Griesheim - BAB 5: Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zum Ausbau der BAB 5 nach dem Umweltinformationsgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz
Bericht
Wie bereits im Bericht des Magistrats vom 26.01.2024, B 49, dargelegt, ist aus den Stellungnahmen der Autobahn GmbH deutlich geworden, dass die Machbarkeitsstudie nur einen Baustein in den Erwägungen darstellt, die zwischen dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie der Autobahn GmbH hinsichtlich des Ausbaus der A 5 angestellt werden. Sofern als Ergebnis der noch laufenden Bedarfsplanüberprüfung nicht alle entscheidungsrelevanten Aspekte hinreichend transparent dargelegt werden, behält sich der Magistrat vor, Auskünfte zur Machbarkeitsstudie sowie gegebenenfalls zu weiteren Unterlagen auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes anzufordern und bei abschlägiger Antwort auch eine Klage einzureichen. Es dient ergänzend zur Kenntnis, dass die Autobahn GmbH mittlerweile die Machbarkeitsstudie auf ihrer Website veröffentlicht hat.