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Ortsbeirat an Magistrat: Bitte mal melden! Resolution zu unerledigten Drucksachen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
2 Sitzungen

Status nicht sicher bestimmbar

Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Anregung

Der Ortsbeirat begrüßt die Initiative des Stadtverordnetenvorstehers und bedankt sich für dessen Unterstützung, den Magistrat zur Beantwortung unerledigter Drucksachen zu bewegen. Gleichsam besteht der Ortsbeirat auf die Einhaltung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main seitens des Magistrats, insbesondere auf die Einhaltung der Zwölfwochenfrist bei Auskunftsersuchen (§ 4 Absatz 10 Satz 3 GOOBR). Dies gilt ausdrücklich nicht nur für den Ortsbeirat 2, sondern für alle anderen 15 Ortsbeiräte, mit denen sich der Ortsbeirat 2 in dieser Angelegenheit solidarisch erklärt.

Der Magistrat wird daher aufgefordert,

  1. die unerledigten Drucksachen des Ortsbeirates 2 schnellstmöglich zu beantworten;
  2. hierbei mit den am längsten zurückliegenden Beschlüssen des Ortsbeirates zu beginnen, also insbesondere der Anregung OM 2169 vom 18.09.2017 (sic!);
  3. bei der Stellungnahme zu den unerledigten Drucksachen in einem gesonderten Punkt "Gründe der verspäteten Stellungnahme" eben die Gründe detailliert aufzuführen, die für die Nichtbeantwortung innerhalb der Frist maßgeblich sind. Dies gilt für folgende Anregungen und Auskunftsersuchen:

a) OM 2169 vom 18.09.2017

b) OM 2649 vom 22.01.2018

c) OM 3335 vom 11.06.2018

d) OM 3587 vom 10.09.2018

e) V 1227 vom 25.03.2019

f) OA 400 vom 13.05.2019

g) OA 427 vom 17.06.2019

h) V 1322 vom 17.06.2019

i) V 1327 vom 17.06.2019

j) V 1329 vom 17.06.2019

k) OM 4958 vom 19.08.2019

l) V 1389 vom 19.08.2019

m) V 1391 vom 19.08.2019

n) V 1392 vom 19.08.2019

o) OA 464 vom 16.09.2019

p) V 1425 vom 16.09.2019

q) V 1426 vom 16.09.2019

r) OM 5527 vom 02.12.2019

s) V 1538 vom 20.01.2020

t) V 1540 vom 20.01.2020

u) OM 5797 vom 17.02.2020

v) V 1567 vom 17.02.2020

w) V 1568 vom 17.02.2020

x) V 1572 vom 17.02.2020

  1. zu allen unter Ziffer 3. aufgeführten unerledigten Drucksachen umgehend zu berichten, an welcher Stelle im Geschäftsgang die jeweilige Drucksache derzeit hängt und seit wann sie dort hängt;
  2. allgemein zum Problem und zu den Gründen der unerledigten Drucksachen Stellung zu nehmen;
  3. daraus Konsequenzen abzuleiten, wie Ortsbeiräte, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat gemeinsam künftig die Nichteinhaltung der Frist gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR vermeiden können. Hierzu regt der Ortsbeirat eine gemeinsame Veranstaltung der Magistratsmitglieder und Fraktionsvorsitzenden der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und aller Ortsbeiräte an.

Begründung

Es stünde dem Magistrat gut an, die unerledigten Drucksachen zu erledigen, bevor die Antragsteller für deren Aufzählung auf Umlaute zurückgreifen müssen. Die Häufung der Nichteinhaltung der Fristen bei bestimmten Themenkomplexen (fünfmal Stadtteilbibliothek Bockenheim, viermal Grundschulplanungen) ist zudem prekär, da Spekulationen entstehen könnten, hier würden Entscheidungen bewusst verzögert oder verheimlicht. Solchen Spekulationen muss der Magistrat vorbeugen, bevor dessen Ansehen bei Bürgerinnen bzw. Bürgern als auch bei den Mandatsträgerinnen bzw. Mandatsträgern in den Ortsbeiräten (weiter) Schaden nimmt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Juli 2022 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 23. Januar 2023 mit der Stellungnahme ST 234. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 29 Wochen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 2
Sitzung 15 · 07.11.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 16 · 05.12.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 10 1

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