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Griesheim: A 5: Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zum Ausbau der BAB 5 nach dem Informationsfreiheitsgesetz und des Umweltinformationsgesetzes

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 11.01.2024, OF 933/6 Betreff: Griesheim: A 5: Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zum Ausbau der BAB 5 nach dem Informationsfreiheitsgesetz und des Umweltinformationsgesetzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, eine Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zu einem möglichen Ausbau der BAB 5 im Bereich des Stadtgebietes Frankfurt am Main und damit auch in Höhe von Goldstein/Griesheim nach dem Umweltinformationsgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz bei dem zuständigen Gericht einzureichen.

Begründung:

Nach der ST 2219 vom 30.10.2023 teilt der Magistrat mit, dass die "Nachfragen hinsichtlich der Machbarkeitsstudie zuletzt mit Hinweis auf die laufende Bedarfsplanüberprüfung hinhaltend beantwortet: ..." und diese nicht vorgelegt wurde. Auch der Magistratsbericht B 318 vom 14.08.2023 sowie die ST 1640 vom 07.08.2023 bringen keine Klarheit zur Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie. Dabei würde eine Offenlegung und klare Kommunikation auch schon zum jetzigen Zeitpunkt die Bevölkerung einbinden und mitnehmen. Das Gefühl, mit solchen einschneidenden Planungen überfordert oder übergangen zu werden, d. h. irgendwann vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden ohne selbst zum jetzigen Zeitpunkt agieren zu können, wäre genommen. Der Ausbau der A 5 beeinträchtigt die Bevölkerung entlang der A 5 extrem, deshalb müssen rechtzeitig Informationen aufgrund einer solchen einschneidenden Planung offen kommuniziert werden. Dabei gehören die Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz wie die Daten über den Zustand von Luft, Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürlichen Lebensräumen wie auch Informationen zu Lärm, Energie, Stoffen oder Strahlung dazu. Aber auch über Pläne und Programme, die sich tatsächlich oder möglicherweise auf die Umwelt auswirken, oder wichtige Faktoren über die Umsetzung von Umweltrecht oder Kosten-Nutzen-Analysen, die für die betroffene Bevölkerung von größter Wichtigkeit sind, müssen kommuniziert werden. Im Interesse ihrer Stadtbevölkerung und hier insbesondere der betroffenen Stadtteile sieht der Ortsbeirat den Magistrat der Stadt Frankfurt in der Verantwortung, auch auf dem Klagewege sein Recht auf Information einzufordern.Hauptvorlage: Antrag vom 11.01.2024, OF 924/6 Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 438 2024 1. Die Vorlage OF 924/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 933/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 933/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Offenlegung der Machbarkeitsstudie zu einem möglichen Ausbau der BAB 5 im Bereich des Stadtgebietes Frankfurt am Main und damit auch auf Höhe von Goldstein/Griesheim nach dem Umweltinformationsgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz zu beantragen und bei Ablehnung/Nichtbeantwortung die notwendigen Rechtsmittel beim zuständigen Gericht/bei der zuständigen Behörde einzulegen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme