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Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2011 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte…

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Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2011 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren

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Bericht des Magistrats vom 09.12.2011, B 502

Betreff: Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2011 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 24.02.2011, § 9388 - NR 405/94 JHA, l. B 695/10 - H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 42 vom 10.02.2012, Haushalt 2012 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2012 - 2015. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2012, § 1720, dokumentiert. Gliederung

  1. Allgemeines
  2. Entwicklung der Kinderzahlen
  3. Entwicklung des Angebots in Kindertageseinrichtungen 3.1 Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren/ Rechtsanspruch für Kinder ab dem
  4. Lebensjahr ab 2013 3.2 Entwicklung im Bereich Kindergarten 3.3 Entwicklung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder/ Ganztagsentwicklung an Grundschulen
  5. Ausblick: Planung der Angebotserweiterungen 2011 bis 2015 4.1 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren 4.2 Ausbauplanung im Bereich Kindergarten 4.3 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder
  6. Umsetzungsvorbehalt Anlagen: Anlage 1 Versorgung von Kindern unter 3 Jahren 2010 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 2 Kindergartenversorgung 2010 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 3 Schulkinderversorgung 2010 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 4 Ausbau und Veränderungen des Kita-Platzangebots von November 2009 bis November 2010 Anlage 5 Kita-Neubauten ab 2011 in Bau oder in Vorbereitung Anlage 6 Bestandserhebung der Kindertageseinrichtungen nach Planungs- und Schulbezirken zum 1.11.2010
  7. Allgemeines Es gehört zu den erklärten kommunalpolitischen Prioritäten des Magistrats auch für die XVII. Wahlperiode 2011 - 2016, Frankfurt am Main zur Familienstadt (weiter) zu entwickeln und die frühkindliche Bildung zu intensivieren und qualitativ zu verbessern. Der vorliegende Bericht schreibt die in den 90er Jahren begonnene Berichterstattung der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung fort (vgl. zuletzt B 695 vom 19.11.2010). Datengrundlage sind die Kita-Bestandserhebung zum Stichtag 01.11.2010 sowie Auswertungen der Einwohnerstatistik bezüglich relevanter Altersjahrgänge zum Jahresende 2010. § Im INDEX Teil 2 wird zunächst die Entwicklung der Kinderzahlen in Frankfurt am Main kurz dargestellt; § INDEX Teil 3 beschreibt die Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergarten- im und Hortbereich bis 2015 auf der Basis wichtiger Eckdaten; § INDEX Teil 4 gibt einen Ausblick auf die Maßnahmen zur Angebotserweiterung in den Jahren 2011 bis 2015 im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergartenbereich, im Hortbereich und bei den Betreuungsangeboten an den Grundschulen. Wie in den Vorjahren wird der Bericht durch eine Reihe von Anlagen ergänzt: § Die INDEX Anlagen 1, 2 und 3 stellen auf der Ebene der 77 Grundschulbezirke und der 35 Kita- Planungsbezirke sowie der Angebote mit gesamtstädtischem Bezug (Kita- Planungsbezirk 99) Informationen zu Kinderzahlen, Plätzebestand und Versorgungsquoten in den 3 Altersgruppen bereit; § Mit INDEX Anlage 4 wird die große Zahl von Angebotsveränderungen nach Bezirken, Einrichtungen und Altersstufen dokumentiert, die zwischen den Stichtagserhebungen zum 01.11.2009 und 01.11.2010 erfolgt sind; § INDEX Anlage 5 gibt einen Überblick über die in Bau oder Vorbereitung befindlichen Kita-Neubauvorhaben. § In der INDEX Anlage 6 befindet sich die komplette Bestandserhebung zum 1.11.
  8. Hier sind alle bestehenden Kindertageseinrichtungen nach Kita-Planungs- und Schulbezirken aufgeführt. Es finden sich Angaben zur Adresse der Einrichtungen, zu den jeweils betreuten Altersgruppen, zu vorhandenen und tatsächlich belegten Plätzen, zu Mädchen und Jungen in den Einrichtungen, zur Betreuungszeit und zur Auslastung.
  9. Entwicklung der Kinderzahlen Ein zentraler Faktor für die Kita-Entwicklungsplanung ist, dass in Frankfurt am Main entgegen dem allgemeinen Trend nun schon seit 11 Jahren steigende Kinderzahlen bei den Kindern von der Geburt bis zum Schuleintritt zu verzeichnen sind. Nach den Hochrechnungen ist mit einer Fortsetzung dieses Trends noch bis mindestens 2013 zu rechnen. Die Steigerung hat inzwischen das Grundschulalter erreicht. Die kleinräumliche Analyse zeigt, dass neben den Neubaugebieten hohe Zuwächse insbesondere in den innenstadtnahen, bevölkerungsreichen Stadtteilen festzustellen sind. Die Kinderzahlen im Bereich der INDEX Kinder von 0 bis unter 3 Jahren (3 Jahrgänge / 0- bis unter 3-Jährige; Geburtsjahre 2008 bis 2010) sind, wie im vergangenen Jahr prognostiziert, angestiegen. Nach starken Anstiegen in 2004 (+414) und 2005 (+654) flachte der Anstieg der Kinderzahlen 2006 (+271) und 2007 (+148) wieder ab. Im Jahr 2008 lässt sich wieder ein stärkerer Anstieg beschreiben (+431) der im Jahr 2009 nochmals ansteigt (+462). Im Jahr 2010 ist eine geringfügige Abflachung des Anstiegs zu verzeichnen (+314). Absolut sind die Kinderzahlen von 20.297 im Jahr 2009 um 314 Kinder auf 20.611 im Jahr 2010 gestiegen. Bei einer Hochrechnung/Trendverlängerung für die Jahre 2010 bis 2013 war im letzten Bericht bei den 3 Jahrgängen der Kinder von 0 bis unter 3 Jahren von einer Steigerung um durchschnittlich 400 Kinder pro Jahr ausgegangen worden. Die Prognose wurde aufgrund der stärkeren Zuwächse in den Jahren 2008 und 2009 (jeweils über 400 Kinder Zuwachs pro Jahr) nach oben korrigiert. Da nunmehr wieder eine leichte Abflachung bei der Steigerungsrate erkennbar ist (im Jahr 2010 Anstieg um 314 Kinder), wird für die Folgejahre 2011 bis 2015 eine Mittelwertberechnung auf der Basis der Zuwächse von 2004 bis 2010 vorgenommen. Der prognostizierte Zuwachs beträgt damit für die Folgejahre jährlich 385 Kinder. Die hochgerechneten Gesamtzahlen relativieren sich in der absoluten Höhe erfahrungsgemäß etwas durch Wanderungsbewegungen / Fluktuation (z.B. Wegzug von Familien ins Umland); der ansteigende Trend ist jedoch deutlich erkennbar. Die Kinderzahlen in den für den INDEX Kindergartenbesuch im Jahr 2010/2011 relevanten Jahrgängen (3,5 Jahrgänge / 3 bis 6 jährige Kinder; Geburtsjahre 2004 bis 2007) sind ebenfalls, wie im vergangenen Jahr prognostiziert, gestiegen. Nach schwächeren Anstiegen in 2004 (+26), 2005 (+140) und 2006 (+105) entwickelte sich der Anstieg der Kinderzahlen 2007 (+595), 2008 (+455) und 2009 (+437) sehr viel umfangreicher. Im Jahr 2010 liegt der Zuwachs nunmehr erstmals über der Marke von 600 Kindern. Absolut sind die Kinderzahlen von 21.474 im Jahr 2009 um 615 Kinder auf 22.089 im Jahr 2010 gestiegen. Damit lag der tatsächliche Anstieg in dieser Altersgruppe sogar über der Prognose aus dem Jahr
  10. Bei einer Hochrechnung/Trendverlängerung bis ins Jahr 2013 (3,5 Jahrgänge, Mittelwertberechnung) wird weiterhin von einer Steigerung bei den Kinderzahlen um im Durchschnitt 400 Kinder pro Jahr ausgegangen. Berechnungsgrundlage für diesen Trend ist die Entwicklung in den vergangenen 7 Jahren (2004 bis 2010) unter Berücksichtigung der Geburtenzahlen zum 31.12.2010 im Bereich der zu diesem Zeitpunkt 0- bis unter 3-Jährigen (2011 bis 2013). Die für 2011/12/13 errechneten Prognosezahlen (22.865, 23.605 bzw. 23.926 = Zuwächse gegenüber dem Vorjahr um 776, 740 bzw. 321 Kinder) wurden nach unten korrigiert: die Abweichungen zwischen Hochrechnungs- und tatsächlich eingetretenen Kinderzahlen waren in den zurückliegenden 7 Jahren erheblich: die tatsächlichen Zuwächse der Kindergartenkinder reduzierten sich gegenüber den Hochrechnungszuwächsen. Deshalb wird für 2011 bis 2013 von jeweils 400 zusätzlichen Kindern dieser Altersgruppe ausgegangen. Die Überprüfung der tatsächlichen Entwicklung in 2011 erfolgt nach Vorliegen der Einwohnerstatistik am Stichtag 31.12.
  11. Dieses Verfahren hat sich im Vergleich Prognose von 2007 und tatsächliche Entwicklung 2008 als realitätsnah bestätigt. Prognostiziert war 2007 ein Anstieg um ca. 400 Kinder, der tatsächliche Anstieg im Jahr 2008 betrug 455 Kinder. Auch bei der Prognose von 2008 zeigt sich eine relativ realistische Einschätzung im Vergleich mit der tatsächlichen Entwicklung
  12. Prognostiziert war 2008 ein Anstieg um 400 Kinder, der tatsächliche Anstieg im Jahr 2009 betrug 437 Kinder. Obwohl im Jahr 2010 nun ein stärkerer Anstieg zu verzeichnen ist, ist aufgrund der Abflachung der Zuwächse bei den 0 bis 3jährigen Kinder die Beibehaltung der Prognose (jährlich +400 Kinder) gerechtfertigt. Für die Jahre 2014 und 2015 wird die Prognose über eine Mittelwertberechnung der Entwicklung zwischen 2004 und 2010 erstellt. Der prognostizierte Zuwachs beträgt damit für die Folgejahre 2014 und 2015 jährlich 339 Kinder. Bei den Kindern im INDEX Grundschulalter (4 Jahrgänge) ist erkennbar, dass ab 2003 die Gesamtzahlen der Bezugsjahrgänge - nach einer kontinuierlichen Abnahme seit 1998 - wieder angestiegen sind, was sich bis 2015 und auch darüber hinaus fortsetzen wird. Berechnungsgrundlage für die Prognose 2011 bis 2015 ist die Zahl der zum 31.12.2010 in Frankfurt lebenden 1- bis 9-Jährigen Kinder. Auch im Bereich dieser Altersgruppe wurden die für 2011 bis 2015 errechneten Prognosezahlen (22.952, 23.711, 24.606, 25.536 bzw. 26.341 = Zuwächse gegenüber dem Vorjahr um 685, 759, 895, 930 bzw. 805 Kinder) nach unten korrigiert: die Abweichungen zwischen Hochrechnungs- und tatsächlich eingetretenen Kinderzahlen waren in den zurückliegenden 7 Jahren erheblich: die tatsächlichen Zuwächse der Kinder halbierten sich gegenüber den Hochrechnungszuwächsen. Deshalb wird für 2011 bis 2015 von jährlich 320 zusätzlichen Kindern ausgegangen. Die Überprüfung der tatsächlichen Entwicklung in 2011 erfolgt nach Vorliegen der Einwohnerstatistik zum 31.12.
  13. Auch andere Daten und Erkenntnisse (u.a. insgesamt hoher Auslastungsgrad, kaum noch frei gemeldete Plätze und viele Anfragen bei der "Infobörse Kita-Angebote", Einschätzungen der Kita-Leitungen zu unberücksichtigten Vormerkungen und aktuellen Versorgungsengpässe in einigen Stadtteilen) bestätigen eine weiter steigende Nachfrage und einen entsprechenden Handlungsbedarf.
  14. Entwicklung des Angebots in Kindertageseinrichtungen Die Stadt Frankfurt am Main hat das Platzangebot seit Beginn der 90er Jahre konsequent ausgebaut. Vor allem als Folge der seit dem Jahr 2000 wieder steigenden Kinderzahlen bedarf jedoch das Ziel, den geltenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu gewährleisten und für Kinder unter 3 Jahren ab 2013 einzulösen, weiterer Anstrengungen. Auch für die Grundschulkinder ist ein zahlenmäßig ausreichendes und verlässliches Angebot zu schaffen. Dies kann allerdings nur im Rahmen der Ganztagsschulentwicklung ermöglicht werden. Die folgende Tabelle zeigt, dass in den vergangenen 8 Jahren ein erheblicher Ausbau der Platzkapazität in allen Altersstufen erfolgt ist. Auch im Jahr 2010 konnten wieder Verbesserungen erreicht werden. Wegen der stark steigenden Kinderzahlen und der Gefährdung des Rechtsanspruchs wurde für die Maßnahmenplanung ab 2004 der vorrangige Ausbau des Kindergartenangebots festgelegt. Die Erweiterung der Hortplätze wurde im Gegenzug begrenzt, allerdings durch stärkere Erweiterung schulischer Betreuungsangebote wieder ausgeglichen. Im Bereich der unter 3 jährigen Kinder konnte durch Erweiterung des Angebots in Krippen/Krabbelstuben und in alterserweiterten Gruppen in Kindergärten ein Platzausbau von 708 Plätzen erreicht werden. Der im vergangenen Jahr geplante Ausbau um 986 Plätze in dieser Altersgruppe konnte nicht erreicht werden, da es zu zeitlichen Verzögerungen im Bereich einiger Kita-Neubauten gekommen ist. Auch im Bereich des Ausbaus über das Frankfurter Sofortprogramm Kinderbetreuung werden einige geplante Projekte erst im Jahr 2011 umgesetzt. Die im Jahr 2007 erstmals (geschätzte) Zahl der in Kindertagespflege betreuten unter 3 jährigen Kinder wurde 2008 bereinigt. 2010 lässt sich wieder ein Zuwachs verzeichnen. Für den Zeitraum vor 2007 liegen für Plätze in Tagespflege keine verlässlichen Zahlen vor. INDEX Entwicklung des Gesamtangebots an Kita-Plätzen 2003 - 2010 Verän-derung Verän-derung Plätze 2003 Plätze 2004 Plätze 2005 Plätze 2006 Plätze 2007 Plätze 2008 Plätze 2009 Plätze 2010 2010 zu 2009 2010 zu 2003 Unter 3 Jährige in Tageseinrichtungen 1.804 2.109 2.381 2.786 3.241 3.558 4.188 4.896 +708 +3.092 Unter 3 Jährige in Tagespflege 529 375 576 592 +16 +63 Kinder-garten 17.885 18.153 18.411 18.852 19.457 19.799 20.188 20.623 +435 +2.738 Hort 8.807 8.946 9.029 9.146 9.295 9.484 9.661 9.659 -6 +852 Betreuungs-angebote an Schulen 1.518 1.700 1.886 2.095 2.333 2.293 2.490 2.760 +270 +1.242 Summe 30.014 30.908 31.707 32.879 34.855 35.509 37.103 38.530 INDEX +1.423 INDEX +7.987 3.1 Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren / Rechtsanspruch für Kinder ab vollendetem
  15. Lebensjahr ab 2013 Bei den Platzzahlen (Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze in Krippen und Krabbelstuben sowie in altersgemischten Kindergartengruppen) erfolgte in den Jahren von 2003 bis 2010 ein kontinuierlicher Ausbau des Angebots um insgesamt 3.092 Plätze. Im Bericht B 300 vom 12.06.2006 wurde ein Zuwachs von ca. 300 Plätzen für das Jahr 2006 kalkuliert, tatsächlich konnten netto 405 neue Plätze geschaffen werden. Im Jahr 2007 war ebenfalls eine Erweiterung um 300 Plätze vorgesehen. Auch in diesem Jahr konnte dieses Ausbauziel mit tatsächlich 455 neuen Plätzen übertroffen werden. Im Berichtsjahr 2008 konnte das geplante Ausbauziel von 500 Plätzen erstmals nicht erreicht werden, es wurden nur 317 neue Plätze geschaffen. Auch im Jahr 2009 konnte das im Vorjahr gesetzte Ausbauziel von 832 Plätzen nicht ganz erreicht werden. Es wurden 630 neue Plätze geschaffen. Auch im aktuellen Berichtsjahr 2010 konnte das geplante Ausbauziel von 986 Plätzen nicht erreicht werden. Wegen zeitlicher Verzögerungen bei einigen Projekten wurden 708 neue Plätze geschaffen. Damit wurden 72% des Ausbauzieles erreicht. Trotzdem konnte damit in dem beschriebenen Zeitraum der Versorgungsgrad in Tageseinrichtungen im Bereich der Kinder unter 3 Jahren auf 24 % ausgebaut werden. Absolut standen zum 01.11.2010 insgesamt 4.896 Plätze in Krippen und Krabbelstuben sowie in altersgemischten Kindergartengruppen zur Verfügung. Vor allem in dieser Altersgruppe (0- bis unter 3-Jährige Kinder) wird ein nicht unerheblicher Teil der Kinder in Tagespflege betreut. Durch die Regelungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) und des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) wird diesem Teil der Kinderbetreuung ein erweiterter rechtlicher Rahmen verliehen. Bei der Planung des Gesamtangebots für diese Altersgruppe ist die Tagespflege als gleichrangige Angebotsform mit zu berücksichtigen. Im Jahr 2007 wurde für die Zahl der Kinder unter 3 Jahren in Kindertagespflege ein Schätzwert von 529 Tagespflegeverhältnissen ermittelt. Dieser wurde im Jahr 2008 durch die nun verlässlich vorliegenden Daten bereinigt. Nach den Daten der Tagespflegebörse wurde von 375 Tagespflegeverhältnissen zum Stichtag 01.11.2008 für Kinder unter 3 Jahren ausgegangen. Im Jahr 2009 ist diese Zahl auf 576 Tagespflegeverhältnisse für Kinder unter 3 Jahren angestiegen. Im Berichtsjahr 2010 ist nun nochmals ein Zuwachs auf 592 Plätze zu verzeichnen. Rechnet man diese Plätze bei Tagespflegepersonen mit ein, ergibt sich eine Gesamtzahl von 5.488 Plätzen. Mit diesem Angebot wird ein Versorgungsgrad von 27 % in Bezug auf die 3 Jahrgänge der unter 3-Jährigen erreicht. Das Versorgungsziel wird seit dem Bericht B 864 vom 02.10.2009 mit 50 % in Bezug auf 3 Jahrgänge (0- bis unter 3-Jährige) beziffert. Aus heutiger Sicht ist dieses Versorgungsziel allerdings nicht bis 2013 erreichbar (vgl. Kapitel 4.1). Mit Wirkung zum 1.1.2005 sind durch das INDEX Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) erweiterte Verpflichtungen zum Platzausbau für die Tagesbetreuung von unter drei Jahre alten Kindern in das SGB VIII aufgenommen worden. Hier wird in § 24 Abs. 3 u.a. die Verpflichtung zur Vorhaltung von Plätzen in Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder unter 3 Jahren beschrieben, wenn die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder aufnehmen wollen, bzw. sich in Ausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Sozialgesetzbuches erhalten. Im § 24a sieht das SGB VIII eine INDEX Übergangsregelung für den Fall vor, dass diese Verpflichtung zum
  16. Januar 2005 nicht umgesetzt werden kann. Danach ist die Verpflichtung spätestens ab dem
  17. Oktober 2010 zu erfüllen. Der Magistrat geht davon aus, dass zur Einlösung dieses Anspruchs in Frankfurt am Main ein Versorgungsgrad von ca. 30% in Bezug auf die drei Jahrgänge der unter Dreijährigen nötig wäre. Bei der aktuellen Versorgungssituation (27%) ist dieses Ziel unter anderem auch wegen steigender Kinderzahlen noch nicht erreicht worden, der Ausbau muss weiter forciert werden. Um einen Versorgungsgrad von 30% zu erreichen, würden rechnerisch noch 601 Plätze benötigt. Der Magistrat geht zurzeit davon aus, dass dieses Versorgungsziel im Jahr 2011 erreicht wird. Im Jahr 2007 hat die Bundesregierung die Initiative zu einem weit über die Verpflichtungen des TAG hinausgehenden Platzausbau für Kleinkinder unter drei Jahren ergriffen. Mit den Ländern wurde ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege vom vollendeten ersten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres vereinbart. Dieser Rechtsanspruch tritt am 01.08.2013 in Kraft. Zur Einlösung dieses Rechtsanspruchs, der auch weitgehende Ansprüche auf Förderung für Kinder unter einem Jahr umfasst, hält der Bund in Übereinstimmung mit den Ländern ab 01.08.2013 die Bereitstellung von insgesamt 750.000 Betreuungsplätzen, das entspricht einem Versorgungsgrad von 35% bezogen auf die ersten drei Lebensjahre, für erforderlich. Am 10.12.2008 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - Kifö
    • G)beschlossen. Hierin sind die beschriebenen Ziele und Maßnahmen enthalten. Der als Ausbauziel benannte Versorgungsgrad von 35% gilt als bundesweiter Mittelwert. In Großstädten und Ballungsräumen wird übereinstimmend von einem deutlich höheren erforderlichen Versorgungsgrad ausgegangen. Ab 01.08.2013 gilt der uneingeschränkte (subjektive, d. h. individuell einklagbare) Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege für jedes Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Im neuen Kinderförderungsgesetz wurde auch der o.g. § 24 neu gefasst: § 24 SGB VIII Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (1) Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn 1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder 2. die Erziehungsberechtigten
    • a)einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
    • b)sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
    • c)Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten. (2) Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Gemäß § 24 a SGB VIII kann ein Träger der öffentlichen Jugendhilfe bis 31.07.2009 von der Übergangsregelung gemäß § 24a SGB VIII Gebrauch machen, die ihn verpflichtet, ab dem
  18. Oktober 2010 mindestens ein Angebot vorzuhalten, das eine Förderung aller Kinder ermöglicht, 1. deren Erziehungsberechtigte
    • a)einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen,
    • b)sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schul- oder Hochschulausbildung befinden oder
    • c)Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten; Lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten; 2. deren Wohl ohne eine entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist. Zur Einlösung des Rechtsanspruchs hält der Magistrat bis 2013 die Umsetzung eines Versorgungsgrads von mindestens 50%, bezogen auf die ersten drei Jahrgänge, für erforderlich. Um dieses Ziel zu erreichen wären zwischen 2011 und 2013 ca. 5.400 zusätzliche Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege einzurichten (siehe dazu die folgende Tabellenübersicht). Das stellt nicht nur die Stadt Frankfurt, sondern auch die Träger von Kindertageseinrichtungen vor erhebliche Herausforderungen. Wegen stärker steigender Kinderzahlen musste die Planung im Jahr 2009 dahingehend verändert werden, dass für die Jahre 2012 und 2013 zusätzlich je 330 Plätze mehr als 2008 kalkuliert umgesetzt werden müssten (vgl. B 695 vom 19.11.2010). Diese insgesamt weiteren 660 Plätze für unter 3 jährige Kinder können wegen baulichen Verzögerungen bei Kita-Neubauten, Mangel an geeigneten Grundstücken für Kita-Neubauten in einigen Regionen, dem Mangel an geeigneten Liegenschaften für Umsetzungen im Frankfurter Sofortprogramm Kinderbetreuung und wegen des aktuellen Fachkräftemangels bis 2013 nicht realisiert werden. In der aktuellen Planung geht der Magistrat nunmehr davon aus, dass im Jahr 2013 realistischerweise ein Versorgungsgrad von 45% erreicht werden kann (vgl. Kapitel 4.1). Die Platzausbauplanung zur Einlösung des Rechtsanspruchs ab 2013 legt der Magistrat mit diesem Bericht vor (siehe Kapitel 4.1). INDEX Null- bis Dreijährige - Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen INDEX 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011* 2012* 2013* 2014* 2015* Kinder (0-3 Jahre/3 Jahrgänge) 18.333 18.987 19.258 19.406 19.835 20.297 20.611 20.996 21.381 21.766 22.151 22.536 Veränderungen zum Vorjahr +414 +654 +271 +148 +431 +462 +314 +385 +385 +385 +385 +385 Plätze für Kinder unter 3 Jahren in Tages-einrichtungen 2.109 2.381 2.786 3.241 3.558 4.188 4.896 5.774 6.772 8.772 9.322 9.632 Veränderungen zum Vorjahr +305 +272 +405 +455 +317 +630 +708 +878 +998 +2.000 +550 +310 Versorgungsgrad (3 Jahrgänge) 12% 13% 14% 17% 18% 21% 24% 28% 32% 40% 42% 43% Plätze in Tagespflege** 529 375 576 592 640 736 880 992 1.144 Plätze gesamt (Tageseinrichtungen + Tagespflege) 2.109 2.381 2.786 3.770 3.933 4.764 5.488 6.414 7.508 9.652 10.314 10.776 Versorgungsgrad incl. Tagespflege 12% 13% 14% 19% 20% 23% 27% 31% 35% 45% 47% 48% 45 % von 3 Jahrgängen 9.275 9.448 9.621 9.795 9.968 10.141 rechnerisches Platzdefizit -3.787 -3.034 -2.113 -143 346 635 50 % von 3 Jahrgängen 9.167 9.494 9.629 9.703 9.918 10.149 10.306 10.498 10.691 10.883 11.076 11.268 rechnerisches Platzdefizit -7.058 -7.113 -6.843 -5.933 -5.985 -5.385 -4.818 -4.084 -3.183 -1.231 -762 -492 * = Trendverlängerung / Platzzahlen und -veränderungen geschätzt; Kinderzahlen auf Basis einer Mittelwertberechnung der Entwicklung 2004 bis 2010 ** für Plätze in Tagespflege liegen 2007 erstmals zentralen Daten vor, zu den Vorjahren kann daher keine gesicherte Aussage getroffen werden Die in der Tabelle abgebildeten Ausbauzahlen (Veränderungen zum Vorjahr) basieren für das Jahr 2011 auf den Anmeldungen zum Haushalt 2010/11. Hier sind jährlich 800 neue Plätze für unter 3jährige über das Frankfurter Sofortprogramm Kinderbetreuung vorgesehen. Die darüber hinausgehenden Ausbauzahlen beschreiben die im Haushalt abgesicherten Erweiterungen in Neubauten. Die zurzeit in Planung befindlichen Krippen-Neubauten werden voraussichtlich in den Jahren 2012 und 2013 fertig gestellt, was den starken Anstieg der Ausbauzahlen in diesen Jahren erklärt. Betrieblich geförderte Kindertageseinrichtungen Insbesondere im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren befassen sich immer mehr Betriebe und Unternehmen in Frankfurt am Main mit dem Gedanken, die Kinderbetreuung für ihre Mitarbeiter betrieblich zu fördern. Seit dem Jahr 1992 besteht dabei in Frankfurt die Möglichkeit, dieses betriebliche Engagement durch eine städtische Förderung finanziell zu unterstützen. Je nachdem wie weit eine betriebliche oder betriebsnahe Kindertageseinrichtung sich für Stadtteilkinder öffnet, bestand bisher die Möglichkeit der finanziellen Förderung durch die Stadt in 5 abgestuften Förderkriterien (gem. Magistrats-Beschluss 936 vom 24.04.1992). Diese wurden 2009 vereinfacht und für die Betriebe und Unternehmen attraktiver gestaltet (vgl. Magistratsvortrag M 131 vom 19.06.2009 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6322 vom 09.07.2009). Auf der Grundlage des Frankfurter Programms zur Förderung betrieblicher und betriebsnaher Einrichtungen sind in den letzten 19 Jahren zahlreiche Einrichtungen vor allem für Kinder unter 3 Jahren und Kindergartenkinder bei verschiedensten Unternehmen entstanden. Abgestimmt auf die Arbeits- und Organisationsformen der Betriebe gibt es solche Einrichtungen im Bereich der Banken und Kreditinstitute, bei Krankenhäusern und Kliniken, bei Behörden und Anstalten des öffentlichen Rechts, bei Hochschulen und in letzter Zeit auch bei mittelständischen Unternehmen in verschiedenen Branchen. Betrieben werden diese Einrichtungen zum größten Teil durch Träger der freien Jugendhilfe, die sich auf dieses Angebotssegment spezialisiert haben. Die größten Träger in diesem Bereich in Frankfurt am Main sind: · Gesellschaft zur Förderung betrieblicher und betriebsnaher Kindereinrichtungen e.V. · pme Familienservice gGmbH · Le Jardin gGmbH Zurzeit (aktueller Stand Sommer 2011) werden in diesem Segment in Frankfurt am Main 38 Einrichtungen betrieben, die 1.144 Plätze für Kinder unter 3 Jahren, 688 Kindergartenplätze und 15 Hortplätze zur Verfügung stellen. Dies sind insgesamt 1.847 Plätze in betrieblichen und betriebsnahen Einrichtungen. Im Jahr 2008 wurden 2 neue Einrichtungen eröffnet (Krippe Niederrad, Lyoner Str. 34 und Krippe Obermainanlage 3; beide in Trägerschaft des Familienservice) und eine betriebliche Einrichtung erweitert (Fluggi-Land Kinderarche, Hubert-Kallenbach-Str. 59). Im Jahr 2009 sind neu dazugekommen: · Kita FBC, Mainzer Landstr. 46 (Familienservice) · Kita Campus Riedberg, Altenhöferallee 1b (Fördergesellschaft) · Krabbelstube "UNIversum", Bockenheimer Landstr. 133 (Fördergesellschaft) Die Kita "Hessischer Rundfunk", Am Steinernen Stock 7 (Fördergesellschaft) wurde 2009 erweitert. Im Jahr 2010 sind neu eröffnet worden: · Kita Jardin Rödelheim, Rödelheimer Landstr. 44 (Le jardin) · Kita Unterlindau 21 (Familienservice) · Kita Opernturm, Bockenheimer Anlage 47 (Familienservice) · Kita "Energiebündel", Solmsstr. 42 - 44 (Familienservice) · Krabbelstube "Grünschnäbel", Eckenheimer Landstr. 66 (Fördergesellschaft) Im
  19. Halbjahr 2011 wurde schließlich noch neu eröffnet:
    • Krabbelstube Galvanistrasse, Galvanistr. 29 (Fördergesellschaft) Der Magistrat beabsichtigt, bei der umfangreichen Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen (vgl. Kap. 4.1) ca. 25% des Ausbaus über betrieblich geförderte Einrichtungen zu realisieren. INDEX Betrieblich geförderte Kindertageseinrichtungen INDEX Träger Einrichtung Adresse Alter Betrieb/Unternehmen Sozialpäd. Verein "Kindervilla Kunterbunt" Kettenhofweg 27 0 - 6 Jahre Allianz-Versicherung Fördergesellschaft "Uni-Strolche Theodor-Stern-Kai 7,Hs17 0 - 6 Jahre Universitätsklinik Fördergesellschaft "Kleine Fische" Brückenstr. 45 0 - 3 Jahre Fischer-Verlag Fördergesellschaft "Räuberhöhle" Bettinastr. 34c 0 - 3 Jahre Gesundheitsamt Fördergesellschaft Villa Dante EZB I Dantestraße 7 0 - 6 Jahre EZB Fördergesellschaft Europäische Zentralbank II Dantestraße 5 0 - 6 Jahre EZB Fördergesellschaft Europäische Zentralbank III Schubertstraße 11-15 0 - 6 Jahre EZB Fördergesellschaft "Rappelkiste" Wilhelm Eppstein Str. 2 0 - 6 Jahre Markuskrankenhaus Fördergesellschaft Kita am Huthpark Friedberger Landstr. 430 0 - 6 Jahre BG Unfallklinik Fördergesellschaft "Ultraschall" Richard Wagner Str. 36 0 - 6 Jahre Bürgerhospital Fördergesellschaft "Waschbären" Albert Blank Str. 28b 0 - 6 Jahre Höchst AG Aventis Fördergesellschaft "Hessischer Rundfunk" Am Steinernen Stock 7 0 - 3 Jahre Hessischer Rundfunk Fördergesellschaft "Hessischer Rundfunk" Am Steinernen Stock 1 0 - 6 Jahre Hessischer Rundfunk Fördergesellschaft Kita OLG Falkensteiner Str. 24 0 - 6 Jahre Oberlandesgericht Fördergesellschaft "Zauberhut" Gutleutstr. 128 0 - 6 Jahre Finanzamt Fördergesellschaft Kita Deutsche Bank Klüberstraße 14 0 - 6 Jahre Deutsche Bank Fördergesellschaft "Kita auf dem Campus" Grüneburgplatz 1 0 - 6 Jahre Universität Fördergesellschaft Krabbelstube im Atricom Lyoner Str. 15 0 - 3 Jahre Verschiedene (u.a. VDMA) Fördergesellschaft Kita Campus Riedberg Altenhöferallee 1b 0 - 6 Jahre Universität Fördergesellschaft Krabbelstube "UNIversum" Bockenheimer Landstr.133 0 - 3 Jahre Universität Fördergesellschaft Krabbelstube"Grünschnäbel" Eckenheimer Landstr.66 0 - 3 Jahre Merz AG Fördergesellschaft Krabbelstube Galvanistraße Galvanistr. 29 0 - 3 Jahre Deutsche Bank Terminal for kids Fluggi-Land Kinder Arche Hugo-Kallenbach-Str. 59 0 - 3 Jahre Flughafen AG Familienservice Kids & Co Guiollettstr. 18-22 0 - 6 Jahre Commerzbank u.a. Familienservice Kids Chance Niedenau 25 0 - 3 Jahre Clifford Chance Familienservice Krippe Obermainanlage Obermainanlage 3 0 - 3 Jahre EZB u.a. Familienservice Krippe Niederrad Lyoner Str. 34 0 - 3 Jahre Deka Bank u.a. Familienservice Kita Opernturm Bockenheimer Anlage 47 0 - 3 Jahre UBS Familienservice Kita FBC Mainzer Landstrasse 46 0 - 6 Jahre Verschiedene (u.a. Bankhaus Metzler) Familienservice Kita "Energiebündel" Solmsstraße 42 - 44 0 - 3 Jahre Mainova Familienservice Kita Unterlindau Unterlindau 21 0 - 6 Jahre Citigroup, Maple Bank, Commerzbank KfW Kita KfW Schumannstraße 67 3 - 12 Jahre Kreditanstalt für Wiederaufbau Le jardin Jardin palmito Ginnheimer Landstr. 11 0 - 3 Jahre Deutsche Bundesbank u.a. Le jardin Int Kinderkrippe Le Jardin Kurhessenstr. 92 0 - 6 Jahre Deutsche Bundesbank u.a. Le jardin Jardin Rebgärten Rebgärten 54 0 - 3 Jahre Deutsche Bank/DWS Le jardin Jardin DWS Krippe Untermainkai 44 0 - 3 Jahre DWS Le jardin Jardin preschool Rödelheim Rödelheimer Landstr. 44 3 - 6 Jahre Deutsche Bundesbank Le jardin Jardin palmito KS Rödelheim Rödelheimer Landstr. 44 0 - 3 Jahre Deutsche Bundesbank 3.2 Entwicklung im Bereich Kindergarten Seit dem Jahr 2000 erfolgt ein kontinuierlicher Ausbau des Kindergarten-Platzangebots um insgesamt 3.403 Plätze. Allein in den drei letzten Jahren wurden 1.166 zusätzliche Kindergartenplätze geschaffen (2008 +342 Plätze, 2009 +389 Plätze, 2010 +435 Plätze, vgl. Anlage 4). Dem stand ein Anstieg um 1.507 Kinder gegenüber. So ist der Versorgungsgrad trotz erheblichem Platzausbau sogar leicht gesunken. Er beträgt 2010, bezogen auf 3,5 Jahrgänge, 93%. Um der zu erwartenden weiterhin deutlichen Zunahme der Kinderzahlen gerecht zu werden und auch den Versorgungsgrad wieder zu verbessern, sind weiterhin große Anstrengungen beim Kindergarten-Platzausbau erforderlich. Dafür sind im Haushaltsplan 2010/11 entsprechende Mittel zur Platzerweitung vorgesehen und auch bei den Haushaltsanmeldungen für den Haushalt 2012 berücksichtigt. Dabei kommt es auch vorrangig darauf an, in Bezug auf den Versorgungsgrad eine größere regionale Ausgewogenheit zu erreichen. Zusätzlich zu den Angebotserweiterungen im Rahmen des Sofortprogramms Kinderbetreuung (jährlich 320 neue Plätze) werden in erheblichem Umfang zusätzliche Platzkapazitäten in den vorgesehenen Kita-Neubauten geschaffen (vgl. Anlage 5). Die unter 3.1 beschriebenen geplanten Platzerweiterungen für Kinder unter 3 Jahren verstärken das Erfordernis einer lückenlosen Anschlussbetreuung im Kindergarten zum vollendeten
  20. Lebensjahr der Kinder. Kann der Wechsel nicht zum
  21. Geburtstag erfolgen, hat dies zur Folge, dass Dreijährige in Krippen und Krabbelstuben bleiben müssen, diese Plätze also nicht mit Kleinkindern belegt werden können. Vor diesem Hintergrund hat der Magistrat im Rahmen des vorletzten Berichtes (B 864 vom 2.10.2009, Beschluss der StVV vom 28.01.2010 § 7474) das Versorgungsziel im Kindergartenbereich auf 100% angehoben. INDEX Drei- bis Sechsjährige - Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen INDEX 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011* 2012* 2013* 2014** 2015** Kinder (3-6 Jahre / 3,5 Jahrgänge) 19.742 19.882 19.987 20.582 21.037 21.474 22.089 22.489 22.889 23.289 23.628 23.967 Veränderungen zum Vorjahr +26 +140 +105 +595 +455 +437 +615 +400 +400 +400 +339 +339 Plätze (Soll) 18.153 18.411 18.852 19.457 19.799 20.188 20.623 21.171 21.886 22.541 23.260 23.916 Veränderungen zum Vorjahr +268 +258 +441 +605 +342 +389 +435 +548 +715 +655 +719 +656 Versorgungsgrad (3,5 Jahrgänge) 92% 93% 94% 95% 94% 94% 93% 94% 96% 97% 98% 100% 95 % von 3,5 Jahrgängen 18.755 18.888 18.988 19.553 19.985 20.400 20.985 21.365 21.745 22.125 22.447 22.769 rechnerisches Platzdefizit auf 95% -602 -477 -136 -96 -186 -212 -362 -194 141 416 813 1.147 rechnerisches Platzdefizit auf 100% -1.589 -1.471 -1.135 -1.125 -1.238 -1.286 -1.466 -1.318 -1.003 -748 -368 -51 * = Hochrechnung / Platzzahlen und -veränderungen geschätzt / Kinderzahlen auf Basis der Jahrgänge der heute 0 bis 3 Jährigen Die für 2011/12/13 errechneten Prognosezahlen (22.865, 23.605 und 23.926 = Zuwächse gegenüber dem Vorjahr um 776, 740 bzw. 321 Kinder) wurde insgesamt nach unten korrigiert. Die Abweichungen zwischen Hochrechnung und tatsächlich eingetretenen Kinderzahlen waren in den zurückliegenden Jahren erheblich. Die tatsächlichen Zuwächse der Kindergartenkinder halbierten sich gegenüber den Hochrechnungszuwächsen. Deshalb wird für 211/12/13 von 400 zusätzlichen Kindern ausgegangen. Die Überprüfung der tatsächlichen Entwicklung in 2011 erfolgt nach Vorliegen der Einwohnerstatistik zum 31.12.2011 ** = Trendverlängerung / Platzzahlen und -veränderungen geschätzt / Kinderzahlen auf Basis einer Mittelwertberechnung der Entwicklung 2004 bis 2010 Die Entwicklung der Betreuungsdauer im Kindergarten Die Erweiterung der Anteile von Ganztags- und Zweidrittel-Plätzen am Gesamtangebot im Kindergartenbereich wurde bereits im Bericht vom 18.02.2000 (B 102) ausdrücklich als Ziel der Angebotsplanung benannt. Der letzte Bericht (B 695 vom 19.11.2010) beschrieb die kontinuierliche Ausweitung der Anteile von Zweidrittel- und Ganztagsplätzen und bekräftigte das Ziel einer schrittweisen Veränderung bzw. bedarfsgerechten Weiterentwicklung in enger Zusammenarbeit mit den Trägern. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung seit dem Jahr 2000: INDEX Entwicklung der Betreuungszeiten in Kindergärten von 2000 bis 2010 Ganztags Zweidrittel Halbtags 2000 48% 20% 33% 2004 50% 25% 25% 2008 63% 22% 15% 2009 64% 22% 14% 2010 65% 23% 12% Das Ziel einer bedarfsgerechten Ausweitung des Anteils an Ganztagsplätzen wird im Grundsatz von allen Trägerbereichen unterstützt. Für die praktische Umsetzung sind im Rahmen des Haushalts 2010/11 zusätzliche Ressourcen (Stellenanteile, Betriebskostenzuschüsse) kalkuliert. Mittel für erforderliche bauliche Veränderungen (insbesondere Küchen / Mittagessenversorgung) können im Rahmen des Investitionsförderprogramms für Kitas in freier Trägerschaft beantragt werden. Der städtische Träger (Kita Frankfurt, Betrieb 48) beabsichtigt den Anteil der Ganztagsplätze in seinen Kindergärten auf 65% anzuheben. Die Verteilung von Ganztags-, Teilzeit- und Halbtagsplätzen stellt sich bei den verschiedenen Trägerbereichen differenziert dar: INDEX Betreuungsdauer im Kindergarten nach Trägerbereichen (2010) Trägerbereich Belegte Plätze Betreuungsdauer im Kindergarten gesamt ganztags Teilzeit halbtags Plätze % Plätze % Plätze % Städtische Kitas 6.078 3.705 61% 1.416 23% 957 16% Evangelische Kitas 4.291 2.906 68% 925 21% 460 11% Katholische Kitas 3.533 2.037 58% 815 23% 681 19% Kitas anderer freier Träger 5.904 4.299 73% 1.279 22% 326 5% Summe: 19.806 12.947 65% 4.435 23% 2.424 12% Der Anteil der Ganztagsplätze im Kindergartenbereich beträgt bei Einrichtungen in katholischer Trägerschaft 58%, beim städtischen Träger 61%, in evangelischer Trägerschaft 68%, bis hin zu 73% bei den anderen freien Trägern. Demgegenüber ist der Anteil der Halbtagsplätze bei Einrichtungen in katholischer Trägerschaft am höchsten (19%) und bei den anderen freien Trägern am geringsten (5%). 3.3 Entwicklung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder In den letzten 10 Jahren hat ein erheblicher Ausbau des Platzangebots stattgefunden, weil bei den Grundschulkindern die Nachfrage nach Plätzen stetig gestiegen ist. Zwischen 2000 und 2010 wurden 1.460 zusätzliche Hortplätze geschaffen und damit eine Gesamtzahl von über 9.600 Plätzen erreicht. Parallel dazu wurde das Betreuungsangebot an den Grundschulen als Angebot des Schulträgers nach § 15 Hess. Schulgesetz ausgebaut und weiterentwickelt. Dies betrifft zum einen das für alle offene, entgeltfreie Frühbetreuungsangebot, das inzwischen flächendeckend vorgehalten wird. Zum anderen stehen zum Stichtag
  22. November 2010 insgesamt 2.760 Plätze für Schulkinder in der Über-Mittag-Betreuung und am Nachmittag zur Verfügung. 1.524 Plätze davon sind mittlerweile solche in der Erweiterten schulischen Betreuung (ESB). Dieses Angebot wurde inzwischen in seinen Rahmenbedingungen weitgehend denen der Horte gleichgestellt, so bei den Elternentgelten und den Öffnungszeiten (bis 15 oder 17 Uhr; während der Schulferien ganztags). Konzeptionell ist eine enge Abstimmung und Kooperation mit der Schule (wie z.B. Ganztagsangeboten, Schulprofil etc.) vorgesehen. Der aktuelle Versorgungsgrad in Bezug auf die 4 Jahrgänge der Grundschulkinder beträgt für die Angebotsformen Hort und Betreuungen an Schulen zusammen 53%. Wie im Bericht B 469 vom 28.07.2008 erstmalig geschehen, wurde eine rechnerische Bereinigung dieses Wertes um den Anteil von Hortplätzen vorgenommen, die von älteren Kindern (11 bis 12 Jährige), die weiterführende Schulen besuchen, belegt sind (2007 waren dies 800 Plätze, 2008 waren dies 705 Plätze, 2009 waren es 679 Plätze und 2010 sind dies nur noch 628 Plätze). Zum 01.11.2010 standen den Grundschulkindern 9.027 Hortplätze und 2.760 Plätze in schulischen Betreuungsangeboten zur Verfügung, dies ergibt gesamt 11.787 Plätze (Versorgungsgrad 53%). Als Begründung für die weiter steigende Nachfrage nach Betreuungsangeboten für Grundschüler kann u.a. angeführt werden, dass durch die Erweiterung der täglichen Betreuungsdauer im Kindergarten (Verlagerung von Halbtags- auf Zweidrittel- und Ganztagsbetreuung) viele Familien mit ihrer Berufstätigkeit und sonstiger Lebensplanung auf Entlastung durch ein Kita-Angebot eingestellt sind und beim Übergang der Kinder vom Kindergarten in die Grundschule auf eine Fortsetzung des Betreuungsangebots im vergleichbaren zeitlichen Rahmen angewiesen sind. Hinzu kommt, dass Eltern die Förderung ihrer Kinder in Horten und schulischen Betreuungsangeboten sehr schätzen. Ebenfalls ist erkennbar, dass ab 2003 die Schülerzahlen nach einer kontinuierlichen Abnahme seit 1998 vor allem im Grundschulbereich wieder angestiegen sind, was sich 2010 nochmals fortgesetzt hat. Die Planung für den Hortbereich beruht auf dem gesetzlichen Auftrag, dass u.a. für Kinder im schulpflichtigen Alter ein bedarfsdeckendes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten ist (§ 24 II SGB VIII - KJHG). Allerdings besteht für schulpflichtige Kinder bisher weder nach dem SGB VIII noch nach hessischem Landesrecht (Hessisches Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzbuch - HKJGB; Hessisches Schulgesetz) ein einklagbarer Rechtsanspruch auf einen Hortplatz oder einen schulischen Betreuungsplatz. Für die Planung von Hortangeboten sind strukturelle und inhaltliche Veränderungen in den Grundschulen von großer Relevanz. Dies gilt zum einen für die Einführung der verlässlichen Halbtags-Grundschule, zum zweiten für den Ausbau von Betreuungsangeboten (Frühbetreuung, Über-Mittag-Betreuung und Erweiterte schulische Betreuung) an Grundschulen durch den Schulträger und zum dritten für die Entwicklung hin zu ganztägig arbeitenden Schulen in Rahmen der Richtlinie des Landes Hessen "Ganztagsprogramm nach Maß". Die Stadt Frankfurt am Main hat ab Anfang 2008 die Vormittags-Parallelangebote für Kinder im Grundschulalter beendet und die Hortöffnung in allen Schulbezirken auf die Zeit ab 11.30 Uhr (in den Ferien weiterhin ganztägig) verlagert. Damit wird der Absicht Rechnung getragen, dass die Schule zumindest am Vormittag der Ort der Bildung und Betreuung INDEX für alle ihre Kinder ist (vgl. M 7 vom 18.01.2008, Beschluss der StVV § 3685 vom 18.03.2008) und damit auch für alle Kinder, nicht nur für Hortkinder, ein verlässlicher Zeitrahmen gewährleistet ist. Bei der Bedarfsermittlung und Maßnahmenplanung im Hortbereich sind andere, institutionell gesicherte Betreuungs-, Bildungs- und Freizeitangebote für Schulkinder zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für Angebote im Bereich der Über-Mittag-Betreuung und der Erweiterten schulischen Betreuung an Grundschulen in Verantwortung des Schulträgers sowie für ganztägig arbeitende Schulen (Grundschulen und Sekundarstufe), aber auch - besonders für Schulkinder ab 10 Jahren - Einrichtungen und Projekte der offenen Kinder- und Jugendarbeit (u.a. Kinderhäuser und die sog. "Teenie-Projekte"). Der hohe Bedarf in Bezug auf Betreuungsangebote für Grundschulkinder ist weiterhin klar erkennbar. In den vergangenen Jahren war dieser höhere Bedarf nur in den innenstadtnahen Planungs- und Schulbezirken zu verzeichnen. Heute stellt sich die Situation so dar, dass im gesamten Stadtgebiet ein weitergehender Bedarf erkennbar ist. Belege hierfür sind die Rückmeldungen aus den jährlich stattfindenden Planungsforen (in denen die Horte in regionalen Bezügen ihre Wartelisten abgleichen), Rückmeldungen von Kita-Leitungen, vermehrte Nachfrage nach Hortplätzen in der Infobörse Kita-Angebote und klar erkennbare Überbelegungen in den Horten und Schülerläden, die mittlerweile das ganze Schuljahr über nicht mehr abgebaut werden können. Vor diesem Hintergrund und der unter Punkt 3.2 beschriebenen Steigerung bei der Ganztagsquote in Kindergärten (65% Ganztagsplätze, 23% Zweidrittelplätze und nur noch 12% Halbtagsplätze) wurde das Versorgungsziel im Bereich der Betreuungsangebote für Grundschulkinder seit dem letzten Bericht im Jahr 2010 auf 65% erhöht (vgl. B 695 vom 19.11.2010). Da auch im Schulkinderbereich weiterhin steigende Kinderzahlen zu verzeichnen sind, und vor dem Hintergrund der Ausbaubemühungen für die unter 3 jährigen Kinder und den Kindergartenbereich ist dieses Versorgungsziel realistisch gesehen kurzfristig nicht zu erreichen. Dazu müssten zusätzlich ca. 2.000 neue Plätze in Horten oder Erweiterter schulischer Betreuung geschaffen werden. Für den weiteren Ausbau der Erweiterten schulischen Betreuung an Grundschulen stehen im Haushalt 2010/11 Mittel für jährlich 300 weitere Plätze zur Verfügung. Dabei werden teilweise auch vorhandene Angebote der Über-Mittag-Betreuung in erweiterte Betreuung umgewandelt, um ein bedarfsgerechteres Angebot zu schaffen. Auch in Zukunft wird ein "zweigleisiger" Ausbau des Angebots (Horte und Erweiterte schulische Betreuung) angestrebt.

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Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Dezember 2011Sie sind hier
    BB 502Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2011 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren
    Magistratsbericht
  2. 23. Dezember 2011OFOF 91/4Vorstellung der Kindertagesstätten-EntwicklungsplanungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 2. Januar 2012OFOF 109/7Kinderbetreuungsangebot im Ortsbeirat verbessernOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
  4. 18. Januar 2012OFOF 258/9Kindertagesstätten-Entwicklungsplan für Frankfurt am Main hier: Fortschreibung 2011Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 19. Januar 2012VV 239Kindertagesstätten-Entwicklungsplan für Frankfurt am Main hier: Fortschreibung 2011Anfrage
  6. 20. Januar 2012OFOF 129/2Kinderbetreuungsangebote per MausklickOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  7. 27. Januar 2012BB 47Betreuungssituation der Kinder bis drei JahreMagistratsbericht
  8. 6. Februar 2012OAOA 133Kinderbetreuungsangebote per Mausklick Bericht des Magistrats vom 09.12.2011, B 502Anregung
  9. 4. März 2012OFOF 199/10Haushalt 2012 Produktbereich: 20 Bildung Mittel im Haushalt für die Betreuungsplätze und Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren angemessen einstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  10. 13. März 2012EAEA 6Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreif. Kita-Aufgab. Tagespfl. Mittel im Haushalt für die Betreuungsplätze und Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren angemessen einstellenEtatanregung
  11. 14. März 2012NRNR 265Personalnot im Erzieherberuf - mehr Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, bessere Arbeitsbedingungen und intensive Anwerbung sind gefragtSTVV-Antrag · SPD
  12. 16. April 2012STST 544Kindertagersstätten-Entwicklungsplan für Frankfurt am Main hier: Fortschreibung 2011Stellungnahme
  13. 30. Juli 2012STST 1130Kinderbetreuungsangebote per MausklickStellungnahme
  14. 17. August 2012BB 362Personalnot im Erzieherberuf - mehr Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, bessere Arbeitsbedingungen und intensive Anwerbung sind gefragtMagistratsbericht
  15. 20. September 2013Antwort des Magistrats · nach 93 WochenBB 463Personalnot im Erzieherberuf - mehr Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, bessere Arbeitsbedingungen und intensive Anwerbung sind gefragtMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf27 Beratungen
OBR 14
Sitzung 7 · 09.01.2012
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 502 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 8 · 09.01.2012
TO I, TOP 27
Beraten
Die Vorlage B 502 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

KAV
Sitzung 11 · 16.01.2012
TO II, TOP 52
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 502 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 11
Sitzung 7 · 16.01.2012
TO II, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 502 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüneFreie WählerFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung)

OBR 4
Sitzung 7 · 17.01.2012
TO I, TOP 16
Beraten
1. a) Die Vorlage B 502 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 91/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 7 · 17.01.2012
TO I, TOP 43
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 502 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 7 · 17.01.2012
TO I, TOP 36
Beraten
a) Die Vorlage B 502 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 7 · 17.01.2012
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 502 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinke
Ablehnung:
WBESPDFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen WBE, SPD und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung)

OBR 1
Sitzung 7 · 17.01.2012
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 502 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 8 · 17.01.2012
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 502 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 109/7 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFreie WählerREP
Ablehnung:
Farbechte
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP gegen FARBECHTE (= Annahme)

OBR 13
Sitzung 7 · 17.01.2012
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 502 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 7 · 19.01.2012
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Auskunftsersuchen V 239 2012 1. Die Vorlage B 502 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 258/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 7 · 19.01.2012
TO II, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 502 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung)

OBR 5
Sitzung 7 · 20.01.2012
TO I, TOP 45
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 502 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 7 · 20.01.2012
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 502 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 7 · 20.01.2012
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 502 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 7 · 26.01.2012
TO I, TOP 38
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 502 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 9 · 06.02.2012
TO I, TOP 12
Beraten
a) Die Vorlage B 502 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. c) Der Ortsvorsteher wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Planung dem Ortsbeirat vorgestellt wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 8 · 07.02.2012
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 502 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 8 · 07.02.2012
TO I, TOP 7
Beraten
a) Die Vorlage B 502 wird bis zur Vorstellung des Berichts durch das Stadtschulamt in der nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 7 · 13.02.2012
TO I, TOP 20
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 502 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 133 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerPiraten
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerPiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten

OBR 2
Sitzung 10 · 12.03.2012
TO I, TOP 13
Beraten
a) Die Vorlage B 502 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung der Entwicklungsplanung im Ortsbeirat erfolgt ist. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 8 · 19.03.2012
TO I, TOP 12
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 502 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 265 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 133 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerPiraten
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerPiraten
zu 3)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerPiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten

OBR 4
Sitzung 9 · 20.03.2012
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 502 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 9 · 23.04.2012
TO I, TOP 10
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 502 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 265 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 133 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiraten
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiraten
zu 3)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 10 · 21.05.2012
TO I, TOP 50
Zur Kenntnis
Punkt 1: Die Vorlage B 502 dient zur Kenntnis.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage B 502 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 265 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 133 wird im Rahmen der Vorlage E 18 im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie Wähler
Ablehnung:
Piraten
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (B 502 = Zurückweisung, NR 265 und OA 133 = Annahme)Stv. Ochs (B 502 = Kenntnis, NR 265 und OA 133 = Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen Piraten (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (B 502 = Zurückweisung, NR 265 und OA 133 = Annahme) Stv. Ochs (B 502 = Kenntnis, NR 265 und OA 133 = Annahme)

OBR 2
Sitzung 14 · 13.08.2012
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 502 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4

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