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Realität und prognostizierte Grundschulplanungszahlen im Ortsbezirk

Vorlagentyp: V
4 Sitzungen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 19.08.2019, V 1392 entstanden aus Vorlage: OF 855/2 vom 02.07.2019

Betreff: Realität und prognostizierte Grundschulplanungszahlen im Ortsbezirk Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten:

  1. Wie haben sich die Soll- und Ist-Zahlen der Erstklässler in den städtischen Grundschulen im Ortsbeirat 2 in den Schuljahren seit dem Schuljahr 2013/14 entwickelt? Von welchen Zahlen ist der Magistrat im Vorhinein ausgegangen, und wie viele Schülerinnen und Schüler haben dann tatsächlich zum Schuljahresbeginn die Schule in ihrem Schulbezirk besucht?
  2. Von welchen Schülerzahlen wird in den nächsten vier Jahren pro Schule ausgegangen? Hier wird darum gebeten, auch die prognostizierten Schülerzahlen an den Schulstandorten ehemaliges Institut für Pädagogische Forschung (DIPF) und ehemalige Sophienschule zu nennen.
  3. Sind in den letzten Jahren geplante Schulklassen nicht zustande gekommen, die in der Planung berücksichtigt worden waren?
  4. Sind durch geringere Schülerzahlen in den letzten Jahren Planstellen an Grundschulen weggefallen?
  5. Rechtfertigen die prognostizierten Schülerzahlen immer noch die Planung zweier neuer Grundschulen in Bockenheim? Begründung: Wie von einer Grundschulleiterin in der letzten Bürgerfragestunde dargelegt, gehen bei der Planung des neuen Schuljahrs die prognostizierten Kinderzahlen und die zu Beginn des neuen Schuljahrs angemeldeten Kinderzahlen in der Regel weit auseinander. So kann es vorkommen, dass ein ganzer Klassenzug entfällt, weil die angemeldete Kinderzahl zu gering ausfällt. Hier stellt sich die Frage, ob auch die Schulbezirke und die Zuweisung von Lehrkräften noch der Realität entsprechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. August 2019 wurde diese Anfrage im Ortsbeirat eingebracht. Sie geht auf OF 1055/2 zurück — Ortsbeiratsantrag von GRÜNE, beschlossen am 28. Februar 2020. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 3. August 2020 mit der Stellungnahme ST 1399. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 50 Wochen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 2
Sitzung 38 · 20.01.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 39 · 17.02.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 40 · 27.05.2020
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 41 · 24.06.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1

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