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Transparenz bei der Umsetzung des Grundsatzbeschusses zur Umrüstung von Gasleuchten von 2014 im Bericht B 73

Vorlagentyp: OA
52 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Vorschlag umfasst die Bereitstellung einer Übersicht über alle Straßen, die von den Umrüstungsmaßnahmen der Gasleuchten betroffen sind, um Transparenz in der Umsetzung des Grundsatzbeschlusses von 2014 herzustellen. Dies wird gefordert, um der bereits 2018 eingeforderten Forderung nachzukommen. Es wird erwartet, dass die Stadtverordnetenversammlung die Notwendigkeit der Information anerkennt und somit die Transparenz erhöht.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Die Stadtverordnetenverordnung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 3 eine Übersicht aller von den Umrüstungsmaßnahmen der Gasleuchten betroffenen Straßen im Ortsbezirk, entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832, zur Verfügung zu stellen, einschließlich der für den "Ortsbezirk 3 (Nordend): Gebiet des mittleren Nordends" beschlossenen Ergänzungen aus dem Antrag von CDU und GRÜNEN vom 18.07.2014, NR 974.

Die Übersicht sollte nach den folgenden Kategorien aufgegliedert sein:

- alle von Gas-Umrüstungsmaßnahmen betroffenen Straßen im Ortsbezirk 3;

- Planung abgeschlossen;

- in Umsetzung;

- abgeschlossene Maßnahme.

  1. Alternativ wird der Magistrat gebeten, den Bericht B 73 endlich zu ergänzen, um alle von den Umrüstungsmaßnahmen betroffenen Straßen, auch die im Ortsbezirk 3, zu nennen.

Begründung

Das Votum "Kenntnis als Zwischenbericht" zum Bericht B 73 soll noch einmal nachdrücklich die Umsetzung der Transparenz über die Umrüstung der Gasleuchten durch den Magistrat bei der Umsetzung des Grundsatzbeschlusses aus dem Jahr 2014 zum Ausdruck bringen. Diese Transparenz wurde bereits 2018 eingefordert und immer wieder zugesagt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Februar 2024BB 73Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 5Magistratsbericht
  2. 4. Juli 2024OFOF 731/3Transparenz bei der Umsetzung des Grundsatzbeschusses zur Umrüstung von Gasleuchten von 2014 im B 73/24Ortsbeiratsantrag · ÖkoLinX-ARL
  3. 4. Juli 2024Sie sind hier
    OAOA 481Transparenz bei der Umsetzung des Grundsatzbeschusses zur Umrüstung von Gasleuchten von 2014 im Bericht B 73
    Anregung
  4. 17. Februar 2025Antwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 236Transparenz bei der Umsetzung des Grundsatzbeschlusses zur Umrüstung von Gasleuchten von 2014 im Bericht B 73Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 29 · 09.09.2024
TO I, TOP 24
Erledigt
nicht auf TO Die Vorlage OA 481 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltBFF-BIG
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
FRAKTION
Sonstige:
AfD (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme)

OBR 3
Sitzung 35 · 23.01.2025
TO I, TOP 53
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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