Entfernung von Parkplätzen vor der Gluckstraße 8
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Zusammenfassung
Die Entfernung der Parkplätze vor der Gluckstraße 8 und die Anordnung eines Haltverbots sollen durch den Magistrat begründet werden. Dies geschieht aufgrund der steigenden Parkraumbedarf im Nordend und dem damit verbundenen erhöhten Parkdruck durch Anwohner. Die strukturierten Informationen sollen Transparenz über die Entscheidungsgrundlagen schaffen und weitere Maßnahmen im Nordend bewerten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XII. Wahlperiode)
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten zu berichten,
- aus welchen konkreten Gründen die Entfernung der Parkplätze vor dem Anwesen Gluckstraße 8 sowie die Anordnung des absoluten Haltverbots erfolgt sind,
- ob im Vorfeld alternative Lösungen geprüft und gegeneinander abgewogen wurden, insbesondere unter Einbeziehung der vorhandenen Einfahrt neben dem Gebäude,
- welche fachlichen, rechtlichen oder verkehrsorganisatorischen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgeblich waren,
- ob vergleichbare Maßnahmen auch an anderen Stellen im Nordend vorgesehen sind oder künftig in Betracht gezogen werden und welche Kriterien hierfür angewendet werden.
Begründung
Im Zuge der Entfernung der Parkplätze und der Einrichtung eines absoluten Haltverbots vor dem Anwesen Gluckstraße 8 ist im unmittelbaren Umfeld Parkraum entfallen. Da der Parkdruck im Nordend ohnehin hoch ist, wird diese Veränderung von Anwohnerinnen und Anwohnern als spürbar wahrgenommen. Daher ist es wichtig zu erfahren, welche fachlichen, rechtlichen und organisatorischen Gesichtspunkte in die Entscheidung eingeflossen sind und wie die Abwägung im Einzelnen erfolgt ist. Zudem ist von Interesse, ob es sich um eine singuläre Maßnahme handelt oder ob vergleichbare Anpassungen auch in anderen Bereichen des Nordends in Betracht gezogen werden können. In diesem Zusammenhang soll transparent werden, nach welchen Kriterien entsprechende Entscheidungen grundsätzlich getroffen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. Februar 2026 brachte FDP im Ortsbeirat 3 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme