Griesheim: Machbarkeitsstudie A 5 (BAB 5) Hier: Machbarkeitsstudie aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes vorlegen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
5) Hier: Machbarkeitsstudie aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes vorlegen
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
der Magistrat wird aufgefordert, gegenüber der Autobahn GmbH die unverzügliche Auskunft über die Machbarkeitsstudie auf Grund des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zu verlangen, welches in Deutschland den Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber Bundesbehörden regelt.
Begründung
Aus der B 318 vom 14.08.2023 wie auch aus der ST 1640/12 vom 07.08.2023 (OBR 12) geht hervor, dass selbst der Magistrat bis heute keine Kenntnis über die Inhalte der Machbarkeitsstudie hat. Dies sehen wir als eine massive Missachtung der Interessenvertreter einer betroffenen Kommune an. Der Anspruch auf Informationszugang richtet sich auf Auskunft oder Akteneinsicht bei der zuständigen Behörde (Bundesministerium für Digitales und Verkehr). Andererseits könnte eine solche Offenlegung und klare Kommunikation auch schon zum jetzigen Zeitpunkt Ängste in der Bevölkerung nehmen, mit solchen einschneidenden Planungen überfordert oder übergangen zu werden, d.h. vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. August 2023STST 1640Machbarkeitsstudie zu BAB 5Stellungnahme
- 14. August 2023BB 318Griesheim: Machbarkeitsstudie zur A 5 (BAB 5)Magistratsbericht
- 5. September 2023Sie sind hierOFOF 847/6Griesheim: Machbarkeitsstudie A 5 (BAB 5) Hier: Machbarkeitsstudie aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes vorlegenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 12. September 2023OAOA 388Griesheim: Machbarkeitsstudie A 5 (BAB 5) hier: Machbarkeitsstudie aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes vorlegenAnregung
- 26. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 25 WochenBB 49Griesheim: Machbarkeitsstudie A 5 (BAB 5) hier: Machbarkeitsstudie aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes vorlegenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme