Ehrenamtliches Engagement kann die Stadtverwaltung nicht dauerhaft entlasten! Zur Zukunft der Stadteilbibliothek Bockenheim
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Stadtverwaltung nicht dauerhaft entlasten! Zur Zukunft der Stadteilbibliothek Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: Ermöglicht die vereinbarte Verbesserung der personellen Ausstattung der Bockenheimer Stadtteilbibliothek die Weiterführung des Bibliotheksbetriebs und der stadtteilbezogenen kulturellen Angebote mindestens im bisherigen Umfang? Sind die derzeit von der Gesellschaft für Jugendbeschäftigung gemieteten Räume im Hof der Liegenschaft Kurfürstenstr. 18 nach Auszug des derzeitigen Mieters für eine Nutzung durch die Bibliothek geeignet? Begründung: Mit Unterstützung der Stadt Frankfurt hat der Förderverein Lese Zeichen Bockenheim e.V. die 2004 geschlossene Stadtteilbibliothek seitdem als" Bockenheim Bibliothek" in der Kurfürstenstr. 18 weitergeführt. Der Betrieb stützt sich im Wesentlichen auf das ehrenamtliche Engagement der Mitglieder des Fördervereins, die sich aber aus Altersgründen von dieser Arbeit zurückziehen wollen. Um die erfolgreiche Arbeit dauerhaft zu sichern, hat der Ortsbeirat im Oktober 2016 die Forderung nach einer Rekommunalisierung der Einrichtung gestellt (OF 124/2). Die Entscheidung über den Antrag wurde bis zum Ergebnis der Haushaltsverhandlungen für das Jahr 2018 zurückgestellt. Mittlerweile ist klar, dass der Plan zur Rekommunalisierung den Sparmaßnahmen im Bildungsdezernat zum Opfer gefallen ist. Lediglich in Bezug auf die personelle Ausstattung wurden Verbesserungen erzielt, an der beengten räumlichen Situation soll sich nichts ändern. Das ist gerade im Hinblick auf die wachsenden Besucherzahlen sowie die vielfältigen Angebote der Bibliothek sehr bedauerlich. Vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung bietet sich nun die Möglichkeit der Anmietung der z. Zt. noch von der Gesellschaft für Jugendbeschäftigung genutzten benachbarten Räumlichkeiten an, da die GfJ die Liegenschaft Ende des Jahres aufgeben will. Der Vermieter steht einer Übernahme positiv gegenüber. Damit würde die zur Verfügung stehende Fläche verdoppelt (von 240 auf 500 qm). Die bis 2004 genutzte Liegenschaft in der Leipziger Str. 13 a umfasste demgegenüber 700 qm. Der Umgang mit dem Verein Lese Zeichen ist besonders ärgerlich, da hier ehrenamtliche Mitarbeiterinnen über Jahre hinweg eine - wenn auch freiwillige - kommunale Aufgabe in der Erwartung übernommen haben, dass eine Rückführung in die Verantwortung der Stadt möglich sein müsste. Entgegen allen anderslautenden Beteuerungen wird hier ehrenamtliches Engagement offenbar als Vorwand für" Konsolidierungsmaßnahmen"genutzt. Bockenheim gehört zu den bevölkerungsreichsten und weiter wachsenden Stadtteilen . Es ist ein Aus-, nicht ein Abbau öffentlicher Angebote erforderlich! Wir fordern daher weiterhin, im Haushalt 2019 ausreichende Mittel für eine Rekommunalisierung der Einrichtung einzustellen.
Inhalt
Antrag vom 23.05.2018, OF 566/2
Betreff: Ehrenamtliches Engagement kann die Stadtverwaltung nicht dauerhaft entlasten! Zur Zukunft der Stadteilbibliothek Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: Ermöglicht die vereinbarte Verbesserung der personellen Ausstattung der Bockenheimer Stadtteilbibliothek die Weiterführung des Bibliotheksbetriebs und der stadtteilbezogenen kulturellen Angebote mindestens im bisherigen Umfang? Sind die derzeit von der Gesellschaft für Jugendbeschäftigung gemieteten Räume im Hof der Liegenschaft Kurfürstenstr. 18 nach Auszug des derzeitigen Mieters für eine Nutzung durch die Bibliothek geeignet?
Begründung: Mit Unterstützung der Stadt Frankfurt hat der Förderverein Lese Zeichen Bockenheim e.V. die 2004 geschlossene Stadtteilbibliothek seitdem als" Bockenheim Bibliothek" in der Kurfürstenstr. 18 weitergeführt. Der Betrieb stützt sich im Wesentlichen auf das ehrenamtliche Engagement der Mitglieder des Fördervereins, die sich aber aus Altersgründen von dieser Arbeit zurückziehen wollen. Um die erfolgreiche Arbeit dauerhaft zu sichern, hat der Ortsbeirat im Oktober 2016 die Forderung nach einer Rekommunalisierung der Einrichtung gestellt (OF 124/2). Die Entscheidung über den Antrag wurde bis zum Ergebnis der Haushaltsverhandlungen für das Jahr 2018 zurückgestellt. Mittlerweile ist klar, dass der Plan zur Rekommunalisierung den Sparmaßnahmen im Bildungsdezernat zum Opfer gefallen ist. Lediglich in Bezug auf die personelle Ausstattung wurden Verbesserungen erzielt, an der beengten räumlichen Situation soll sich nichts ändern. Das ist gerade im Hinblick auf die wachsenden Besucherzahlen sowie die vielfältigen Angebote der Bibliothek sehr bedauerlich. Vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung bietet sich nun die Möglichkeit der Anmietung der z. Zt. noch von der Gesellschaft für Jugendbeschäftigung genutzten benachbarten Räumlichkeiten an, da die GfJ die Liegenschaft Ende des Jahres aufgeben will. Der Vermieter steht einer Übernahme positiv gegenüber. Damit würde die zur Verfügung stehende Fläche verdoppelt (von 240 auf 500 qm). Die bis 2004 genutzte Liegenschaft in der Leipziger Str. 13 a umfasste demgegenüber 700 qm. Der Umgang mit dem Verein Lese Zeichen ist besonders ärgerlich, da hier ehrenamtliche Mitarbeiterinnen über Jahre hinweg eine - wenn auch freiwillige - kommunale Aufgabe in der Erwartung übernommen haben, dass eine Rückführung in die Verantwortung der Stadt möglich sein müsste. Entgegen allen anderslautenden Beteuerungen wird hier ehrenamtliches Engagement offenbar als Vorwand für" Konsolidierungsmaßnahmen"genutzt. Bockenheim gehört zu den bevölkerungsreichsten und weiter wachsenden Stadtteilen . Es ist ein Aus-, nicht ein Abbau öffentlicher Angebote erforderlich! Wir fordern daher weiterhin, im Haushalt 2019 ausreichende Mittel für eine Rekommunalisierung der Einrichtung einzustellen.Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. März 2017STST 626Bockenheimer Bibliothek wieder als städtische Einrichtung führenStellungnahme
- 23. Mai 2018Sie sind hierOFOF 566/2Ehrenamtliches Engagement kann die Stadtverwaltung nicht dauerhaft entlasten! Zur Zukunft der Stadteilbibliothek BockenheimOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 11. Juni 2018OMOM 3335Ehrenamtliches Engagement kann die Stadtverwaltung nicht dauerhaft entlasten! Zur Zukunft der Stadteilbibliothek BockenheimDirektanregung
- 13. Juli 2020Antwort des Magistrats · nach 173 WochenSTST 1299Ehrenamtliches Engagement kann die Stadtverwaltung nicht dauerhaft entlasten! Zur Zukunft der Stadteilbibliothek BockenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme