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Griesheim - BAB 5: Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zum Ausbau der BAB 5 nach dem Umweltinformationsgesetz und dem…

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Griesheim - BAB 5: Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zum Ausbau der BAB 5 nach dem Umweltinformationsgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz

Vorlagentyp: OA
2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 6 fordert die Offenlegung der Machbarkeitsstudie zum Ausbau der BAB 5, um die Bevölkerung rechtzeitig zu informieren und einzubinden. Dies ist notwendig, da der Ausbau erhebliche Auswirkungen auf die Anwohner hat und eine transparente Kommunikation gefordert wird.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, die Offenlegung der Machbarkeitsstudie zu einem möglichen Ausbau der BAB 5 im Bereich des Stadtgebietes Frankfurt am Main und damit auch auf Höhe von Goldstein/Griesheim nach dem Umweltinformationsgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz zu beantragen und bei Ablehnung/Nichtbeantwortung die notwendigen Rechtsmittel beim zuständigen Gericht/bei der zuständigen Behörde einzulegen.

Begründung

Mit der Stellungnahme vom 30.10.2023, ST 2219, teilt der Magistrat mit, dass die "Nachfragen hinsichtlich der Machbarkeitsstudie zuletzt mit Hinweis auf die laufende Bedarfsplanüberprüfung hinhaltend beantwortet (...)", und diese nicht vorgelegt wurde. Auch der Magistratsbericht vom 14.08.2023, B 318, sowie die Stellungnahme vom 07.08.2023, ST 1640, bringen keine Klarheit zur Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie. Dabei würde eine Offenlegung und klare Kommunikation auch schon zum jetzigen Zeitpunkt die Bevölkerung einbinden und mitnehmen. Das Gefühl ist, mit solchen einschneidenden Planungen überfordert oder übergangen zu werden und irgendwann vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden, ohne selbst zum jetzigen Zeitpunkt agieren zu können. Der Ausbau der BAB 5 beeinträchtigt die Bevölkerung entlang der BAB 5 extrem, deshalb müssen rechtzeitig Informationen aufgrund einer solchen einschneidenden Planung offen kommuniziert werden. Dabei gehören die Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz, wie die Daten über den Zustand von Luft, Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürlichen Lebensräumen, wie auch Informationen zu Lärm, Energie, Stoffen oder Strahlung dazu. Auch über Pläne und Programme, die sich tatsächlich oder möglicherweise auf die Umwelt auswirken, oder wichtige Faktoren über die Umsetzung von Umweltrecht oder Kosten-Nutzen-Analysen, die für die betroffene Bevölkerung von größter Wichtigkeit sind, müssen kommuniziert werden. Im Interesse seiner Stadtbevölkerung und hier insbesondere der betroffenen Stadtteile sieht der Ortsbeirat den Magistrat der Stadt Frankfurt in der Verantwortung, auch auf dem Klageweg sein Recht auf Information einzufordern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. Februar 2024 wurde diese Anregung im Ortsbeirat eingebracht. Sie geht auf OF 1111/6 zurück — Ortsbeiratsantrag von SPD, beschlossen am 22. Oktober 2024. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 21. Juni 2024 mit dem Bericht B 253. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 19 Wochen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 25 · 11.03.2024
TO I, TOP 20
Beraten
Die Vorlage OA 438 wird dem Magistrat gemeinsam mit der Vorlage OA 431 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (vereinfachtes Verfahren)Gartenpartei (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 30 · 21.03.2024
TO II, TOP 19
Beraten
Die Vorlage OA 438 wird dem Magistrat gemeinsam mit der Vorlage OA 431 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDFRAKTIONÖkoLinX-ELFGartenparteiBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren)

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