Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten
Vorlagentyp: OF die_farbechten_-_LINKE.
Begründung
Gasleuchten Vorgang: OA 522/14 OBR 7 Mit Befremden nimmt der OBR zur Kenntnis, dass in den Festlegungen von Bereichen im Stadtbezirk für den langfristigen Fortbestand der Gasbeleuchtung unter Beibehaltung des Energieträgers Gas lediglich zuständige Ämter, nicht aber die betroffenen Vertretungen der Bürger, z.B. die Ortsbeiräte, genannt werden. Deshalb soll ergänzend zur Meinungsbildung im Magistrat festgehalten werden, dass es im Ortsbeirat 7 ebenfalls eine Meinung gibt, die vom Magistrat und von den zuständigen Ämtern Berücksichtigung finden möge. Der Ortsbeirat bittet darum, die mit Gas betriebenen Laternen im Ortsbezirk 7 auch bei einer bevorstehenden Sanierung als Gasbeleuchtung zu erhalten.