Berichtes B 864 vom 2.10.2009 (Beschluss der StVV vom 28.01.2010 § 7474) das Versorgungsziel im Kindergartenbereich auf 100% angehoben. Drei- bis Sechsjährige - Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen * = Hochrechnung / Platzzahlen und -veränderungen geschätzt / Kinderzahlen auf Basis der Jahrgänge der heute 0 bis 3-Jährigen. Die für 2015/16/17 errechneten Prognosezahlen (24.962, 25.735 und 26.218 = Zuwächse gegenüber dem Vorjahr um 659, 774 bzw. 483 Kinder) wurde insgesamt nach unten korrigiert. Die Abweichungen zwischen Hochrechnung und tatsächlich eingetretenen Kinderzahlen waren in den zurückliegenden Jahren erheblich. Die tatsächlichen Zuwächse der Kindergartenkinder verringerten sich gegenüber den Hochrechnungszuwächsen. Deshalb wird für 2015/16/17 von 500 zusätzlichen Kindern ausgegangen. Die Überprüfung der tatsächlichen Entwicklung in 2015 erfolgt nach Vorliegen der Einwohner-statistik zum 31.12.2015 ** = Trendverlängerung / Platzzahlen und -veränderungen geschätzt / Kinderzahlen auf Basis einer Mittelwertberechnung der Entwicklung 2008 bis 2014 Die Erweiterung der Anteile von Ganztags- und Teilzeit-Plätzen am Gesamtangebot im Kindergartenbereich wurde bereits im Bericht vom 18.02.2000 (B 102) ausdrücklich als Ziel der Angebotsplanung benannt. Das Ziel einer bedarfsgerechten Ausweitung des Ganztagsangebots wird kontinuierlich weiter verfolgt. So konnte der Anteil der Ganztagsplätze im Kindergarten mittlerweile auf 74% erhöht werden, der Anteil der Teilzeitplätze liegt 2014 bei 18% und der Anteil der Halbtagsplätze sank weiter auf nunmehr 8%. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung seit dem Jahr 2000: Entwicklung der Betreuungszeiten in Kindergärten von 2000 bis 2014 Ganztags Teilzeit Halbtags 2000 47% 20% 33% 2004 50% 25% 25% 2008 63% 22% 15% 2012 70% 20% 10% 2013 71% 20% 9% 2014 74% 18% 8% 3.3 Entwicklungen im Bereich der Angebote für Grundschulkinder Der Bedarf an Betreuungsangeboten für Grundschulkinder steigt in Frankfurt am Main kontinuierlich. Das zeigt die deutlich gestiegene Nachfrage nach Betreuungsplätzen in allen Frankfurter Stadtteilen. In den vergangenen Jahren war dieser höhere Bedarf eher in den innenstadtnahen Planungs- und Schulbezirken zu verzeichnen. Heute stellt sich die Situation so dar, dass im gesamten Stadtgebiet ein großer Bedarf erkennbar ist. Belege hierfür sind die vermehrte Nachfrage nach Betreuungsangeboten in der Infobörse Kindertagesbetreuung des Stadtschulamtes und die Überbelegungen in den Horten, den Schülerläden und den Erweiterten Schulischen Betreuungen. Zurückzuführen ist die gestiegene Nachfrage zum einen auf das stetige Wachstum der Stadt Frankfurt am Main. Im Zeitraum zwischen dem Schuljahr 2011 und 2014 ist die Zahl der Grundschüler um rund 8 % gestiegen. Zum anderen benötigen viele Familien einen Betreuungsplatz über die Unterrichtszeit hinaus, um Beruf und Familie vereinbaren zu können. Der gut voranschreitende Ausbau von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige und die sehr gute Versorgungssituation im Bereich der Drei- bis Sechsjährigen macht zudem die Rückkehr in den Beruf schon sehr viel früher attraktiv und möglich. Hier greifen die städtischen Bemühungen zur Erhöhung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zudem gibt es im Bereich der Drei- bis Sechsjährigen eine Ausweitung der Betreuungsdauer, sodass viele Familien mit ihrer Berufstätigkeit und Lebensplanung auf eine Entlastung durch ein Betreuungsangebot eingestellt sind und beim Übergang der Kinder vom Kindergarten in die Grundschule auf eine Fortsetzung des Betreuungsangebots im vergleichbaren zeitlichen Rahmen angewiesen sind. Hinzu kommt, dass Eltern die Förderung ihrer Kinder in Horten, schulischen Betreuungsangeboten und ganztägig arbeitenden Schulen sehr schätzen und Kinder hier gerne ihren Nachmittag mit Kindern ihrer Altersgruppe verbringen. Die Planung für die Altersgruppe der Schulkinder beruht auf dem gesetzlichen Auftrag, dass für Kinder im schulpflichtigen Alter ein bedarfsdeckendes Betreuungsangebot vorzuhalten ist (vgl. § 24, Satz 4 SGB VIII). Allerdings besteht für schulpflichtige Kinder bisher weder nach dem SGB VIII noch nach hessischem Landesrecht (Hessisches Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzbuch - HKJGB; Hessisches Schulgesetz) ein einklagbarer Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Zum 01.11.2014 standen den Grundschulkindern 9.057 Hortplätze und 4.268 Plätze in der Erweiterten Schulischen Betreuung (siehe 3.4.1) und in der Übermittagbetreuung (siehe ebd.) zur Verfügung. Dies ergibt gesamt 13.325 Plätze und einen stadtweiten Versorgungsgrad über platzbezogene Angebote von 53%. In dieser Quote sind noch nicht die schulbezogenen Bildungs- und Betreuungsangebote einbezogen. Die Angebote nach den Profilen 2 und 3 der Schulen im Ganztagsschulprogramm des Landes Hessen (siehe 3.4.2) sowie die Angebote der "Offenen Frankfurter Ganztagsschule" (OFG, siehe 3.4.3) müssen für mindestens 20% der Kinder der Schule vorgehalten werden. Schulen, die sowohl im Profil 2 oder 3 arbeiten und zugleich Offene Frankfurter Ganztagsschule sind, halten entsprechend für mindestens 40% der Schulkinder ein Ganztagsangebot vor. In der Summe sind dies mindestens 1733 Schulkinder. Über schulbezogene Bildungs- und Betreuungsangebote können in der Stadt Frankfurt also mindestens weitere 7% der Kinder zwischen sechs und zehn Jahren betreut werden. Die Gesamtversorgungsquote für Kinder zwischen sechs und zehn Jahren (bezogen auf 4 Jahrgänge), die sowohl die platzbezogenen Betreuungsangebote als auch die Mindestabdeckquote für schulbezogene Angebote einbezieht, beläuft sich auf mindestens 60%. Die Sicherstellung von zusätzlichen ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Grundschulkinder erfolgt über den Ausbau und die Weiterentwicklung von ganztägig arbeitenden Grundschulen. Ein Ausbau von Hortplätzen erfolgt nicht. Das bestehende Hortangebot in Kindertageseinrichtungen außerhalb der Schule bleibt erhalten. In Einzelfällen (Horte in und an Schulen) werden Horte in Erweiterte Schulische Betreuungen umgewandelt. Sechs bis Zehnjährige - Entwicklung der Kinderzahlen- und der platzbezogenen Angebote (ohne Plätze der OFG und der Ganztagsprogramme des Landes Hessen***) 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015* 2016* 2017* 2018* 2019* Kinder (6-10 Jahre / 4 Jahrgänge) 21.674 21.910 22.267 23.178 23.584 24.376 25.271 25.771 26.271 26.771 27.271 27.771 Veränderungen zum Vorjahr +138 +236 +357 +911 +406 +792 +895 +500 +500 +500 +500 +500 Hort-Plätze gesamt 9.484 9.661 9.655 9.720 9.658 9.465 9.535 9.535 9.555 9.565 9.585 9.585 Veränderungen zum Vorjahr +189 +177 -6 +65 -62 -193** +70 +/- 0 +20 +10 +20 +/- 0 abzüglich Plätze ab
  14. Klasse -705 -679 -628 -590 -624 -539 -478 -600 -600 -600 -600 -600 Hortkapazität Grundschulalter 8.779 8.982 9.027 9.130 9.034 8.926 9.057 8.935 8.955 8.965 8.985 8.985 Versorgungsgrad (4 Jahrgänge) 41% 41% 41% 39% 38% 37% 36% 35% 34% 33% 33% 32% Plätze in Betreuung an Schulen (ESB + ÜM-Betr.) 2.293 2.490 2.760 3.054 3.414 3.831 4.268 4.868 5.468 6.068 6.668 7.268 Veränderungen zum Vorjahr -40 +197 +270 +294 +360 +417 +437** +600 +600 +600 +600 +600 Plätze gesamt (Hort/ESB/ÜM-Betr.) 11.072 11.472 11.787 12.184 12.448 12.757 13.325 13.803 14.423 15.033 15.653 16.253 Versorgungsgrad (Hort/ESB/ÜM-Betr.) 51% 52% 53% 53% 53% 52% 53% 54% 55% 56% 57% 59% 65 % von 4 Jahrgängen 14.088 14.242 14.474 15.066 15.330 15.844 16.426 16.751 17.076 17.401 17.726 18.051 rechnerisches Platzdefizit -3.016 -2.770 -2.687 -2.882 -2.882 -3.087 -3.101 -2.948 -2.653 -2.368 -2.073 -1.798 * = Hochrechnung / Platzzahlen und -veränderungen geschätzt (jährlicher Zuwachs an Hortplätzen auf Grundlage der Haushaltsanmeldungen, keine Plätze mehr im Sofortprogramm + Plätze in Neubauten; ab 2012 jährlich + 600 Plätze in erweiterter Betreuung an Schulen vorgesehen) Kinderzahlen auf der Basis der Jahrgänge der heute 3 bis 9 Jährigen Die für 2015 bis 2019 errechneten Prognosezahlen (25.827, 26.502, 27.249, 27.988 und 28.795 = Zuwächse gegenüber dem Vorjahr um 556, 675, 747, 740 und 807 Kinder) wurde insgesamt nach unten korrigiert. Die Abweichungen zwischen Hochrechnung und tatsächlich eingetretenen Kinderzahlen waren in den zurückliegenden Jahren erheblich. Die tatsächlichen Zuwächse der Kinder verringerten sich gegenüber den Hochrechnungszuwächsen. Deshalb wird für 2015 bis 2019 von jährlich 500 zusätzlichen Kindern ausgegangen. Die Überprüfung der tatsächlichen Entwicklung in 2015 erfolgt nach Vorliegen der Einwohnerstatistik zum 31.12.2015 ** tatsächlich wurden in erheblichem Umfang Plätze in der "Über-Mittag-Betreuung" in Plätze in Erweiterter Schulischer Betreuung umgewandelt (qualitative Verbesserung v.a. in Bezug auf die Öffnungszeiten); zwischen 1.11.2012 und 1.11.2013 sind 725 neue Plätze und zwischen 1.11.2013 und 1.11.2014 sind 518 neue Plätze in Erweiterter Schulischer Betreuung entstanden. *** schulbezogene Angebote der Schulen, die im Profil 2 und 3 nach der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen arbeiten sowie Schulen, die am kommunal finanzierten Ganztagsprogramm "Offene Frankfurter Ganztagsschule" (OFG) teilnehmen, haben entsprechend der Richtlinien für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen ein Ganztagsangebot für mindestens 20% der Schulkinder ihrer Schule vorzuhalten. Schulen, die sowohl im Profil 2 oder 3 arbeiten und zugleich OFG-Schule sind, haben entsprechend ein Angebot für mindestens 40% der Schulkinder vorzuhalten. In der Summe sind dies noch einmal mindestens 1733 weiter Schulkinder (6-10Jahre) stadtweit, die ganztägig über schulbezogene Angebote betreut werden. Das entspricht mindestens weiteren 7%. Rechnet man diese Quote schulbezogener Angebote auf die Versorgungsquote von 53% der oben aufgelisteten platzbezogenen Angebote, ergibt sich ein Gesamtversorgungsgrad für Frankfurter Kinder im Grundschulalter von mindestens 60%. 3.4 Entwicklung von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen Das Ziel der Stadt Frankfurt ist es, die Korrelation von Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen und allen Kindern ein Mehr an Teilhabemöglichkeiten sowie faire Bildungschancen zu bieten. Ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zu diesem Ziel ist die Entwicklung von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen. Die Rahmenbedingungen an den Grundschulen sollen so ausgebaut werden, dass Bildungsprozesse optimal verlaufen können. Wichtig ist hierbei, dass Bildungswege keine Brüche erleiden und verlässliche, familiengerechte Betreuungsangebote wie auch Förderungen in gestalteten Übergängen von der Kindertagesstätte in die Schule fortgeführt werden. Zudem müssen Übergänge von Grundschulen in die weiterführende Schule unterstützend vorbereitet und begleitet werden. Dieses Ziel möchten wir in Frankfurt am Main mit der Entwicklung von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen erreichen. Dieser Entwicklungsschritt ist ein zentraler Bestandteil des integrierten Schulentwicklungsplans 2015 - 2019, der folgende Leitprinzipien dafür zu Grunde legt: Vom Kind her denken Ganztägig arbeitende Schulen leisten erkennbare Beiträge zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern indem sie deren Bedürfnissen und Potentialen in den Blick nehmen und die Gestaltung der Bildungs- und Betreuungsangebote an den persönlichen Ressourcen der Kinder ausrichten. Regionalisierung Bestehende Programme in den Schulen und bestehende Strukturen in Schul-bezirken/Stadtteilen werden zusammengeführt und koordiniert, mit dem Ziel regionale Zusammenhänge zu stärken. Dazu werden verstärkt die Angebote des Schulbezirks bzw. des Stadtteils (Horte, Schülerläden, Kinderhäuser, Kindertagespflege, Vereine, etc.) einbezogen. Gemeinsam soll ein abgestimmtes sowie qualitativ hochwertiges und vielfältiges Ganztagsangebot ermöglicht werden. Vielfalt Schülerinnen und Schüler haben in ihrer individuellen Vielfältigkeit besondere Bedarfe und Potentiale. Diese zu erkennen und zum Wohl des Kindes zu arbeiten ist ein ausdrückliches Ziel. Die Ganztagsschulentwicklung folgt diesen Leitprinzipien und kann nur gelingen, wenn eine Abkehr von einem überwiegend additiven Ansatz erfolgt, bei dem die Betreuungsangebote nach dem Unterricht beginnen. Vielmehr wird ein ineinandergreifendes Modell als Ziel von ganztägig arbeitenden Schulen unterstützt. Die Umsetzung erfolgt mit veränderten Zeitstrukturmodellen in rhythmisierter Form bestehend aus Unterricht und individueller Lernförderung, Mittagessen und Freizeitangeboten sowie Bildungs- und Betreuungsangeboten. Im letzten Jahrzehnt sind im Bereich der Schulkinderbetreuung auf kommunaler Ebene und durch das Land Hessen verschiedene Bildungs- und Betreuungsangebote entstanden, die zurzeit parallel und in den verschiedensten Kombinationen in den Grundschulen existieren. Das Ziel für die kommenden Jahre ist es, diese parallel existierenden Programme und die dazugehörigen Ressourcen zusammenzuführen und in einem neuen Gesamtkonzept für eine ganztägige arbeitende Grundschule zu vereinen. Das Pilotprojekt "Pakt für den Nachmittag" (siehe 3.4.3) bildet hierbei die Grundlage für diesen Veränderungsprozess. Dieses enge Kooperationsprojekt mit dem Land Hessen hat zum Ziel, allen Eltern, die dies für ihre Grundschulkinder benötigen, ein verlässliches und bedarfsorientiertes Bildungs- und Betreuungsangebot von 7.30 bis 17.00 Uhr anzubieten. Grundschulen, die Teil des "Paktes für den Nachmittag" werden, beginnen bereits mit der Zusammenführung von existierenden Förderprogrammen an ihrer Schule. Ein nächster wichtiger Schritt im Pilotprojekt ist die enge Zusammenarbeit mit den Bildungs- und Betreuungsstrukturen im Stadtteil, um die ganztägig arbeitenden Grundschulen nach einem einheitlichen Bildungsverständnis auszurichten und die vorhandene Expertise der Kooperationspartnerinnen und -partner im Stadtteil in die Arbeit miteinfließen zu lassen. Aus den Erfahrungen des Pilotprojektes und der konzeptionellen Weiterentwicklung mit allen Akteurinnen und Akteuren im Fachfeld soll zeitnah ein Gesamtkonzept für die Entwicklung von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen entstehen und als Grundlage für die Umsetzung an allen Grundschulen dienen. 10 Grundschulen nehmen am Pilotprojekt "Pakt für den Nachmittag" im Schuljahr 2015/2016 teil, im Schuljahr 2016/2017 sollen weitere Grundschulen dazu kommen. Für die Grundschulen, die zunächst nicht am "Pakt für den Nachmittag" teilnehmen, werden die dort vorhandenen Förderprogramme fortgeführt und nach Bedarf ausgebaut. 3.4.1 Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) Die erweiterte Schulische Betreuung ist ein verlässliches und bedarfsorientiertes Angebot an einer Grundschule mit einer Öffnungszeit von 11.30 Uhr bis 15 Uhr bzw. 17 Uhr. Es beinhaltet eine Ferienbetreuung bei maximal 25 Schließtagen im Jahr. Das Angebot ist entgeltpflichtig und orientiert sich an den kommunalen Regelungen für Elternentgelte in Frankfurter Kindertageseinrichtungen. Zurzeit gibt es an 64 Frankfurter Grundschulen, bzw. Schulen mit Grundstufen, eine Erweiterte Schulische Betreuung mit 3.721 Plätzen. Das Förderprogramm wird mit jährlich 600 Plätzen ausgebaut. In der Zeit vor dem Unterricht (07.30-09.00 Uhr) gibt es in Grundschulen zudem die Möglichkeit einer Frühbetreuung, die entgeltfrei angeboten wird. 87 Grundschulen halten dieses Angebot zum Schuljahr 2015/2016 vor. Der Vorläufer der Erweiterten Schulischen Betreuung war die Übermittagsbetreuung. Sie deckt eine Betreuungszeit nach dem Unterricht von 11.30 Uhr bis 14 Uhr ab und enthält keine Ferienbetreuung. An 11 Grundschulen ist dieses Förderprogramm zurzeit noch installiert und wird schrittweise ebenfalls in ESB umgewandelt. 3.4.2 Förderprogramme des Landes Hessen Die Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz in der Fassung vom 01.11.2011 und dem dazugehörigem Qualitätsrahmen ist die rechtliche Grundlage für die Umsetzung des Förderprogrammes des Landes Hessen. Es werden die folgenden Angebote unterschieden: Profil 1 Schulen mit Ganztagsangeboten im Profil 1 bieten an mindestens drei Tagen Angebote im Zeitfenster 07.30 Uhr bis 14.30 Uhr an. Profil 2 Schulen mit Ganztagsangeboten im Profil 2 halten an fünf Tagen Ganztagsangebote von 07.30 Uhr bis 16 Uhr oder 17 Uhr und freitags bis mindestens 14 Uhr bereit. Die Teilnahme an Angeboten im Profil 1 und 2 sind für die Schülerinnen und Schüler freiwillig und erst nach Anmeldung für ein Angebot verpflichtend für den Anmeldezeitraum. Profil 3 Ganztagsschulen im Profil 3 bieten an fünf Tagen Ganztagsangebote von 07.30 Uhr bis 16 Uhr oder 17 Uhr und freitags bis mindestens 14 Uhr an. Die Teilnahme an den Angeboten ist teilweise oder vollständig verpflichtend. In Schulen mit Ganztagsangeboten Profil 1 und 2 ist gemäß Richtlinie kein Ferienprogramm vorgesehen. Schulen mit Profil 3 sehen in ihrem pädagogischen Konzept nach ihren Möglichkeiten eine Ferienbetreuung vor. Diese sind teilweise entgeltpflichtig. Die Angebote nach den Profilen müssen in der Grundschule für 20% der Kinder der Schule oder mindestens 30 Schülerinnen und Schüler vorgehalten werden. Zum Schuljahr 2015/2016 sind 43 Grundschulen/Schulen mit Grundstufen im Ganztagsschulprogramm des Landes Hessen anerkannt, davon 22 als Schule mit Ganztagsangeboten Profil 1 13 als Schule mit Ganztagsangeboten Profil 2 6 als Ganztagsschulen Profil 3 3.4.3 Pakt für den Nachmittag Am 11.06.2015 hat die Stadtverordnetenversammlung die Beteiligung der Stadt Frankfurt am Landesprogramm "Pakt für den Nachmittag" beschlossen. Die Umsetzung hat zum Schuljahr 2015/2016 mit einem Pilotverfahren begonnen. Folgende Schulen nehmen im Schuljahr 2015/2016 am "Pakt für den Nachmittag" teil:
  15. Albrecht-Dürer-Schule (Sossenheim)
  16. Dahlmannschule (Ostend)
  17. Diesterwegschule (Ginnheim)
  18. Grundschule Rebstock (Bockenheim)
  19. Grundschule Riedberg I (Riedberg)
  20. Henri-Dunant-Schule (Sossenheim/Auslagerung Höchst)
  21. Hostatoschule (Höchst)
  22. Konrad-Haenisch-Schule (Fechenheim)
  23. Marie-Curie-Schule (Riedberg)
  24. Textorschule (Sachsenhausen) Ziel des "Paktes am Nachmittag" ist, dass alle Kinder, die eine teilnehmende Schule besuchen und einen Betreuungsplatz benötigen, diesen auch erhalten. Dieses Versorgungsziel von dann 100% wird sichergestellt über die Angebote in der jeweiligen Schule und ihrer Kooperationspartnerinnen und -partner im Stadtteil. Zu entwickelnde Angebotsstruktur im "Pakt für den Nachmittag": - Frühbetreuung vor dem Unterricht - Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 und 2 Für alle Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Jahrgänge, die es benötigen, steht das Förderprogramm Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) entgeltpflichtig zur Verfügung (siehe 3.4.1). - Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 3 und 4 Für die Schülerinnen und Schüler der dritten und vierten Jahrgänge steht ein System von kostenfreien Bildungs-, Betreuungs- und Freizeitangeboten täglich bis 17.00 Uhr zur Verfügung. - Ferienangebote Alle Schülerinnen und Schüler können bei maximal 25 Schließtagen an Ferienangeboten teilnehmen. Ferienangebote werden in Kooperation mit Einrichtungen, Organisationen und Vereinen im Schulbezirk/Stadtteil abgestimmt. Sie werden bedarfsorientiert angeboten. Sofern Kinder eine Erweiterte Schulische Betreuung oder einen Hort besuchen, nehmen sie bei Bedarf die dortigen Ferienangebote wahr. Die "Offene Frankfurter Ganztagsschule" (OFG) wurde im Vorfeld des "Paktes für den Nachmittag" als rein kommunale Weiterentwicklung von Schulen zu ganztägig arbeitenden Schulen eingeführt. Mit der Einführung des "Paktes für den Nachmittag" hat sich diese Entwicklungsperspektive verändert. Die weitere Entwicklung von Schulen zu ganztägig arbeitenden Schulen kann nun in Kooperation mit dem Land Hessen stattfinden. Die Stadtverordneten haben deshalb beschlossen, dass künftig nur noch Schulen in das kommunale Förderprogramm "Offene Frankfurter Ganztagsschule" aufgenommen werden, - die bereits am Pakt für den Nachmittag teilnehmen, - die sich für den Pakt für den Nachmittag beworben haben oder - die bereit sind, sich für den Pakt für den Nachmittag zu bewerben. Die kommunale Ressource wird bei diesem Förderprogramm mit der Landesressource verrechnet. Die verbleibende kommunale Ressource soll insbesondere für die Stärkung der Kooperationsbezüge innerhalb des Schulbezirks / Stadtteils eingesetzt werden. Dies geschieht mit dem Ziel, dass bestehende Strukturen des Schulbezirks/Stadtteils im Bereich der Schulkinderbetreuung so zusammengeführt und koordiniert werden sollen, dass für alle Kinder im Schulbezirk ein verlässliches und transparentes Angebot entsteht. Aktuell nehmen folgende Schulen im Pakt für den Nachmittag auch am Förderprogramm Offene Frankfurter Ganztagsschule teil:
  25. Albrecht-Dürer-Schule (Sossenheim)
  26. Diesterwegschule (Ginnheim)
  27. Henri-Dunant-Schule (Sossenheim/Auslagerung Höchst)
  28. Hostatoschule (Höchst)
  29. Marie-Curie-Schule (Riedberg)
  30. Konrad-Haenisch-Schule (Fechenheim) Offene Frankfurter Ganztagsschulen, die bislang noch nicht am Pakt für den Nachmittag teilnehmen, sind:
  31. Adolf-Reichwein-Schule (Zeilsheim)
  32. Albert-Schweitzer-Schule (Frankfurter Berg)
  33. Liebfrauenschule (Innenstadt)
  34. Linnéschule (Ostend)
  35. Theobald-Ziegler-Schule (Eckenheim)
  36. Valentin-Senger-Schule (Bornheim)
  37. Willemerschule (Sachsenhausen)
  38. Gruneliusschule (Oberrad)
  39. Zusammenfassung und Ausblick: Planung der Angebotserweiterungen 2015 bis 2019 Derzeit gibt es in Frankfurt 141 Kitas des Eigenbetriebes Kita Frankfurt und 590 nicht-städtische Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft von 233 Trägern der freien Jugendhilfe. Der Magistrat plant auch in den kommenden Jahren den weiteren Ausbau des Angebots im Bereich der Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder in allen Altersgruppen. Im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren geschieht dies vor dem Hintergrund der in Kapitel 3.1 beschriebenen gesetzlichen Regelungen, die seit 1.08.2013 den individuellen Rechtsanspruch für Kinder zwischen dem vollendeten 1. und
  40. Lebensjahres begründen. Zur Einlösung des Rechtsanspruchs hält der Magistrat bis 2017 die Umsetzung eines Versorgungsgrads von mindestens 50%, bezogen auf die ersten drei Jahrgänge, für erforderlich. Um dieses Ziel zu erreichen müssen zwischen 2015 und 2017 ca. 2.400 zusätzliche Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege eingerichtet werden. Wegen stärker steigender Kinderzahlen wären bis 2019 zur Erreichung des Versorgungsziels 50% weiter rd. 460 Plätze erforderlich. Zusätzlich werden weitere Plätze ab 2017 benötigt, um eine neue regional bezogene Ausbauplanung für Planungsbezirke mit erhöhtem Bedarf zu realisieren. Diese neue regional bezogene Ausbauplanung wird in Kapitel 4.1 näher erläutert und begründet. In der Summe führt diese Ausbauplanung zu einem stadtweit nach oben korrigierten Versorgungsziel von 53%. Für diese regional bezogene erhöhte Ausbauplanung werden weitere 750 Plätze benötigt. In der Summe wären zum Erreichen einer 53% Versorgung 2019 gegenüber dem Ist 2014 rund 3.600 zusätzliche Plätze erforderlich. Im Bereich der Angebote für Kinder im Kindergartenalter ist der weitere Ausbau zur Sicherung des seit 1996 bestehenden Rechtsanspruchs erforderlich, um den entstehenden Mehrbedarf durch steigende Kinderzahlen abzudecken. Gleichzeitig ist der verstärkte Anschluss-Betreuungsbedarf durch ein umfassend ausgebautes Angebot für Kinder unter 3 Jahren zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund wurde ab 2009 das Versorgungsziel im Kindergartenbereich geändert. Der angestrebte Versorgungsgrad von 95% in Bezug auf 3,5 Jahrgänge (Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt) wurde auf 100% angehoben. (vgl. B 864 vom 2.10.2009; Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2010, § 7474). Um dieses Ziel zu erreichen plant der Magistrat eine Erweiterung um ca. 3.700 Kindergartenplätze in den Jahren von 2015 bis
  41. Auch im Bereich der Angebote für Kinder im Grundschulalter ist ein weiterer Ausbau geplant. Auch hier geschieht dies vor dem Hintergrund steigender Kinderzahlen und der hohen Nachfrage von Eltern. Gerade durch den massiven Ausbau des Kindergartenangebots und insbesondere wegen der steigenden Nutzung von Ganztagsplätzen im Kindergarten entsteht bei vielen Familien ein Folgebedarf mit dem Übergang in die Grundschule. Für das Schuljahr 15/16 wird eine starke Angebotserweiterung an Betreuungsplätzen am Standort Schule durch den "Pakt für den Nachmittag" umgesetzt werden. Langfristiges Ziel ist es ein neues, einheitliches Strukturmodell zu schaffen, das die bisherigen Förderprogramme des Landes Hessens und die kommunal finanzierten Steuerungselemente zur Ganztagsschulentwicklung vereint und das als Grundlage für alle Grundschulen dienen soll. Seit der mit diesem Bericht dokumentierten Bestandserhebung zum Stichtag
  42. November 2014 wurde das Platzangebot im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergarten- und im Schulkinderbereich durch Neugründungen und Erweiterungen von Kita-Projekten im Rahmen des Sofortprogramms Kinderbetreuung und der Erweiterten Schulischen Betreuung sowie des "Pakts für den Nachmittag" weiter ausgebaut. Eine größere Zahl weiterer Projekte wurde vorbereitet und wird im Laufe des
  43. Halbjahres 2015 und
  44. Halbjahres 2016 zur Verfügung gestellt. Die Planung und Umsetzung dieser Projekte bedarf gesicherter finanzieller Rahmenbedingungen und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Stadtschulamt und Trägern, dem städtischen Eigenbetrieb Kita Frankfurt, Dachverbänden und Fördervereinen. 4.1 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren Im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren ist weiterhin in den nächsten Jahren ein flächendeckender Ausbau im gesamten Stadtgebiet geplant. 2013 konnten 1.104 und 2014 1.418 neue Plätze in Krippen und Krabbelstuben geschaffen werden. Im Jahr 2014 konnte mit den umgesetzten Projekten ein Versorgungsgrad von 42% erreicht werden, was über dem bundesweit festgelegten Mittelwert liegt. Da im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren ein großer Teil des Angebots im Bereich der Einrichtungen mit gesamtstädtischem Bezug angesiedelt ist (Angebote der betrieblichen und betriebsnahen Einrichtungen, aber auch Angebote mit speziellem pädagogischem Profil, z.B. bilinguale Einrichtungen, Waldorfpädagogik, Montessoripädagogik etc.), werden 20 bis 25 % der Kinder über diese Einrichtungen betreut. Diese Einrichtungen betreuen Kinder aus dem gesamten Stadtgebiet. Nur betrieblich geförderte Kindertageseinrichtungen betreuen, entsprechend den Finanzierungsvereinbarungen, Kinder aus dem Umland. Das bedeutet, dass die angestrebte rechnerische Versorgungsquote in den Regionen 40% beträgt. Gründe für eine Verzögerung steigender Ausbauquoten sind: - Die deutliche Steigerung der Kinderzahlen in Frankfurt am Main (durch Zunahme der Geburten und durch Zuzüge). - Der zunehmende Mangel an Fachkräften über alle Trägerbereiche hinweg. Die Fachschulen des Landes haben zwar die Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher erweitert und Angebote für den Quereinstieg sowie berufsbegleitende Ausbildungsformen entwickelt, bisher allerdings nicht in ausreichendem Maß. - Bauliche Verzögerungen im Bereich der Kita-Neubauten. Für einige der geplanten Neubauten konnten bisher keine geeigneten Flächen (Grundstücke) gefunden werden. - Im Bereich des Sofortprogramms (Anmietung von Gewerbe- oder Wohnraum und Umwandlung in Kindertageseinrichtungen) wird es immer schwieriger geeignete Liegenschaften zu finden. - Bei der Erweiterung im Bestand (bei bestehenden Kitas des städtischen Eigenbetriebs/Betrieb 48 und bei katholischen und evangelischen Kirchengemeinden) sind geplante Maßnahmen in einigen Fällen nach näherer Prüfung nicht umsetzbar, weil z.B. die Kosten wesentlich höher sind als ursprünglich veranschlagt oder die Substanz vorhandener Gebäude einen Anbau/Erweiterung aus baulichen Gründen nicht zulässt. Im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren ist weiterhin in den nächsten Jahren ein flächendeckender Ausbau im gesamten Stadtgebiet geplant. Der Magistrat geht davon aus, dass sich in den einzelnen Regionen unterschiedliche Bedarfe zeigen werden. In einer Abfrage zum Stichtag 01.05.2014 hat das Stadtschulamt die Tageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren der großen Träger (städtischer Träger Kita Frankfurt, Caritasverband und katholische Kitas, Diakonisches Werk und evangelische Kitas, Arbeiterwohlfahrt, Verein zur Unterstützung berufstätiger Eltern, Gesellschaft für Jugendarbeit und Bildungsplanung, Gesellschaft zur Förderung betrieblicher und betriebsnaher Kindereinrichtungen, Sozialpädagogischer Verein zur familienergänzenden Erziehung) hierzu befragt. Abgefragt wurden freigemeldete Plätze und die Gründe hierfür, eine Einschätzung zum bisherigen Versorgungsziel sowie die Anzahl der unberücksichtigten Vormerkungen (Wartelisten). Es gab Rückmeldungen von 239 Einrichtungen, d.h. von 70% aller Einrichtungen mit Angeboten für Kinder unter 3 Jahren in Frankfurt am Main.

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Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Oktober 2015Sie sind hier
    BB 379Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2015 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren
    Magistratsbericht
  2. 30. Oktober 2015OFOF 499/12Erweiterung der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren am RiedbergOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 13. November 2015OFOF 1536/6Schaffung der benötigten noch fehlenden Plätze in der Schulbetreuung in Griesheim-SüdOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE
  4. 13. November 2015OAOA 689Erweiterung der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren am Riedberg Bericht des Magistrats vom 09.10.2015, B 379Anregung
  5. 14. November 2015OFOF 592/7Entwicklung von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden SchulenOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
  6. 16. November 2015VV 1518Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2015 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei JahrenAnfrage
  7. 16. November 2015OFOF 375/11Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main -.Fortschreibung 2015 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei JahrenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  8. 1. Dezember 2015OMOM 4770Schaffung der benötigten noch fehlenden Plätze in der Schulbetreuung in Griesheim-SüdDirektanregung
  9. 19. Februar 2016STST 385Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2015 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei JahrenStellungnahme
  10. 29. März 2016STST 557Schaffung der benötigten noch fehlenden Plätze in der Schulbetreuung Griesheim-SüdStellungnahme
  11. 29. August 2016Antwort des Magistrats · nach 46 WochenBB 215Erweiterung der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren am RiedbergMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf21 Beratungen
OBR 2
Sitzung 48 · 02.11.2015
TO II, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 44 · 03.11.2015
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneWBE
Ablehnung:
SPD
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und WBE gegen SPD (= Zurückweisung) bei Enthaltung BFF

OBR 13
Sitzung 45 · 03.11.2015
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 45 · 03.11.2015
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFraktionslos
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und fraktionslos gegen FDP (= Zurückweisung)

OBR 10
Sitzung 46 · 03.11.2015
TO II, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 45 · 03.11.2015
TO I, TOP 40
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 46 · 03.11.2015
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 48 · 03.11.2015
TO I, TOP 23
Beraten
Die Vorlage B 379 wird auf Wunsch der die farbechten - LINKE. bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 45 · 05.11.2015
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

OBR 8
Sitzung 45 · 05.11.2015
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 47 · 06.11.2015
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 45 · 06.11.2015
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 45 · 09.11.2015
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 46 · 12.11.2015
TO II, TOP 16
Beraten
Die Vorlage B 379 wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 45 · 13.11.2015
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
Anregung OA 689 2015 1. Die Vorlage B 379 dient unter Hinweis auf OA 689 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 499/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der dritten Zeile des Tenors das Wohnbauprojekt der ABG eingefügt wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 45 · 16.11.2015
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
Auskunftsersuchen V 1518 2015 1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 375/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 31 · 30.11.2015
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 689 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 7
Sitzung 49 · 01.12.2015
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 592/7 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Enthaltung:
FarbechteFDP
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneBFFREP
Ablehnung:
FarbechteFraktionslos
Enthaltung:
SPDFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FARBECHTE und FDP zu 2. CDU, GRÜNE, BFF und REP gegen FARBECHTE und fraktionslos (= Annahme) bei Enthaltung SPD und FDP

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 45 · 07.12.2015
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 689 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 689 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeBFF
Sonstige:
FDP (B 379 = Kenntnis, OA 689 = Prüfung und Berichterstattung)Stv. Ochs (B 379 = Kenntnis, OA 689 = Prüfung und Berichterstattung)ÖkoLinX-ARL (B 379 = Zurückweisung, OA 689 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme)REP (B 379 = Kenntnis, OA 689 = Annahme)Stv. Dr (B 379 = Kenntnis, OA 689 = Annahme)Stv. Krebs (B 379 = Kenntnis, OA 689 = Enthaltung)
zu 2 / a)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeBFF
zu 2 / b)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeBFF
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF zu 2. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und Stv. Ochs (B 379 = Kenntnis, OA 689 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (B 379 = Zurückweisung, OA 689 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme) REP, AGP und Stv. Dr. Dr. Rahn (B 379 = Kenntnis, OA 689 = Annahme) Stv. Krebs (B 379 = Kenntnis, OA 689 = Enthaltung)

OBR 3
Sitzung 47 · 10.12.2015
TO II, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 47 · 17.12.2015
TO II, TOP 43
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 689 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 689 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFFREPStv. OchsStv. Krebs
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sonstige:
Stv. Dr (B 379 = Kenntnis, OA 689 = Annahme)
zu 2 / a)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeBFFREP
Ablehnung:
FDPStv. OchsÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Stv. Krebs
zu 2 / b)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPStv. Ochs
Ablehnung:
SPDLinkeBFFÖkoLinX-ARLREP
Enthaltung:
Stv. Krebs
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF, REP, AGP, Stv. Ochs und Stv. Krebs gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF, REP und AGP gegen FDP und Stv. Ochs (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Stv. Krebs (= Enthaltung) b) CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Ochs gegen SPD, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL, REP und AGP (= Annahme); Stv. Krebs (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Dr. Dr. Rahn (B 379 = Kenntnis, OA 689 = Annahme)

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