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Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2013 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte…

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Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2013 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren

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Bericht des Magistrats vom 24.01.2014, B 15

Betreff: Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2013 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.06.2013, § 3243 - NR 405/94 JHA, l. B 36/13 - Gliederung

  1. Allgemeines
  2. Entwicklung der Kinderzahlen
  3. Entwicklung des Angebots in Kindertageseinrichtungen 3.1 Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren/Rechtsanspruch für Kinder ab dem
  4. Lebensjahr ab 2013 3.2 Entwicklung im Bereich Kindergarten 3.3 Entwicklung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder/ Ganztagsentwicklung an Grundschulen
  5. Ausblick: Planung der Angebotserweiterungen 2013 bis 2017 4.1 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren 4.2 Ausbauplanung im Bereich Kindergarten 4.3 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder Anlagen: Anlage 1 Versorgung von Kindern unter 3 Jahren 2012 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 2 Kindergartenversorgung 2012 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 3 Schulkinderversorgung 2012 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 4 Ausbau und Veränderungen des Kita-Platzangebots von November 2011 bis November 2012 Anlage 5 Kita-Neubauten ab 2012 in Bau oder in Vorbereitung Anlage 6 Bestandserhebung der Kindertageseinrichtungen nach Planungs- und Schulbezirken zum 1.11.2012
  6. Allgemeines Es gehört zu den erklärten kommunalpolitischen Prioritäten des Magistrats auch für die XVII. Wahlperiode 2011 - 2016, Frankfurt am Main zur Familienstadt (weiter) zu entwickeln und die frühkindliche Bildung zu intensivieren und qualitativ zu verbessern. Dieses Entwicklungsziel gewinnt an Bedeutung durch Eintreten des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Betreuung am 01.08.2013 (siehe auch Seite 10ff). Der vorliegende Bericht schreibt die in den 90er Jahren begonnene Berichterstattung der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung fort (vgl. zuletzt B 36 vom 18.01.2013). Datengrundlage sind die Kita-Bestandserhebung zum Stichtag 01.11.2012 sowie Auswertungen der Einwohnerstatistik bezüglich relevanter Altersjahrgänge zum Jahresende 2012. - Im Teil 2 wird zunächst die Entwicklung der Kinderzahlen in Frankfurt am Main kurz dargestellt; - Teil 3 beschreibt die Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergarten- und im Schulkinderbereich bis 2017 auf der Basis wichtiger Eckdaten; - Teil 4 gibt einen Ausblick auf die Maßnahmen zur Angebotserweiterung in den Jahren 2013 bis 2017 im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergartenbereich, im Hortbereich und bei den Betreuungsangeboten an den Grundschulen. Wie in den Vorjahren wird der Bericht durch eine Reihe von Anlagen ergänzt: - Die Anlagen 1, 2 und 3 stellen auf der Ebene der 77 Grundschulbezirke und der 35 Kita- Planungsbezirke sowie der Angebote mit gesamtstädtischem Bezug (Kita- Planungsbezirk 99) Informationen zu Kinderzahlen, Platzbestand und Versorgungsquoten in den 3 Altersgruppen bereit; - Mit Anlage 4 wird die große Zahl von Angebotsveränderungen nach Bezirken, Einrichtungen und Altersstufen dokumentiert, die zwischen den Stichtagserhebungen zum 01.11.2011 und 01.11.2012 erfolgt sind; - Anlage 5 gibt einen Überblick über die in Bau oder Vorbereitung befindlichen Kita-Neubauvorhaben. - In der Anlage 6 befindet sich die komplette Bestandserhebung zum 1.11.
  7. Hier sind alle bestehenden Kindertageseinrichtungen nach Kita-Planungs- und Schulbezirken aufgeführt. Es finden sich Angaben zur Adresse der Einrichtungen, zu den jeweils betreuten Altersgruppen, zu vorhandenen und tatsächlich belegten Plätzen, zu Mädchen und Jungen in den Einrichtungen, zur Betreuungszeit und zur Auslastung.
  8. Entwicklung der Kinderzahlen Ein zentraler Faktor für die Kita-Entwicklungsplanung ist, dass in Frankfurt am Main entgegen dem allgemeinen Trend nun schon seit 13 Jahren steigende Kinderzahlen bei den Kindern von der Geburt bis zum Schuleintritt zu verzeichnen sind. Nach den Hochrechnungen ist mit einer Fortsetzung dieses Trends noch bis mindestens 2020 zu rechnen. Die Steigerung hat inzwischen das Grundschulalter erreicht. Die kleinräumliche Analyse zeigt, dass neben den Neubaugebieten hohe Zuwächse insbesondere in den innenstadtnahen, bevölkerungsreichen Stadtteilen festzustellen sind. Bereits in den vergangenen Jahren ist Frankfurt am Main im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten stark überdurchschnittlich gewachsen. Die Stadt belegt in der Wachstumsstatistik (Bevölkerungsfortschreibung der Statistischen Landesämter) nach München, Dresden und Leipzig den vierten Platz und gehört damit zu den prosperierenden deutschen Städten. Der Bevölkerungszuwachs der letzten Jahre ist sowohl auf einen Geburtenüberschuss, als auch auf eine positive Wanderungsbilanz zurückzuführen. Die Zahl der Zuzüge liegt deutlich über der Zahl der Wegzüge. Positiv wirken sich hier insbesondere die großen Wohnungsneubauprojekte (u.a. Riedberg, Frankfurter Bogen, Rebstock, Europaviertel, Lindenviertel) aus. In einer Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung ist Frankfurt noch vor München im Vergleichszeitraum (1990 bis 2009) die Stadt mit dem größten Geburtenzuwachs in Deutschland. Die höchsten Geburtenzahlen wiesen die Stadtteile Nordend, Sachsenhausen, Bockenheim, Westend und Gallus auf. Die Kinderzahlen im Bereich der Kinder von 0 bis unter 3 Jahren (3 Jahrgänge / 0- bis unter 3-Jährige; Geburtsjahre 2010 bis 2012) sind, wie im vergangenen Jahr prognostiziert, angestiegen. Nach starken Anstiegen in 2004 (+414) und 2005 (+654) flachte der Anstieg der Kinderzahlen 2006 (+271) und 2007 (+148) wieder ab. Im Jahr 2008 lässt sich wieder ein stärkerer Anstieg beschreiben (+429) der im Jahr 2009 nochmals ansteigt (+462). Im Jahr 2010 ist eine geringfügige Abflachung des Anstiegs zu verzeichnen (+314) die sich im Jahr 2011 (+295) und auch im Jahr 2012 fortsetzt (+257). Absolut sind die Kinderzahlen von 20.906 im Jahr 2011 um 257 Kinder auf 21.163 im Jahr 2012 gestiegen. Bei einer Hochrechnung/Trendverlängerung für die Jahre 2012 bis 2016 war im letzten Bericht bei den 3 Jahrgängen der Kinder von 0 bis unter 3 Jahren von einer Steigerung um durchschnittlich 368 Kinder pro Jahr ausgegangen worden. Die Prognose wurde aufgrund der abgeflachten Zuwächse im Jahr 2011 nach unten korrigiert. Da diese leichte Abflachung bei der Steigerungsrate auch im jetzigen Berichtsjahr 2012 erkennbar ist (im Jahr 2012 Anstieg um 257 Kinder), wird für die Folgejahre 2013 bis 2017 eine Mittelwertberechnung auf der Basis der Zuwächse von 2006 bis 2012 vorgenommen. Der prognostizierte Zuwachs beträgt damit für die Folgejahre jährlich 311 Kinder. Die hochgerechneten Gesamtzahlen relativieren sich in der absoluten Höhe erfahrungsgemäß etwas durch Wanderungsbewegungen / Fluktuation (z.B. Wegzug von Familien ins Umland); der ansteigende Trend ist jedoch deutlich erkennbar. Die Kinderzahlen in den für den Kindergartenbesuch im Jahr 2012/2013 relevanten Jahrgängen (3,5 Jahrgänge / 3 bis 6 jährige Kinder; Geburtsjahre 2006 bis 2009) sind ebenfalls, wie im vergangenen Jahr prognostiziert, gestiegen. Nach schwächeren Anstiegen in 2004 (+26), 2005 (+140) und 2006 (+105) entwickelte sich der Anstieg der Kinderzahlen 2007 (+595), 2008 (+455) und 2009 (+437) sehr viel umfangreicher. Im Jahr 2010 lag der Zuwachs erstmals über der Marke von 600 Kindern (+615). Dieser Wert stieg 2011 nochmals leicht an (+632). Im Jahr 2012 ist nun erstmals wieder eine Abflachung des Anstiegs erkennbar (+301). Absolut sind die Kinderzahlen von 22.721 im Jahr 2011 um 301 Kinder auf 23.022 im Jahr 2012 gestiegen. Damit lag der tatsächliche Anstieg in dieser Altersgruppe etwas unter der Prognose aus dem Jahr
  9. Bei einer Hochrechnung/Trendverlängerung bis ins Jahr 2015 (3,5 Jahrgänge) wird weiterhin von einer Steigerung bei den Kinderzahlen um im Durchschnitt 400 Kinder pro Jahr ausgegangen. Berechnungsgrundlage für diesen Trend ist die Entwicklung in den vergangenen 7 Jahren (2006 bis 2012) unter Berücksichtigung der Geburtenzahlen zum 31.12.2012 im Bereich der zu diesem Zeitpunkt 0- bis unter 3-Jährigen (2013 bis 2015). Die für 2013/14/15 errechneten Prognosezahlen (23.845, 24.583 bzw. 24.525 = Zuwächse gegenüber dem Vorjahr um 823, 738 bzw. -58 Kinder) wurden nach unten korrigiert: die Abweichungen zwischen Hochrechnungs- und tatsächlich eingetretenen Kinderzahlen waren in den zurückliegenden Jahren erheblich: die tatsächlichen Zuwächse der Kindergartenkinder reduzierten sich gegenüber den Hochrechnungszuwächsen. Deshalb wird für 2013 bis 2015 weiterhin von jeweils 400 zusätzlichen Kindern dieser Altersgruppe ausgegangen. Die Überprüfung der tatsächlichen Entwicklung in 2013 erfolgt nach Vorliegen der Einwohnerstatistik am Stichtag 31.12.
  10. Dieses Verfahren hat sich im Vergleich Prognose von 2007 und tatsächliche Entwicklung 2008 als realitätsnah bestätigt. Prognostiziert war 2007 ein Anstieg um ca. 400 Kinder, der tatsächliche Anstieg im Jahr 2008 betrug 455 Kinder. Auch bei der Prognose von 2008 zeigt sich eine relativ realistische Einschätzung im Vergleich mit der tatsächlichen Entwicklung
  11. Prognostiziert war 2008 ein Anstieg um 400 Kinder, der tatsächliche Anstieg im Jahr 2009 betrug 437 Kinder. Obwohl im Jahr 2010 ein stärkerer Anstieg zu verzeichnen war, der sich 2011 fortsetzte, wurde aufgrund der Abflachung der Zuwächse bei den 0 bis 3jährigen Kinder die Prognose (jährlich +400 Kinder) beibehalten. Diese Abflachung bei den 0 bis 3jährigen Kindern wirkt sich 2012 nun erstmals im Kindergartenbereich aus. Die Steigerungsrate liegt mit 301 Kindern erstmals unterhalb der Prognose. Trotz dieser leichten Schwankungen erscheint auch 2012 die Beibehaltung der Prognose (+400 Kinder) weiterhin gerechtfertigt. Für die Jahre 2016 und 2017 wird die Prognose über eine Mittelwertberechnung der Entwicklung zwischen 2006 und 2012 erstellt. Der prognostizierte Zuwachs beträgt damit für die Folgejahre 2016 und 2017 jährlich 449 Kinder. Bei den Kindern im Grundschulalter (4 Jahrgänge) ist erkennbar, dass ab 2003 die Gesamtzahlen der Bezugsjahrgänge - nach einer kontinuierlichen Abnahme seit 1998 - wieder angestiegen sind, was sich bis 2017 und auch darüber hinaus fortsetzen wird. Berechnungsgrundlage für die Prognose 2013 bis 2017 ist die Zahl der zum 31.12.2012 in Frankfurt lebenden 1 bis 9jährigen Kinder. Auch im Bereich dieser Altersgruppe wurden die für 2013 bis 2017 errechneten Prognosezahlen (24.355, 25.144, 25.788, 26.593 bzw. 27.523 = Zuwächse gegenüber dem Vorjahr um 771, 789, 644, 755 und 930 Kinder) nach unten korrigiert: die Abweichungen zwischen Hochrechnungs- und tatsächlich eingetretenen Kinderzahlen waren in den zurückliegenden Jahren erheblich: die tatsächlichen Zuwächse der Kinder verringerten sich gegenüber den Hochrechnungszuwächsen. Im Berichtsjahr 2011 sind die Kinderzahlen allerdings erstmals weit stärker als prognostiziert angestiegen. Dies war auf einen "Bugwelleneffekt" zurückzuführen (starke Jahrgangsbreiten die sich über den U3-Bereich in den Kindergarten- und dann in den Schulkinderbereich fortgesetzt hatten). Die Prognose (Anstieg um jährlich 400 Kinder) wird für 2013 bis 2017, wie im Kindergartenbereich auch, beibehalten. Die Überprüfung der tatsächlichen Entwicklung in 2013 erfolgt nach Vorliegen der Einwohnerstatistik zum 31.12.2013 Für alle 3 Altersgruppen (Kinder unter 3 Jahren, Kindergartenkinder, Grundschulkinder) gilt, dass auch andere Daten und Erkenntnisse eine weiter steigende Nachfrage und einen entsprechenden Handlungsbedarf bestätigen. Gründe hierfür sind insbesondere: - insgesamt hoher Auslastungsgrad, - kaum noch frei gemeldete Plätze und viele Anfragen bei der "Infobörse Kita-Angebote", - Einschätzungen der Kita-Leitungen zu unberücksichtigten Vormerkungen und - aktuelle Versorgungsengpässe in einigen Stadtteilen
  12. Entwicklung des Angebots in Kindertageseinrichtungen Die Stadt Frankfurt am Main hat das Platzangebot seit Beginn der 90er Jahre konsequent ausgebaut. Vor allem als Folge der seit dem Jahr 2000 wieder steigenden Kinderzahlen bedarf jedoch das Ziel, den geltenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu gewährleisten und für Kinder unter 3 Jahren ab 2013 einzulösen, weiterer Anstrengungen. Auch für die Grundschulkinder ist ein zahlenmäßig ausreichendes und verlässliches Angebot zu schaffen. Dies kann allerdings nur im Rahmen der Ganztagsschulentwicklung ermöglicht werden. Die folgende Tabelle zeigt, dass in den vergangenen 9 Jahren ein erheblicher Ausbau der Platzkapazität in allen Altersstufen erfolgt ist. Auch im Jahr 2012 konnten wieder Verbesserungen erreicht werden. Wegen der stark steigenden Kinderzahlen und der Gefährdung des Rechtsanspruchs wurde für die Maßnahmenplanung ab 2004 der vorrangige Ausbau des Kindergartenangebots festgelegt. Die Erweiterung der Hortplätze wurde im Gegenzug begrenzt, allerdings durch stärkere Erweiterung schulischer Betreuungsangebote wieder ausgeglichen. Im Bereich der unter 3 jährigen Kinder konnte durch Erweiterung des Angebots in Krippen/Krabbelstuben und in alterserweiterten Gruppen in Kindergärten ein Platzausbau von 767 Plätzen erreicht werden. Der im vergangenen Jahr geplante Ausbau um 998 Plätze in dieser Altersgruppe konnte nicht erreicht werden, da insbesondere geplanten Erweiterungen über Kita-Neubauten wegen Bau- und Planungsverzögerungen nicht vollumfänglich umgesetzt werden konnten. Einige geplante Projekte werden erst im Jahr 2013 oder 2014 umgesetzt. Die im Jahr 2007 erstmals (geschätzte) Zahl der in Kindertagespflege betreuten unter 3 jährigen Kinder wurde 2008 bereinigt. 2009, 2010, 2011 und 2012 lässt sich jeweils wieder ein Zuwachs verzeichnen. Für den Zeitraum vor 2007 liegen für Plätze in Tagespflege keine verlässlichen Zahlen vor. Entwicklung des Gesamtangebots an Kita-Plätzen 2004 - 2012 3.1 Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren / Rechtsanspruch für Kinder ab vollendetem
  13. Lebensjahr ab 2013 Bei den Platzzahlen (Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze in Krippen und Krabbelstuben sowie in altersgemischten Kindergartengruppen) erfolgte in den Jahren von 2004 bis 2012 ein kontinuierlicher Ausbau des Angebots um insgesamt 4.140 Plätze. Im aktuellen Berichtsjahr 2012 konnte das geplante Ausbauziel von 998 Plätzen nicht erreicht werden. Auf Grund zeitlicher Verzögerungen bei Neubau-Projekten wurden 767 neue Plätze geschaffen. Damit wurden 77% des Ausbauzieles erreicht. Trotzdem konnte damit in dem beschriebenen Zeitraum der Versorgungsgrad in Tageseinrichtungen im Bereich der Kinder unter 3 Jahren auf 30 % ausgebaut werden. Absolut standen zum 01.11.2012 insgesamt 6.249 Plätze in Krippen und Krabbelstuben sowie in altersgemischten Kindergartengruppen zur Verfügung. Die Anzahl der ausgebauten Plätze in Krippen und Krabbelstuben hat im Jahr 2012 erstmals die Marke von 700 Plätzen überschritten. Vor allem in dieser Altersgruppe (0- bis unter 3-Jährige Kinder) wird ein nicht unerheblicher Teil der Kinder in Tagespflege betreut. Durch die Regelungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) und des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) wird diesem Teil der Kinderbetreuung ein erweiterter rechtlicher Rahmen verliehen. Bei der Planung des Gesamtangebots für diese Altersgruppe ist die Tagespflege als gleichrangige Angebotsform mit zu berücksichtigen. Im Jahr 2007 wurde für die Zahl der Kinder unter 3 Jahren in Kindertagespflege ein Schätzwert von 529 Tagespflegeverhältnissen ermittelt. Dieser wurde im Jahr 2008 durch die nun verlässlich vorliegenden Daten bereinigt. Nach den Daten der Tagespflegebörse wurde von 375 Tagespflegeverhältnissen zum Stichtag 01.11.2008 für Kinder unter 3 Jahren ausgegangen. Seitdem ist das Angebot im Bereich der Kindertagespflege kontinuierlich angestiegen. Im Berichtsjahr 2012 ist nun nochmals ein Zuwachs auf 831 Plätze zu verzeichnen. Rechnet man diese Plätze bei Tagespflegepersonen mit ein, ergibt sich eine Gesamtzahl von 7.080 Plätzen. Erstmals liegt damit die Gesamtzahl der Plätze für Kinder unter 3 Jahren über 7.
  14. Mit diesem Angebot wird in 2012 ein Versorgungsgrad von 33 % in Bezug auf die 3 Jahrgänge der unter 3-Jährigen erreicht. Das Versorgungsziel wird seit dem Bericht B 864 vom 02.10.2009 mit 50 % in Bezug auf 3 Jahrgänge (0- bis unter 3-Jährige) beziffert. Dieses Versorgungsziel wird voraussichtlich im Jahr 2016 erreicht. (vgl. Kapitel 4.1). Mit Wirkung zum 1.1.2005 sind durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) erweiterte Verpflichtungen zum Platzausbau für die Tagesbetreuung von unter drei Jahre alten Kindern in das SGB VIII aufgenommen worden. Hier wird in § 24 Abs. 3 u.a. die Verpflichtung zur Vorhaltung von Plätzen in Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder unter 3 Jahren beschrieben, wenn die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder aufnehmen wollen, bzw. sich in Ausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Sozialgesetzbuches erhalten. Im Jahr 2007 hat die Bundesregierung die Initiative zu einem weit über die Verpflichtungen des TAG hinausgehenden Platzausbau für Kleinkinder unter drei Jahren ergriffen. Mit den Ländern wurde ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege vom vollendeten ersten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres vereinbart. Dieser Rechtsanspruch trat am 01.08.2013 in Kraft. Zur Einlösung dieses Rechtsanspruchs, der auch weitgehende Ansprüche auf Förderung für Kinder unter einem Jahr umfasst, hielt der Bund in Übereinstimmung mit den Ländern ab 01.08.2013 die Bereitstellung von insgesamt 750.000 Betreuungsplätzen, das entspricht einem Versorgungsgrad von 35% bezogen auf die ersten drei Lebensjahre, für erforderlich. Am 10.12.2008 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - Kifö
    • G)beschlossen. Hierin sind die beschriebenen Ziele und Maßnahmen enthalten. Der als Ausbauziel benannte Versorgungsgrad von 35% gilt als bundesweiter Mittelwert. In Großstädten und Ballungsräumen wird übereinstimmend von einem deutlich höheren erforderlichen Versorgungsgrad ausgegangen. Der Magistrat geht bei der Ermittlung des Versorgungsziels weiterhin von 3 Jahrgängen (Kinder von 0 bis 3 Jahren) aus. Eine Reduzierung der Versorgungsziele und -grade auf 2 Jahrgänge (Kinder von 1 bis 3 Jahren), weil nur für diese Altersgruppe der individuelle Rechtsanspruch besteht, erscheint aus Sicht des Magistrats nicht ausreichend. Auch ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder unter 1 Jahr ist per Gesetz (§ 24, Abs. 1, SGB VIII) zu schaffen (wenn auch ohne den individuell einklagbaren Rechtsanspruch) und wird auch von den Bürgerinnen und Bürgern nachgefragt. Darüber hinaus sind die Vorgaben des Bundes und der Länder, was die Berichterstattung der Kommunen angeht, seit 2008 gleich geblieben. Alle Angaben, die hier jährlich (z.B. dem Hessischen Sozialministerium oder dem Bundesfamilienministerium) vorgelegt werden, müssen in Bezug auf 3 Jahrgänge dargestellt werden. Diese Anforderungen finden ihre Begründung insbesondere in der Vergleichbarkeit der Angaben in betreffenden Statistiken des Bundes und der Länder. Ab 01.08.2013 gilt der uneingeschränkte (subjektive, d. h. individuell einklagbare) Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege für jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Im neuen Kinderförderungsgesetz wurde auch der § 24 neu gefasst: § 24 SGB VIII Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (1) Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn 1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder 2. die Erziehungsberechtigten
    • a)einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
    • b)sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
    • c)Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten. (2) Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Zur Einlösung des Rechtsanspruchs hält der Magistrat bis 2016 die Umsetzung eines Versorgungsgrads von mindestens 50%, bezogen auf die ersten drei Jahrgänge, für erforderlich. Um dieses Ziel zu erreichen müssen zwischen 2014 und 2016 ca. 3.200 zusätzliche Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege eingerichtet werden (siehe dazu die folgende Tabellenübersicht). Das stellt nicht nur die Stadt Frankfurt, sondern auch die Träger von Kindertageseinrichtungen vor erhebliche Herausforderungen. Wegen stärker steigender Kinderzahlen musste die Planung im Jahr 2009 dahingehend verändert werden, dass für die Jahre 2012 und 2013 zusätzlich je 330 Plätze mehr als 2008 kalkuliert umgesetzt werden müssen (vgl. B 695 vom 19.11.2010). Diese insgesamt weiteren 660 Plätze für unter 3 jährige Kinder können wegen baulichen Verzögerungen bei Kita-Neubauten, Mangel an geeigneten Grundstücken für Kita-Neubauten in einigen Regionen, dem Mangel an geeigneten Liegenschaften für Umsetzungen im Frankfurter Sofortprogramm Kinderbetreuung und wegen dem aktuellen Fachkräftemangel bis 2013 nicht realisiert werden. Die Platzausbauplanung zur Einlösung des Rechtsanspruchs ab 2013 legt der Magistrat mit diesem Bericht vor (siehe Kapitel 4.1). Null- bis Dreijährige - Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen Die in der Tabelle abgebildeten Ausbauzahlen (Veränderungen zum Vorjahr) beinhalten für das Jahr 2013 neue Plätze für unter 3jährige über das Frankfurter Sofortprogramm Kinderbetreuung sowie Erweiterungen in Neubauten. Die zurzeit in Planung befindlichen Krippen-Neubauten werden voraussichtlich erst 2014 und 2015 fertig gestellt, was den starken Anstieg der Ausbauzahlen in diesen beiden Jahren erklärt. Betrieblich geförderte Kindertageseinrichtungen Insbesondere im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren befassen sich immer mehr Betriebe und Unternehmen in Frankfurt am Main mit dem Gedanken, die Kinderbetreuung für ihre Mitarbeiter betrieblich zu fördern. Seit dem Jahr 1992 besteht dabei in Frankfurt die Möglichkeit, dieses betriebliche Engagement durch eine städtische Förderung finanziell zu unterstützen. Je nachdem wie weit eine betriebliche oder betriebsnahe Kindertageseinrichtung sich für Stadtteilkinder öffnet, bestand bisher die Möglichkeit der finanziellen Förderung durch die Stadt in 5 abgestuften Förderkriterien (gem. Magistratsbeschluss vom 24.04.1992). Diese wurden 2009 vereinfacht und für die Betriebe und Unternehmen attraktiver gestaltet (vgl. Magistratsvortrag M 131 vom 19.06.2009 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6322 vom 09.07.2009). Auf der Grundlage des Frankfurter Programms zur Förderung betrieblicher und betriebsnaher Einrichtungen sind in den letzten 20 Jahren zahlreiche Einrichtungen vor allem für Kinder unter 3 Jahren und Kindergartenkinder bei verschiedensten Unternehmen entstanden. Abgestimmt auf die Arbeits- und Organisationsformen der Betriebe gibt es solche Einrichtungen im Bereich der Banken und Kreditinstitute, bei Krankenhäusern und Kliniken, bei Behörden und Anstalten des öffentlichen Rechts, bei Hochschulen und in letzter Zeit auch bei mittelständischen Unternehmen in verschiedenen Branchen. Betrieben werden diese Einrichtungen zum größten Teil durch Träger der freien Jugendhilfe, die sich auf dieses Angebotssegment spezialisiert haben. Die größten Träger in diesem Bereich in Frankfurt am Main sind: - Gesellschaft zur Förderung betrieblicher und betriebsnaher Kindereinrichtungen e.V. - pme Familienservice gGmbH - Le Jardin gGmbH Weitere Träger, die sich in diesem Bereich bisher in geringem Umfang (mit jeweils ein oder 2 Einrichtungen) betätigen sind: - Sozialpädagogischer Verein zur familienergänzenden Erziehung e.V. - Terminal for kids gGmbH - Kita-Koncept gGmbh - Kids Camp gGmbH Zurzeit werden in diesem Segment in Frankfurt am Main 47 Einrichtungen betrieben, die 1.401 Plätze für Kinder unter 3 Jahren, 813 Kindergartenplätze und 55 Hortplätze zur Verfügung stellen. Dies sind insgesamt 2.269 Plätze in betrieblichen und betriebsnahen Einrichtungen. Im Jahr 2012 sind neu dazu gekommen: - Kita der BaFin, Marie-Curie-Str. 24 - 28 (Kita Koncept) - Kita Squaireship for kids, The Squaire 9 (Terminal for kids) - Le jardin Westend, Bockenheimer Landstr. 93 (Le jardin) - Krabbelstube Königskinder, Gotenstr. 41 (Fördergesellschaft) - PWC Kita, Friedrich-Ebert-Anlage 35 - 37 (Familienservice) Der Magistrat beabsichtigt, bei der umfangreichen Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen (vgl. Kap. 4.1) ca. 25% des Ausbaus über betrieblich geförderte Einrichtungen zu realisieren. Potentiale zur Weiterentwicklung sieht der Magistrat in der Möglichkeit der Kooperation von mehreren (insbesondere kleinen und mittelgroßen) Unternehmen zur Gründung und zum Betrieb einer betrieblichen Kindertageseinrichtung. Darüber hinaus wird die betriebliche Kindertagespflege besonders beworben. Betrieblich geförderte Kindertageseinrichtungen Träger Einrichtung Adresse Alter Betrieb/ Unternehmen 1 Sozialpäd. Verein "Kindervilla Kunterbunt" Kettenhofweg 27 0 - 6 Jahre Allianz-Versicherung 2 Fördergesellschaft "Uni-Strolche Theodor-Stern-Kai 7 0 - 6 Jahre Universitätsklinik 3 Fördergesellschaft "Kleine Fische" Brückenstr. 45 0 - 3 Jahre Fischer-Verlag 4 Fördergesellschaft "Räuberhöhle" Bettinastr. 34c 0 - 3 Jahre Gesundheitsamt 5 Fördergesellschaft Villa Dante EZB I Dantestraße 7 0 - 6 Jahre EZB 6 Fördergesellschaft Europäische Zentralbank II Dantestraße 5 0 - 6 Jahre EZB 7 Fördergesellschaft Europäische Zentralbank III Schubertstraße 11-15 0 - 6 Jahre EZB 8 Fördergesellschaft "Rappelkiste" Wilhelm Eppstein Str. 2 0 - 6 Jahre Markuskrankenhaus 9 Fördergesellschaft Kita am Huthpark Friedberger Landstr. 430 0 - 6 Jahre BG Unfallklinik 10 Fördergesellschaft "Ultraschall" Richard Wagner Str. 36 0 - 6 Jahre Bürgerhospital 11 Fördergesellschaft "Waschbären" Albert Blank Str. 28b 0 - 6 Jahre Höchst AG Aventis 12 Fördergesellschaft "Hessischer Rundfunk" Am Steinernen Stock 7 0 - 3 Jahre Hessischer Rundfunk 13 Fördergesellschaft "Hessischer Rundfunk" Am Steinernen Stock 1 0 - 6 Jahre Hessischer Rundfunk 14 Fördergesellschaft Kita OLG Falkensteiner Str. 24 0 - 6 Jahre Oberlandesgericht 15 Fördergesellschaft "Zauberhut" Gutleutstr. 128 0 - 6 Jahre Finanzamt 16 Fördergesellschaft Kita Deutsche Bank Klüberstraße 14 0 - 6 Jahre Deutsche Bank 17 Fördergesellschaft "Kita auf dem Campus" Grüneburgplatz 1 0 - 6 Jahre Universität 18 Fördergesellschaft Krabbelstube im Atricom Lyoner Str. 15 0 - 3 Jahre Verschiedene 19 Fördergesellschaft Kita Campus Riedberg Altenhöferallee 1b 0 - 6 Jahre Universität 20 Fördergesellschaft Krabbelstube "UNIversum" Bockenheimer Landstr.133 0 - 3 Jahre Universität 21 Fördergesellschaft Krabbelstube "Grünschnäbel" Eckenheimer Landstr.66 0 - 3 Jahre Merz AG 22 Fördergesellschaft Krabbelstube Galvanistraße Galvanistr. 29 0 - 3 Jahre Deutsche Bank 23 Fördergesellschaft Krabbelstube "Königskinder" Gotenstr. 41 0 - 3 Jahre Städt. Kliniken Höchst 24 Fördergesellschaft Kita "Praunheimer Strolche" Steinbacher Hohl 74 0 - 12 Jahre Nordwestkrankenhaus 25 Terminal for kids Fluggi-Land Kinder Arche Hugo-Kallenbach-Str. 59 0 - 3 Jahre Flughafen AG 26 Terminal for kids Kita Sqaireship The Squaire 9 0 - 3 Jahre Flughafen AG 27 Familienservice Kids & Co Guiollettstr. 18-22 0 - 12 Jahre Commerzbank u.a. 28 Familienservice Kids Chance Niedenau 25 0 - 3 Jahre Clifford Chance 29 Familienservice Krippe Obermainanlage Obermainanlage 3 0 - 3 Jahre EZB u.a. 30 Familienservice Krippe Niederrad Lyoner Str. 34 0 - 3 Jahre Deka Bank u.a. 31 Familienservice Kita Opernturm Bockenheimer Anlage 47 0 - 3 Jahre UBS 32 Familienservice Kita FBC Mainzer Landstrasse 46 0 - 6 Jahre Verschiedene (u.a. Bankhaus Metzler) 33 Familienservice Kita "Energiebündel" Solmsstraße 42 - 44 0 - 3 Jahre Mainova 34 Familienservice Kita Unterlindau Unterlindau 21 0 - 6 Jahre Citigroup, Maple Bank, Commerzbank 35 Familienservice Kita PWC im Tower 185 Friedrich-Ebert-Anlage 35-37 0 - 3 Jahre Price Waterhouse Coopers (PWC) 36 KfW Kita KfW Schumannstraße 67 3 - 12 Jahre Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 37 Le jardin Jardin palmito Ginnheimer Landstr. 11 0 - 3 Jahre Deutsche Bundesbank u.a. 38 Le jardin Int Kinderkrippe Le Jardin Kurhessenstr. 92 0 - 6 Jahre Deutsche Bundesbank u.a. 39 Le jardin Jardin Rebgärten Rebgärten 54 0 - 3 Jahre Deutsche Bank/DWS 40 Le jardin Jardin DWS Krippe Untermainkai 44 0 - 3 Jahre DWS 41 Le jardin Jardin preschool Rödelheim Rödelheimer Landstr. 44 3 - 6 Jahre Deutsche Bundesbank 42 Le jardin Jardin palmito KS Rödelheim Rödelheimer Landstr. 44 0 - 3 Jahre Deutsche Bundesbank 43 Le jardin Le jardin am Hof Trakehnerstr. 7 0 - 3 Jahre Senkenbergmuseum und KfW 44 Le jardin Le jardin Westend Bockenheimer Landstr. 93 3 - 6 Jahre Verschiedene 45 Kids Camp Bilingual Day Care Center Neue Schlesingergasse 22 - 24 0 - 6 Jahre Deutsche Bank und Helaba 46 Kita Koncept BaFin Kita Marie-Curie-Str. 24 - 28 0 - 3 Jahre BaFin 3.2 Entwicklung im Bereich Kindergarten Seit dem Jahr 2000 erfolgt ein kontinuierlicher Ausbau des Kindergarten-Platzangebots um insgesamt 4.422 Plätze. Allein in den vier letzten Jahren wurden 1.843 zusätzliche Kindergartenplätze geschaffen (2009 +389 Plätze, 2010 +435 Plätze, 2011 +500 Plätze, 2012 +519 Plätze, vgl. Anlage 4). Dem stand im gleichen Zeitraum ein Anstieg um 1.985 Kinder gegenüber. So ist der Versorgungsgrad trotz erheblichem Platzausbau zwischen 2009 und 2012 gleichgeblieben. Er beträgt 2012, bezogen auf 3,5 Jahrgänge, 94 %. Um der zu erwartenden weiterhin deutlichen Zunahme der Kinderzahlen gerecht zu werden und auch den Versorgungsgrad wieder zu verbessern, sind weiterhin große Anstrengungen beim Kindergarten-Platzausbau erforderlich. Dabei kommt es auch vorrangig darauf an, in Bezug auf den Versorgungsgrad eine größere regionale Ausgewogenheit zu erreichen. Zusätzlich zu den Angebotserweiterungen im Rahmen des Sofortprogramms Kinderbetreuung werden in erheblichem Umfang zusätzliche Platzkapazitäten in den vorgesehenen Kita-Neubauten geschaffen (vgl. Anlage 5). Die unter 3.1 beschriebenen geplanten Platzerweiterungen für Kinder unter 3 Jahren verstärken das Erfordernis einer lückenlosen Anschlussbetreuung im Kindergarten zum vollendeten
  15. Lebensjahr der Kinder. Kann der Wechsel nicht zum
  16. Geburtstag erfolgen, hat dies zur Folge, dass Dreijährige in Krippen und Krabbelstuben bleiben müssen, diese Plätze also nicht mit Kleinkindern belegt werden können. Vor diesem Hintergrund hat der Magistrat im Rahmen des Berichtes B 864 vom 2.10.2009 (Beschluss der StVV vom 28.01.2010 § 7474) das Versorgungsziel im Kindergartenbereich auf 100% angehoben. Drei- bis Sechsjährige - Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013* 2014* 2015* 2016** 2017** Kinder (3-6 Jahre / 3,5 Jahrgänge) 19.987 20.582 21.037 21.474 22.089 22.721 23.022 23.422 23.822 24.222 24.671 25.120 Veränderungen zum Vorjahr +105 +595 +455 +437 +615 +632 +301 +400 +400 +400 +449 +449 Plätze (Soll) 18.852 19.457 19.799 20.188 20.623 21.123 21.642 22.098 22.956 23.870 24.700 25.143 Veränderungen zum Vorjahr +441 +605 +342 +389 +435 +500 +519 +456 +858 +914 +830 +443 Versorgungsgrad (3,5 Jahrgänge) 94% 95% 94% 94% 93% 93% 94% 94% 96% 99% 100% 100% 95 % von 3,5 Jahrgängen 18.988 19.553 19.985 20.400 20.985 21.585 21.871 22.251 22.631 23.011 23.437 23.864 rechnerisches Platzdefizit auf 95% -136 -96 -186 -212 -362 -462 -229 -153 325 859 1.263 1.279 rechnerisches Platzdefizit auf 100% -1.135 -1.125 -1.238 -1.286 -1.466 -1.598 -1.380 -1.324 -866 -352 29 23 * = Hochrechnung / Platzzahlen und -veränderungen geschätzt / Kinderzahlen auf Basis der Jahrgänge der heute 0 bis 3 Jährigen. Die für 2013/14/15 errechneten Prognosezahlen (23.845, 24.583 und 24.525 = Zuwächse gegenüber dem Vorjahr um 823, 738 bzw. -58 Kinder) wurde insgesamt nach unten korrigiert. Die Abweichungen zwischen Hochrechnung und tatsächlich eingetretenen Kinderzahlen waren in den zurückliegenden Jahren erheblich. Die tatsächlichen Zuwächse der Kindergartenkinder verringerten sich gegenüber den Hochrechnungszuwächsen. Deshalb wird für 2013/14/15 von 400 zusätzlichen Kindern ausgegangen. Die Überprüfung der tatsächlichen Entwicklung in 2013 erfolgt nach Vorliegen der Einwohnerstatistik zum 31.12.2013. ** = Trendverlängerung / Platzzahlen und -veränderungen geschätzt / Kinderzahlen auf Basis einer Mittelwert- berechnung der Entwicklung. 2006 bis 2012 Die Entwicklung der Betreuungsdauer im Kindergarten Die Erweiterung der Anteile von Ganztags- und Zweidrittel-Plätzen am Gesamtangebot im Kindergartenbereich wurde bereits im Bericht vom 18.02.2000 (B 102) ausdrücklich als Ziel der Angebotsplanung benannt. Der letzte Bericht (B 36 vom 18.01.2013) beschrieb die kontinuierliche Ausweitung der Anteile von Zweidrittel- und Ganztagsplätzen und bekräftigte das Ziel einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung in enger Zusammenarbeit mit den Trägern. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung seit dem Jahr 2000: Entwicklung der Betreuungszeiten in Kindergärten von 2000 bis 2012 Ganztags Zweidrittel Halbtags 2000 47% 20% 33% 2004 50% 25% 25% 2008 63% 22% 15% 2010 2011 65% 68% 23% 21% 12% 11% 2012 70% 20% 10% Das Ziel einer bedarfsgerechten Ausgestaltung des Platzangebots wird im Grundsatz von allen Trägerbereichen unterstützt. Für die praktische Umsetzung sind zusätzliche Ressourcen (Stellenanteile, Betriebskostenzuschüsse) kalkuliert. Mittel für erforderliche bauliche Veränderungen (insbesondere Küchen / Mittagessenversorgung) können im Rahmen des Investitionsförderprogramms für Kitas in freier Trägerschaft beantragt werden. Der städtische Träger (Kita Frankfurt, Betrieb 48) beabsichtigt den Anteil der Ganztagsplätze in seinen Kindergärten auf 65% anzuheben. Die Verteilung von Ganztags-, Teilzeit- und Halbtagsplätzen stellt sich bei den verschiedenen Trägerbereichen differenziert dar: Betreuungsdauer im Kindergarten nach Trägerbereichen (2012) Der Anteil der Ganztagsplätze im Kindergartenbereich beträgt bei Einrichtungen in katholischer Trägerschaft 64%, beim städtischen Träger ebenfalls 64%, in evangelischer Trägerschaft 70%, bis hin zu 80% bei den anderen freien Trägern. Demgegenüber ist der Anteil der Halbtagsplätze bei Einrichtungen in katholischer und städtischer Trägerschaft am höchsten (jeweils 14%) und bei den anderen freien Trägern am geringsten (3%). Insgesamt liegt der Anteil der Ganztagsplätze stadtweit mit steigender Tendenz auf Grund der großen Nachfrage inzwischen bei 70%. 3.3 Entwicklung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder Die Stadt Frankfurt am Main hat ab Anfang 2008 die Vormittags-Parallelangebote für Kinder im Grundschulalter beendet und die Hortöffnung in allen Schulbezirken auf die Zeit ab 11:30 Uhr (in den Ferien weiterhin ganztägig) verlagert. Damit wird der Absicht Rechnung getragen, dass die Schule zumindest am Vormittag der Ort der Bildung und Betreuung für alle ihre Kinder ist (vgl. M 7 vom 18.01.2008, Beschluss der StVV § 3685 vom 18.03.2008) und damit auch für alle Kinder, nicht nur für Hortkinder, ein verlässlicher Zeitrahmen gewährleistet ist. Seit diesem Zeitpunkt (2008) hat ein erheblicher Ausbau des Platzangebots stattgefunden, weil bei den Grundschulkindern die Nachfrage nach Plätzen stetig gestiegen ist. Zwischen 2008 und 2012 wurden insgesamt 1.295 neue Betreuungsplätze für Schulkinder geschaffen (174 Hortplätze und 1.121 Plätze in Betreuungsangeboten an Schulen). Wie im Bericht B 469 vom 28.07.2008 erstmalig geschehen, wurde eine rechnerische Bereinigung um den Anteil von Hortplätzen vorgenommen, die von älteren Kindern (11 bis 12 Jährige), die weiterführende Schulen besuchen, belegt sind (bis 2007 geschätzte 800 Plätze, 2008 waren dies 705 Plätze, 2009 waren es 679 Plätze, 2010 waren es 628 Plätze, 2011 waren es 590 Plätze und 2012 sind dies nun 624 Plätze). Dies ist auf verbesserte ganztägige schulische Angebote in der Sekundarstufe I, aber auch auf die Einführung der verkürzten Schulzeit an Gymnasien und Schulen mit gymnasialem Bildungsgang zurückzuführen. Die Verkürzung der gymnasialen Schulzeit von 9 auf 8 Jahre (G8) hat dazu geführt, dass sich der Unterricht vermehrt in den Nachmittag erstreckt. Zum 01.11.2012 standen den Grundschulkindern 9.034 Hortplätze und 3.414 Plätze in schulischen Betreuungsangeboten zur Verfügung, dies ergibt gesamt 12.448 Plätze. Dies entspricht in Bezug auf die 4 Jahrgänge der Grundschulkinder einem Versorgungsgrad von 53%. Darüber hinaus gibt es mittlerweile 41 Grundschulen (inklusive Förderschulen mit Grundstufe), die ganztägig arbeitende Schulen im Rahmen der Richtlinie des Landes Hessen "Ganztagsprogramm nach Maß" sind. (Eine Auflistung dieser Schulen findet im anschließenden Kapitel "Ganztägig arbeitende Grundschulen in Frankfurt am Main" statt; vgl. auch Anlage 3) Der Hort ist in seiner Definition eine Tageseinrichtung für Kinder im Schulalter (im Sinne einer Tageseinrichtung für Kinder nach dem SGB VIII), die Erweiterte Schulische Betreuung ist zu verstehen als eine analoge Ausgestaltung dieser Einrichtungsform am Ort Schule (im Sinne eines schulischen Betreuungsangebots nach dem Hessischen Schulgesetz). Das bestehende Hortangebot in Kindertageseinrichtungen außerhalb der Schule bleibt erhalten. In Einzelfällen (Horte an Schulen) werden Horte in Erweiterte Schulische Betreuung umgewandelt. Die bedarfsgerechte Erweiterung des Gesamtangebots erfolgt über die Angebotsform Erweiterte Schulische Betreuung am Ort Schule. Die Einbindung der Angebote in die Ganztagsschulentwicklung und die allgemeine Schulkultur wird vorausgesetzt. Mit dem Start des Projektes "Offene Frankfurter Ganztagsschule" im Jahr 2009 verfolgt die Stadt das Ziel, auf kommunaler Ebene die Ganztagsschulentwicklung zu unterstützen und voranzutreiben. Ausgangspunkt ist eine schulbezogene Bestandsaufnahme und Bündelung von Angeboten/Ressourcen mit Relevanz zur Ganztagsentwicklung. Darüber hinaus geht es um die Weiterentwicklung und die verlässliche Etablierung der Kooperationsbezüge von Schulen mit ihren Partnern aus dem Schulbezirk oder Stadtteil (z.B. offene Kinderarbeit, Kitas, Vereine, Initiativen). Das Betreuungsangebot an den Grundschulen als Angebot des Schulträgers nach § 15 Hess. Schulgesetz wurde ausgebaut und weiterentwickelt. Dies betrifft zum einen das für alle offene, entgeltfreie Frühbetreuungsangebot, das inzwischen flächendeckend vorgehalten wird. Zum anderen stehen zum Stichtag
  17. November 2012 insgesamt 3.414 Plätze für Schulkinder in der Über-Mittag-Betreuung und am Nachmittag zur Verfügung. 2.478 Plätze davon sind mittlerweile solche in der Erweiterten schulischen Betreuung (ESB). Dieses Angebot wurde inzwischen in seinen Rahmenbedingungen weitgehend denen der Horte gleichgestellt, so bei den Elternentgelten und den Öffnungszeiten (bis 15 oder 17 Uhr; während der Schulferien ganztags). Konzeptionell ist eine enge Abstimmung und Kooperation mit der Schule (wie z.B. Ganztagsangeboten, Schulprofil etc.) vorgesehen. Als Begründung für die weiter steigende Nachfrage nach Betreuungsangeboten für Grundschüler kann u.a. angeführt werden, dass durch die Erweiterung der täglichen Betreuungsdauer im Kindergarten (Verlagerung von Halbtags- auf Zweidrittel- und Ganztagsbetreuung) viele Familien mit ihrer Berufstätigkeit und sonstiger Lebensplanung auf Entlastung durch ein Kita-Angebot eingestellt sind und beim Übergang der Kinder vom Kindergarten in die Grundschule auf eine Fortsetzung des Betreuungsangebots im vergleichbaren zeitlichen Rahmen angewiesen sind. Hinzu kommt, dass Eltern die Förderung ihrer Kinder in Horten und schulischen Betreuungsangeboten sehr schätzen und Kinder hier gerne ihren Nachmittag mit Kindern ihrer Altersgruppe verbringen. Ebenfalls ist erkennbar, dass ab 2003 die Schülerzahlen nach einer kontinuierlichen Abnahme seit 1998 vor allem im Grundschulbereich wieder angestiegen sind, was sich 2012 nochmals fortgesetzt hat. Die Planung für die Altersgruppe der Schulkinder beruht auf dem gesetzlichen Auftrag, dass u.a. für Kinder im schulpflichtigen Alter ein bedarfsdeckendes Betreuungsangebot vorzuhalten ist (vgl. § 24 II SGB VIII - KJHG). Allerdings besteht für schulpflichtige Kinder bisher weder nach dem SGB VIII noch nach hessischem Landesrecht (Hessisches Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzbuch - HKJGB; Hessisches Schulgesetz) ein einklagbarer Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Für die Planung von Betreuungsangeboten für Schulkinder sind strukturelle und inhaltliche Veränderungen in den Grundschulen von großer Relevanz. Dies gilt für den Ausbau von Betreuungsangeboten (Frühbetreuung, Über-Mittag-Betreuung und Erweiterte schulische Betreuung) an Grundschulen durch den Schulträger und auch für die Entwicklung hin zu ganztägig arbeitenden Schulen im Rahmen der Richtlinie des Landes Hessen "Ganztagsprogramm nach Maß". Bei der Bedarfsermittlung und Maßnahmenplanung sind institutionell gesicherte Betreuungs-, Bildungs- und Freizeitangebote für Schulkinder zu berücksichtigen. Dies gilt neben den dargestellten Formen für Angebote im Bereich der Über-Mittag-Betreuung, der Offenen Frankfurter Ganztagsschule oder der Erweiterten schulischen Betreuung an Grundschulen in Verantwortung des Schulträgers sowie für ganztägig arbeitende Schulen (Grundschulen und Sekundarstufe), insbesondere auch für die vielfältigen Einrichtungen und Projekte der offenen Kinder- und Jugendarbeit (u.a. Kinderhäuser, Abenteuerspielplätze, Mädchengruppen, Lerngruppen etc.), die ebenfalls Mittagstisch und Hausaufgabenbetreuung vorhalten. Der hohe Bedarf in Bezug auf Betreuungsangebote für Grundschulkinder ist weiterhin klar erkennbar. In den vergangenen Jahren war dieser höhere Bedarf nur in den innenstadtnahen Planungs- und Schulbezirken zu verzeichnen. Heute stellt sich die Situation so dar, dass im gesamten Stadtgebiet ein weitergehender Bedarf erkennbar ist. Belege hierfür sind die Rückmeldungen aus den jährlich stattfindenden Planungsforen (in denen die Betreuungseinrichtungen an Schulen und Kindertageseinrichtungen in regionalen Bezügen ihre Wartelisten abgleichen), vermehrte Nachfrage nach Betreuungsangeboten in der Infobörse Kita-Angebote und klar erkennbare Überbelegungen in den Horten, den Schülerläden und der Erweiterten Schulischen Betreuung, die mittlerweile das ganze Schuljahr über nicht mehr abgebaut werden können. Vor diesem Hintergrund und der unter Punkt 3.2 beschriebenen Steigerung bei der Ganztagsquote in Kindergärten (aktuell: 70% Ganztagsplätze, 20% Zweidrittelplätze und nur noch 10% Halbtagsplätze) wurde das Versorgungsziel im Bereich der Betreuungsangebote für Grundschulkinder seit dem Bericht im Jahr 2010 auf 65% erhöht (vgl. B 695 vom 19.11.2010). Für die weitere Planung schlägt der Magistrat vor, das Versorgungsziel im Bereich der Betreuungsangebote für Grundschulkinder an der Ganztagsquote im Kindergartenbereich zu orientieren. Um das Ausbauziel mittelfristig zu erreichen, hat der Magistrat für die Folgejahre ab 2012 die Ausbaukapazitäten im Bereich der Angebotsform Erweiterte schulische Betreuung auf jährlich rd. 600 Plätze erhöht. Damit könnte, bei entsprechend der Prognose ansteigenden Kinderzahlen, bis zum Jahr 2017 ein Versorgungsgrad von 61% erreicht werden. Sechs- bis Zehnjährige - Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013* 2014* 2015* 2016* 2017* Kinder (6-10 Jahre / 4 Jahrgänge) 21.429 21.536 21.674 21.910 22.267 23.178 23.584 23.984 24.384 24.784 25.184 25.584 Veränderungen zum Vorjahr +215 +107 +138 +236 +357 +911 +406 +400 +400 +400 +400 +400 Hort-Plätze (Soll) 9.146 9.295 9.484 9.661 9.655 9.720 9.658 9.658 9.658 9.658 9.821 9.829 Veränderungen zum Vorjahr +117 +149 +189 +177 -6 +65** -62** +/- 0 +/- 0 +/-0 +163 +8 Hort-Plätze (Soll) abzüglich Plätze ab
  18. Klasse -800 -800 -705 -679 -628 -590 -624 -600 -600 -600 -600 -600 Hortkapazität Grundschulalter 8.346 8.495 8.779 8.982 9.027 9.130 9.034 9.058 9.058 9.058 9.221 9.229 Versorgungsgrad (4 Jahrgänge) 39% 39% 41% 41% 41% 39% 38% 38% 37% 37% 37% 36% Plätze in Betreuung an Schulen 2.095 2.333 2.293 2.490 2.760 3.054 3.414 4.014 4.614 5.229 5.829 6.429 Veränderungen zum Vorjahr +209 +248 -40 +197 +270 +294** +360** +600 +600 +615 +600 +600 Plätze gesamt (Hort + Betreuung) 10.441 10.828 11.072 11.472 11.787 12.184 12.448 13.072 13.672 14.287 15.050 15.658 Versorgungsgrad incl. Betreuung 49% 50% 51% 52% 53% 53% 53% 55% 56% 58% 60% 61% 50 % von 4 Jahrgängen 10.715 10.768 10.837 10.955 11.134 11.589 11.792 11.992 12.192 12.392 12.592 12.792 rechnerisches Platzdefizit -274 60 235 517 654 595 656 1.080 1.480 1.895 2.458 2.866 65 % von 4 Jahrgängen 13.929 13.998 14.088 14.242 14.474 15.066 15.330 15.590 15.850 16.110 16.370 16.630 rechnerisches Platzdefizit -3.488 -3.170 -3.016 -2.770 -2.687 -2.882 -2.882 -2.518 -2.178 -1.823 -1.320 -972 * = Hochrechnung / Platzzahlen und -veränderungen geschätzt (kaum Zuwachs an Hortplätzen jährlich rd.

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Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 24. Januar 2014Sie sind hier
    BB 15Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2013 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren
    Magistratsbericht
  2. 12. Februar 2014OFOF 213/15Aktueller Stand und Ausblick zur Hortsituation für schulpflichtige Kinder in Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 14. Februar 2014OMOM 2873Aktueller Sachstand und Ausblick zur Hortsituation für schulpflichtige Kinder in NiederEschbachDirektanregung
  4. 15. Februar 2014OFOF 323/12Erweiterung des Betreuungsangebots für Grundschulkinder am RiedbergOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER, LINKE.
  5. 21. Februar 2014OMOM 2942Erweiterung des Betreuungsangebots für Grundschulkinder am RiedbergDirektanregung
  6. 27. Februar 2014OFOF 971/6Betreuungsplätze in SindlingenOrtsbeiratsantrag · SPD
  7. 18. März 2014OMOM 2963Betreuungsplätze in SindlingenDirektanregung
  8. 30. April 2014NRNR 890Kita-Entwicklungsplanung: Kooperation im Stadtteil verstärkenSTVV-Antrag · SPD
  9. 26. Mai 2014STST 681Erweiterung des Betreuungsangebots für Grundschulkinder am RiedbergStellungnahme
  10. 6. Juni 2014STST 779Aktueller Sachstand und Ausblick zur Hortsituation für schulpflichtige Kinder in Nieder-EschbachStellungnahme
  11. 6. Juni 2014STST 765Betreuungsplätze in SindlingenStellungnahme
  12. 19. September 2014Antwort des Magistrats · nach 34 WochenBB 362Kita-Entwicklungsplanung: Kooperation im Stadtteil verstärkenMagistratsbericht
  13. 24. April 2015MM 59Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main am Landesprogramm "Pakt für den Nachmittag"Magistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf24 Beratungen
Jugendhilfeausschusses
Sitzung 17 · 10.02.2014
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 2
Sitzung 30 · 10.02.2014
TO I, TOP 31
Beraten
a) Die Vorlage B 15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

KAV
Sitzung 15 · 10.02.2014
TO II, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 10
Sitzung 29 · 11.02.2014
TO II, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 27 · 11.02.2014
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER

OBR 9
Sitzung 28 · 13.02.2014
TO II, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 30 · 14.02.2014
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
Anregung an den Magistrat OM 2873 2014 1. Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 213/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 28 · 17.02.2014
TO II, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 28 · 18.02.2014
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
a) Die Vorlage B 15 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
4 GrüneCDUSPDLinkeFreie Wähler
Ablehnung:
2 Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen 2 GRÜNE (= Kenntnis)

OBR 13
Sitzung 28 · 18.02.2014
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 28 · 18.02.2014
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 28 · 18.02.2014
TO I, TOP 41
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 29 · 20.02.2014
TO II, TOP 5
Beraten
Die Vorlage B 15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 27 · 20.02.2014
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 28 · 21.02.2014
TO I, TOP 43
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 29 · 21.02.2014
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
Anregung an den Magistrat OM 2942 2014 1. Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 323/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 28 · 24.02.2014
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 31 · 25.02.2014
TO II, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 32 · 17.03.2014
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 30 · 20.03.2014
TO II, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPFreie Wähler
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 28 · 24.03.2014
TO I, TOP 17
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerElf PiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 29 · 12.05.2014
TO I, TOP 16
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 890 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPElf PiratenRömer
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPElf PiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 30 · 16.06.2014
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 890 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 890 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerElf PiratenRömer
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (B 15 = Zurückweisung, NR 890 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme)NPD (B 15 = Kenntnis, NR 890 = Enthaltung)REP (B 15 = Kenntnis, NR 890 = Annahme)
zu 2 / a)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerElf PiratenRömer
zu 2 / b)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDPFreie WählerElf PiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (B 15 = Zurückweisung, NR 890 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme) NPD (B 15 = Kenntnis, NR 890 = Enthaltung) REP (B 15 = Kenntnis, NR 890 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 32 · 26.06.2014
TO II, TOP 45
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 890 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 890 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFreie WählerElf Piraten
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sonstige:
FDP (B 15 = Kenntnis, NR 890 = Annahme)Römer (B 15 = Kenntnis, NR 890 = Annahme)REP (B 15 = Kenntnis, NR 890 = Annahme)NPD (B 15 = Kenntnis, NR 890 = Enthaltung)
zu 2 / a)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFreie WählerElf Piraten
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
zu 2 / b)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFreie WählerElf PiratenÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, RÖMER und REP (B 15 = Kenntnis, NR 890 = Annahme) NPD (B 15 = Kenntnis, NR 890 = Enthaltung)

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