Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main Fortschreibung 2012 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte…
Vollständigen Titel anzeigen
Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main Fortschreibung 2012 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
- Altenhöferallee
- Altkönigblick
- Galvanistraße
- Goldpeppingstraße
- Huthpark
- Kettenhofweg
- Klüberstraße
- Landgraben
- Niedenau
- Obermainanlage
- Platanenstraße
- Rebgärten
- Am Steinernen Stock
- Schubertstraße
- Schumannstraße
- Schöne Aussicht
- Solmsstraße
- Theodor-Stern-Kai
- Unterlindau
- Untermainkai
- Weilbrunnstraße
- Bockenheimer Anlage
- Dantestraße
Zu dieser Straße geht es weiter
Schumannstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.
- Barrierefreiheit Schumannstraße/Ecke Beethovenplatz sicherstellen26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Radverkehrsführung in der Bockenheimer Landstraße im Abschnitt Senckenberganlage/Zeppelinallee bis Bockenheimer Anlage/Taunusanlage hier: Bau- und Finanzierungsvorlage01.11.2024 · M (Vortrag des Magistrats)
- Planungs- und Umbaustand Gebäude Schumannstraße 2/Ecke Wilhelm-Hauff-Straße08.03.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Schumannstraße per E-MailInhalt
Bericht des Magistrats vom 18.01.2013, B 36
Betreff: Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2012 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 24.02.2011, § 9388 - NR 405/94 JHA, l. B 502/11 - Gliederung
- Allgemeines
- Entwicklung der Kinderzahlen
- Entwicklung des Angebots in Kindertageseinrichtungen 3.1 Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren/Rechtsanspruch für Kinder ab dem
- Lebensjahr ab 2013 3.2 Entwicklung im Bereich Kindergarten 3.3 Entwicklung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder/Ganztagsentwicklung an Grundschulen
- Ausblick: Planung der Angebotserweiterungen 2012 bis 2016 4.1 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren 4.2 Ausbauplanung im Bereich Kindergarten 4.3 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder Anlagen: Anlage 1 Versorgung von Kindern unter 3 Jahren 2011 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 2 Kindergartenversorgung 2011 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 3 Schulkinderversorgung 2011 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 4 Ausbau und Veränderungen des Kita-Platzangebots von November 2010 bis November 2011 Anlage 5 Kita-Neubauten ab 2012 in Bau oder in Vorbereitung Anlage 6 Bestandserhebung der Kindertageseinrichtungen nach Planungs- und Schulbezirken zum 1.11.2011
- Allgemeines Es gehört zu den erklärten kommunalpolitischen Prioritäten des Magistrats auch für die XVII. Wahlperiode 2011 - 2016, Frankfurt am Main zur Familienstadt (weiter) zu entwickeln und die frühkindliche Bildung zu intensivieren und qualitativ zu verbessern. Dieses Entwicklungsziel gewinnt an Bedeutung durch Eintreten des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Betreuung am 01.08.2013 (siehe auch Seite 10). Der vorliegende Bericht schreibt die in den 90er Jahren begonnene Berichterstattung der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung fort (vgl. zuletzt B 502 vom 09.12.2011). Datengrundlage sind die Kita-Bestandserhebung zum Stichtag 01.11.2011 sowie Auswertungen der Einwohnerstatistik bezüglich relevanter Altersjahrgänge zum Jahresende 2011. § Im Teil 2 wird zunächst die Entwicklung der Kinderzahlen in Frankfurt am Main kurz dargestellt; § Teil 3 beschreibt die Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergarten- im und Hortbereich bis 2016 auf der Basis wichtiger Eckdaten; § Teil 4 gibt einen Ausblick auf die Maßnahmen zur Angebotserweiterung in den Jahren 2012 bis 2016 im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergartenbereich, im Hortbereich und bei den Betreuungsangeboten an den Grundschulen. Wie in den Vorjahren wird der Bericht durch eine Reihe von Anlagen ergänzt: § Die Anlagen 1, 2 und 3 stellen auf der Ebene der 77 Grundschulbezirke und der 35 Kita- Planungsbezirke sowie der Angebote mit gesamtstädtischem Bezug (Kita- Planungsbezirk 99) Informationen zu Kinderzahlen, Platzbestand und Versorgungsquoten in den 3 Altersgruppen bereit; § Mit Anlage 4 wird die große Zahl von Angebotsveränderungen nach Bezirken, Einrichtungen und Altersstufen dokumentiert, die zwischen den Stichtagserhebungen zum 01.11.2010 und 01.11.2011 erfolgt sind; § Anlage 5 gibt einen Überblick über die in Bau oder Vorbereitung befindlichen Kita-Neubauvorhaben. § In der Anlage 6 befindet sich die komplette Bestandserhebung zum 1.11.
- Hier sind alle bestehenden Kindertageseinrichtungen nach Kita-Planungs- und Schulbezirken aufgeführt. Es finden sich Angaben zur Adresse der Einrichtungen, zu den jeweils betreuten Altersgruppen, zu vorhandenen und tatsächlich belegten Plätzen, zu Mädchen und Jungen in den Einrichtungen, zur Betreuungszeit und zur Auslastung.
- Entwicklung der Kinderzahlen Ein zentraler Faktor für die Kita-Entwicklungsplanung ist, dass in Frankfurt am Main entgegen dem allgemeinen Trend nun schon seit 12 Jahren steigende Kinderzahlen bei den Kindern von der Geburt bis zum Schuleintritt zu verzeichnen sind. Nach den Hochrechnungen ist mit einer Fortsetzung dieses Trends noch bis mindestens 2013 zu rechnen. Die Steigerung hat inzwischen das Grundschulalter erreicht. Die kleinräumliche Analyse zeigt, dass neben den Neubaugebieten hohe Zuwächse insbesondere in den innenstadtnahen, bevölkerungsreichen Stadtteilen festzustellen sind. Die Kinderzahlen im Bereich der Kinder von 0 bis unter 3 Jahren (3 Jahrgänge / 0- bis unter 3-Jährige; Geburtsjahre 2009 bis 2011) sind, wie im vergangenen Jahr prognostiziert, angestiegen. Nach starken Anstiegen in 2004 (+414) und 2005 (+654) flachte der Anstieg der Kinderzahlen 2006 (+271) und 2007 (+148) wieder ab. Im Jahr 2008 lässt sich wieder ein stärkerer Anstieg beschreiben (+431) der im Jahr 2009 nochmals ansteigt (+462). Im Jahr 2010 ist eine geringfügige Abflachung des Anstiegs zu verzeichnen (+314) die sich im Jahr 2011 fortsetzt (+295). Absolut sind die Kinderzahlen von 20.611 im Jahr 2010 um 295 Kinder auf 20.906 im Jahr 2011 gestiegen. Bei einer Hochrechnung/Trendverlängerung für die Jahre 2011 bis 2015 war im letzten Bericht bei den 3 Jahrgängen der Kinder von 0 bis unter 3 Jahren von einer Steigerung um durchschnittlich 385 Kinder pro Jahr ausgegangen worden. Die Prognose wurde aufgrund der abgeflachten Zuwächse im Jahr 2010 nach unten korrigiert. Da diese leichte Abflachung bei der Steigerungsrate auch im jetzigen Berichtsjahr 2011 erkennbar ist (im Jahr 2011 Anstieg um 295 Kinder), wird für die Folgejahre 2012 bis 2016 eine Mittelwertberechnung auf der Basis der Zuwächse von 2005 bis 2011 vorgenommen. Der prognostizierte Zuwachs beträgt damit für die Folgejahre jährlich 368 Kinder. Die hochgerechneten Gesamtzahlen relativieren sich in der absoluten Höhe erfahrungsgemäß etwas durch Wanderungsbewegungen / Fluktuation (z.B. Wegzug von Familien ins Umland); der ansteigende Trend ist jedoch deutlich erkennbar. Die Kinderzahlen in den für den Kindergartenbesuch im Jahr 2011/2012 relevanten Jahrgängen (3,5 Jahrgänge / 3 bis 6 jährige Kinder; Geburtsjahre 2005 bis 2008) sind ebenfalls, wie im vergangenen Jahr prognostiziert, gestiegen. Nach schwächeren Anstiegen in 2004 (+26), 2005 (+140) und 2006 (+105) entwickelte sich der Anstieg der Kinderzahlen 2007 (+595), 2008 (+455) und 2009 (+437) sehr viel umfangreicher. Im Jahr 2010 lag der Zuwachs erstmals über der Marke von 600 Kindern (+615). Dieser Wert stieg 2011 nochmals leicht an (+632). Absolut sind die Kinderzahlen von 22.089 im Jahr 2010 um 632 Kinder auf 22.721 im Jahr 2011 gestiegen. Damit lag der tatsächliche Anstieg in dieser Altersgruppe sogar über der Prognose aus dem Jahr
- Bei einer Hochrechnung/Trendverlängerung bis ins Jahr 2014 (3,5 Jahrgänge, Mittelwertberechnung) wird weiterhin von einer Steigerung bei den Kinderzahlen um im Durchschnitt 400 Kinder pro Jahr ausgegangen. Berechnungsgrundlage für diesen Trend ist die Entwicklung in den vergangenen 7 Jahren (2005 bis 2011) unter Berücksichtigung der Geburtenzahlen zum 31.12.2011 im Bereich der zu diesem Zeitpunkt 0- bis unter 3-Jährigen (2012 bis 2014). Die für 2012/13/14 errechneten Prognosezahlen (23.368, 24.152 bzw. 24.320 = Zuwächse gegenüber dem Vorjahr um 647, 784 bzw. 165 Kinder) wurden nach unten korrigiert: die Abweichungen zwischen Hochrechnungs- und tatsächlich eingetretenen Kinderzahlen waren in den zurückliegenden 7 Jahren erheblich: die tatsächlichen Zuwächse der Kindergartenkinder reduzierten sich gegenüber den Hochrechnungszuwächsen. Deshalb wird für 2012 bis 2014 von jeweils 400 zusätzlichen Kindern dieser Altersgruppe ausgegangen. Die Überprüfung der tatsächlichen Entwicklung in 2012 erfolgt nach Vorliegen der Einwohnerstatistik am Stichtag 31.12.
- Dieses Verfahren hat sich im Vergleich Prognose von 2007 und tatsächliche Entwicklung 2008 als realitätsnah bestätigt. Prognostiziert war 2007 ein Anstieg um ca. 400 Kinder, der tatsächliche Anstieg im Jahr 2008 betrug 455 Kinder. Auch bei der Prognose von 2008 zeigt sich eine relativ realistische Einschätzung im Vergleich mit der tatsächlichen Entwicklung
- Prognostiziert war 2008 ein Anstieg um 400 Kinder, der tatsächliche Anstieg im Jahr 2009 betrug 437 Kinder. Obwohl im Jahr 2010 ein stärkerer Anstieg zu verzeichnen war, der sich 2011 fortsetzte, ist aufgrund der Abflachung der Zuwächse bei den 0 bis 3jährigen Kinder die Beibehaltung der Prognose (jährlich +400 Kinder) gerechtfertigt. Für die Jahre 2015 und 2016 wird die Prognose über eine Mittelwertberechnung der Entwicklung zwischen 2005 und 2011 erstellt. Der prognostizierte Zuwachs beträgt damit für die Folgejahre 2015 und 2016 jährlich 426 Kinder. Bei den Kindern im Grundschulalter (4 Jahrgänge) ist erkennbar, dass ab 2003 die Gesamtzahlen der Bezugsjahrgänge - nach einer kontinuierlichen Abnahme seit 1998 - wieder angestiegen sind, was sich bis 2016 und auch darüber hinaus fortsetzen wird. Berechnungsgrundlage für die Prognose 2012 bis 2016 ist die Zahl der zum 31.12.2011 in Frankfurt lebenden 1- bis 9-Jährigen Kinder. Auch im Bereich dieser Altersgruppe wurden die für 2012 bis 2016 errechneten Prognosezahlen (23.838, 24.609, 25.440, 26.145 bzw. 26.960 = Zuwächse gegenüber dem Vorjahr um 660, 771, 831, 705 bzw. 815 Kinder) nach unten korrigiert: die Abweichungen zwischen Hochrechnungs- und tatsächlich eingetretenen Kinderzahlen waren in den zurückliegenden 7 Jahren erheblich: die tatsächlichen Zuwächse der Kinder halbierten sich gegenüber den Hochrechnungszuwächsen. Im Berichtsjahr 2011 sind die Kinderzahlen allerdings erstmals weit stärker als prognostiziert angestiegen. Dies ist auf einen "Bugwelleneffekt" zurückzuführen (starke Jahrgangsbreiten die sich über den U3-Bereich in den Kindergarten- und nunmehr in den Schulkinderbereich fortgesetzt haben). Deshalb wird die Prognose hier leicht angehoben und für 2012 bis 2016 nun von jährlich 400 zusätzlichen Kindern ausgegangen. Die Überprüfung der tatsächlichen Entwicklung in 2012 erfolgt nach Vorliegen der Einwohnerstatistik zum 31.12.
- Auch andere Daten und Erkenntnisse (u.a. insgesamt hoher Auslastungsgrad, kaum noch frei gemeldete Plätze und viele Anfragen bei der "Infobörse Kita-Angebote", Einschätzungen der Kita-Leitungen zu unberücksichtigten Vormerkungen und aktuellen Versorgungsengpässe in einigen Stadtteilen) bestätigen eine weiter steigende Nachfrage und einen entsprechenden Handlungsbedarf.
- Entwicklung des Angebots in Kindertageseinrichtungen Die Stadt Frankfurt am Main hat das Platzangebot seit Beginn der 90er Jahre konsequent ausgebaut. Vor allem als Folge der seit dem Jahr 2000 wieder steigenden Kinderzahlen bedarf jedoch das Ziel, den geltenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu gewährleisten und für Kinder unter 3 Jahren ab 2013 einzulösen, weiterer Anstrengungen. Auch für die Grundschulkinder ist ein zahlenmäßig ausreichendes und verlässliches Angebot zu schaffen. Dies kann allerdings nur im Rahmen der Ganztagsschulentwicklung ermöglicht werden. Die folgende Tabelle zeigt, dass in den vergangenen 9 Jahren ein erheblicher Ausbau der Platzkapazität in allen Altersstufen erfolgt ist. Auch im Jahr 2011 konnten wieder Verbesserungen erreicht werden. Wegen der stark steigenden Kinderzahlen und der Gefährdung des Rechtsanspruchs wurde für die Maßnahmenplanung ab 2004 der vorrangige Ausbau des Kindergartenangebots festgelegt. Die Erweiterung der Hortplätze wurde im Gegenzug begrenzt, allerdings durch stärkere Erweiterung schulischer Betreuungsangebote wieder ausgeglichen. Im Bereich der unter 3 jährigen Kinder konnte durch Erweiterung des Angebots in Krippen/Krabbelstuben und in alterserweiterten Gruppen in Kindergärten ein Platzausbau von 586 Plätzen erreicht werden. Der im vergangenen Jahr geplante Ausbau um 878 Plätze in dieser Altersgruppe konnte nicht erreicht werden, da die geplanten Erweiterungen über das Sofortprogramm wegen immer größerer Schwierigkeiten geeignete Liegenschaften zu finden nicht vollumfänglich umgesetzt werden konnten. Einige geplante Projekte werden erst im Jahr 2012 umgesetzt. Die im Jahr 2007 erstmals (geschätzte) Zahl der in Kindertagespflege betreuten unter 3 jährigen Kinder wurde 2008 bereinigt. 2009, 2010 und 2011 lässt sich jeweils wieder ein Zuwachs verzeichnen. Für den Zeitraum vor 2007 liegen für Plätze in Tagespflege keine verlässlichen Zahlen vor. Entwicklung des Gesamtangebots an Kita-Plätzen 2003 - 2011 3.1 Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren / Rechtsanspruch für Kinder ab vollendetem
- Lebensjahr ab 2013 Bei den Platzzahlen (Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze in Krippen und Krabbelstuben sowie in altersgemischten Kindergartengruppen) erfolgte in den Jahren von 2003 bis 2011 ein kontinuierlicher Ausbau des Angebots um insgesamt 3.678 Plätze. Im Bericht B 300 vom 12.06.2006 wurde ein Zuwachs von ca. 300 Plätzen für das Jahr 2006 kalkuliert, tatsächlich konnten netto 405 neue Plätze geschaffen werden. Im Jahr 2007 war ebenfalls eine Erweiterung um 300 Plätze vorgesehen. Auch in diesem Jahr konnte dieses Ausbauziel mit tatsächlich 455 neuen Plätzen übertroffen werden. Im Berichtsjahr 2008 konnte das geplante Ausbauziel von 500 Plätzen erstmals nicht erreicht werden, es wurden nur 317 neue Plätze geschaffen. Auch im Jahr 2009 konnte das im Vorjahr gesetzte Ausbauziel von 832 Plätzen nicht ganz erreicht werden. Es wurden 630 neue Plätze geschaffen. Ebenso konnte das Ausbauziel von 986 Plätzen für das Jahr 2010 nicht erreicht werden. Es wurden 708 neue Plätze geschaffen. Auch im aktuellen Berichtsjahr 2011 konnte das geplante Ausbauziel von 878 Plätzen nicht erreicht werden. Wegen zeitlicher Verzögerungen bei einigen Projekten wurden 586 neue Plätze geschaffen. Damit wurden 67% des Ausbauzieles erreicht. Trotzdem konnte damit in dem beschriebenen Zeitraum der Versorgungsgrad in Tageseinrichtungen im Bereich der Kinder unter 3 Jahren auf 26 % ausgebaut werden. Absolut standen zum 01.11.2011 insgesamt 5.482 Plätze in Krippen und Krabbelstuben sowie in altersgemischten Kindergartengruppen zur Verfügung. Vor allem in dieser Altersgruppe (0- bis unter 3-Jährige Kinder) wird ein nicht unerheblicher Teil der Kinder in Tagespflege betreut. Durch die Regelungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) und des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) wird diesem Teil der Kinderbetreuung ein erweiterter rechtlicher Rahmen verliehen. Bei der Planung des Gesamtangebots für diese Altersgruppe ist die Tagespflege als gleichrangige Angebotsform mit zu berücksichtigen. Im Jahr 2007 wurde für die Zahl der Kinder unter 3 Jahren in Kindertagespflege ein Schätzwert von 529 Tagespflegeverhältnissen ermittelt. Dieser wurde im Jahr 2008 durch die nun verlässlich vorliegenden Daten bereinigt. Nach den Daten der Tagespflegebörse wurde von 375 Tagespflegeverhältnissen zum Stichtag 01.11.2008 für Kinder unter 3 Jahren ausgegangen. Im Jahr 2009 ist diese Zahl auf 576 Tagespflegeverhältnisse für Kinder unter 3 Jahren angestiegen. 2010 stieg diese Zahl auf 592 an. Im Berichtsjahr 2011 ist nun nochmals ein Zuwachs auf 658 Plätze zu verzeichnen. Rechnet man diese Plätze bei Tagespflegepersonen mit ein, ergibt sich eine Gesamtzahl von 6.140 Plätzen. Mit diesem Angebot wird ein Versorgungsgrad von 29 % in Bezug auf die 3 Jahrgänge der unter 3-Jährigen erreicht. Das Versorgungsziel wird seit dem Bericht B 864 vom 02.10.2009 mit 50 % in Bezug auf 3 Jahrgänge (0- bis unter 3-Jährige) beziffert. Aus heutiger Sicht ist dieses Versorgungsziel allerdings nicht bis 2013 erreichbar (vgl. Kapitel 4.1). Mit Wirkung zum 1.1.2005 sind durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) erweiterte Verpflichtungen zum Platzausbau für die Tagesbetreuung von unter drei Jahre alten Kindern in das SGB VIII aufgenommen worden. Hier wird in § 24 Abs. 3 u.a. die Verpflichtung zur Vorhaltung von Plätzen in Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder unter 3 Jahren beschrieben, wenn die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder aufnehmen wollen, bzw. sich in Ausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Sozialgesetzbuches erhalten. Im § 24a sieht das SGB VIII eine Übergangsregelung für den Fall vor, dass diese Verpflichtung zum
- Januar 2005 nicht umgesetzt werden kann. Danach ist die Verpflichtung spätestens ab dem
