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Magistrat soll Abschluss des Mietvertrages für Stadtteilbibliothek Bockenheim endlich freigeben!

Vorlagentyp: OM
196 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren4 Sitzungen
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4958 entstanden aus Vorlage: OF 857/2 vom 31.07.2019

Betreff: Magistrat soll Abschluss des Mietvertrages für Stadtteilbibliothek Bockenheim endlich freigeben! Vorgang: OM 821/16 OBR 2; ST 626/17 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. endlich durch seine Genehmigung des unterschriftsreif vorliegenden Mietvertrages den Umzug der Stadtteilbibliothek Bockenheim in die benachbarte größere Liegenschaft in der Kurfürstenstraße zu ermöglichen; 2. die durch den Umzug der Stadtteilbibliothek Bockenheim frei werdende Fläche in der Kurfürstenstraße durch Anmietung im Einvernehmen mit der Hauseigentümerin weiter für einen gemeinnützigen Zweck vorzuhalten.

Begründung:

Zu

  1. Der Umzug der Stadtteilbibliothek Bockenheim in eine benachbarte größere Liegenschaft in der Kurfürstenstraße ist schon länger geplant. In den Haushalt 2019 sind 150.000 Euro für diese Einrichtung eingestellt. Die Notwendigkeit des Umzugs ist im Bockenheimer Stadtteil sowie im Dezernat für Integration und Bildung unumstritten. Die Vermieterin, eine langjährige Bockenheimer Bürgerin, unterstützt den Umzug. Die CDU-Fraktion im Römer hat jedoch Ihre Zustimmung - für die Mehrheit der Bockenheimer Bevölkerung nicht nachvollziehbar - zum Abschluss des Mietvertrages bislang verweigert. Aus der Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 626, sei an dieser Stelle wie folgt zitiert: "Die Bibliothek hat sich im Verlaufe ihres Bestehens in Bezug auf die Besucherzahlen und Ausleihen rasant entwickelt. So stiegen die Besuchszahlen im Zeitraum 2005 bis 2015 um 91 Prozent (von 28.812 auf 54.926 Besuche jährlich) .... Mit 89 Besuchen je Öffnungsstunde liegt die BockenheimBibliothek derzeit auf Rang 1 aller dezentralen Bibliotheken der Stadtbücherei." Eine Vergrößerung der Einrichtung ist dringend geboten. Zu
  2. Es gilt die frei werdende Fläche für ein in dem Wohnumfeld der Kurfürstenstraße geeignetes und gemeinnütziges Projekt frei zu halten. Aufgrund der steigenden Mieten ist es für Stadtteilprojekte in Bockenheim immer schwerer, angemessenen Raum zu einem fairen Preis im Zentrum des Stadtteils zu finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Oktober 2016OFOF 124/2Bockenheimer Bibliothek wieder als städtische Einrichtung führenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 31. Oktober 2016OMOM 821Bockenheimer Bibliothek wieder als städtische Einrichtung führenDirektanregung
  3. 17. März 2017STST 626Bockenheimer Bibliothek wieder als städtische Einrichtung führenStellungnahme
  4. 8. März 2019OFOF 771/2Und wieder: Stadtteilbibliothek Bockenheim - kein Ende absehbarOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  5. 31. Juli 2019OFOF 857/2Weigerung nicht akzeptabel: Magistrat soll Abschluss des Mietvertrages für Bockenheimer Bibliothek endlich freigeben!Ortsbeiratsantrag · SPD
  6. 19. August 2019Sie sind hier
    OMOM 4958Magistrat soll Abschluss des Mietvertrages für Stadtteilbibliothek Bockenheim endlich freigeben!
    Direktanregung
  7. 13. Juli 2020Antwort des Magistrats · nach 196 WochenSTST 1301Magistrat soll Abschluss des Mietvertrages für Stadtteilbibliothek Bockenheim endlich freigeben!Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 2
Sitzung 38 · 20.01.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 39 · 17.02.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 40 · 27.05.2020
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 41 · 24.06.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41 4

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