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Und wieder: Stadtteilbibliothek Bockenheim - kein Ende absehbar

Vorlagentyp: V
10 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 25.03.2019, V 1227 entstanden aus Vorlage: OF 771/2 vom 08.03.2019

Betreff: Und wieder: Stadtteilbibliothek Bockenheim - kein Ende absehbar Vorgang: OM 821/16 OBR 2; OM 2169/17 OBR 2; ST 626/17; ST 586/18; EA 217/18 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten:

  1. Zu welchem Zeitpunkt wird der vorgesehene Umzug der Bockenheimer Stadtteilbibliothek in die benachbarte, größere Liegenschaft auf dem gleichen Grundstück stattfinden, und welche Hindernisse standen der Anmietung der Liegenschaft bisher im Wege?
  2. Wann gedenkt der Magistrat seiner Auskunftspflicht nachzukommen? Begründung: Anfang des Jahres 2019 war der Umzug der Stadtteilbibliothek Bockenheim in eine benachbarte, größere Liegenschaft in der Kurfürstenstraße geplant. In den Haushalt 2019 sind 150.000 Euro für den weiteren Betrieb der Einrichtung eingestellt. Die Notwendigkeit des Umzugs ist im Bildungsdezernat unumstritten. Die Vermieterin unterstützt den Umzug. Über die Gründe für die Verzögerung gibt das Dezernat wegen angeblich laufender Verhandlungen keine Auskunft. Auf mehrere Nachfragen und Anträge bzgl. der Stadtteilbibliothek gab es mit der Stellungnahme vom 17.07.2017, ST 626, und mit der Stellungnahme vom 09.03.2018, ST 586, folgende aufschlussreiche Auskünfte: "Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen zum Haushalt 2018 wird sich der Magistrat mit der Zukunft der BockenheimBibliothek befassen." Und: "Die Stadtbücherei ist kontinuierlich in Gesprächen mit dem Förderverein zur Zukunft der BockenheimBibliothek. Der Magistrat wird dem Ortsbeirat nach Einbringung des Haushalts 2018 in die Stadtverordnetenversammlung über die weiteren Planungen zum Bibliotheksstandort berichten." - hat er aber nicht. Die Etatanregung des Ortsbeirates vom 26.11.2018, EA 217, hat der Ausschuss für Bildung und Integration nun am 18.02.2019 "im vereinfachten Verfahren" beerdigt. Offenbar besteht weiterhin keine Bereitschaft, den Ortsbeirat zeitnah über das geplante Vorgehen zu informieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. März 2019 wurde diese Anfrage im Ortsbeirat eingebracht. Sie geht auf OF 1055/2 zurück — Ortsbeiratsantrag von GRÜNE, beschlossen am 28. Februar 2020. In 10 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 19. Oktober 2020 mit der Stellungnahme ST 1897. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 82 Wochen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf10 Beratungen
OBR 2
Sitzung 33 · 19.08.2019
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 34 · 16.09.2019
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 35 · 28.10.2019
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 37 · 02.12.2019
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 38 · 20.01.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 39 · 17.02.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 40 · 27.05.2020
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 41 · 24.06.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 42 · 24.08.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 43 · 21.09.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41 1

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