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Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen auch für Gymnasialschüler II Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 120

Lesezeit: 9 Minuten

Bisheriger Verlauf

13.05.2019

Anregung Ortsbeirat

Fridays for Future - die Frankfurter Resolution zum Streik für das Klima

Details im PARLIS OA_400_2019
04.03.2022

Bericht des Magistrats

Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen auch für Gymnasialschüler

Details im PARLIS B_120_2022
14.03.2022

Stellungnahme des Magistrats

Fridays for Future - die Frankfurter Resolution zum Streik für das Klima

Details im PARLIS ST_642_2022
06.04.2022

Antrag Ortsbeirat

Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen auch für Gymnasialschüler II

Details im PARLIS OF_140-15_2022
29.04.2022

Anregung Ortsbeirat

Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen auch für Gymnasialschüler II Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 120

Details im PARLIS OA_186_2022
14.06.2023

Antrag Ortsbeirat

Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebaut?

Details im PARLIS OF_244-15_2023
16.06.2023

Anregung Ortsbeirat

Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebaut?

Details im PARLIS OM_4132_2023
28.08.2023

Stellungnahme des Magistrats

Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen auch für Gymnasialschüler II

Details im PARLIS ST_1772_2023
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 29.04.2022, OA 186 entstanden aus Vorlage: OF 140/15 vom 06.04.2022 Betreff: Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen auch für Gymnasialschüler II Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 120 Vorgang: OA 400/19 OBR 2; ST 642/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Angebot der "Jugendhilfe in der Schule" an Frankfurter Haupt-, Real-, Gesamt- und Förderschulen auf Gymnasien und Gymnasialschüler zu erweitern. Als Pilotschule soll die Otto-Hahn-Schule dienen. Die in dem Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 120, genannten Programme ersetzen die "Jugendhilfe in der Schule" an der Otto-Hahn-Schule nicht und gehen am Thema vorbei. Bei der in der Stellungnahme genannten Bewilligung geht es um eine halbe Stelle befristet auf zwei Jahre zur Umsetzung bzw. zum Anstoßen eines Projekts. Was benötigt wird, ist aber eine kontinuierliche Hilfe für Gymnasialschüler, wie sie auch den Haupt- und Realschülern zugutekommt.

Begründung:

Es ist völlig unverständlich, dass der Magistrat die Erweiterung des Förderprogramms "Jugendhilfe in der Schule" für Gymnasialschüler ablehnt. Es ist unbestritten, dass der Bedarf groß ist. So hat der Magistrat erst kürzlich in seiner Stellungnahme vom 14.03.2022, ST 642, zum Thema Fridays for Future darauf hingewiesen: "Im Rahmen des städtischen Förderprogramms ‚Jugendhilfe in der Schule' z. B. werden Themen und Interessen der Schülerinnen und Schüler aufgegriffen und bearbeitet. Kinder und Jugendliche haben hier die Möglichkeit, über den Unterricht hinaus in Begleitung von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen für sie wichtige Themenfelder zu vertiefen." Warum dies nicht für Gymnasialschüler gelten soll, erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 120 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.05.2019, OA 400 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 642 Antrag vom 14.06.2023, OF 244/15 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4132 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1772 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 04.05.2022

Beratungsergebnisse:

8. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.05.2022, TO I, TOP 85 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt 8. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 30.05.2022, TO I, TOP 76 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage OA 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (B 120 = Kenntnis) 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 30.06.2022, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 186 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (B 120 = Kenntnis, OA 186 = Annahme) 9. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 04.07.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 186 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2022, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 186 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 15. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 15 am 25.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 15 am 20.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 15 am 17.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 15 am 28.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 15 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2017, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2022