Standort Sophienschule: Brauchen wir wirklich noch eine eigenständige Grundschule?
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 2 fordert den Magistrat auf, die Notwendigkeit einer eigenständigen Grundschule am Standort Sophienschule zu überprüfen. Die Argumentation basiert auf der prognostizierten Schülerzahl und der Überlegung, die Franckeschule zu erweitern, um Ressourcen besser zu nutzen. Das erwartete Ergebnis ist eine fundierte Entscheidung über die Schulstruktur in diesem Bereich.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. aufgrund welcher prognostizierten Schülerzahlen die neue Grundschule am Standort Sophienschule geplant wird. In der Stellungnahme ST 1399 kommt der Standort nicht vor; 2. warum der Standort Sophienschule als eigenständige Grundschule und nicht als Erweiterung der Franckeschule geplant wird. Der Ortsbeirat favorisiert eine Erweiterung der Franckeschule wegen der Möglichkeit der gemeinsamen Nutzung von Funktionsräumen, der flexibleren Reaktionsmöglichkeiten auf Veränderungen der Schülerzahlen und des heterogenen Schulbezirks.
Begründung
Die bisherige Planung am Standort Sophienschule sieht eine eigenständige Grundschule vor. Die Entwicklung der Schülerzahlen stützt diese Planung nicht. Zudem müsste ein Schulbezirk geteilt werden, der sehr gut verschieden strukturierte Viertel miteinander verbindet. Zwei Grundschulen, die nur wenige Meter voneinander entfernt sind, erscheinen nicht sinnvoll.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 3. August 2020STST 1395Friedhöfe im Ortsbezirk 10 insektenfreundlich gestaltenStellungnahme
- 3. August 2020STST 1399Realität und prognostizierte Grundschulplanungszahlen im OrtsbezirkStellungnahme
- 8. Oktober 2020OFOF 1206/2Standort Sophienschule: Brauchen wir wirklich noch eine eigenständige Grundschule?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, FDP, LINKE.
- 26. Oktober 2020Sie sind hierOMOM 6761Standort Sophienschule: Brauchen wir wirklich noch eine eigenständige Grundschule?Direktanregung
- 12. Juli 2022OFOF 439/2Zukunft der Sophienschule als Franckeschule und IGS Johanna Tesch bis 2029 in Bockenheim?Ortsbeiratsantrag · FDP
- 12. September 2022OMOM 2746Zukunft der Sophienschule als Franckeschule und IGS JohannaTeschSchule bis 2029 in Bockenheim?Direktanregung
- 10. Oktober 2022OFOF 498/2Finanzierung und Zukunft der Johanna-Tesch-Schule und des Adorno-Gymnasiums?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, FDP
- 24. Februar 2023STST 568Standort Sophienschule: Brauchen wir wirklich noch eine eigenständige Grundschule?Stellungnahme
- 10. März 2023Antwort des Magistrats · nach 136 WochenSTST 664Zukunft der Sophienschule als Franckeschule und IGS Johanna-Tesch-Schule bis 2029 in Bockenheim?Stellungnahme
- 24. Mai 2023OFOF 681/2Grundschule im ehemaligen DIPF, Warten auf das Schönhofviertel?Ortsbeiratsantrag · FDP
- 17. Dezember 2023OFOF 813/2Zahlreiche offene Fragen: Bildungsdezernentin bitte in den Ortsbeirat 2 kommenOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf19 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-31