sthausenTitel/Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1114
Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten Dem vom Ortsbeirat zitierten Zwischenbericht des Magistrats vom 20.02.2015, B 64, liegt folgender, mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014; § 4832 (M 69 Ziffer 6), gefasster Auftrag zugrunde: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welcher Bereich oder Straßenabschnitt in Frankfurt am Main zur Erinnerung an die technischen, kulturellen und stadtgestalterischen Besonderheiten der Gasbeleuchtung langfristig im gasbeleuchteten Ist-Zustand bewahrt werden kann." Die Durchführung eines solchen Prüfauftrages ist ureigene Aufgabe der Fachverwaltung und dient dem Magistrat als Grundlage zur Wahrnehmung seiner Berichtsverpflichtung. Eine abschließende Festlegung eines Bereichs oder Straßenabschnitts, in dem Gasleuchten als "technisches Kulturdenkmal" erhalten werden könnten, ist damit nicht vorgegeben. Vielmehr dient der noch ausstehende Prüfbericht als Grundlage der politischen Beratung und Entscheidungsfindung, an der auch die Ortsbeiräte beteiligt sind. Ob und in welchem Umfang im Ortsbezirk 7 befindliche Gasleuten als Resultat des Prüfauftrages Berücksichtigung finden werden, lässt sich für den Magistrat gegenwärtig nicht beurteilen. Eine Erhaltung aller mit Gas betriebenen Laternen im Ortsbezirk 7 lässt sich angesichts der klaren Beschlusslage jedenfalls nicht realisieren. Insoweit wird auch auf die Begründung zur Magistratsvorlage M 69 vom 28.03.2014 verwiesen, nach der zu prüfen ist, "ob zur Erinnerung an die technischen, kulturellen und stadtgestalterischen Besonderheiten der Gasbeleuchtung gegebenenfalls eine Straße oder ein Straßenabschnitt in Frankfurt am Main so lange im gasbeleuchteten Ist-Zustand bewahrt werden kann, wie dies technisch mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Patenschaften zum Erhalt einzelner Gasleuchten sind aus Gründen der unteilbaren Verkehrssicherungspflicht nicht möglich."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2014OAOA 522Frankfurter Gaslaternen erhalten Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69Anregung
- 20. Februar 2015BB 64Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 6.Magistratsbericht
- 5. März 2015OFOF 507/7Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von GasleuchtenOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 10. März 2015OAOA 611Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten Bericht des Magistrats vom 20.02.2015, B 64Anregung
- 3. August 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 59 WochenSTST 1114sthausenTitel/Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von GasleuchtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab