Schaffung der benötigten noch fehlenden Plätze in der Schulbetreuung in Griesheim-Süd
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4770 entstanden aus Vorlage: OF 1536/6 vom 13.11.2015
Betreff: Schaffung der benötigten noch fehlenden Plätze in der Schulbetreuung in Griesheim-Süd Vorgang: B 379/15 Die Versorgungsquote an Betreuungsplätzen für Grundschulkinder liegt im Bezirk Griesheim-Süd weit hinter dem städtischen Durchschnitt zurück. Laut aktuellem Bericht des Magistrats vom 09.10.2015, B 379, beträgt die Quote hier nur 32 Prozent, während für ganz Frankfurt die Versorgungsquote bei mindestens 60 Prozent liegt. Im nächsten Schuljahr werden an der Boehleschule vier neue erste Klassen eingerichtet. Die Situation wird also zunehmend prekärer. Die Aufstellung der neuen Pavillonanlage wird überhaupt keine Entlastung bringen. Sie verbessert nur die Situation für die Kinder, die bisher bereits einen Betreuungsplatz haben. Außerdem wird ein weiterer Unterrichtsraum für die Schule dazugewonnen, da der Raumbedarf an der Schule auch für den Unterricht zunimmt. Um wenigstens langfristig für Abhilfe sorgen zu können, wurde deshalb im sogenannten "Aktionsplan Schule" in Aussicht gestellt, 2015 Planungsmittel bereitzustellen, um einen Erweiterungsbau planen zu können, in dem dann auch die noch fehlenden Betreuungsplätze untergebracht werden sollen. Angesichts der im Bereich Boehleschule jedoch sehr erheblichen Zahl fehlender Betreuungsplätze und eingedenk der Tatsache, dass ein Neubau vom heutigen Zeitpunkt an, selbst wenn die Planung noch im kommenden Jahr beginnen würde, realsitisch betrachtet kaum vor dem Jahr 2020 fertig wird, müssen hier deshalb Übergangslösungen geschaffen werden, um die benötigten fehlenden Betreuungsplätze bereitzustellen, bis der Erweiterungsbau tatsächlich zur Verfügung steht.
- Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- a)Wurden die Planungsmittel für den Erweiterungsbau, wie in Aussicht gestellt, für 2015 bewilligt? Wenn ja, wann wird mit der Planung des Baus begonnen und gibt es bereits einen Zeithorizont, wann der Bau verwirklicht sein soll?
- b)Sofern die Planungsmittel noch nicht bewilligt wurden, warum ist das nicht geschehen und wann ist es stattdessen vorgesehen? Ist es ausgehend von diesen Rahmenbedingungen heute schon möglich, einen Zeitpunkt zu nennen, wann frühestens mit der Fertigstellung des Baus zu rechnen ist?
- Der Magistrat wird weiterhin gebeten, für die Zeit, bis der geplante Erweiterungsbau an der Boehleschule für die Betreuung zur Verfügung steht, eine Lösung für die benötigten, derzeit noch fehlenden Schulbetreuungsplätze in Griesheim-Süd (Bereich Boehleschule) mit Beginn des Schuljahrs 2016/2017 zu schaffen (z. B. durch Kapazitätserweiterung bestehender Horte oder andere geeignete Maßnahmen). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Oktober 2015BB 379Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2015 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei JahrenMagistratsbericht
- 13. November 2015OFOF 1536/6Schaffung der benötigten noch fehlenden Plätze in der Schulbetreuung in Griesheim-SüdOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 1. Dezember 2015Sie sind hierOMOM 4770Schaffung der benötigten noch fehlenden Plätze in der Schulbetreuung in Griesheim-SüdDirektanregung
- 29. März 2016Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 557Schaffung der benötigten noch fehlenden Plätze in der Schulbetreuung Griesheim-SüdStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats