Zusätzliche Straßenleuchten durch LED-Umrüstung in der Gaslaternen-Optik erhalten
Vorlagentyp: NR CDU, GRÜNE
Begründung
LED-Umrüstung in der Gaslaternen-Optik erhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen. Der Magistratsvorlage M 69 "Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten" wird mit folgenden Ergänzungen zugestimmt:
- Die zur Umrüstung vorgesehenen Gebiete werden um das Gebiet der Erhaltungssatzung Heddernheim (Ortsbezirk 8) und im Ortsbezirk 4 (Bornheim, Ostend) um den im Gebiet der Erhaltungssatzung liegenden historischen Dorfkern Bornheim erweitert.
- Zudem werden die in den folgenden Gebieten und Straßen stehenden Gasleuchten auf LED unter Erhalt der Gaslaternen-Optik umgerüstet: a) Ortsbezirk 4 (Bornheim, Ostend): Carl-Heike-Weg (unter Denkmalschutz stehend); Karree rund um den Parlamentsplatz b) Ortsbezirk 3 (Nordend): Gebiet des mittleren Nordends c) Ortsbezirk 8 (Heddernheim, Niederursel, Nordweststadt): Dillgasse, Brühlstraße bis zur Einmündung Dillgasse, Heddernheimer Landstraße (ab Hausnummer 1 bis Domitianstraße), Domitianstraße (zw. Heddernheimer Landstraße und Cohausenstraße), Herborner Straße, Georg-Wolff-Straße (jeweils die Straßenabschnitte, die nicht schon im Gebiet der Erhaltungssatzung liegen)
- Die hierfür entstehenden zusätzlichen Umrüstungskosten in Höhe von rund 1 Mio. € werden im Rahmen des Gesamtbudgets der im Produktbereich 16.3 unter den Projektdefinitionen 5.001249 und 5.001250 zur Verfügung stehenden Mittel gedeckt. Begründung: Wiewohl die Stadtverordnetenversammlung die fachlich fundierte Auswahl und Abgrenzung der Umrüstungsgebiete, in denen die vorhandenen Gasleuchten durch Austausch der nicht mehr verkehrssicheren Masten gegen Nachbildungen in gleicher Optik und die Ausrüstung der historischen Laternengehäuse mit LED-Lichttechnik anerkennt, kommt sie - die im Antragstenor genannten Gebiete betreffend - in ihrer Abwägungsentscheidung zu der Schlussfolgerung, dass auch in diesen Gebieten die Voraussetzungen dafür gegeben sind, diese zusätzlich als Umrüstungsgebiete vorzusehen. Damit werden nur Anregungen von Ortsbeiräten aufgegriffen (Ziff. 1: OA 534, OA 537, OA 538 ; Ziff. 2: OA 507, OA 538). Insgesamt werden so ca. 880 weitere Gasleuchten auf LED-Leuchten umgerüstet. Die hierdurch entstehenden zusätzlichen Umrüstungskosten in Höhe von rund 1 Mio. € werden im Rahmen des zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets gedeckt.