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Umstellung der Gasleuchten

Vorlagentyp: NR RÖMER

Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: 1. die Vorlage M 69 wird zurückgestellt bis zur Vorlage der unter 2. genannten Unterlagen; der Magistrat wird beauftragt, nachvollziehbar den wirtschaftlichen Vergleich der bestehenden und 2. der geplanten Beleuchtung darzustellen; diese Darstellung soll sowohl den Betrieb als auch die Erhaltung bzw. Neuanschaffung über einen Zeitraum von 20 Jahren beinhalten. Begründung: In der Vorlage M 69 ist nicht nachvollziehbar dargelegt, dass der Erhalt der Gaslaternen auf Dauer unwirtschaftlich sein soll.