Spielplätze erhalten
Begründung
Vorgang: EA 100/20 OBR 6; ST 1263/20; V 1916/21 OBR 6; ST 924/21; OA 7/21 OBR 6; OM 157/21 OBR 6; ST 1478/21; ST 1809/21 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. In der Stellungnahme ST 1809 wurde ausgeführt, dass durch die Hitzejahre mit erheblichen Auswirkungen für den Baumbestand und folgend die Coronapandemie, die zusätzlich durch ein verändertes und negatives gesellschaftliches Verhalten zu mehr Abfall und Müll in den Grünanlagen geführt habe, man kein Geld für die Unterhaltung der Spiel- und Bolzplätze im Ortsbezirk 6 hatte, dies trotz einer außerordentlichen Aufstockung des Etats des Grünflächenamtes in 2019/2020. Natürlich sind auch die kommunalrechtlich verpflichtenden Aufgaben, wie z. B. die Verkehrssicherungspflicht und die Abfallbeseitigung, gravierende Punkte, die das Budget eines Dezernats, welches für die Grünflächen zuständig ist, stark strapazieren. Dies kann aber nicht bedeuten, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit und ohne Unterstützung aus dem Ortsbeiratsbudget die Spielgeräte nur noch abgebaut und nicht erneuert werden.