Griesheim - BAB 5: Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zum Ausbau der BAB 5 nach dem Umweltinformationsgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz
Anregungstext
Der Magistrat wird aufgefordert, die Offenlegung der Machbarkeitsstudie zu einem möglichen Ausbau der BAB 5 im Bereich des Stadtgebietes Frankfurt am Main und damit auch auf Höhe von Goldstein/Griesheim nach dem Umweltinformationsgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz zu beantragen und bei Ablehnung/Nichtbeantwortung die notwendigen Rechtsmittel beim zuständigen Gericht/bei der zuständigen Behörde einzulegen.
Begründung
Mit der Stellungnahme vom 30.10.2023, ST 2219, teilt der Magistrat mit, dass die "Nachfragen hinsichtlich der Machbarkeitsstudie zuletzt mit Hinweis auf die laufende Bedarfsplanüberprüfung hinhaltend beantwortet (...)", und diese nicht vorgelegt wurde. Auch der Magistratsbericht vom 14.08.2023, B 318, sowie die Stellungnahme vom 07.08.2023, ST 1640, bringen keine Klarheit zur Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie. Dabei würde eine Offenlegung und klare Kommunikation auch schon zum jetzigen Zeitpunkt die Bevölkerung einbinden und mitnehmen. Das Gefühl ist, mit solchen einschneidenden Planungen überfordert oder übergangen zu werden und irgendwann vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden, ohne selbst zum jetzigen Zeitpunkt agieren zu können. Der Ausbau der BAB 5 beeinträchtigt die Bevölkerung entlang der BAB 5 extrem, deshalb müssen rechtzeitig Informationen aufgrund einer solchen einschneidenden Planung offen kommuniziert werden. Dabei gehören die Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz, wie die Daten über den Zustand von Luft, Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürlichen Lebensräumen, wie auch Informationen zu Lärm, Energie, Stoffen oder Strahlung dazu. Auch über Pläne und Programme, die sich tatsächlich oder möglicherweise auf die Umwelt auswirken, oder wichtige Faktoren über die Umsetzung von Umweltrecht oder Kosten-Nutzen-Analysen, die für die betroffene Bevölkerung von größter Wichtigkeit sind, müssen kommuniziert werden. Im Interesse seiner Stadtbevölkerung und hier insbesondere der betroffenen Stadtteile sieht der Ortsbeirat den Magistrat der Stadt Frankfurt in der Verantwortung, auch auf dem Klageweg sein Recht auf Information einzufordern.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung); LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme)
GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung); LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme); BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren)