Grundschule im ehemaligen DIPF, Warten auf das Schönhofviertel?
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Schulbezirke zeitnah mit dem Ortsbeirat, der Kinderbeauftragten, den bestehenden Grundschulen, ESB und Horten abzustimmen.
Begründung
In der ST 664 vom 10.03.2023 heißt es: Zu 3.: Die Schulbezirke in Bockenheim werden erst mit der Eröffnung der Grundschule Schönhofviertel neu geschnitten. Die Neugründung dieses Standortes hat Auswirkungen auf alle Schulbezirke in Bockenheim. Laut einer Frage des Stadtverordneten Sebastian Papke mit Antwort des Magistrats vom 05.05.2022 (Vorlage F 740) wird die Grundschule im Schönhofviertel, wenn auch zunächst in einem Interimsstandort, zum Schuljahr 2024/25 eröffnet. Der Zuteilung der Bezirke steht daher nichts mehr entgegen. Es würde den Familien helfen, u.a. den Kindergarten so zu wählen, dass die Kinder ihr soziales Umfeld in der Grundschule behalten können. Auch ist es für betroffene Familien misslich, nicht zu wissen, ob Kinder, die derzeit in Bockenheim die Jahrgangsstufen 1-2 besuchen bzw. im Schuljahr 2023/24 eingeschult werden, im Schuljahr 2024/25 umgeschult werden, oder ob die Bezirke dann nur für die dann neue Jahrgangsstufe 1 neu geplant werden. Dieser Aspekt ist nicht zuletzt auch von erheblicher Bedeutung für die Raum- und Personalplanung bestehender Grundschulen und demzufolge auch für Betreuungseinrichtungen am Nachmittag (Horte/ESB).
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme