OBR an Magistrat: Bitte mal melden! Resolution zu unerledigten Drucksachen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, unerledigte Drucksachen zeitnah zu beantworten und die Gründe für Verzögerungen darzulegen. Dies soll dazu beitragen, das Vertrauen der Bürger*innen in die Arbeit des Magistrats zu stärken und Spekulationen über bewusste Verzögerungen zu vermeiden.
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Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt die Initiative des Stadtverordnetenvorstehers und bedankt sich für dessen Unterstützung, den Magistrat zur Beantwortung unerledigter Drucksachen zu bewegen. Gleichsam besteht der Ortsbeirat auf die Einhaltung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main seitens des Magistrats, insbesondere auf der Einhaltung der 12 Wochenfrist bei Auskunftsersuchen (GO OBR §4 Absatz 10 Satz 3). Dies gilt ausdrücklich nicht nur für den OBR 2 sondern für alle anderen 15 Ortsbeiräte mit denen sich der OBR 2 in dieser Angelegenheit solidarische erklärt. Der Magistrat wird daher aufgefordert: 1. die unerledigten Drucksachen des OBR 2 schnellstmöglich zu beantworten. 2. hierbei mit den am längsten zurückliegenden Beschlüssen des OBR zu beginnen, also insbesondere der OM 2169 vom 18.09.2017 (sic!) 3. bei der Stellungnahme zu den unerledigten Drucksachen in einem gesondertem Punkt "Gründe der verspäteten Stellungnahme" eben die Gründe detailliert aufzuführen, die für die Nichtbeantwortung innerhalb der Frist maßgeblich sind. Dies gilt für folgende Anregungen und Auskunftsersuchen:
a) OM 2169 vom 18.09.2017 b) OM 2649 vom 22.01.2018 c) OM 3335 vom 11.06.2018 d) OM 3587 vom 10.09.2018 e) OM 4958 vom 10.09.2018 f) V 1128 vom 21.01.2019 g) V 1128 vom 25.03.2019 h) OA 400 vom 13.05.2019 i) V 1322 vom 17.06.2019 j) V 1327 vom 17.06.2019 k) V 1389 vom 19.08.2019 l) V 1391 vom 19.08.2019 m) V 1392 vom 19.08.2019 n) OA 464 vom 16.09.2019 o) V 1425 vom 16.09.2019 p) V 1426 vom 16.09.2019 4. zu allen in Punkt 3 aufgeführten unerledigten Drucksachen umgehen zu berichten, an welcher Stelle im Geschäftsgang die jeweils Drucksache derzeit hängt und seit wann sie dort hängt. 5. allgemein zum Problem und zu den Gründen der unerledigten Drucksachen Stellung zu nehmen. 6. daraus Konsequenzen abzuleiten, wie Ortsbeiräte, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat gemeinsam künftig die Nichteinhaltung der Frist gemäß § 4 Absatz 10 GO OBR vermeiden können. Hierzu regt der Ortsbeirat eine gemeinsame Veranstaltung der Magistratsmitglieder und Fraktionsvorsitzenden der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und aller Ortsbeiräte an.
Begründung
Es stünde dem Magistrat gut an, die unerledigten Drucksachen zu erledigen, bevor die Antragsteller für deren Auszählung auf Umlaute zurückgreifen müssen. Die Häufung der Nichteinhaltung der Fristen bei bestimmten Themenkomplexen (5x Stadtteilbibliothek Bockenheim, 3x Grundschulplanungen) ist zudem prekär, da hier Spekulationen entstehen könnten, hier würden Entscheidungen bewusst verzögert oder verheimlicht. Solchen Spekulationen muss der Magistrat vorbeugen, bevor dessen Ansehen bei Bürger*innen als auch bei den Mandatsträger*innen in den Ortsbeiräten (weiter) Schaden nimmt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. Februar 2020 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 2 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Mit dem Beschluss wurde der Antrag als OM 2169 (Direktanregung) weitergeleitet.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
- OMFolgeOM 2649 — Was wird aus der Stadtteilbibliothek Bockenheim? · Direktanregung
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- VFolgeV 1426 — Was wird aus dem „Ginnheimer Spargel“? · Anfrage
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)