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Ehrenamtliches Engagement kann die Stadtverwaltung nicht dauerhaft entlasten! Zur Zukunft der Stadteilbibliothek Bockenheim

Vorlagentyp: OM
173 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren10 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3335 entstanden aus Vorlage: OF 566/2 vom 23.05.2018

Betreff: Ehrenamtliches Engagement kann die Stadtverwaltung nicht dauerhaft entlasten! Zur Zukunft der Stadteilbibliothek Bockenheim Vorgang: OM 821/16 OBR 2; ST 626/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die vereinbarte Verbesserung der personellen Ausstattung der Bockenheimer Stadtteilbibliothek die Weiterführung des Bibliotheksbetriebs und der stadtteilbezogenen kulturellen Angebote mindestens im bisherigen Umfang ermöglicht; 2. ob die derzeit von der Gesellschaft für Jugendbeschäftigung gemieteten Räume im Hof der Liegenschaft Kurfürstenstraße 18 nach Auszug des derzeitigen Mieters für eine Nutzung durch die Bibliothek geeignet sind.

Begründung: Mit Unterstützung der Stadt Frankfurt hat der Förderverein Lese-Zeichen Bockenheim e. V. die 2004 geschlossene Stadtteilbibliothek seitdem als "Bockenheim Bibliothek" in der Kurfürstenstraße 18 weitergeführt. Der Betrieb stützt sich im Wesentlichen auf das ehrenamtliche Engagement der Mitglieder des Fördervereins, die sich aber aus Altersgründen von dieser Arbeit zurückziehen wollen. Um die erfolgreiche Arbeit dauerhaft zu sichern, hat der Ortsbeirat im Oktober 2016 die Forderung nach einer Rekommunalisierung der Einrichtung gestellt, OM 821. Die Entscheidung über den Antrag wurde bis zum Ergebnis der Haushaltsverhandlungen für das Jahr 2018 zurückgestellt. Mittlerweile ist klar, dass der Plan zur Rekommunalisierung den Sparmaßnahmen im Bildungsdezernat zum Opfer gefallen ist. Lediglich in Bezug auf die personelle Ausstattung wurden Verbesserungen erzielt, an der beengten räumlichen Situation soll sich aber nichts ändern. Das ist gerade im Hinblick auf die wachsenden Besucherzahlen sowie die vielfältigen Angebote der Bibliothek sehr bedauerlich. Vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung bietet sich nun die Möglichkeit der Anmietung der zurzeit noch von der Gesellschaft für Jugendbeschäftigung, gjb, genutzten benachbarten Räumlichkeiten an, da die gjb die Liegenschaft Ende des Jahres aufgeben will. Der Vermieter steht einer Übernahme positiv gegenüber. Damit würde die zur Verfügung stehende Fläche verdoppelt (von 240 auf 500 Quadratmeter). Die bis 2004 genutzte Liegenschaft in der Leipziger Straße 13a umfasste demgegenüber 700 Quadratmeter. Der Umgang mit dem Verein Lese-Zeichen Bockenheim e. V. ist besonders ärgerlich, da hier ehrenamtliche Mitarbeiterinnen über Jahre hinweg eine - wenn auch freiwillige - kommunale Aufgabe in der Erwartung übernommen haben, dass eine Rückführung in die Verantwortung der Stadt möglich sein müsste. Entgegen allen anderslautenden Beteuerungen wird hier ehrenamtliches Engagement offenbar als Vorwand für "Konsolidierungsmaßnahmen" genutzt. Bockenheim gehört zu den bevölkerungsreichsten und weiter wachsenden Stadtteilen. Es ist ein Aus-, nicht ein Abbau öffentlicher Angebote erforderlich. Der Ortsbeirat fordert daher weiterhin, im Haushalt 2019 ausreichende Mittel für eine Rekommunalisierung der Einrichtung einzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. März 2017STST 626Bockenheimer Bibliothek wieder als städtische Einrichtung führenStellungnahme
  2. 23. Mai 2018OFOF 566/2Ehrenamtliches Engagement kann die Stadtverwaltung nicht dauerhaft entlasten! Zur Zukunft der Stadteilbibliothek BockenheimOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  3. 11. Juni 2018Sie sind hier
    OMOM 3335Ehrenamtliches Engagement kann die Stadtverwaltung nicht dauerhaft entlasten! Zur Zukunft der Stadteilbibliothek Bockenheim
    Direktanregung
  4. 13. Juli 2020Antwort des Magistrats · nach 173 WochenSTST 1299Ehrenamtliches Engagement kann die Stadtverwaltung nicht dauerhaft entlasten! Zur Zukunft der Stadteilbibliothek BockenheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf10 Beratungen
OBR 2
Sitzung 26 · 29.10.2018
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 27 · 26.11.2018
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 30 · 25.03.2019
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 34 · 16.09.2019
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 35 · 28.10.2019
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 37 · 02.12.2019
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 38 · 20.01.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 39 · 17.02.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 40 · 27.05.2020
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 41 · 24.06.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41 1

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