Ersatz der Gasleuchten im Nordend
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Anregung an den Magistrat vom 08.05.2014, OM 3115 entstanden aus Vorlage: OF 588/3 vom 25.04.2014
Betreff: Ersatz der Gasleuchten im Nordend Vorgang: M 69/14 Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat umgehend einen Plan des gesamten Nordends (Ortsbezirk 3) zukommen zu lassen, auf dem sämtliche Straßen mit Gasbeleuchtung gekennzeichnet sind; 2. auf diesem Gesamtplan die vorgesehenen Umrüstungsgebiete zu markieren; 3. im Detail zu begründen, warum Teile des Nordends, das komplett durch die Erhaltungssatzungen 39 und 42 abgedeckt wird, nicht zu den Umrüstungsgebieten gemäß der Vorlage M 69 gehören, zumal in den fehlenden Gebieten teilweise mehr besonders erhaltenswerte Gebäude stehen als in den Umrüstungsgebieten; 4. zu erläutern, wie der Abstimmungsprozess mit Anwohnern und Ortsbeirat erfolgen soll, wenn ggf. Gasleuchten durch konventionelle Stromleuchten ersetzt und dafür neue Masten/Hängevorrichtungen o. Ä. gebaut werden sollen; 5. mitzuteilen, ob es aus derzeitiger Sicht schon Straßenabschnitte im Nordend gibt, in denen die Gasbeleuchtung aus technik- und kulturhistorischen Gründen langfristig erhalten werden sollte (vgl. Punkt 6. der Vorlage M 69).
Begründung: Der Magistratsvortrag M 69 inklusive Anlagen ist teilweise lückenhaft und lässt Fragen offen, insbesondere - decken die dem Ortsbeirat zugesandten Pläne nur Teile des Nordends ab und sind auf den gesamten Ortsbezirk 3 bezogen nicht aussagefähig; - fehlen Begründungen für die Begrenzung der Umrüstungsgebiete; - gibt es keine Begründung, warum angesichts der vergleichsweise moderaten Mehrkosten der Umstellung von Gasleuchten auf LED-Technik im Vergleich zur Umstellung auf konventionelle Stromleuchten von 1.125 Euro (11,5 Prozent Mehrkosten) Erhaltungsgebiete nicht einheitlich auf LED-Technik umgestellt werden sollen; - geht aus der Vorlage M 69 nicht hervor, wie der Austausch alter gegen neue Masten oder Hängevorrichtungen genau ablaufen soll: Welche Kriterien gelten für einen Austausch? Welche alten werden durch welche neuen Modelle ersetzt? Wer wird dabei wie beteiligt? Um das Vorhaben und die damit verbundenen Kosten insgesamt beurteilen zu können, bittet der Ortsbeirat um die genannten Unterlagen und Auskünfte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. April 2014OFOF 588/3Ersatz der Gasleuchten im NordendOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. Mai 2014Sie sind hierOMOM 3115Ersatz der Gasleuchten im NordendDirektanregung
- 19. September 2014STST 1260Ersatz der Gasleuchten im NordendStellungnahme
- 3. August 2015BB 295Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 5Magistratsbericht
- 18. September 2015STST 1396a) Ersatz der Gasleuchten im Nordend b) Umrüstung von Gasleuchten im NordendStellungnahme
- 29. Oktober 2015OFOF 882/3Umrüstung von GasleuchtenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. Januar 2016VV 1568Umrüstung von GasleuchtenAnfrage
- 29. April 2016STST 738Umrüstung von GasleuchtenStellungnahme
- 24. Oktober 2016Antwort des Magistrats · nach 130 WochenSTST 1472Umrüstung von GasleuchtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.