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Ersatz der Gasleuchten im Nordend

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Nordend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat umgehend einen Plan des gesamten Nordends (Ortsbezirk 3) zukommen zu lassen, auf dem sämtliche Straßen mit Gasbeleuchtung gekennzeichnet sind, 2. auf diesem Gesamtplan die vorgesehenen Umrüstgebiete zu markieren, 3. im Detail zu begründen, warum Teile des Nordends, das komplett durch die Erhaltungssatzungen 39 und 42 abgedeckt wird, nicht zu den Umrüstgebieten gemäß M 69 gehören, zumal in den fehlenden Gebieten teilweise mehr besonders erhaltenswerte Gebäude stehen als in den Umrüstgebieten, 4. zu erläutern, wie der Abstimmungsprozess mit Anwohnern und Ortsbeirat erfolgen soll, wenn ggf. Gasleuchten durch konventionelle Stromleuchten ersetzt und dafür neue Masten / Hängevorrichtungen o.ä. gebaut werden sollen, 5. mitzuteilen, ob es aus derzeitiger Sicht schon Straßenabschnitte im Nordend gibt, in denen die Gasbeleuchtung aus technik- und kulturhistorischen Gründen langfristig erhalten werden sollte (vgl. Punkt 6 der M 69). Begründung: Die Magistratsvorlage M 69 inkl. Anlagen ist teilweise lückenhaft und lässt Fragen offen, insbesondere - decken die dem Ortsbeirat zugesandten Pläne nur Teile des Nordends ab und sind auf den gesamten Ortsbezirk 3 bezogen nicht aussagefähig, - fehlen Begründungen für die Begrenzung der Umrüstgebiete - gibt es keine Begründung, warum angesichts der vergleichsweise moderaten Mehrkosten der Umstellung von Gasleuchten auf LED-Technik im Vergleich zur Umstellung auf konventionelle Stromleuchten von 1125 € (11,5% Mehrkosten) Erhaltungsgebiete nicht einheitlich auf LED-Technik umgestellt werden sollen, - geht aus der M 69 nicht hervor, wie der Austausch alter gegen neue Masten oder Hängevorrichtungen genau ablaufen soll: Welche Kriterien gelten für einen Austausch? Welche alten werden durch welche neuen Modelle ersetzt? Wer wird dabei wie beteiligt? Um das Vorhaben und die damit verbundenen Kosten insgesamt beurteilen zu können, bittet der Ortsbeirat um die genannten Unterlagen und Auskünfte.