Umrüstung von Gasleuchten
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- Entfernung von Parkplätzen vor der Gluckstraße 812.02.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Wiederherstellung des gebogenen Gaslichtmastes in der Neuhofstraße/Ecke Gluckstraße20.02.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2016, ST 1472
Betreff: Umrüstung von Gasleuchten Zu
- Wie im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4832 vom 24.07.2014 festgelegt, werden die vorhandenen Gasleuchten im Stadtgebiet Frankfurt am Main vorrangig wegen mangelnder Standsicherheit ausgetauscht. Ebenso fordert dieser Beschluss den Umbau der Gasbeleuchtungsmasten aus wirtschaftlichen Gründen, möglichst im Rahmen anderer Baumaßnahmen der Stadt Frankfurt am Main oder anderer Versorgungsträger. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben erfolgte zunächst die Festlegung zur Umrüstung von ca. 120 Straßenabschnitten. Hiervon liegen 20 Straßen im Ortsbezirk 3 und können der als Anlage 2 beiliegenden Tabelle entnommen werden. Die derzeitigen Planungen sehen für das Jahr 2016 noch die Umrüstung der Gluckstraße, der Leibnizstraße und der Vogelsbergstraße vor. Eine stärkere Berücksichtigung und damit eine vorrangige Umrüstung der Gasleuchten im Ortsbezirk 3 ist aufgrund der Ergebnisse der Standsicherheitsprüfungen zunächst nicht möglich, da vorrangig auch in anderen Stadtteilen eine erhebliche Anzahl von Gasbeleuchtungsmasten auszutauschen sind. Exakte Termine für die anstehenden Baumaßnahmen zur Gasbeleuchtung im Nordend lassen sich wegen der Abhängigkeiten zu anderen Baumaßnahmen im Straßenraum derzeit nicht genau benennen. Zu
- Alle Leuchten innerhalb des Umrüstungsgebietes entsprechend der Skizze in der Anlage 1 werden mit LED-Technik und im äußeren Erscheinungsbild der ursprünglichen Gasleuchten ausgeführt. Zu
- Die Gasleuchten in den Straßen des Nordends, welche außerhalb des Erhaltungsgebietes liegen, werden entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 durch moderne elektrische Leuchten aus dem Portfolio der in Frankfurt am Main verwendeten Leuchtentypen ersetzt. Zu
- Die in der Anregung des Ortsbeirates OM 3115 vom 08.05.2014 gestellte Forderung zur Begründung des Umfangs der Umrüstungsgebiete im Nordend wurde im Rahmen der Beschlussfassung § 4832 vom 24.07.2014 bereits erörtert und festgelegt. Mit diesem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurden sowohl die Straßen des Nordends festgelegt, welche mit den Leuchten in LED-Technik und in "Gasleuchtenoptik" ausgestattet werden, als auch jene Straßen in denen die Gasleuchten durch konventionelle, elektrische Leuchten ersetzt werden. Die Festlegung der konventionellen Leuchtentypen erfolgt unter wirtschaftlichen, ökologischen und gestalterischen Gesichtspunkten, aus dem Leuchten-Portfolio der Stadt Frankfurt am Main und durch die zuständigen Ämter und Betriebe. Der Austausch der Gasbeleuchtung in elektrische Beleuchtung muss nach den aktuell gültigen Normen und Regeln erfolgen. Aus den hierfür erforderlichen Berechnungen und den vorhandenen örtlichen Gegebenheiten ergeben sich die Leuchten-Standorte der neuen Beleuchtungsanlagen. Eine Beteiligung von Anwohnern und dem Ortsbeirat nach dem o.g. Beschluss ist nicht vorgesehen. Nach den Abstimmungen zwischen den zuständigen städtischen Ämtern und dem Landesamt für Denkmalpflege ist keine der derzeit noch im Nordend mit Gasleuchten ausgerüsteten Straßen für den langfristigen Erhalt des "gasbeleuchteten Ist-Zustands" vorgesehen. Anlage 1 (ca. 194 KB) Anlage 2 (ca. 24 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. April 2014OFOF 588/3Ersatz der Gasleuchten im NordendOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. Mai 2014OMOM 3115Ersatz der Gasleuchten im NordendDirektanregung
- 19. September 2014STST 1260Ersatz der Gasleuchten im NordendStellungnahme
- 3. August 2015BB 295Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 5Magistratsbericht
- 18. September 2015STST 1396a) Ersatz der Gasleuchten im Nordend b) Umrüstung von Gasleuchten im NordendStellungnahme
- 29. Oktober 2015OFOF 882/3Umrüstung von GasleuchtenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. Januar 2016VV 1568Umrüstung von GasleuchtenAnfrage
- 29. April 2016STST 738Umrüstung von GasleuchtenStellungnahme
- 24. Oktober 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 130 WochenSTST 1472Umrüstung von GasleuchtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab