Grundsatzbeschlüsse "Klimaneutrales Frankfurt 2035"
Antrag
Dem Antrag NR 316 vom 15.03.2022 wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: Ziff. 4: Dem zu bildenden Klimaschutzbeirat sollen Vertreterinnen und Vertreter der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, der Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt, aus geeigneten Studiengängen der Frankfurt University of Applied Sciences, der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung sowie der Mainova angehören.,Ziff. 5: Dem Ausschuss für Klima- und Umweltschutz wird schon während der Erstellung des Klimaschutzplanes in jeder zweiten Sitzung ein Überblick über den aktuellen Stand des Plans gegeben.,Ziff. 6: Alle Investitionen werden den Stadtverordneten zur Kenntnis gegeben. Es soll dargestellt werden, wie die Gelder genau verwendet werden und woher die Mittel genommen werden sollen.,Ziff. 7: Ein Sofortprogramm für den Klimaschutz soll der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt und durch diese beschlossen werden.,Ziff. 10: Zur finanziellen Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Klimaschutzprojekten wird auch die Einrichtung von Genossenschaften geprüft, über die Gelder zur Verfügung gestellt, aber auch von etwaigen Gewinnen profitiert werden könnte.,Ziff. 12: Bei Öffentlichkeitsarbeit sollte grundsätzlich mehr auf "klimaneutrale" Maßnahmen gesetzt werden, so sollte auf Print-Material weitmöglich verzichtet werden.,Ziff. 13: Ablehnung.,Ziff. 14: Bis Ende 2022 soll ein Konzept für einen "Frankfurter Klimaschutz Award" entwickelt und der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt werden.,Ziff. 16: Ablehnung.,Ziff. 18: Als erste Schritte sollen alle Dachflächen der Gebäude von entsprechenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften nach Photovoltaikeignung überprüft werden. Darüber hinaus sollen konkrete Zeitpläne erstellt werden, die aufzeigen, wie schnell Gebäude im Bestand energetisch saniert werden können und wie schnell ein Bezug aus regenerativen Energien hergestellt werden kann.
Begründung
Frankfurt 2035" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Antrag NR 316 vom 15.03.2022 wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: Ziff. 4: Dem zu bildenden Klimaschutzbeirat sollen Vertreterinnen und Vertreter der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, der Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt, aus geeigneten Studiengängen der Frankfurt University of Applied Sciences, der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung sowie der Mainova angehören. Ziff. 5: Dem Ausschuss für Klima- und Umweltschutz wird schon während der Erstellung des Klimaschutzplanes in jeder zweiten Sitzung ein Überblick über den aktuellen Stand des Plans gegeben. Ziff. 6: Alle Investitionen werden den Stadtverordneten zur Kenntnis gegeben. Es soll dargestellt werden, wie die Gelder genau verwendet werden und woher die Mittel genommen werden sollen. Ziff. 7: Ein Sofortprogramm für den Klimaschutz soll der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt und durch diese beschlossen werden. Ziff. 10: Zur finanziellen Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Klimaschutzprojekten wird auch die Einrichtung von Genossenschaften geprüft, über die Gelder zur Verfügung gestellt, aber auch von etwaigen Gewinnen profitiert werden könnte. Ziff. 12: Bei Öffentlichkeitsarbeit sollte grundsätzlich mehr auf "klimaneutrale" Maßnahmen gesetzt werden, so sollte auf Print-Material weitmöglich verzichtet werden. Ziff. 13: Ablehnung. Ziff. 14: Bis Ende 2022 soll ein Konzept für einen "Frankfurter Klimaschutz Award" entwickelt und der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt werden. Ziff. 16: Ablehnung. Ziff. 18: Als erste Schritte sollen alle Dachflächen der Gebäude von entsprechenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften nach Photovoltaikeignung überprüft werden. Darüber hinaus sollen konkrete Zeitpläne erstellt werden, die aufzeigen, wie schnell Gebäude im Bestand energetisch saniert werden können und wie schnell ein Bezug aus regenerativen Energien hergestellt werden kann.
Beratungsverlauf 5 Sitzungen