Planungs- und Umbaustand Gebäude Schumannstraße 2/Ecke Wilhelm-Hauff-Straße
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Zusammenfassung
Der Magistrat informiert über den aktuellen Stand des Bauvorhabens an der Schumannstraße 2/Ecke Wilhelm-Hauff-Straße. Es besteht weiterhin ein Bauverbot, und es wurden keine neuen Maßnahmen ergriffen. Die Sicherheit des Grundstücks wird regelmäßig überwacht.
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Schumannstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.
- Barrierefreiheit Schumannstraße/Ecke Beethovenplatz sicherstellen26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Radverkehrsführung in der Bockenheimer Landstraße im Abschnitt Senckenberganlage/Zeppelinallee bis Bockenheimer Anlage/Taunusanlage hier: Bau- und Finanzierungsvorlage01.11.2024 · M (Vortrag des Magistrats)
- Planungs- und Umbaustand Gebäude Schumannstraße 2/Ecke WilhelmHauffStraße04.12.2023 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Schumannstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Sachstand gegenüber der Stellungnahme des Magistrats ST 2201 vom 18.12.2020 ist weiterhin unverändert. Das Bauverbot besteht weiterhin, eine neue Bauleitung wurde bisher nicht beauftragt. Es hat auch kein Eigentümerwechsel stattgefunden. Die ordnungsgemäße Sicherung des Grundstücks wird vom Magistrat regelmäßig überwacht. Der Bauzaun und die Fensterverschlüsse des Gebäudes sind immer noch intakt, wesentliche Veränderungen an der Substanz sind nicht erkennbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2023OFOF 804/2Planungs- und Umbaustand Gebäude Schumannstraße 2/Ecke WilhelmHauffStraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Dezember 2023VV 804Planungs- und Umbaustand Gebäude Schumannstraße 2/Ecke WilhelmHauffStraßeAnfrage
- 8. März 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 523Planungs- und Umbaustand Gebäude Schumannstraße 2/Ecke Wilhelm-Hauff-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab