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Gemeinsame Sitzung von betroffenen Ortsbeiräten zum Thema beschleunigter Ausbau der A 5

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 12

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 12 beantragt eine gemeinsame Sitzung aller betroffenen Ortsbeiräte, um den beschleunigten Ausbau der A 5 zu erörtern. Dies ist notwendig, da der Ausbau erhebliche Auswirkungen auf das Stadtgebiet und die Anwohner hat. Ziel ist es, die Machbarkeitsstudie zu diskutieren und die betroffenen Bürger zu informieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Status nicht sicher bestimmbar

Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?

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Anregung

In der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte der Stadt Frankfurt steht in § 4 Absatz 12 Satz 1: "Benachbarte Ortsbeiräte können sie gemeinsam betreffende Probleme in gemeinsamen Sitzungen beraten."

Mit Verweis auf die Geschäftsordnung wird eine gemeinsame Sitzung aller betroffenen Ortsbeiräte einberufen, die von einem Ausbau der A 5 betroffen wären, sobald genauere Informationen bzw. die Machbarkeitsstudie vorliegen.

Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, erneut die Machbarkeitsstudie von der Autobahn GmbH anzufordern und in der Sitzung den Ortsbeiräten vorzustellen und zu erörtern.

Begründung

Ein beschleunigter Ausbau der A 5 hätte eine immense Auswirkung für das Frankfurter Stadtgebiet und auch den Ortsbezirk Kalbach-Riedberg. Mehrere Ortsbezirke und Tausende von Mitbürgerinnen und Mitbürgern wären davon betroffen. Mit Verweis auf § 4 Absatz 12 der Geschäftsordnung der Frankfurter Ortsbeiräte wird eine gemeinsame Sitzung der Ortsbeiräte beantragt, die von einem Ausbau betroffen wären und ebenfalls eine gemeinsame Sitzung anstreben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. Juli 2023 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. Sie geht auf OF 1111/6 zurück — Ortsbeiratsantrag von SPD, beschlossen am 22. Oktober 2024. Der Magistrat antwortete am 30. Oktober 2023 mit der Stellungnahme ST 2219. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 15 Wochen.

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