Umrüstung von Gasleuchten
Begründung
ST 1396/15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: - Wann werden aus derzeitiger Sicht die restlichen Straßen des Nordends (über die in ST 1396 genannten hinaus) umgerüstet? - Handelt es sich bei allen Umrüstungen von Gasleuchten innerhalb des Erhaltungsgebiets Nordend (s. Anlage 1, ST 1396) um Umrüstungen auf LED? - Was geschieht mit den Gasleuchten außerhalb des Erhaltungsgebiets Nordend (z.B. nördlich der Nibelungenallee oder zwischen Burgstraße und unterer Bergerstraße)? - Wie lauten die bisher noch nicht oder nicht vollständig gegebenen Antworten auf die Fragen 3, 4 und 5 der OM 3115? Begründung: Nach wie vor ist es das Ziel des Ortsbeirats, alle Gasleuchten innerhalb der Bereiche der Erhaltungssatzungen Nordend I und II auf LED umzurüsten. Dies erscheint jedoch gemäß Anlage 1 noch nicht vollständig gewährleistet. Wenn möglich, sollte es auch im Nordend angesichts seiner charakteristischen Gründerzeitbebauung eine Beispielstraße mit erhaltenen Gasleuchten geben. Schließlich ist auch die Frage zum Beteiligungsprozess für neue Lichtmasten oder Leuchten-Aufhängungen noch nicht beantwortet.