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Und wieder: Stadtteilbibliothek Bockenheim - kein Ende absehbar

Vorlagentyp: OFLINKE
315 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Bockenheim - kein Ende absehbar Vorgang: OM 821/16 OBR 2; OM 2169/17 OBR 2; ST 626/17; ST 586/18; EA 217/18 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten

  1. Zu welchem Zeitpunkt wird der vorgesehene Umzug der Bockenheimer Stadtteilbibliothek in die benachbarte größere Liegenschaft auf dem gleichen Grundstück stattfinden und welche Hindernisse standen der Anmietung der Liegenschaft bisher im Wege?
  2. Wann gedenkt der Magistrat seiner Auskunftspflicht nachzukommen? Begründung: Anfang des Jahres 2019 war der Umzug der Stadtteilbibliothek Bockenheim in eine benachbarte größere Liegenschaft in der Kurfürstenstraße geplant. Im Haushalt 2019 sind 150.000 € für den weiteren Betrieb der Einrichtung eingestellt. Die Notwendigkeit des Umzugs ist im Bildungsdezernat unumstritten. Die Vermieterin unterstützt den Umzug. Über die Gründe für die Verzögerung gibt das Dezernat wegen angeblich laufender Verhandlungen keine Auskunft. Auf mehrere Nachfragen und Anträge bzgl. der Stadtteilbibliothek gab es am 17.07.2017 (ST 626) und am 09.03.2018 (ST 586) folgende aufschlussreiche Auskünfte: "Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen zum Haushalt 2018 wird sich der Magistrat mit der Zukunft der BockenheimBibliothek befassen." Und: "Die Stadtbücherei ist kontinuierlich in Gesprächen mit dem Förderverein zur Zukunft der BockenheimBibliothek. Der Magistrat wird dem Orts- beirat nach Einbringung des Haushalts 2018 in die Stadtverordnetenversammlung über die weiteren Planungen zum Bibliotheksstandort berichten." Hat er aber nicht. Den Etatantrag des OBR vom 26.11.2018 hat der Ausschuss für Bildung und Integration nun am 18.02.2019 "im vereinfachten Verfahren" beerdigt. Offenbar besteht weiterhin keine Bereitschaft, den Ortsbeirat zeitnah über das geplante Vorgehen zu informieren.

Inhalt

Antrag vom 08.03.2019, OF 771/2

Betreff: Und wieder: Stadtteilbibliothek Bockenheim - kein Ende absehbar Vorgang: OM 821/16 OBR 2; OM 2169/17 OBR 2; ST 626/17; ST 586/18; EA 217/18 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten

  1. Zu welchem Zeitpunkt wird der vorgesehene Umzug der Bockenheimer Stadtteilbibliothek in die benachbarte größere Liegenschaft auf dem gleichen Grundstück stattfinden und welche Hindernisse standen der Anmietung der Liegenschaft bisher im Wege?
  2. Wann gedenkt der Magistrat seiner Auskunftspflicht nachzukommen? Begründung: Anfang des Jahres 2019 war der Umzug der Stadtteilbibliothek Bockenheim in eine benachbarte größere Liegenschaft in der Kurfürstenstraße geplant. Im Haushalt 2019 sind 150.000 € für den weiteren Betrieb der Einrichtung eingestellt. Die Notwendigkeit des Umzugs ist im Bildungsdezernat unumstritten. Die Vermieterin unterstützt den Umzug. Über die Gründe für die Verzögerung gibt das Dezernat wegen angeblich laufender Verhandlungen keine Auskunft. Auf mehrere Nachfragen und Anträge bzgl. der Stadtteilbibliothek gab es am 17.07.2017 (ST 626) und am 09.03.2018 (ST 586) folgende aufschlussreiche Auskünfte: "Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen zum Haushalt 2018 wird sich der Magistrat mit der Zukunft der BockenheimBibliothek befassen." Und: "Die Stadtbücherei ist kontinuierlich in Gesprächen mit dem Förderverein zur Zukunft der BockenheimBibliothek. Der Magistrat wird dem Orts- beirat nach Einbringung des Haushalts 2018 in die Stadtverordnetenversammlung über die weiteren Planungen zum Bibliotheksstandort berichten." Hat er aber nicht. Den Etatantrag des OBR vom 26.11.2018 hat der Ausschuss für Bildung und Integration nun am 18.02.2019 "im vereinfachten Verfahren" beerdigt. Offenbar besteht weiterhin keine Bereitschaft, den Ortsbeirat zeitnah über das geplante Vorgehen zu informieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Oktober 2016OFOF 124/2Bockenheimer Bibliothek wieder als städtische Einrichtung führenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 31. Oktober 2016OMOM 821Bockenheimer Bibliothek wieder als städtische Einrichtung führenDirektanregung
  3. 17. März 2017STST 626Bockenheimer Bibliothek wieder als städtische Einrichtung führenStellungnahme
  4. 9. März 2018STST 586Was wird aus der Stadtteilbibliothek Bockenheim?Stellungnahme
  5. 16. November 2018OFOF 719/2Haushalt 2019 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.07 Angebote der Stadtbücherei Rekommunalisierung der BockenheimBibliothekOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  6. 26. November 2018EAEA 217Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.07 Angebote der Stadtbücherei Rekommunalisierung der BockenheimBibliothekEtatanregung
  7. 8. März 2019Sie sind hier
    OFOF 771/2Und wieder: Stadtteilbibliothek Bockenheim - kein Ende absehbar
    Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  8. 31. Juli 2019OFOF 857/2Weigerung nicht akzeptabel: Magistrat soll Abschluss des Mietvertrages für Bockenheimer Bibliothek endlich freigeben!Ortsbeiratsantrag · SPD
  9. 19. August 2019OMOM 4958Magistrat soll Abschluss des Mietvertrages für Stadtteilbibliothek Bockenheim endlich freigeben!Direktanregung
  10. 24. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 315 WochenSTST 2459Rekommunalisierung der BockenheimBibliothekStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 30 · 25.03.2019
TO II, TOP 13
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1227 2019 Die Vorlage OF 771/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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