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Personalnot im Erzieherberuf - mehr Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, bessere Arbeitsbedingungen und intensive Anwerbung sind gefragt

Vorlagentyp: B
93 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren22 Sitzungen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 17.08.2012, B 362

Betreff: Personalnot im Erzieherberuf - mehr Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, bessere Arbeitsbedingungen und intensive Anwerbung sind gefragt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.05.2012, § 1720 - NR 265/12 SPD - Zwischenbescheide des Magistrats vom 21.02.2013 und 06.09.2013 ad 1 + 2. Die Ausbildungskapazitäten an der Berta-Jordan-Schule im Bereich der Fachschule für Sozialpädagogik wurden seit 2008 von 477 auf jetzt 954 Schülerinnen und Schüler verdoppelt. Durch die in 2009 abgeschlossene Sanierung und Erweiterung der Schule wurden für den Fachbereich neue Raumkapazitäten geschaffen. Darüber hinaus werden für den Unterricht zusätzlich Räume an der ehemaligen Glauburgschule genutzt. Derzeit ist kein weiterer Ausbau der Ausbildungsplätze der Berta Jourdan-Schule geplant. Durch die Neueröffnung zweier privater Fachschulen voraussichtlich im August 2012 werden in Frankfurt zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen. Neben dem Ausbau der Ausbildungsplätze in Frankfurt muss die Kooperation mit den Schulen im Umland verstärkt werden. (siehe auch ad 6.) ad 3. Eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern, die den jeweiligen Anforderungen gerecht wird, muss aktuell und zukünftig sichergestellt werden. Für Frankfurt am Main gilt, dass die Anforderungen an Erzieherinnen/Erzieher in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind. Eine Reform der Erzieher/innenausbildung ist zu begrüßen, wenn sie unter qualitativen Gesichtspunkten entwickelt wird. Dies kann, je nach Modell und Voraussetzungen der Bewerberinnen und Bewerber, auch eine Verkürzung der Ausbildung bedeuten. Hierzu existiert ein Papier des Hessischen Städtetages, das vom Magistrat der Stadt unterstützt wird. Bei der Verkürzung oder dem Wegfall der Vorstufe (Sozialassistenz) müssen die individuellen Voraussetzungen der Bewerberinnen/Bewerber berücksichtigt werden. Derzeit existieren bereits Zugangswege in die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher ohne die vorherige Berufsausbildung als Sozialassistent/in (Teilzeitausbildung an der Berta-Jourdan Schule). Die Sozialassistenz spielt für jüngere Bewerber/innen nach dem Schulabschluss eine große Rolle in der Berufsorientierung. Entfällt diese Orientierungs- und Entwicklungszeit ohne Ersatz, ist fraglich, ob nach Abschluss der Ausbildung die Anforderungen bewältigt werden können. Auch muss unter Umständen mit einer erhöhten Anzahl von Ausbildungsabbrecher/innen gerechnet werden. ad 4. Kita Frankfurt bietet derzeit 130 Ausbildungsplätze für Berufspraktikantinnen/Berufspraktikanten, 36 Stellen für Sozialassistentinnen/Sozialassistenten, 30 Stellen für Vorpraktikantinnen/Vorpraktikanten sowie 40 Plätze im Bereich der Teilzeitausbildung an. Für dieses Angebot müssen entsprechend viele qualifizierte Anleiterinnen/Anleiter vor Ort zur Verfügung stehen. Eine Erweiterung der Plätze im Bereich der Berufspraktikantinnen/Berufspraktikanten würde einen deutlichen Ausbau der Anzahl der zur Verfügung stehenden Anleiterinnen/Anleiter voraussetzen. Dies ist ohne zusätzliche Ressource für deren Qualifizierung nicht zu gewährleisten. Diese Problematik der Qualifizierung zur Anleitung gilt auch für die anderen Kita-Träger in Frankfurt. Um die Absolvent/innen in Frankfurt zu halten, bedarf es neben der Schaffung von Stellen für Berufspraktika auch der Erhöhung der Attraktivität von Frankfurt als Wohn- und Lebensort. Dazu gehören vor allem die Schaffung bezahlbaren Wohnraumes, Möglichkeiten der Weiterentwicklung und die Perspektive auf die Möglichkeit der Vereinbarung von Beruf und Familie. ad 5. Grundsätzlich ist gegen ein berufsbegleitendes Qualifizierungsangebot zur Erzieher/in an Abenden und Wochenenden nichts einzuwenden. Praxisrelevante Ausbildungsteile können aber nach wie vor nur unter der Woche stattfinden, da die Einrichtungen am Abend und an den Wochenenden geschlossen sind. Es ist zu überlegen, dieses Angebot für solche Quereinsteiger/innen zu installieren, die bereits in einem sozialen Beruf arbeiten. Für Quereinsteiger/innen aus fachfremden Berufen sollte die Teilzeitausbildung beibehalten werden, da durch die ganztägigen Termine über die Woche verteilt eine intensivere Ausbildung und Begleitung möglich ist. ad 6. Die Berta-Jourdan-Schule hält bereits ein breites Ausbildungs- und Qualifizierungsangebot vor. Dazu zählen die Berufsfachschule mit Berufsrichtung sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe, die den Einstieg in Ausbildung zur Sozialassistentin ermöglicht, die Voll- und Teilzeitausbildungen mit unterschiedlichen Zugangsmöglichkeiten, eine Ausbildung für Quereinsteiger/innen sowie Deutsch-Qualifizierungskurse für Ausbildungsinteressierte. Eine weitere Ausweitung dieses Angebots hängt von Personal- und Raumkapazitäten ab, die geschaffen werden müssten. ad 7. Vom "Aktionsprogramm Kindertagespflege" können die Quereinsteiger/innen profitieren, die bereits als Tagesmütter oder -väter arbeiten und sich weiterqualifizieren möchten zur Sozialassistent/in oder Erzieher/in. Außerdem werden Quereinsteiger/innen gefördert, die sich gezielt für die Arbeit im Krippen- und Tagespflegebereich ausbilden lassen. Dadurch kann das Betreuungsangebot für den U3-Bereich ausgebaut werden. ad 8. Der Magistrat sieht durch die Verabschiedung des Deutschen Qualifizierungsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR) als nationale Umsetzung des Europäischen Qualifizierungsrahmen (EQR) keine Konsequenzen für die Eingruppierung der städtischen Erzieher/innen und Erzieher. Ziel des DQR ist es, Gleichwertigkeiten und Unterschiede von Qualifikationen transparenter zu machen und auf diese Weise Durchlässigkeit zu unterstützen, womit der DQR einen Beitrag zur Förderung der Mobilität von Lernenden und Beschäftigten zwischen Deutschland und anderen europäischen Ländern im Sinne bestmöglicher Chancen leistet. Auswirkungen auf die zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Erzieherin/Erzieher erforderliche und in der Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung an den Fachschulen für Sozialpädagogik vom 10.02.1999 in der Fassung vom 27.01.2003 geregelte Ausbildung ergeben sich hierdurch bislang nicht. Hinsichtlich der Eingruppierung von Erzieherinnen und Erziehern stellen die einschlägigen Tarifmerkmale der Entgeltgruppen S 6 und 8 TVöD des Tarifvertrages für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst vom 27.07.2009 ausschließlich auf die persönlichen Voraussetzungen ("Erzieherinnen/Erzieher mit staatlicher Anerkennung...") und die auszuübende Tätigkeit ("... und entsprechender Tätigkeit...") ab. Eine Fachkraft im Sinne von §2 Absatz 1 und 2 der Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder (Mindestverordnung - MVO) vom 17.12.2008 erwirbt demzufolge auch dann keinen Anspruch auf eine höhere Eingruppierung, wenn ihre berufliche Qualifikation eine höhere ist, als die einer/eines staatlich anerkannten Erzieherin/Erziehers, sie/er jedoch die Tätigkeit einer/eines staatlich anerkannten Erzieherin/Erziehers auszuüben hat. ad 9. - 10. Die Einrichtung eines Springerpools für die städtischen Kitas und Krippen ist nicht angedacht. Auch hierfür müssten Fachkräfte gewonnen werden. Kita Frankfurt arbeitet stattdessen seit Oktober 2011 mit mehreren Personalservicefirmen zusammen, um zeitlich befristete Vakanzen mit Zeitarbeitskräften abzudecken. ad 11. und 12. Die Möglichkeit der Anwerbung von Erzieher/innen aus dem Ausland wird bei einigen Trägern bereits praktiziert. Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse erfolgt über das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst oder dem Hessischen Kultusministerium. Der Korridor der Anerkennung ist durch die Mindestverordnung jedoch stark eingeschränkt. Die Anerkennung setzt grundsätzlich die C1 Prüfung in der deutschen Sprache voraus. Sprache ist gerade in der Elementarpädagogik eine Schlüsselkompetenz und absolutes Qualitätskriterium bei der Personalauswahl. Hier sind durch das Hessische Sozialministerium keine Ausnahmeregelungen zu erwirken, dies gilt leider auch für den Einsatz von Native Speakern in bilingualen Einrichtungen. ad 13. Derzeit befindet sich die Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Erzieher/innen-Beruf in der Diskussion und wird, auch unter dem Einfluss des Anerkennungsgesetzes, einer Überarbeitung unterzogen werden müssen. ad 14. Die in dem Antrag aufgeführten Maßnahmen entsprechen denen, die der Magistrat derzeit verfolgt. Darüber hinaus hat der Eigenbetrieb "Kita Frankfurt" ein umfangreiches Konzept zur Personalgewinnung entwickelt. Im Zentrum steht dabei das Ziel, das pädagogische Fachpersonal nicht nur für die Arbeit in den städtischen Kinderzentren zu gewinnen, sondern die Erzieherinnen und Erzieher möglichst dauerhaft an Frankfurt zu binden. An den Berufsorientierungstagen von Realschulen und Gymnasien sowie an Berufsinformationsmessen ist Kita Frankfurt mit Infoständen und Vorträgen präsent. Außerdem kooperiert der Eigenbetrieb mit der Arbeitsagentur und den Jobcentern, er macht Plakat- und Postkartenwerbung sowie Werbung im Radio und im Internet. Als besondere Anreize für unsere neuen Mitarbeitenden stehen für alle beschäftigten Eltern bei "Kita Frankfurt" kostenlose Betreuungsplätze für ihre Kinder bereit und bei der Suche nach Wohnraum in Frankfurt werden sie aktiv unterstützt. ad 15. Der Magistrat rechnet mit Klagen von Eltern zur Einlösung des Anspruches auf Bereitstellung eines Betreuungsplatzes. Grundsätzlich muss beachtet werden, dass eine Klage nur dann zum Erfolg führen könnte, wenn im gesamten Stadtgebiet kein Krippenplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Die Platzkapazitäten sind jedoch stadtweit zum Stichtag 1.8.2013 voraussichtlich noch nicht bedarfsdeckend ausgebaut. Da sich daraus eine finanzielle Belastung von Eltern durch anderweitige, z.B. private Bereitstellung einer Betreuung oder durch einen Verdienstausfall manifestieren kann, kann daraus im Einzelfall ein Folgebeseitigungserstattungsanspruch abgeleitet werden. ad 16. Der Magistrat kann Eltern in begrenztem Umfang durch temporäre Überbelegung von Kindergruppen, in anderen Stadtteilen oder bei Kindertagespflegepersonen eine kurzfristige Lösung anbieten. Diese - für betroffene Eltern sicher nicht zufriedenstellende - Lösung könnte die Anzahl der Klagen reduzieren. Eine entsprechende Beratung betroffener Eltern wird im Vorfeld erfolgen.Nebenvorlage: Antrag vom 28.11.2012, NR 469

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Dezember 2011BB 502Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2011 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei JahrenMagistratsbericht
  2. 14. März 2012NRNR 265Personalnot im Erzieherberuf - mehr Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, bessere Arbeitsbedingungen und intensive Anwerbung sind gefragtSTVV-Antrag · SPD
  3. 17. August 2012Sie sind hier
    BB 362Personalnot im Erzieherberuf - mehr Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, bessere Arbeitsbedingungen und intensive Anwerbung sind gefragt
    Magistratsbericht
  4. 28. November 2012NRNR 469Wie kann Frankfurt attraktiver für Erzieherinnen und Erzieher werden?STVV-Antrag · SPD
  5. 20. September 2013Antwort des Magistrats · nach 93 WochenBB 463Personalnot im Erzieherberuf - mehr Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, bessere Arbeitsbedingungen und intensive Anwerbung sind gefragtMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf22 Beratungen
OBR 1
Sitzung 14 · 18.09.2012
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 362 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 14 · 24.09.2012
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 362 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

KAV
Sitzung 18 · 24.09.2012
TO II, TOP 107
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 362 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 11
Sitzung 14 · 24.09.2012
TO II, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 362 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 15 · 24.09.2012
TO I, TOP 33
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 362 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 14 · 25.09.2012
TO II, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 362 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 14 · 25.09.2012
TO I, TOP 36
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 362 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 15 · 25.09.2012
TO II, TOP 23
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 362 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 14 · 25.09.2012
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 362 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 14 · 25.09.2012
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 362 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
4 CDUGrüneFraktionslos
Ablehnung:
WBESPD
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: 4 CDU, GRÜNE und Fraktionslos gegen WBE und SPD (= Zurückweisung) bei einer Enthaltung CDU

OBR 7
Sitzung 16 · 26.09.2012
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 362 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 14 · 27.09.2012
TO II, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 362 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPFreie Wähler
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 8
Sitzung 14 · 27.09.2012
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 362 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 14 · 27.09.2012
TO II, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 362 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 15 · 28.09.2012
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 362 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDP
Ablehnung:
Freie WählerNPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen FREIE WÄHLER und NPD (= Zurückweisung)

OBR 12
Sitzung 14 · 28.09.2012
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 362 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 14 · 28.09.2012
TO I, TOP 49
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 362 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 14 · 05.11.2012
TO I, TOP 26
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 362 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 15 · 03.12.2012
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
Punkt 1: Die Vorlage B 362 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage B 362 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 469 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage NR 469 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPPiratenRömer
Ablehnung:
Freie Wähler
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (B 362 = Zurückweisung, NR 469 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. und 3. Annahme)REP (B 362 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 469 = Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Kenntnis) zu 2. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER b) Ziffer 2: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (B 362 = Zurückweisung, NR 469 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. und 3. Annahme) REP (B 362 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 469 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 17 · 13.12.2012
TO II, TOP 44
Zur Kenntnis
Punkt 1: Die Vorlage B 362 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage B 362 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 469 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage NR 469 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPPiratenRömerREP
Ablehnung:
Freie WählerÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und REP gegen FREIE WÄHLER (= Kenntnis) und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) b) Ziffer 2: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme)

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 20 · 27.05.2013
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 362 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPPiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 23 · 30.09.2013
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 463) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2529,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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