Ortsbeirat an Magistrat: Bitte mal melden! Resolution zu unerledigten Drucksachen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, unerledigte Drucksachen schnellstmöglich zu beantworten und die Gründe für verspätete Stellungnahmen darzulegen. Dies soll dazu beitragen, die Transparenz und Effizienz der Verwaltung zu verbessern und Spekulationen über Verzögerungen zu vermeiden.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat begrüßt die Initiative des Stadtverordnetenvorstehers und bedankt sich für dessen Unterstützung, den Magistrat zur Beantwortung unerledigter Drucksachen zu bewegen. Gleichsam besteht der Ortsbeirat auf die Einhaltung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main seitens des Magistrats, insbesondere auf die Einhaltung der Zwölfwochenfrist bei Auskunftsersuchen (§ 4 Absatz 10 Satz 3 GOOBR). Dies gilt ausdrücklich nicht nur für den Ortsbeirat 2, sondern für alle anderen 15 Ortsbeiräte, mit denen sich der Ortsbeirat 2 in dieser Angelegenheit solidarisch erklärt.
Der Magistrat wird daher aufgefordert,
- die unerledigten Drucksachen des Ortsbeirates 2 schnellstmöglich zu beantworten;
- hierbei mit den am längsten zurückliegenden Beschlüssen des Ortsbeirates zu beginnen, also insbesondere der Anregung OM 2169 vom 18.09.2017 (sic!);
- bei der Stellungnahme zu den unerledigten Drucksachen in einem gesonderten Punkt "Gründe der verspäteten Stellungnahme" eben die Gründe detailliert aufzuführen, die für die Nichtbeantwortung innerhalb der Frist maßgeblich sind. Dies gilt für folgende Anregungen und Auskunftsersuchen:
a) OM 2169 vom 18.09.2017
b) OM 2649 vom 22.01.2018
c) OM 3335 vom 11.06.2018
d) OM 3587 vom 10.09.2018
e) V 1227 vom 25.03.2019
f) OA 400 vom 13.05.2019
g) OA 427 vom 17.06.2019
h) V 1322 vom 17.06.2019
i) V 1327 vom 17.06.2019
j) V 1329 vom 17.06.2019
k) OM 4958 vom 19.08.2019
l) V 1389 vom 19.08.2019
m) V 1391 vom 19.08.2019
n) V 1392 vom 19.08.2019
o) OA 464 vom 16.09.2019
p) V 1425 vom 16.09.2019
q) V 1426 vom 16.09.2019
r) OM 5527 vom 02.12.2019
s) V 1538 vom 20.01.2020
t) V 1540 vom 20.01.2020
u) OM 5797 vom 17.02.2020
v) V 1567 vom 17.02.2020
w) V 1568 vom 17.02.2020
x) V 1572 vom 17.02.2020
- zu allen unter Ziffer 3. aufgeführten unerledigten Drucksachen umgehend zu berichten, an welcher Stelle im Geschäftsgang die jeweilige Drucksache derzeit hängt und seit wann sie dort hängt;
- allgemein zum Problem und zu den Gründen der unerledigten Drucksachen Stellung zu nehmen;
- daraus Konsequenzen abzuleiten, wie Ortsbeiräte, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat gemeinsam künftig die Nichteinhaltung der Frist gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR vermeiden können. Hierzu regt der Ortsbeirat eine gemeinsame Veranstaltung der Magistratsmitglieder und Fraktionsvorsitzenden der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und aller Ortsbeiräte an.
Begründung
Es stünde dem Magistrat gut an, die unerledigten Drucksachen zu erledigen, bevor die Antragsteller für deren Aufzählung auf Umlaute zurückgreifen müssen. Die Häufung der Nichteinhaltung der Fristen bei bestimmten Themenkomplexen (fünfmal Stadtteilbibliothek Bockenheim, viermal Grundschulplanungen) ist zudem prekär, da Spekulationen entstehen könnten, hier würden Entscheidungen bewusst verzögert oder verheimlicht. Solchen Spekulationen muss der Magistrat vorbeugen, bevor dessen Ansehen bei Bürgerinnen bzw. Bürgern als auch bei den Mandatsträgerinnen bzw. Mandatsträgern in den Ortsbeiräten (weiter) Schaden nimmt. Stellungnahmen wie die Stellungnahme vom 30.03.2020, ST 637, auf das Auskunftsersuchen V 1329 ("Der Magistrat hat seine Überlegungen in dieser Frage noch nicht abgeschlossen.") können nicht als Stellungnahme angesehen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Juli 2022 brachte LINKE. im Ortsbeirat 2 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.07.2022 im OBR 2 angenommen. Mit dem Beschluss wurde der Antrag als OM 2169 (Direktanregung) weitergeleitet.
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Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme