Umrüstung von Gasleuchten im Nordend
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Anregung an den Magistrat vom 28.05.2015, OM 4205 entstanden aus Vorlage: OF 779/3 vom 09.04.2015
Betreff: Umrüstung von Gasleuchten im Nordend Vorgang: M 69/14; OM 3115/14 OBR 3; B 64/15 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. endlich die vor Jahresfrist gestellte Anregung OM 3115 des Ortsbeirats zur Umrüstung der Gasleuchten im Nordend vollständig und detailliert zu beantworten; 2. mitzuteilen, welche Zeitschiene aus derzeitiger Sicht für die Umrüstung der Gasleuchten mit allen Begleit- und Folgemaßnahmen generell und speziell im Nordend inzwischen gilt; 3. dafür Sorge zu tragen, dass in der Zwischenzeit bis zur Umrüstung ausfallende Gasleuchten zeitnah wieder so repariert werden, dass die Helligkeit und Sicherheit der betreffenden Straßen gewährleistet ist.
Begründung:
Zu 1.: Es ist nicht akzeptabel, dass der Magistrat selbst nach Jahresfrist die Anregung OM 3115 lediglich mit einem einzeiligen und völlig nichtssagenden vorläufigen Zwischenbericht beantwortet hat.
Zu 2.: Die gesamte Zeitschiene zur Umrüstung der Gasleuchten hat sich aus technischen Gründen und Finanzierungsgründen inzwischen verschoben. Es wird um Mitteilung gebeten, wie die aktuelle Zeitplanung für das Projekt insgesamt und für die Maßnahmen im Nordend aussieht und ob bzw. welche Einzelschritte oder Teilprojekte ggf. vorgezogen werden.
Zu 3.: In etlichen Straßen des Nordends mit Gasbeleuchtung ist der zunehmende Ausfall der Leuchtkörper und die damit einhergehende mangelhafte Ausleuchtung des Straßenraums inzwischen ein gravierendes Problem. Nicht nur für ältere Menschen führt das zu einem Gefühl der Unsicherheit und stellt eine Gefährdung dar, da alle Verkehrsteilnehmer bei Nacht schlechter zu erkennen sind. Es darf nicht sein, dass in Erwartung einer künftigen Umrüstung in der Zwischenzeit die notwendigen Reparaturen der Gasleuchten unterbleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2015BB 64Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 6.Magistratsbericht
- 9. April 2015OFOF 779/3Umrüstung von Gasleuchten im NordendOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. Mai 2015Sie sind hierOMOM 4205Umrüstung von Gasleuchten im NordendDirektanregung
- 18. September 2015Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 1396a) Ersatz der Gasleuchten im Nordend b) Umrüstung von Gasleuchten im NordendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats