Magistrat soll Abschluss des Mietvertrages für Stadtteilbibliothek Bockenheim endlich freigeben!
Zusammenfassung
Der Magistrat hat den Umzug der Bockenheim Bibliothek in größere Räume beschlossen und die GFFB hat Interesse an den freiwerdenden Flächen bekundet. Es wird erwartet, dass die Verhandlungen mit der Hauseigentümerin zügig voranschreiten.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Umzug der Bockenheim Bibliothek in die benachbarten größeren Räume ist am 17.02.2020 vom Magistrat beschlossen worden. An den durch den Umzug der Bibliothek freiwerdenden Flächen hat die GFFB gemeinnützige GmbH (Gemeinnützige Frankfurter Frauen-Beschäftigungsgesellschaft) ihr Interesse bekundet und steht nach Wissen des Magistrats mit der Hauseigentümerin hierzu bereits in Verhandlungen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Oktober 2016OMOM 821Bockenheimer Bibliothek wieder als städtische Einrichtung führenDirektanregung
- 17. März 2017STST 626Bockenheimer Bibliothek wieder als städtische Einrichtung führenStellungnahme
- 31. Juli 2019OFOF 857/2Weigerung nicht akzeptabel: Magistrat soll Abschluss des Mietvertrages für Bockenheimer Bibliothek endlich freigeben!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 19. August 2019OMOM 4958Magistrat soll Abschluss des Mietvertrages für Stadtteilbibliothek Bockenheim endlich freigeben!Direktanregung
- 13. Juli 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 193 WochenSTST 1301Magistrat soll Abschluss des Mietvertrages für Stadtteilbibliothek Bockenheim endlich freigeben!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab