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Bockenheimer Bibliothek wieder als städtische Einrichtung führen

Vorlagentyp: OM
196 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Thema Kultur verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 821 entstanden aus Vorlage: OF 124/2 vom 13.10.2016

Betreff: Bockenheimer Bibliothek wieder als städtische Einrichtung führen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob und zu welchem Zeitpunkt es möglich ist, den Verein Lesezeichen e. V. dahin gehend zu entlasten, dass die Bockenheimer Bibliothek wieder zu 100 Prozent als städtische Einrichtung "Stadtteilbibliothek Bockenheim" geführt wird .

Begründung: Seit November 2004 wird die Bockenheimer Bibliothek im Rahmen einer Partnerschaft mit der Stadt Frankfurt in ehrenamtlicher Arbeit vom Verein Lesezeichen e. V. getragen. Dadurch konnte die Stadt erhebliche Personalkosten einsparen. Dem Verein ist es darüber hinaus zu verdanken, dass für Kinder, Familien und Senioren Literatur und Informationen bereitstehen und die Lesekultur im Stadtteil erhalten und gefördert wird. Bockenheim wächst. Besucherzahlen, Neuanmeldungen und auch die Ausleihen in der Bockenheimer Bibliothek sind kontinuierlich gestiegen (Ausleihen 2015 = 73.342, ein Plus von 5.238 zu 2014). Aber auch die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind älter geworden (61 bis 85 Jahre, der Jüngste ist 44) und Nachwuchs, der verbindliche Ausleihzeiten garantieren könnte, nicht in Sicht. Um den Verein zu entlasten und gleichzeitig diese wichtige kulturelle Einrichtung zu erhalten, ist die Umwandlung in eine rein städtische Einrichtung notwendig und sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Oktober 2016OFOF 124/2Bockenheimer Bibliothek wieder als städtische Einrichtung führenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 31. Oktober 2016Sie sind hier
    OMOM 821Bockenheimer Bibliothek wieder als städtische Einrichtung führen
    Direktanregung
  3. 17. März 2017STST 626Bockenheimer Bibliothek wieder als städtische Einrichtung führenStellungnahme
  4. 9. März 2018STST 586Was wird aus der Stadtteilbibliothek Bockenheim?Stellungnahme
  5. 16. November 2018OFOF 719/2Haushalt 2019 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.07 Angebote der Stadtbücherei Rekommunalisierung der BockenheimBibliothekOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  6. 26. November 2018EAEA 217Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.07 Angebote der Stadtbücherei Rekommunalisierung der BockenheimBibliothekEtatanregung
  7. 8. März 2019OFOF 771/2Und wieder: Stadtteilbibliothek Bockenheim - kein Ende absehbarOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  8. 31. Juli 2019OFOF 857/2Weigerung nicht akzeptabel: Magistrat soll Abschluss des Mietvertrages für Bockenheimer Bibliothek endlich freigeben!Ortsbeiratsantrag · SPD
  9. 19. August 2019OMOM 4958Magistrat soll Abschluss des Mietvertrages für Stadtteilbibliothek Bockenheim endlich freigeben!Direktanregung
  10. 13. Juli 2020Antwort des Magistrats · nach 196 WochenSTST 1301Magistrat soll Abschluss des Mietvertrages für Stadtteilbibliothek Bockenheim endlich freigeben!Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 10 · 13.03.2017
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 41 1

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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