- Oktober 2010 zu erfüllen. Der Magistrat geht davon aus, dass zur Einlösung dieses Anspruchs in Frankfurt am Main ein Versorgungsgrad von ca. 30% in Bezug auf die drei Jahrgänge der unter Dreijährigen nötig wäre. Bei der aktuellen Versorgungssituation (29%) ist dieses Ziel unter anderem auch wegen steigender Kinderzahlen noch nicht erreicht worden, der Ausbau muss weiter forciert werden. Um einen Versorgungsgrad von 30% zu erreichen, würden rechnerisch noch 132 Plätze benötigt. Der Magistrat geht zurzeit davon aus, dass dieses Versorgungsziel im Jahr 2012 erreicht wird. Im Jahr 2007 hat die Bundesregierung die Initiative zu einem weit über die Verpflichtungen des TAG hinausgehenden Platzausbau für Kleinkinder unter drei Jahren ergriffen. Mit den Ländern wurde ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege vom vollendeten ersten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres vereinbart. Dieser Rechtsanspruch tritt am 01.08.2013 in Kraft. Zur Einlösung dieses Rechtsanspruchs, der auch weitgehende Ansprüche auf Förderung für Kinder unter einem Jahr umfasst, hält der Bund in Übereinstimmung mit den Ländern ab 01.08.2013 die Bereitstellung von insgesamt 750.000 Betreuungsplätzen, das entspricht einem Versorgungsgrad von 35% bezogen auf die ersten drei Lebensjahre, für erforderlich. Am 10.12.2008 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - Kifö
- G)beschlossen. Hierin sind die beschriebenen Ziele und Maßnahmen enthalten. Der als Ausbauziel benannte Versorgungsgrad von 35% gilt als bundesweiter Mittelwert. In Großstädten und Ballungsräumen wird übereinstimmend von einem deutlich höheren erforderlichen Versorgungsgrad ausgegangen. Ab 01.08.2013 gilt der uneingeschränkte (subjektive, d. h. individuell einklagbare) Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege für jedes Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Im neuen Kinderförderungsgesetz wurde auch der o.g. § 24 neu gefasst: § 24 SGB VIII Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (1) Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn 1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder 2. die Erziehungsberechtigten
- a)einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
- b)sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
- c)Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten. (2) Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Gemäß § 24 a SGB VIII kann ein Träger der öffentlichen Jugendhilfe bis 31.07.2009 von der Übergangsregelung gemäß § 24a SGB VIII Gebrauch machen, die ihn verpflichtet, ab dem
- Oktober 2010 mindestens ein Angebot vorzuhalten, das eine Förderung aller Kinder ermöglicht, 1. deren Erziehungsberechtigte
- a)einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen,
- b)sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schul- oder Hochschulausbildung befinden oder
- c)Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten; Lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten; 2. deren Wohl ohne eine entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist. Zur Einlösung des Rechtsanspruchs hält der Magistrat bis 2013 die Umsetzung eines Versorgungsgrads von mindestens 50%, bezogen auf die ersten drei Jahrgänge, für erforderlich. Um dieses Ziel zu erreichen wären zwischen 2012 und 2013 ca. 4.300 zusätzliche Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege einzurichten (siehe dazu die folgende Tabellenübersicht). Das stellt nicht nur die Stadt Frankfurt, sondern auch die Träger von Kindertageseinrichtungen vor erhebliche Herausforderungen. Wegen stärker steigender Kinderzahlen musste die Planung im Jahr 2009 dahingehend verändert werden, dass für die Jahre 2012 und 2013 zusätzlich je 330 Plätze mehr als 2008 kalkuliert umgesetzt werden müssten (vgl. B 695 vom 19.11.2010). Diese insgesamt weiteren 660 Plätze für unter 3 jährige Kinder können wegen baulichen Verzögerungen bei Kita-Neubauten, Mangel an geeigneten Grundstücken für Kita-Neubauten in einigen Regionen, dem Mangel an geeigneten Liegenschaften für Umsetzungen im Frankfurter Sofortprogramm Kinderbetreuung und wegen dem aktuellen Fachkräftemangel bis 2013 nicht realisiert werden. Die Platzausbauplanung zur Einlösung des Rechtsanspruchs ab 2013 legt der Magistrat mit diesem Bericht vor (siehe Kapitel 4.1). Null- bis Dreijährige - Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen Die in der Tabelle abgebildeten Ausbauzahlen (Veränderungen zum Vorjahr) beinhalten für die Jahre 2012 und 2013 jährlich 800 neue Plätze für unter 3jährige über das Frankfurter Sofortprogramm Kinderbetreuung. Die darüber hinausgehenden Ausbauzahlen beschreiben die Erweiterungen in Neubauten. Die zurzeit in Planung befindlichen Krippen-Neubauten werden voraussichtlich erst 2013 fertig gestellt, was den starken Anstieg der Ausbauzahlen in diesem Jahr erklärt. Im städtischen Haushalt 2012 wurden die Ausbauzahlen für die mittelfristige Finanzplanung bis 2015 korrigiert. Die veränderten Versorgungsgrade betragen für 2012 = 33,5%, für 2013 = 40%, für 2014 = 41,2% und für 2015 = 41,8%. Durch einen Budgetvermerk werden allerdings Überschreitungen der Betriebskostenzuschüsse bis zu einem maximalen Betreuungsgrad von 48% im Finanzplanungszeitraum bis 2015 zugelassen (vgl. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2012, § 1720). Aus diesem Grund wird in diesem Bericht die ursprünglich vorgesehene Ausbauplanung beibehalten. Betrieblich geförderte Kindertageseinrichtungen Insbesondere im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren befassen sich immer mehr Betriebe und Unternehmen in Frankfurt am Main mit dem Gedanken, die Kinderbetreuung für ihre Mitarbeiter betrieblich zu fördern. Seit dem Jahr 1992 besteht dabei in Frankfurt die Möglichkeit, dieses betriebliche Engagement durch eine städtische Förderung finanziell zu unterstützen. Je nachdem wie weit eine betriebliche oder betriebsnahe Kindertageseinrichtung sich für Stadtteilkinder öffnet, bestand bisher die Möglichkeit der finanziellen Förderung durch die Stadt in 5 abgestuften Förderkriterien (gem. Magistratsbeschluss vom 24.04.1992). Diese wurden 2009 vereinfacht und für die Betriebe und Unternehmen attraktiver gestaltet (vgl. Magistratsvortrag M 131 vom 19.06.2009 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6322 vom 09.07.2009). Auf der Grundlage des Frankfurter Programms zur Förderung betrieblicher und betriebsnaher Einrichtungen sind in den letzten 20 Jahren zahlreiche Einrichtungen vor allem für Kinder unter 3 Jahren und Kindergartenkinder bei verschiedensten Unternehmen entstanden. Abgestimmt auf die Arbeits- und Organisationsformen der Betriebe gibt es solche Einrichtungen im Bereich der Banken und Kreditinstitute, bei Krankenhäusern und Kliniken, bei Behörden und Anstalten des öffentlichen Rechts, bei Hochschulen und in letzter Zeit auch bei mittelständischen Unternehmen in verschiedenen Branchen. Betrieben werden diese Einrichtungen zum größten Teil durch Träger der freien Jugendhilfe, die sich auf dieses Angebotssegment spezialisiert haben. Die größten Träger in diesem Bereich in Frankfurt am Main sind: · Gesellschaft zur Förderung betrieblicher und betriebsnaher Kindereinrichtungen e.V. · pme Familienservice gGmbH · Le Jardin gGmbH Zurzeit werden in diesem Segment in Frankfurt am Main 39 Einrichtungen betrieben, die 1.164 Plätze für Kinder unter 3 Jahren, 688 Kindergartenplätze und 35 Hortplätze zur Verfügung stellen. Dies sind insgesamt 1.887 Plätze in betrieblichen und betriebsnahen Einrichtungen. Im Jahr 2008 wurden 2 neue Einrichtungen eröffnet (Krippe Niederrad, Lyoner Str. 34 und Krippe Obermainanlage 3; beide in Trägerschaft des Familienservice) und eine betriebliche Einrichtung erweitert (Fluggi-Land Kinderarche, Hubert-Kallenbach-Str. 59). Im Jahr 2009 sind neu dazugekommen: · Kita FBC, Mainzer Landstr. 46 (Familienservice) · Kita Campus Riedberg, Altenhöferallee 1b (Fördergesellschaft) · Krabbelstube "UNIversum", Bockenheimer Landstr. 133 (Fördergesellschaft) Die Kita "Hessischer Rundfunk", Am Steinernen Stock 7 (Fördergesellschaft) wurde 2009 erweitert. Im Jahr 2010 sind neu eröffnet worden: · Kita Jardin Rödelheim, Rödelheimer Landstr. 44 (Le jardin) · Kita Unterlindau 21 (Familienservice) · Kita Opernturm, Bockenheimer Anlage 47 (Familienservice) · Kita "Energiebündel", Solmsstr. 42 - 44 (Familienservice) · Krabbelstube "Grünschnäbel", Eckenheimer Landstr. 66 (Fördergesellschaft) Im Jahr 2011 wurde schließlich noch neu eröffnet: · Krabbelstube Galvanistrasse, Galvanistr. 29 (Fördergesellschaft) · Krabbelstube Le jardin am Hof, Trakehnerstr. 7 (Le jardin) Der Magistrat beabsichtigt, bei der umfangreichen Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen (vgl. Kap. 4.1) ca. 25% des Ausbaus über betrieblich geförderte Einrichtungen zu realisieren. Betrieblich geförderte Kindertageseinrichtungen Träger Einrichtung Adresse Alter Betrieb/Unternehmen Sozialpäd. Verein "Kindervilla Kunterbunt" Kettenhofweg 27 0 - 6 Jahre Allianz-Versicherung Fördergesellschaft "Uni-Strolche Theodor-Stern-Kai 7,Hs17 0 - 6 Jahre Universitätsklinik Fördergesellschaft "Kleine Fische" Brückenstr. 45 0 - 3 Jahre Fischer-Verlag Fördergesellschaft "Räuberhöhle" Bettinastr. 34c 0 - 3 Jahre Gesundheitsamt Fördergesellschaft Villa Dante EZB I Dantestraße 7 0 - 6 Jahre EZB Fördergesellschaft Europäische Zentralbank II Dantestraße 5 0 - 6 Jahre EZB Fördergesellschaft Europäische Zentralbank III Schubertstraße 11-15 0 - 6 Jahre EZB Fördergesellschaft "Rappelkiste" Wilhelm Eppstein Str. 2 0 - 6 Jahre Markuskrankenhaus Fördergesellschaft Kita am Huthpark Friedberger Landstr. 430 0 - 6 Jahre BG Unfallklinik Fördergesellschaft "Ultraschall" Richard Wagner Str. 36 0 - 6 Jahre Bürgerhospital Fördergesellschaft "Waschbären" Albert Blank Str. 28b 0 - 6 Jahre Höchst AG Aventis Fördergesellschaft "Hessischer Rundfunk" Am Steinernen Stock 7 0 - 3 Jahre Hessischer Rundfunk Fördergesellschaft "Hessischer Rundfunk" Am Steinernen Stock 1 0 - 6 Jahre Hessischer Rundfunk Fördergesellschaft Kita OLG Falkensteiner Str. 24 0 - 6 Jahre Oberlandesgericht Fördergesellschaft "Zauberhut" Gutleutstr. 128 0 - 6 Jahre Finanzamt Fördergesellschaft Kita Deutsche Bank Klüberstraße 14 0 - 6 Jahre Deutsche Bank Fördergesellschaft "Kita auf dem Campus" Grüneburgplatz 1 0 - 6 Jahre Universität Fördergesellschaft Krabbelstube im Atricom Lyoner Str. 15 0 - 3 Jahre Verschiedene (u.a. VDMA) Fördergesellschaft Kita Campus Riedberg Altenhöferallee 1b 0 - 6 Jahre Universität Fördergesellschaft Krabbelstube "UNIversum" Bockenheimer Landstr.133 0 - 3 Jahre Universität Fördergesellschaft Krabbelstube"Grünschnäbel" Eckenheimer Landstr.66 0 - 3 Jahre Merz AG Fördergesellschaft Krabbelstube Galvanistraße Galvanistr. 29 0 - 3 Jahre Deutsche Bank Terminal for kids Fluggi-Land Kinder Arche Hugo-Kallenbach-Str. 59 0 - 3 Jahre Flughafen AG Familienservice Kids & Co Guiollettstr. 18-22 0 - 12 Jahre Commerzbank u.a. Familienservice Kids Chance Niedenau 25 0 - 3 Jahre Clifford Chance Familienservice Krippe Obermainanlage Obermainanlage 3 0 - 3 Jahre EZB u.a. Familienservice Krippe Niederrad Lyoner Str. 34 0 - 3 Jahre Deka Bank u.a. Familienservice Kita Opernturm Bockenheimer Anlage 47 0 - 3 Jahre UBS Familienservice Kita FBC Mainzer Landstrasse 46 0 - 6 Jahre Verschiedene (u.a. Bankhaus Metzler) Familienservice Kita "Energiebündel" Solmsstraße 42 - 44 0 - 3 Jahre Mainova Familienservice Kita Unterlindau Unterlindau 21 0 - 6 Jahre Citigroup, Maple Bank, Commerzbank KfW Kita KfW Schumannstraße 67 3 - 12 Jahre Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Le jardin Jardin palmito Ginnheimer Landstr. 11 0 - 3 Jahre Deutsche Bundesbank u.a. Le jardin Int Kinderkrippe Le Jardin Kurhessenstr. 92 0 - 6 Jahre Deutsche Bundesbank u.a. Le jardin Jardin Rebgärten Rebgärten 54 0 - 3 Jahre Deutsche Bank/DWS Le jardin Jardin DWS Krippe Untermainkai 44 0 - 3 Jahre DWS Le jardin Jardin preschool Rödelheim Rödelheimer Landstr. 44 3 - 6 Jahre Deutsche Bundesbank Le jardin Jardin palmito KS Rödelheim Rödelheimer Landstr. 44 0 - 3 Jahre Deutsche Bundesbank Le jardin Le jardin am Hof Trakehnerstr. 7 0 - 3 Jahre Senkenbergmuseum und KfW 3.2 Entwicklung im Bereich Kindergarten Seit dem Jahr 2000 erfolgt ein kontinuierlicher Ausbau des Kindergarten-Platzangebots um insgesamt 3.903 Plätze. Allein in den vier letzten Jahren wurden 1.666 zusätzliche Kindergartenplätze geschaffen (2008 +342 Plätze, 2009 +389 Plätze, 2010 +435 Plätze, 2011 +500 Plätze, vgl. Anlage 4). Dem stand ein Anstieg um 2.139 Kinder gegenüber. So ist der Versorgungsgrad trotz erheblichem Platzausbau zwischen 2010 und 2011 gleichgeblieben. Er beträgt 2011, bezogen auf 3,5 Jahrgänge, 93%. Um der zu erwartenden weiterhin deutlichen Zunahme der Kinderzahlen gerecht zu werden und auch den Versorgungsgrad wieder zu verbessern, sind weiterhin große Anstrengungen beim Kindergarten-Platzausbau erforderlich. Dabei kommt es auch vorrangig darauf an, in Bezug auf den Versorgungsgrad eine größere regionale Ausgewogenheit zu erreichen. Zusätzlich zu den Angebotserweiterungen im Rahmen des Sofortprogramms Kinderbetreuung (jährlich 320 neue Plätze) werden in erheblichem Umfang zusätzliche Platzkapazitäten in den vorgesehenen Kita-Neubauten geschaffen (vgl. Anlage 5). Die unter 3.1 beschriebenen geplanten Platzerweiterungen für Kinder unter 3 Jahren verstärken das Erfordernis einer lückenlosen Anschlussbetreuung im Kindergarten zum vollendeten
- Lebensjahr der Kinder. Kann der Wechsel nicht zum
- Geburtstag erfolgen, hat dies zur Folge, dass Dreijährige in Krippen und Krabbelstuben bleiben müssen, diese Plätze also nicht mit Kleinkindern belegt werden können. Vor diesem Hintergrund hat der Magistrat im Rahmen des Berichtes B 864 vom 2.10.2009 (Beschluss der StVV vom 28.01.2010 § 7474) das Versorgungsziel im Kindergartenbereich auf 100% angehoben. Drei- bis Sechsjährige - Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen Die Entwicklung der Betreuungsdauer im Kindergarten Die Erweiterung der Anteile von Ganztags- und Zweidrittel-Plätzen am Gesamtangebot im Kindergartenbereich wurde bereits im Bericht vom 18.02.2000 (B 102) ausdrücklich als Ziel der Angebotsplanung benannt. Der letzte Bericht (B 502 vom 09.12.2011) beschrieb die kontinuierliche Ausweitung der Anteile von Zweidrittel- und Ganztagsplätzen und bekräftigte das Ziel einer schrittweisen Veränderung bzw. bedarfsgerechten Weiterentwicklung in enger Zusammenarbeit mit den Trägern. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung seit dem Jahr 2000: Entwicklung der Betreuungszeiten in Kindergärten von 2000 bis 2011 Ganztags Zweidrittel Halbtags 2000 48% 20% 33% 2004 50% 25% 25% 2008 63% 22% 15% 2010 65% 23% 12% 2011 68% 21% 11% Das Ziel einer bedarfsgerechten Ausweitung des Anteils an Ganztagsplätzen wird im Grundsatz von allen Trägerbereichen unterstützt. Für die praktische Umsetzung sind zusätzliche Ressourcen (Stellenanteile, Betriebskostenzuschüsse) kalkuliert. Mittel für erforderliche bauliche Veränderungen (insbesondere Küchen / Mittagessenversorgung) können im Rahmen des Investitionsförderprogramms für Kitas in freier Trägerschaft beantragt werden. Der städtische Träger (Kita Frankfurt, Betrieb 48) beabsichtigt den Anteil der Ganztagsplätze in seinen Kindergärten auf 65% anzuheben. Die Verteilung von Ganztags-, Teilzeit- und Halbtagsplätzen stellt sich bei den verschiedenen Trägerbereichen differenziert dar: Betreuungsdauer im Kindergarten nach Trägerbereichen (2011) Der Anteil der Ganztagsplätze im Kindergartenbereich beträgt bei Einrichtungen in katholischer Trägerschaft 62%, beim städtischen Träger ebenfalls 62%, in evangelischer Trägerschaft 70%, bis hin zu 76% bei den anderen freien Trägern. Demgegenüber ist der Anteil der Halbtagsplätze bei Einrichtungen in katholischer und städtischer Trägerschaft am höchsten (jeweils 15%) und bei den anderen freien Trägern am geringsten (4%). 3.3 Entwicklung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder Die Stadt Frankfurt am Main hat ab Anfang 2008 die Vormittags-Parallelangebote für Kinder im Grundschulalter beendet und die Hortöffnung in allen Schulbezirken auf die Zeit ab 11.30 Uhr (in den Ferien weiterhin ganztägig) verlagert. Damit wird der Absicht Rechnung getragen, dass die Schule zumindest am Vormittag der Ort der Bildung und Betreuung für alle ihre Kinder ist (vgl. M 7 vom 18.01.2008, Beschluss der StVV § 3685 vom 18.03.2008) und damit auch für alle Kinder, nicht nur für Hortkinder, ein verlässlicher Zeitrahmen gewährleistet ist. Seit diesem Zeitpunkt (2008) hat ein erheblicher Ausbau des Platzangebots stattgefunden, weil bei den Grundschulkindern die Nachfrage nach Plätzen stetig gestiegen ist. Zwischen 2008 und 2011 wurden insgesamt 997 neue Betreuungsplätze für Schulkinder geschaffen (236 Hortplätze und 761 Plätze in Betreuungsangeboten an Schulen). Zum 01.11.2011 standen den Grundschulkindern 9.130 Hortplätze und 3.054 Plätze in schulischen Betreuungsangeboten zur Verfügung, dies ergibt gesamt 12.184 Plätze (Versorgungsgrad 53%). Das bestehende Hortangebot soll in Zukunft erhalten bleiben aber nicht weiter ausgebaut werden. Eine komplette Umwandlung in Betreuungsangebote an Schulen ist aus organisatorischen und räumlichen Gründen nicht möglich. In Einzelfällen (Horte an Schulen) wird es weiterhin Umwandlungen von Horten in Erweiterte Schulische Betreuung geben. Die Erweiterung des Gesamtangebots wird zukünftig über die Angebotsform Erweiterte Schulische Betreuung stattfinden. Horte werden nur noch in Ausnahmefällen (z.B. in Kita-Neubauten in Wohnungsneubaugebieten, in denen keine neue Schule entsteht) neu eingerichtet. Mit dem Start des Projektes "Offene Frankfurter Ganztagsschule" im Jahr 2009 verfolgt die Stadt das Ziel, auf kommunaler Ebene die Ganztagsschulentwicklung zu unterstützen und voranzutreiben. Ausgangspunkt ist eine schulbezogene Bestandsaufnahme und Bündelung von Angeboten/Ressourcen mit Relevanz zur Ganztagsentwicklung. Darüber hinaus geht es um die Weiterentwicklung und die verlässliche Etablierung der Kooperationsbezüge von Schulen mit ihren Partnern aus dem Schulbezirk oder Stadtteil, wozu auch die Horte und Betreuungsangebote an Schulen gehören. Das Betreuungsangebot an den Grundschulen als Angebot des Schulträgers nach § 15 Hess. Schulgesetz wurde ausgebaut und weiterentwickelt. Dies betrifft zum einen das für alle offene, entgeltfreie Frühbetreuungsangebot, das inzwischen flächendeckend vorgehalten wird. Zum anderen stehen zum Stichtag
- November 2011 insgesamt 3.054 Plätze für Schulkinder in der Über-Mittag-Betreuung und am Nachmittag zur Verfügung. 1.952 Plätze davon sind mittlerweile solche in der Erweiterten schulischen Betreuung (ESB). Dieses Angebot wurde inzwischen in seinen Rahmenbedingungen weitgehend denen der Horte gleichgestellt, so bei den Elternentgelten und den Öffnungszeiten (bis 15 oder 17 Uhr; während der Schulferien ganztags). Konzeptionell ist eine enge Abstimmung und Kooperation mit der Schule (wie z.B. Ganztagsangeboten, Schulprofil etc.) vorgesehen. Der aktuelle Versorgungsgrad in Bezug auf die 4 Jahrgänge der Grundschulkinder beträgt für die Angebotsformen Hort und Betreuungen an Schulen zusammen 53%. Wie im Bericht B 469 vom 28.07.2008 erstmalig geschehen, wurde eine rechnerische Bereinigung dieses Wertes um den Anteil von Hortplätzen vorgenommen, die von älteren Kindern (11 bis 12 Jährige), die weiterführende Schulen besuchen, belegt sind (2007 waren dies 800 Plätze, 2008 waren dies 705 Plätze, 2009 waren es 679 Plätze, 2010 waren es 628 Plätze und 2011 sind dies nur noch 590 Plätze). Dies ist auf verbesserte ganztägige schulische Angebote in der Sekundarstufe I, aber auch auf die Einführung der verkürzten Schulzeit an Gymnasien und Schulen mit gymnasialem Bildungsgang zurückzuführen. Die Verkürzung der gymnasialen Schulzeit von 9 auf 8 Jahre (G8) hat dazu geführt, dass sich der Unterricht vermehrt in den Nachmittag erstreckt. Als Begründung für die weiter steigende Nachfrage nach Betreuungsangeboten für Grundschüler kann u.a. angeführt werden, dass durch die Erweiterung der täglichen Betreuungsdauer im Kindergarten (Verlagerung von Halbtags- auf Zweidrittel- und Ganztagsbetreuung) viele Familien mit ihrer Berufstätigkeit und sonstiger Lebensplanung auf Entlastung durch ein Kita-Angebot eingestellt sind und beim Übergang der Kinder vom Kindergarten in die Grundschule auf eine Fortsetzung des Betreuungsangebots im vergleichbaren zeitlichen Rahmen angewiesen sind. Hinzu kommt, dass Eltern die Förderung ihrer Kinder in Horten und schulischen Betreuungsangeboten sehr schätzen und Kinder hier gerne ihren Nachmittag mit Kindern ihrer Altersgruppe verbringen. Ebenfalls ist erkennbar, dass ab 2003 die Schülerzahlen nach einer kontinuierlichen Abnahme seit 1998 vor allem im Grundschulbereich wieder angestiegen sind, was sich 2011 nochmals fortgesetzt hat. Die Planung für die Altersgruppe der Schulkinder beruht auf dem gesetzlichen Auftrag, dass u.a. für Kinder im schulpflichtigen Alter ein bedarfsdeckendes Betreuungsangebot vorzuhalten ist (vgl. § 24 II SGB VIII - KJHG). Allerdings besteht für schulpflichtige Kinder bisher weder nach dem SGB VIII noch nach hessischem Landesrecht (Hessisches Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzbuch - HKJGB; Hessisches Schulgesetz) ein einklagbarer Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Für die Planung von Betreuungsangeboten für Schulkinder sind strukturelle und inhaltliche Veränderungen in den Grundschulen von großer Relevanz. Dies gilt zum einen für die Einführung der verlässlichen Halbtags-Grundschule, zum zweiten für den Ausbau von Betreuungsangeboten (Frühbetreuung, Über-Mittag-Betreuung und Erweiterte schulische Betreuung) an Grundschulen durch den Schulträger und zum dritten für die Entwicklung hin zu ganztägig arbeitenden Schulen im Rahmen der Richtlinie des Landes Hessen "Ganztagsprogramm nach Maß". Bei der Bedarfsermittlung und Maßnahmenplanung sind institutionell gesicherte Betreuungs-, Bildungs- und Freizeitangebote für Schulkinder zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für Angebote im Bereich der Über-Mittag-Betreuung und der Erweiterten schulischen Betreuung an Grundschulen in Verantwortung des Schulträgers sowie für ganztägig arbeitende Schulen (Grundschulen und Sekundarstufe), aber auch - besonders für Schulkinder ab 10 Jahren - Einrichtungen und Projekte der offenen Kinder- und Jugendarbeit (u.a. Kinderhäuser und die sog. "Teenie-Projekte"), die ebenfalls Mittagstisch und Hausaufgabenbetreuung vorhalten. Der hohe Bedarf in Bezug auf Betreuungsangebote für Grundschulkinder ist weiterhin klar erkennbar. In den vergangenen Jahren war dieser höhere Bedarf nur in den innenstadtnahen Planungs- und Schulbezirken zu verzeichnen. Heute stellt sich die Situation so dar, dass im gesamten Stadtgebiet ein weitergehender Bedarf erkennbar ist. Belege hierfür sind die Rückmeldungen aus den jährlich stattfindenden Planungsforen (in denen die Kindertageseinrichtungen in regionalen Bezügen ihre Wartelisten abgleichen), Rückmeldungen von Kita-Leitungen, vermehrte Nachfrage nach Betreuungsangeboten in der Infobörse Kita-Angebote und klar erkennbare Überbelegungen in den Horten, den Schülerläden und der Erweiterten Schulischen Betreuung, die mittlerweile das ganze Schuljahr über nicht mehr abgebaut werden können. Vor diesem Hintergrund und der unter Punkt 3.2 beschriebenen Steigerung bei der Ganztagsquote in Kindergärten (68% Ganztagsplätze, 21% Zweidrittelplätze und nur noch 11% Halbtagsplätze) wurde das Versorgungsziel im Bereich der Betreuungsangebote für Grundschulkinder seit dem Bericht im Jahr 2010 auf 65% erhöht (vgl. B 695 vom 19.11.2010). Für die weitere Planung schlägt der Magistrat vor, das Versorgungsziel im Bereich der Betreuungsangebote für Grundschulkinder an der Ganztagsquote im Kindergartenbereich zu orientieren. Für den weiteren Ausbau der Erweiterten schulischen Betreuung an Grundschulen standen im Haushalt 2010/11 Mittel für jährlich 300 weitere Plätze zur Verfügung. Dabei wurden teilweise auch vorhandene Angebote der Über-Mittag-Betreuung in Erweiterte schulische Betreuung umgewandelt, um ein bedarfsgerechteres Angebot zu schaffen. Um das Ausbauziel mittelfristig zu erreichen, hat der Magistrat für die Folgejahre ab 2012 die Ausbaukapazitäten im Bereich der Angebotsform Erweiterte schulische Betreuung auf jährlich 600 Plätze erhöht. Damit könnte, bei entsprechend der Prognose ansteigenden Kinderzahlen, bis zum Jahr 2016 ein Versorgungsgrad von 63% erreicht werden. Sechs- bis Zehnjährige - Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen Ganztägig arbeitende Grundschulen in Frankfurt am Main Derzeit erhalten 32 Grundschulen (inklusive der verbundenen Grund-, Haupt- und Realschulen, IGS, KGS, sowie der Förderschulen mit Grundstufe. vgl. Anlage) auf Basis der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz des Hessischen Kultusministeriums vom 01.11.2011 eine finanzielle Förderung und zusätzliche personelle Verstärkung. Im Rahmen des aktuellen 3jährigen "Ganztagsprogramms nach Maß" des Landes Hessen kommen zum Sommer 2012 weitere 3 Grundschulen hinzu. Überwiegend handelt es sich um Schulen mit Ganztagsangeboten - Profil 1 (ehemals "Schule mit Pädagogischer Mittagsbetreuung"). Diese Schulen müssen an mindestens drei Tagen in der Woche eine erweiterte Lern- und Betreuungszeit anbieten. Ein freier Träger der Jugendhilfe, der Förderverein oder ein anderer geeigneter Träger organisiert als Partner der Schule vor und nach einem warmen Mittagessen eine Hausaufgabenbetreuung, Fördereinheiten sowie Bildungs-, Freizeit- und Bewegungsangebote, die gemeinsam mit Lehrkräften als AG-Programm bis mindestens 14:30 Uhr stattfinden. Hierbei kann ein Einstieg in einen rhythmisierten Schulalltag und eine variable Verteilung von regulärem Unterricht und ergänzenden Bildungsangeboten auf Vor- und Nachmittag erprobt werden. Ganztägig arbeitende Grundschulen reagieren auf veränderte Lebensbedingungen von Kindern und Familien und auf die Anforderungen einer modernen Wissensgesellschaft, in der jeder/jedem einzelnen eine hohe Eigenverantwortung für den eigenen Bildungsprozess abverlangt wird. Viele Grundschulen machen sich somit auf den Weg, Bildung und Betreuung als ein ganzheitliches Konzept zu betrachten und umzusetzen. Es finden vermehrt Kooperationen zwischen Schulen und Kindertageseinrichtungen im Schulbezirk bzw. im Stadtteil statt; aber auch am Ort Schule wird die Notwendigkeit gesehen, das Erweiterte Schulische Betreuungsangebot und ein Ganztagsprogramm täglich bis 17.00 Uhr in den Schulalltag zu integrieren. Die Schulen reagieren, mit Hilfe der städtischen Förderungsprogramme, auf einen stark gestiegenen Bedarf an Betreuungsplätzen, die neben den Horten auch am Ort Schule gewünscht werden. Dieses Bildungs- und Betreuungsangebot ist an mittlerweile 33 Grundschulen mit insgesamt 1.952 Plätzen (Stand: Januar 2012) ein flankierendes Angebot zu der oben beschriebenen "Einstiegsform" in die Schule mit Ganztagsangeboten - Profil
- Ein weiterer Ausbau für das Schuljahr 2012/2013 ist in der Umsetzung. Als Reaktion auf steigende Kinderzahlen und höherer Belange von Eltern nach verlässlicher Betreuung bis 17.00 Uhr sieht die weitere Planung eine Aufstockung dieses Ausbauprogramms auf 600 Plätze/Jahr vor. Weitere Formen von ganztägig arbeitenden Schulen nach der Definition der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 des Hessischen Schulgesetzes sind Schulen mit Ganztagsangeboten - Profil 2 (ehemals "Ganztagsschule mit offener Konzeption" (tägliches AG-Angebot bis 17.00 Uhr) und Ganztagsschule - Profil 3 (ehemals Ganztagsschule mit gebundener Konzeption) (tägliche Angebote mit Regelunterricht am Nachmittag und AGs bis 17.00 Uhr). Aktuell bieten folgende Grundschulen und verbundene Schulen mit Grundstufe in unterschiedlichem Umfang ganztägige Angebote an (vgl. auch Anlage 3):
- Adolf-Reichwein-Schule G Zeilsheim Profil 2
- Albert-Schweitzer-Schule G Frankfurter Berg Profil 1
- Albrecht-Dürer-Schule G Sossenheim Profil 1
- Bonifatiusschule G Bockenheim Profil 1
- Bürgermeister-Grimm-Schule F Gallus Profil 1
- Charles-Hallgarten-Schule F Bornheim Profil 3
- Ebelfeldschule G Praunheim Profil 1
- Engelbert-Humperdinck-Schule G Westend Profil 1
- Elsa-Brändström-Schule G Westend Profil 1
- Erich-Kästner-Schule G Niederursel Profil 1
- Georg-Büchner-Schule IGS Bockenheim Profil 1
- Grundschule Riedberg G Riedberg Profil 1
- Gruneliusschule G Oberrad Profil 2
- Holzhausenschule G Westend Profil 1
- Hostatoschule GH Höchst Profil 1
- Konrad-Haenisch-Schule GHR Fechenheim Profil 1
- Käthe-Kollwitz-Schule G Zeilsheim Profil 1
- Liebfrauenschule G Innenstadt Profil 2
- Linnèschule G Bornheim Profil 1
- Meisterschule GH Sindlingen Profil 3
- Merianschule G Nordend Profil 2
- Mosaikschule F Niederursel Profil 3
- Panoramaschule F Nied Profil 3
- Münzenbergerschule G Eckenheim Profil 2
- Peter-Petersen-Schule KGS Eschersheim Profil 1
- Römerstadtschule G Heddernheim Profil 1
- Theobald-Ziegler-Schule G Preungesheim Profil 2
- Valentin-Senger-Schule (Außenstelle der Comeniusschule) G Bornheim Profil 1
- Viktor-Frankl-Schule F Dornbusch Profil 3 30.
Dieses Dokument ist sehr umfangreich und wird hier gekürzt dargestellt.Vollständiges Dokument auf PARLIS ansehen
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Januar 2013Sie sind hierBB 36Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main Fortschreibung 2012 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei JahrenMagistratsbericht
- 9. Februar 2013OFOF 277/7Einrichtung eines Waldkindergartens im BiegwaldOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 17. Februar 2013OFOF 261/7Einrichtung einer KiTa für Kinder unter 3 JahrenOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 9. April 2013OAOA 356Einrichtung einer Kita für Kinder unter drei Jahren Bericht des Magistrats vom 18.01.2013, B 36Anregung
- 3. Mai 2013BB 206U 3-BetreuungMagistratsbericht
- 28. Mai 2013OFOF 752/6Fehlende Betreuungsplätze für Grundschulkinder im Frankfurter Westen - Wie und wann wird Abhilfe geschaffen?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 28. Mai 2013OFOF 755/6ssenheim Unterliederbach ZeilsheimFraktion: SPDTitel/Betreff: Wann und in welchen Stadtteilen werden die fehlenden Plätze in der U 3-Betreuung im Frankfurter Westen geschaffen?Ortsbeiratsantrag
- 18. Juni 2013VV 761Fehlende Betreuungsplätze für Grundschulkinder im Frankfurter Westen - Wie und wann wird Abhilfe geschaffen?Anfrage
- 18. Juni 2013OAOA 393Wann und in welchen Stadtteilen werden die fehlenden Plätze in der U 3-Betreuung im Frankfurter Westen geschaffen? Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B 206Anregung
- 6. September 2013BB 449Einrichtung einer Kita für Kinder unter drei JahrenMagistratsbericht
- 30. September 2013STST 1436Fehlende Betreuungsplätze für Grundschulkinder im Frankfurter Westen - Wie und wann wird Abhilfe geschaffen?Stellungnahme
- 6. Dezember 2013STST 1658ssenheim Unterliederbach ZeilsheimTitel/Betreff: Wann und in welchen Stadtteilen werden die fehlenden Plätze in der U3-Betreuung im Frankfurter Westen geschaffen?Stellungnahme
- 7. Februar 2014Antwort des Magistrats · nach 55 WochenBB 30Einrichtung einer Kita für Kinder unter drei JahrenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf27 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 36 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 261/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Da die genannte Liegenschaft nicht im Bezirk des Ortsbeirates 7 liegt, wird die Angelegenheit nicht behandelt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und SPD gegen FREIE WÄHLER und Fraktionslos (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und Piraten (B 36 = Kenntnis, OA 356 = Prüfung und Berichterstattung) RÖMER (B 36 = Kenntnis, OA 356 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 36 = Zurückweisung, OA 356 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (B 36 = Kenntnis, OA 356 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und NPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und RÖMER (= Annahme) sowie NPD (= Ablehnung)